La« Tatwrr Aochen- dlatterscheinl wöchent­lich dreimal, nämlich Dienstag, Donnerstag Kamst ag Abonne- menlSdrei» halbjähri. ,st durch die Pott de- jogeu im Bezirk 1 S- 8 kr.. fonS in yanz Württemberqiil.lSkr,

Calwer Wochenblatt.

Amts- und InleüigcnMatk für den Pczirk.

Uro. 114.

Samstag, den 6. Oktober.

3n Ealw abonuirt man bei der Redaktion, airewärt« bei den Bo­ten oder dem nächst» gelegenen Postamt. Die Einrückungege, buhr beträgt 2 kr. für die drcisvaltige Zeile oder deren Raum.

1886.

Amtliche Dekanntmachungen.

Calw Verkauf von Militärpferden

Aus Auftrag des K. Kriegsministenums wird bekannt gemacht, daß der Verkauf von Militärpferden in Ludwigsburg am 9, 11, und 12. Oktober unter den gleichen Bedingungen wie bisher fortgesetzt werden wird.

Den 5. Oktober 1866. K. Oberamt. Thym.

Calw.

Auswanderung.

Die ledigen Bauern Johann Michael Breiienberg und Johannes B von dort wandern nach Nord­

amerika aus', nachdem sie die verfassungs- M«iäßige Bürgschaft gestellt, auch für Bezah­lung etwaiger Verbindlichkeiten Sicherheit geleistet haben.

Pen 2. Oktober 1866. f K. Oberamt.

Thym.

*

2)1. Calw.

Verakkordirung von Eisen- bahnbau-Arbeiten.

Zu Ausführung der Schwarzwaldbabn (Strecke von Calw bis Teinach) werden mit höherer Ermäch­tigung die nachgenannten Arbeiten am Rudersberger Tunnel, Markung Calw, zur Submission ausgebolen

Die Arbeiten sind nach dem Voranschlag folgendermaßen berechnet:

1) Erdarbeiten, incl, allgemeine Zube­reitung der Baustelle 8,552 fl. 18 kr.

2) Tunnel-, Stollen-

Bau 11,665 fl. --kr.

zus 20,217 fl. 18 kr. Die Plane, Voranschläge und Beding- nißheste können bei dem Eisenbahnbauamt Calw eingesehen werden.

Liebhaber zu Uebernahme dieser Arbei­ten haben ihre Angebote, welche den Ab- streicb an den Voranschlagspreisen in Pro­zenten ausgedrückt enthalten müssen, unter Anschluß von Vermögens- und Fähigkeits- zeugniffen schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift:

Angebot zu Bauarbeiten im ersten Arbeitsloos der Bausektion Calw" versehen, spätestens bis

Montag, den 15 Oktober d. I., Mittags 12 Uhr,

bei der Unterzeichneten Stelle einzureichen.

An demselben Tage, Nachmittags 4 Uhr, findet die urkundliche Eröffnung der

eingelaufenen Offerte statt, welcher die Sub­mittenten anwohnen können.

Calw, 4. Oktober 1866.

K. Eisenbahnbauamt.

Lapper.

Forstamt Wildberg.

Revier Naislach.

Agcnbach.

Nachdem auf die - zu Len vormals Gaier'schen Wirthschaftsgebäuden gehörige

von Holz erbaute Streuhütte mit gewölbtem Keller und Schweinstallen

zum Abbruch ein Nachgebot gemacht wor­den, wird solche

Montag, den 8. Oktober, Vormittags 11 Uhr,

in Agenbach wiederholt zum Ausstreich ge­bracht.

Wildberg, 4. Oktober 1866.

K. Forstamt. Niethammer

Haus-Verkauf.

Dem Antrag der Erben des ver- WW storbenen Jonathan Acker, gewe- senen Tuchmachers von hier, gemäß kommt das in der Masse vorhandene Ge­bäude :

5,0 Rthn. ein kleines zweistöckiges Häus­chen oben in der Metzgergasse, nebst 5,7 Rthn. Gemüsegarten dabei, am Montag, den 15. d. M., Vormittags 11 Uhr,

auf der Gerichtsnotariats Canzlei dahier im öffentlichen Ausstreick zum Verkaufe, wozu die Liebhaber hiemit eingeladen werden.

Am 4 Oktober 1866.

K Gerichtsnotariat.

2)1. Ass. Scholl.

Calw.

Fahrniß- und Allmandbämne- Verkauf.

Aus der Verlassenschaft des verstorbenen Jonathan Acker, gewesenen Tuchmachers von hier, findet am

Mittwoch, den 10. d. M., von Morgens 8 Uhr an,

eine Fahrniß Versteigerung in dessen Be­hausung in der Metzgergasse statt, wobei verkommt:

1 silberne Taschenuhr, Bücher, Manns­kleider, Leibweißzeug, Bettgewand, Leinwand, Küchengeschirr, Schrein­werk, 2 Fäßchen und allerlei Hausrath.

Sodann werden am gleichen Tage, Nach­mittags 3 Uhr,

die vorhandenenAllmandbäume, ca. 25Stück auf dem Schießberg

im Aufstreich verkauft. Zusammenkunft vor dem Acker'schen Hause. '

Am 4. Oktober 1866.

K. Gerichtsnotariat.

Ass. Scholl.

Calw.

Streutag.

Am Montag und Dienstag, den 8. und 9. Oktober, wird in den Stadtwaldungen Meistersberg, Abth. 1 und 2, ein Streutag eröffnet wer­den. Die Anweisung geschieht am Mon­tag, Morgens 7 Uhr, unten vom neuen Weg aus. Solche, die vor der Anweisung rechen, werden bestraft. Der mit Stroh verhängte Theil darf nicht berecht werden. Das zum ^ esttcken erforderliche Material ist von den Abführenden von Hause mit- zunehmen, da jedes Aneignen von Besteck­reis rc. im Walde verboten ist. Am Don­nerstag, den 11. Oktober, Abends, muß der Wald von der Streu, welche gerecht worden ist, geräumt sein. Streubedürftige, welche sich am allgemeinen Streutag nicht betheiligen, haben sich selbst zuzuschreiben, wenn sie ngch vemsclben keine Streu mehr bekommen. Bemerkt wird noch, daß nur Montag und Dienstag gerecht werden darf, Mittwoch und Donnerstag aber blos zum Absühren der Streu benützt werden dürfen.

Solche, welche den Bestimmungen zu- widerhanbeln, werden bestraft.

Den 5. Oktober 1866.

Gemeinderath.

Psörch-Verleihung.

Vom nächsten Montag an kann der städtische Pförch auch für die' Calwer Hof-