LasTatwerWochkN» iUatterscheirtt wächeril- lich dreimal, nämlich Pienliag, KonncrSag «. -amltag Adonne- me-u-vreiS batbjäbrl. lg., durch die Poft be­zogen im Bezirk 1 g. 8 kr., sonst m ganz Württemberg lst.ISkr.

Calwer Wochenblatt.

Amts- und InteUigenzblatt für den Pezrrk.

Nro. 123

Samstag, den 27. Oktober.

In Ealw abonnir man bei der Redakti on antwärt« bei den Bo­ten oder dem nächst- gelegenen Postamt Die Einrückung»^' bühr beträgt r kr. tür die dreispaltige Zeile oder deren Raum.

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Amtliche Kekannimachungen.

Calw. An die Ortsvorsteher

Den Ortsvorstehern werden die Protokolle über die Visitation der Nachbarschaftswege mit dem Aufträge zugcsendet, zu Beseitigung der Vorgefundenen Mängel alsbald Einleitung zu treffen, und die Protokolle mit Vollzugsnachweis binnen 4 Wochen

wieder vorzulegen.

Den '25. Oktober 1866.

K. Oberamt. Thym.

Calw.

Schulden Liquidation.

In der Gantfache des Johann Georg Brarn, Taglöhners von Altburg, hat man zur Schuldenliquidation, sowie den gesetzlich damit verbundenen weiteren Ver­handlungen Tagsahrt auf Donnerstag, den 29. November 1866, Vormittags 9 Uhr,

anberauml, wozu man die Gläubiger und Bürgen hiermit vorladet, damit sie entwe­der persönlich oder durch gehörig Be­vollmächtigte hiebei auf dem Rathszimmer zu Altburg erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem genann­ten Tage ihre Forderungen durch schriftli­chen Rezeß, in dem einen wie in dem an­dern Falle unter Vorlegung der Beweis­mittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte, anmelden.

Die nicht liquidirenden Gläubiger wer­den, soweit ihre Ansprüche nicht aus Ge­richtsakten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von dkr Masse ausgeschlossen.

Im Falle eines Vergleichs, sowie in Hinsicht aus die Bestätigung des Güterpfle­gers wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich er­klären. angenommen, daß sie der Mehrheit der Gläubiger ihrer Classe beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkauss Wird nur denjenigen bei der Liquidation nickt erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht Den übri­gen Gläubigern lauft die gesetzliche fünf- zehntägige Frist zu Beibringung eines bes­sern Käufers in dem Fall, wenn der Lie- genschajlsverkauf vor der Liquidationstag- fahrt stattgesunden hat, vom Tag der Li­quidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidationstagfahit vor sich geht, von dem Verkaufstag an.

Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres An­bot sogleich verbindlich erklärt und seine

Zahlungsfähigkeit nachweist.

Den 24. Oktober 1866.

K. Oberamisgericht.

Hartmeyer.

Forstamt Wildberg.

Stammholz-Verkauf

Donnerstag, den 1 November d. I.,

Morgens 10 Uhr, au' dem Rathhaus zu Calw:

' 1) vom Revier Hirschau

aus Altburgerberg 1. u. 2.:

400 St. Lang- u. Klotzholz, Forchen 900

Scheidholz 300

2) Vom Revier Naislach aus Heselberg 2. 152 St. Lang- u. Klotzholz, § Rehgrund 516

Föhrberg 85

Teufelsberg 15

3) Vom Revier Schönbronn

aus Buhler 612 St. Lang-u Klotzholz, Buhlerwiesen 5 l03

Scheidholz 292 .,

4) Vom Revier Stammheim aus Kennthei­merberg 690 St. Lang- u. Klotzholz,

Brühlberg 1500

DickemerSchlößle 400

Reutersbau 120

Wafferbrunn 167 .

Gerberhäule 100

Scheidhol; 170

Wildberg, 25. Oktober 1866.

K. Forstamt.

Niethammer

Die K. ev. Pfarrämter

werden daraus ausmerksam gemackt, daß in diesem Jahre die Ergänzungswahl des Pfarrqemeinderaths statkzufinden hat und die Einleitung dazu zeitig genug geschehen soll, um für die Wahlhandlung wie für die Einführung der neugewählten Kirchen­ältesten in ihr Amt die durch die K. Ver­ordnung vom 25. Januar 1851, § 913. (Reg.Bl. S. 7 ff.) vorgezeichneten Termine einhalten zn können

Denselben wird zugleich mitgetheilt, daß anstatt der vorgeschriebenen Circulation des

Disputationsprotokolles die Verlesung des­selben im Diöcesanvereine Montag, den 29. Oktober, Nachmittags 3 Uhr (im ge­wöhnlichen Lokale des Diöcesanvereins) statt­finden wird, die Verhandlung über die Winterabendschulen aber nebst einer weite­ren über die Ausbildung des Camerariates auf eine im November zu haltende ausge­dehntere Versammlung ausgesetzt bleibt.

Calw. 26 Oktober 1866.

K. Dekanat L e ch l e r.

2)1. Oberhaugstett,

Gerichtsbezirks Calw.

Gläubiger - Aufruf.

Wer an den Nachlaß des weil Georg Friedrich Holzäpfel, Bauers hier, An­sprüche zu machen hat, wird aufgefordert, solche binnen

10 Tagen

bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden und zu erweisen.

Da die Beibringens-Ansprüche der Wittwe das vorhandene Vermögen übersteigen, so haben die im früheren Gante des Holzäpfel in IV. und V. Classe durchgefallenen Gläu­biger keine Aussicht auf Befriedigung.

Den 24 Oktober 1866.

K. Amtsnotariat Teinach.

Aff. Grimm.

Liegenschafts-Verkauf.

Im Auftrag des K. Oberamtsgerichts kommt aus der Gantmasse des Johann Georg Braun, Taglöhners von Altburg, im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf:

1) die Hälfte an einem Wohnhaus,

2) die Hälfte an einer Scheuer sammt

Stallung,

3) V» Mrgn. 38 Rthn. Slraßenacker,

4) IVs Mrgn. Acker in Länder,

5) l'/s Mrgn. Acker daselbst.

Der Verkauf findet am

Montag, den 29. Oktober, Mittags 1 Uhr, auf dem Nathhaus dahier statt.

Kaufsliebhaber werden eingeladen.

Altburg. 26. Oktober 1866.

Schultheiß Roller