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Calwer Wochenblatt.
Amts- und Intelligenzblatt für den Kezirk.
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man beider Rrdaklio »uawärt« bei den Bo« ten oder dem nächst« gelegenen Pokamr.— Die Einrückung»«,- d uhr beträgt st kr. für die drcisvattige Z«d« oder deren Raum.
«ro. 138
Samstag, den 1. Dezember.
186«.
Amtliche Bekanntmachungen.
Gechingen.
Gläubiger Aufruf.
Die Erben des verstorbenen Johann Georg Süßer, Bauers von hier, haben die Erbschaft bloß mit der Rechtswohlthat deS Inventars angetreten, und haben zudem mit dem Verkauf der zur Erbmasse gehörigen Liegenschaft behufs Tilgung der vorhandenen Schulden die Rathsschreiberei beauftragt ES ergebt deßhalb an die Gläubiger desselben, namentlich auch an Bürg- schastsgläubiger die Aufforderung, ihre Ansprüche binnen 15 Tagen bei dem Schutt - heißenamt Gechingen anzumelden und zu erweisen, widrigenfalls aus ihre Befriedigung oder Sicherstellung von Amtswegen keine Rücksicht genommen, und ihnen nur die Verfolgung des im Pfandgesetz Art. 40 vorbehaltenen beschränkten Absonderungs- RewtS übrig bleiben würde.
Am 27. November 1866.
NamenS der TheilungSbehörde:
K. Gerichtsnotariat Calw.
2)2. Ass. Scholl.
2)1. Calw.
Wiederholter Liegenschafts-Verkauf.
Die zur Verlaflenschaftsmasse der Valentin Friedrich Kling's Wittwe dahier gehörige Gebäulichkeit mit Gärtchen, beschrieben in Nro. 137 d. Bl. ist angekaust, und kommt
Dienstag, den 4 Dezember,
Nachmittags 1 Uhr,
auf der Canzlei der Unterzeichneten Stelle wiederholt, nach Umständen letztmals, in Ausstreich.
Den 29. November 1866.
K. Gerichtsnorariat.
Gehring
Möttlingen,
Oberamts Calw.
Schafwaide-VerpachLmlg.
Donnerstag, den 13. Dezember, Vormittags lOUHr, kommt die hiesige Waide, welche im Vorsommer 225, imNachsvmwer275 Stück ernährt, aus 3 Jahre, Lichtmeß 1867/70, zur Verpachtung.
Auswärtige hier unbekannte Liebhaber
wollen sich mit obrigkeitlich beglaubigten Vermögenszeugnissen versehen Kemeinderath.
2)1. Vorstand Lauxmann.
Anßeramllichr Gegenstände.
Pürger-Vesell schaft.
Um den nothwendig gewordenen Stur; der Bibliothek vornehmen zu können. werden die Mitglieder ersucht, die in Händen habenden Bücher im Laufe der nächsten 8 Tage bei dem Unterzeichneten oder bei Thudium abzugeben, und werden von Denjenigen, welche dieß bis nächsten Samstag, den 8. dieß. nicht thun, die Bücher gegen eine Ganggebühr von 6 kr. per Band abgeholt Vor Beendigung des Sturzes weiden keine Bücher abgegeben.
A. A. deS Ausschusses:
Der Bibliothekar E. Georgii.
Nächsten Sonntag, sowie die ganze Woche über backt Laugenbrezeln
Bäcker Kraushaar.
Zu
Jacke», Paletots und Mänteln
empfehlen wir einen billigen 9'/, Viertel breiten schwarzen Stoff.
Heiler und Klinger.
Backwerk-Empfthlung.
Allerlei feines Zuckerbackwerk, Sprin- gerlen, Gewürz. Vanille, Citronat, Citronen, Kranzfeigen, gestoßenen Zucker, Mandeln, Chocolade, feines Scbnitzbrod, Honig, Him- beer-, Braunbeer- und Schwarzbeersast empfiehlt zu gefälliger Abnahme
Carl Sch ramm'S Aittwe.
Franzbranntwein
mit und ohne Salz empfiehlt
W. Scblatterrr.
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Gleiche Wirkung.
Herr Oberhofgerichts-Kanzleirath Dr. Loew in Mannheim bezeugt mit vielem Vergnügen, daß er durch den G. A. W. M aye r'schen weißen Brusts yrup von einem hartnäckigen Husten, welcher ihn mehrere Wochen geplagt, in ganz kurzer Zeit vollkommen befreit worden sei. — Herr Pfarrer Behrend in Radawnitz bei Fla- tow in Westpreußen wurde von Heiserkeit und Brustverfchleimung durch den Mayer- schen Brustsyrup befreit — Die Gattin des Majors Freiherrn v Seckendorf in Ansbach in Baiern gebrauchte den Brust-Syrup, laut ihrer Zuschrift an G. A W. Mayer in Breslau mit dem besten Erfolge. - Der k. k. Bezirksingenieur Herr Ant. Stroh in Böhmen schreidk wörtlich:
„Ew. Wohlgeboren beehre ich mich hiermit, Ihnen öffentlich meinen Dank zu versichern, indem Sie mich durch Jh rn, hier allgemein beliebten May er'schen Brust-Syrup von meinem Leiden, einem hartnäckigen Katarrhhusten, gänzlich und staunend schnell befreite», indem eine halbe Flasche dieses vorzüglichen Mittels genügte, mein Uebel gründlich zu keilen.*
Vor Nachahmungen und Fälschungen wir- gewarnt,
und wiederholt darauf s»smerksam gemacht, daß sich di« alleinige Niederlage de»