Lcr- 4aLweL Wochett- bl^tterichemr wöcv^M' ltch dreimal nam^co -i-nstag, Donnerstag -,. -amstag Abonns- mrülSvrei« batdjährl Ist., durch die Pon be­zogen >m Bezirk 1 st. 3 kr., sonst in ganz Württemberg Ist.lökr.

Calwer Wochenblatt.

AmLs- und InteiligerrzblaLt für den Dezirk.

^in UIW adonni man bei der Redaktion a bwärts bei den Bo­ten oder dem nächst- gelegenen Postaml Die Einrückilngdge. buhr beträgt L kr. für die dreispaltige Zei e oder deren Raum.

Aro. 130

Dienstag, den 13. November.

1888 .

Amtliche Dckanntmachuugen.

Calw Aufforderung an die Wähler zur Handels- und Gewerbekammer.

Da die Wahlzelle! für die Wahlen in' die Handels- und Gewerbekammer häufig unmittelbar und mit Porto belastet an die Centralstelle eingesendet werden, so werden die Wähler in Folge höherer Weisung auigesorvert, die auf den gedruckten Wahl- Vorschlägen enthaltene Vorschrift, daß die Wahlzettel durch die Ortsvorsteher an das Oberamt eiuzusenden sind, pünktlich zu beachten.

Den 12. Nov 1866. K. Oberamt. Thym.

Bekanntmachung über einen Eintrag im Handelsregister.

Im Register für Gesellschaftsfirmen und für Firmen juristischer Personen:

1. ! 2.

Gerichtsftellc, ^

welche oie Bekanntmn^ T-Ng

chunq erläpt: >

OberamtsLezirk, !

für w-lchcn dus Hanvels- (ÄNtMgUNg. realster qefnhrt wird.

3.

Wortlaut der Firma;

Sitz der Gesellschaft oder der juristischen Person;

Ort ihrer Zweignieder­lassungen.

4.

Rechtsverhältnisse

der Gesellschaft oder der juristischen Person;

5.

Prokuristen; Liquidatoren; Bemerkungen.

Oberamtsgericht ! 1866.

Giebenrath L Klinger

Offene Gesellschaft.

Calw. >9. November.

Oberamtsbezirk

in Calw, Weinhandlung.

Theilhaber:

Ludwig Friedrich Giebenrath der Jüngere,

Zur Beurkundung: Oberamtsrichter

Calw. ;

Küfer von Calw.

Theodor Robert Klinger, Rechtskonsulent von

l

-

Calw.

Hartmey er.

Calw.

Ungittiges Dienstbuch.

Das dem Jakob Gundel von Lieben­zell im Jahr 1861 für das In- und Aus­land ausgestellte Dienstbuch wird als ver­loren gerangen für ungiltig erklärt.

Den 10. November 1866.

K. Oberam l.

Th Y m.

Calw.

Schulden-Liquidation.

In der Gantsache des Johann Georg Braun, Taglöhners von Altburg, hat man zur Schulbenliquidation, sowie den gesetzlich damit verbuncenen weiteren Ver­handlungen Tagfahrt aus Donnerstag, den 29. November 1866, Vormittags 9 Ubr,

anberaumt, wozu man die Gläubiger und Bürgen hiermit vorladet, damit sie entwe­der persönlich oder durch gehörig Be­vollmächtigte hiebei auf dem Rathszimmer zu Altburg erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem genann ten Tage ihre Forderungen durch schriftli chen Rezeß, in dem einen wie in dem an­dern Falle unter Vorlegung der Beweis­mittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte, anmelden.

Die nicht liquibirenden Gläubiger wer­

den, soweit ihre Ansprüche nicht aus Ge­richtsakten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen.

Im Falle eines Vergleichs, sowie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpfle­gers wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich er­klären, angenommen, daß sie der Mehrheit der Gläubiger ihrer Classe beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nickt hinreicht. Den übri­gen Gläubigern lauft die gesetzliche fünf- zehntägige Frist zu Beibringung eines bes­sern Käufers in dem Fall, wenn der Lie- gensckastsverkauf vor der Liquidationstag­fahrt statlgefunden hat, vom Tag der Li- quivation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidationstagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstag an.

Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres An­bot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Ten 24. Oktober 1866.

K. Oberamtsgericht.

Hartmeyer.

Neuhengstetk.

Gerichtsbezirks Calw.

Gläubiger-Aufruf.

Jean Louis Barall, früherer Ge­meindepfleger, der eine Vermögens-Uebergabe an. seine Kinder beabsichligte, besitzt Nach Abzug seiner bereits bekannten Schulden einen nock ganz geringen Dermögensrest. Es werden deßhalb, und La mit Grund zu vermuthen ist. daß er noch weitere unbe­kannte Verbindlichkeiten habe, Alle Diejeni­gen , denen Barall als Schuldner wie auch als Bürge haftet, aufgefordert, ihre Ansprüche beider Unterzeichneten Stelle bin­nen 15 Tagen geltend zu machen, widri­genfalls sie unberücksichtigt bleiben.

Den 11. November 1866.

K. Amtsnotariat Liebenzell.

2)1. Haager.

I Floßinspektion Calmbach.

> Holzbeisuhrakkord.

! Am Donnerstag, den 15. November, j Vormittags 11 Uhr,

werden auf dem Rathhaus dabier folgende Hclzquantiläten zur Beifuhr aus den Bahn­hof in Pforzheim in Akkord gegeben: Gütersberg, Holzplatz oberhalb Wildbad

139 Klafter.

An der Schömberg Lieben- . zellerstraße bei Oberlen­genhardt 140