LasTatwerWochkN» iUatterscheirtt wächeril- lich dreimal, nämlich Pienliag, KonncrSag «. -amltag Adonne- me-u-vreiS batbjäbrl. lg., durch die Poft bezogen im Bezirk 1 g. 8 kr., sonst m ganz Württemberg lst.ISkr.
Calwer Wochenblatt.
Amts- und InteUigenzblatt für den Pezrrk.
Nro. 123
Samstag, den 27. Oktober.
In Ealw abonnir man bei der Redakti on antwärt« bei den Boten oder dem nächst- gelegenen Postamt — Die Einrückung»^' bühr beträgt r kr. tür die dreispaltige Zeile oder deren Raum.
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Amtliche Kekannimachungen.
Calw. An die Ortsvorsteher
Den Ortsvorstehern werden die Protokolle über die Visitation der Nachbarschaftswege mit dem Aufträge zugcsendet, zu Beseitigung der Vorgefundenen Mängel alsbald Einleitung zu treffen, und die Protokolle mit Vollzugsnachweis binnen 4 Wochen
wieder vorzulegen.
Den '25. Oktober 1866.
K. Oberamt. Thym.
Calw.
Schulden Liquidation.
In der Gantfache des Johann Georg Brarn, Taglöhners von Altburg, hat man zur Schuldenliquidation, sowie den gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen Tagsahrt auf Donnerstag, den 29. November 1866, Vormittags 9 Uhr,
anberauml, wozu man die Gläubiger und Bürgen hiermit vorladet, damit sie entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte hiebei auf dem Rathszimmer zu Altburg erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem genannten Tage ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte, anmelden.
Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Ansprüche nicht aus Gerichtsakten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von dkr Masse ausgeschlossen.
Im Falle eines Vergleichs, sowie in Hinsicht aus die Bestätigung des Güterpflegers wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären. angenommen, daß sie der Mehrheit der Gläubiger ihrer Classe beitreten.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkauss Wird nur denjenigen bei der Liquidation nickt erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünf- zehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Lie- genschajlsverkauf vor der Liquidationstag- fahrt stattgesunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidationstagfahit vor sich geht, von dem Verkaufstag an.
Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine
Zahlungsfähigkeit nachweist.
Den 24. Oktober 1866.
K. Oberamisgericht.
Hartmeyer.
Forstamt Wildberg.
Stammholz-Verkauf
Donnerstag, den 1 November d. I.,
Morgens 10 Uhr, au' dem Rathhaus zu Calw:
' 1) vom Revier Hirschau
aus Altburgerberg 1. u. 2.:
400 St. Lang- u. Klotzholz, Forchen 900 „ „ „ „
Scheidholz 300 „ „ „ „
2) Vom Revier Naislach aus Heselberg 2. 152 St. Lang- u. Klotzholz, § Rehgrund 516 „ „ „ „
„ Föhrberg 85 „ „ „ „
„ Teufelsberg 15 „ „ „ „
3) Vom Revier Schönbronn
aus Buhler 612 St. Lang-u Klotzholz, Buhlerwiesen 5 l03 „ „ „ „
Scheidholz 292 „ ., „ „
4) Vom Revier Stammheim aus Kenntheimerberg 690 St. Lang- u. Klotzholz,
Brühlberg 1500 „ „ „ „
DickemerSchlößle 400 „ „ „ „
Reutersbau 120 „ „ „ „
Wafferbrunn 167 „ . „ „
Gerberhäule 100 „ „ „ „
Scheidhol; 170 „ „ „ „
Wildberg, 25. Oktober 1866.
K. Forstamt.
Niethammer
Die K. ev. Pfarrämter
werden daraus ausmerksam gemackt, daß in diesem Jahre die Ergänzungswahl des Pfarrqemeinderaths statkzufinden hat und die Einleitung dazu zeitig genug geschehen soll, um für die Wahlhandlung wie für die Einführung der neugewählten Kirchenältesten in ihr Amt die durch die K. Verordnung vom 25. Januar 1851, § 9—13. (Reg.Bl. S. 7 ff.) vorgezeichneten Termine einhalten zn können
Denselben wird zugleich mitgetheilt, daß anstatt der vorgeschriebenen Circulation des
Disputationsprotokolles die Verlesung desselben im Diöcesanvereine Montag, den 29. Oktober, Nachmittags 3 Uhr (im gewöhnlichen Lokale des Diöcesanvereins) stattfinden wird, die Verhandlung über die Winterabendschulen aber nebst einer weiteren über die Ausbildung des Camerariates auf eine im November zu haltende ausgedehntere Versammlung ausgesetzt bleibt.
Calw. 26 Oktober 1866.
K. Dekanat L e ch l e r.
2)1. Oberhaugstett,
Gerichtsbezirks Calw.
Gläubiger - Aufruf.
Wer an den Nachlaß des weil Georg Friedrich Holzäpfel, Bauers hier, Ansprüche zu machen hat, wird aufgefordert, solche binnen
10 Tagen
bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden und zu erweisen.
Da die Beibringens-Ansprüche der Wittwe das vorhandene Vermögen übersteigen, so haben die im früheren Gante des Holzäpfel in IV. und V. Classe durchgefallenen Gläubiger keine Aussicht auf Befriedigung.
Den 24 Oktober 1866.
K. Amtsnotariat Teinach.
Aff. Grimm.
Liegenschafts-Verkauf.
Im Auftrag des K. Oberamtsgerichts kommt aus der Gantmasse des Johann Georg Braun, Taglöhners von Altburg, im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf:
1) die Hälfte an einem Wohnhaus,
2) die Hälfte an einer Scheuer sammt
Stallung,
3) V» Mrgn. 38 Rthn. Slraßenacker,
4) IVs Mrgn. Acker in Länder,
5) l'/s Mrgn. Acker daselbst.
Der Verkauf findet am
Montag, den 29. Oktober, Mittags 1 Uhr, auf dem Nathhaus dahier statt.
Kaufsliebhaber werden eingeladen.
Altburg. 26. Oktober 1866.
Schultheiß Roller