La« Tatwrr Aochen- dlatterscheinl wöchentlich dreimal, nämlich Dienstag, Donnerstag Kamst ag Abonne- menlSdrei» halbjähri. ,st„ durch die Pott de- jogeu im Bezirk 1 S- 8 kr.. fonS in yanz Württemberqiil.lSkr,
Calwer Wochenblatt.
Amts- und InleüigcnMatk für den Pczirk.
Uro. 114.
Samstag, den 6. Oktober.
3n Ealw abonuirt man bei der Redaktion, airewärt« bei den Boten oder dem nächst» gelegenen Postamt.— Die Einrückungege, buhr beträgt 2 kr. für die drcisvaltige Zeile oder deren Raum.
1886.
Amtliche Dekanntmachungen.
Calw Verkauf von Militärpferden
Aus Auftrag des K. Kriegsministenums wird bekannt gemacht, daß der Verkauf von Militärpferden in Ludwigsburg am 9, 11, und 12. Oktober unter den gleichen Bedingungen wie bisher fortgesetzt werden wird.
Den 5. Oktober 1866. K. Oberamt. Thym.
Calw.
Auswanderung.
Die ledigen Bauern Johann Michael Breiienberg und Johannes B von dort wandern nach Nord
amerika aus', nachdem sie die verfassungs- M«iäßige Bürgschaft gestellt, auch für Bezahlung etwaiger Verbindlichkeiten Sicherheit geleistet haben.
Pen 2. Oktober 1866. f K. Oberamt.
Thym.
*
2)1. Calw.
Verakkordirung von Eisen- bahnbau-Arbeiten.
Zu Ausführung der Schwarzwaldbabn (Strecke von Calw bis Teinach) werden mit höherer Ermächtigung die nachgenannten Arbeiten am Rudersberger Tunnel, Markung Calw, zur Submission ausgebolen
Die Arbeiten sind nach dem Voranschlag folgendermaßen berechnet:
1) Erdarbeiten, incl, allgemeine Zubereitung der Baustelle 8,552 fl. 18 kr.
2) Tunnel-, Stollen-
Bau 11,665 fl. --kr.
zus 20,217 fl. 18 kr. Die Plane, Voranschläge und Beding- nißheste können bei dem Eisenbahnbauamt Calw eingesehen werden.
Liebhaber zu Uebernahme dieser Arbeiten haben ihre Angebote, welche den Ab- streicb an den Voranschlagspreisen in Prozenten ausgedrückt enthalten müssen, unter Anschluß von Vermögens- und Fähigkeits- zeugniffen schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift:
„Angebot zu Bauarbeiten im ersten Arbeitsloos der Bausektion Calw" versehen, spätestens bis
Montag, den 15 Oktober d. I., Mittags 12 Uhr,
bei der Unterzeichneten Stelle einzureichen.
An demselben Tage, Nachmittags 4 Uhr, findet die urkundliche Eröffnung der
eingelaufenen Offerte statt, welcher die Submittenten anwohnen können.
Calw, 4. Oktober 1866.
K. Eisenbahnbauamt.
Lapper.
Forstamt Wildberg.
Revier Naislach.
Agcnbach.
Nachdem auf die - zu Len vormals Gaier'schen Wirthschaftsgebäuden gehörige
von Holz erbaute Streuhütte mit gewölbtem Keller und Schweinstallen
zum Abbruch ein Nachgebot gemacht worden, wird solche
Montag, den 8. Oktober, Vormittags 11 Uhr,
in Agenbach wiederholt zum Ausstreich gebracht.
Wildberg, 4. Oktober 1866.
K. Forstamt. Niethammer
Haus-Verkauf.
Dem Antrag der Erben des ver- WW storbenen Jonathan Acker, gewe- senen Tuchmachers von hier, gemäß kommt das in der Masse vorhandene Gebäude :
5,0 Rthn. ein kleines zweistöckiges Häuschen oben in der Metzgergasse, nebst 5,7 Rthn. Gemüsegarten dabei, am Montag, den 15. d. M., Vormittags 11 Uhr,
auf der Gerichtsnotariats Canzlei dahier im öffentlichen Ausstreick zum Verkaufe, wozu die Liebhaber hiemit eingeladen werden.
Am 4 Oktober 1866.
K Gerichtsnotariat.
2)1. Ass. Scholl.
Calw.
Fahrniß- und Allmandbämne- Verkauf.
Aus der Verlassenschaft des verstorbenen Jonathan Acker, gewesenen Tuchmachers von hier, findet am
Mittwoch, den 10. d. M., von Morgens 8 Uhr an,
eine Fahrniß Versteigerung in dessen Behausung in der Metzgergasse statt, wobei verkommt:
1 silberne Taschenuhr, Bücher, Mannskleider, Leibweißzeug, Bettgewand, Leinwand, Küchengeschirr, Schreinwerk, 2 Fäßchen und allerlei Hausrath.
Sodann werden am gleichen Tage, Nachmittags 3 Uhr,
die vorhandenenAllmandbäume, ca. 25Stück auf dem Schießberg
im Aufstreich verkauft. Zusammenkunft vor dem Acker'schen Hause. '
Am 4. Oktober 1866.
K. Gerichtsnotariat.
Ass. Scholl.
Calw.
Streutag.
Am Montag und Dienstag, den 8. und 9. Oktober, wird in den Stadtwaldungen Meistersberg, Abth. 1 und 2, ein Streutag eröffnet werden. Die Anweisung geschieht am Montag, Morgens 7 Uhr, unten vom neuen Weg aus. Solche, die vor der Anweisung rechen, werden bestraft. Der mit Stroh verhängte Theil darf nicht berecht werden. Das zum ^ esttcken erforderliche Material ist von den Abführenden von Hause mit- zunehmen, da jedes Aneignen von Besteckreis rc. im Walde verboten ist. Am Donnerstag, den 11. Oktober, Abends, muß der Wald von der Streu, welche gerecht worden ist, geräumt sein. Streubedürftige, welche sich am allgemeinen Streutag nicht betheiligen, haben sich selbst zuzuschreiben, wenn sie ngch vemsclben keine Streu mehr bekommen. Bemerkt wird noch, daß nur Montag und Dienstag gerecht werden darf, Mittwoch und Donnerstag aber blos zum Absühren der Streu benützt werden dürfen.
Solche, welche den Bestimmungen zu- widerhanbeln, werden bestraft.
Den 5. Oktober 1866.
Gemeinderath.
Psörch-Verleihung.
Vom nächsten Montag an kann der städtische Pförch auch für die' Calwer Hof-