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Calwer Wochenblatt.
AmLs- und InteiligerrzblaLt für den Dezirk.
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Aro. 130
Dienstag, den 13. November.
1888 .
Amtliche Dckanntmachuugen.
Calw Aufforderung an die Wähler zur Handels- und Gewerbekammer.
Da die Wahlzelle! für die Wahlen in' die Handels- und Gewerbekammer häufig unmittelbar und mit Porto belastet an die Centralstelle eingesendet werden, so werden die Wähler in Folge höherer Weisung auigesorvert, die auf den gedruckten Wahl- Vorschlägen enthaltene Vorschrift, daß die Wahlzettel durch die Ortsvorsteher an das Oberamt eiuzusenden sind, pünktlich zu beachten.
Den 12. Nov 1866. K. Oberamt. Thym.
Bekanntmachung über einen Eintrag im Handelsregister.
Im Register für Gesellschaftsfirmen und für Firmen juristischer Personen:
1. ! 2.
Gerichtsftellc, ^
welche oie Bekanntmn^ T-Ng
chunq erläpt: >
OberamtsLezirk, !
für w-lchcn dus Hanvels- (ÄNtMgUNg. realster qefnhrt wird.
3.
Wortlaut der Firma;
Sitz der Gesellschaft oder der juristischen Person;
Ort ihrer Zweigniederlassungen.
4.
Rechtsverhältnisse
der Gesellschaft oder der juristischen Person;
5.
Prokuristen; Liquidatoren; Bemerkungen.
Oberamtsgericht ! 1866.
Giebenrath L Klinger
Offene Gesellschaft.
Calw. >9. November.
Oberamtsbezirk
in Calw, Weinhandlung.
Theilhaber:
Ludwig Friedrich Giebenrath der Jüngere,
Zur Beurkundung: Oberamtsrichter
Calw. ;
Küfer von Calw.
Theodor Robert Klinger, Rechtskonsulent von
l
-
Calw.
Hartmey er.
Calw.
Ungittiges Dienstbuch.
Das dem Jakob Gundel von Liebenzell im Jahr 1861 für das In- und Ausland ausgestellte Dienstbuch wird als verloren gerangen für ungiltig erklärt.
Den 10. November 1866.
K. Oberam l.
Th Y m.
Calw.
Schulden-Liquidation.
In der Gantsache des Johann Georg Braun, Taglöhners von Altburg, hat man zur Schulbenliquidation, sowie den gesetzlich damit verbuncenen weiteren Verhandlungen Tagfahrt aus Donnerstag, den 29. November 1866, Vormittags 9 Ubr,
anberaumt, wozu man die Gläubiger und Bürgen hiermit vorladet, damit sie entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte hiebei auf dem Rathszimmer zu Altburg erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem genann ten Tage ihre Forderungen durch schriftli chen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte, anmelden.
Die nicht liquibirenden Gläubiger wer
den, soweit ihre Ansprüche nicht aus Gerichtsakten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen.
Im Falle eines Vergleichs, sowie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpflegers wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrheit der Gläubiger ihrer Classe beitreten.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nickt hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünf- zehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Lie- gensckastsverkauf vor der Liquidationstagfahrt statlgefunden hat, vom Tag der Li- quivation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidationstagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstag an.
Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Ten 24. Oktober 1866.
K. Oberamtsgericht.
Hartmeyer.
Neuhengstetk.
Gerichtsbezirks Calw.
Gläubiger-Aufruf.
Jean Louis Barall, früherer Gemeindepfleger, der eine Vermögens-Uebergabe an. seine Kinder beabsichligte, besitzt Nach Abzug seiner bereits bekannten Schulden einen nock ganz geringen Dermögensrest. Es werden deßhalb, und La mit Grund zu vermuthen ist. daß er noch weitere unbekannte Verbindlichkeiten habe, Alle Diejenigen , denen Barall als Schuldner wie auch als Bürge haftet, aufgefordert, ihre Ansprüche beider Unterzeichneten Stelle binnen 15 Tagen geltend zu machen, widrigenfalls sie unberücksichtigt bleiben.
Den 11. November 1866.
K. Amtsnotariat Liebenzell.
2)1. Haager.
I Floßinspektion Calmbach.
> Holzbeisuhrakkord.
! Am Donnerstag, den 15. November, j Vormittags 11 Uhr,
werden auf dem Rathhaus dabier folgende Hclzquantiläten zur Beifuhr aus den Bahnhof in Pforzheim in Akkord gegeben: Gütersberg, Holzplatz oberhalb Wildbad
139 Klafter.
An der Schömberg Lieben- . zellerstraße bei Oberlengenhardt 140 „