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Aro. 112

Dienstag, den 2. Oktober.

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Amtliche Dekannlmachungen.

Calw. An die Ortsvorsteher. »

Die Ortsvorsteher werden auf die in Nro, 232 des Staatsanzeigers erschienene Verfügung des K, Ministeriums des In­nern vom 28. d. Mts., betreffend die Vorsichismaßregeln gegen vie Einschleppung der Rinderpest, zur Nachachlung hiermit auf­merksam gemacht.

Den 30. September 1866. K, Oberamt. Thym.

Calw An die Ortsvorsteher

Den Ortsvorstehern wird hienach ein Auszug aus dem Erlaß des Königlichen Verwaltungsrathes der Gebäudebrandver- ficherungsanstalt vom 25 September 1866 zur Nachachtung mitgetheilt.

Calw, 1. Oktober 1866. K. Oberamt. Thym.

Die Fabrikschätzimgen betreffend.

Da es nothwendig erscheint, daß der Verwaltnngsrath von bedeutenden Werthsänderungen in Fabriken und anderen Ge­bäuden mit kostspieligen Zubehörden baldige Kenntrnß erhalle, um geeigneten Falls die unverweilte Schätzung auf Rechnung der Brandversicherungskasse einleiten zu können, so wird das K. Oberamt beauftragt, die Anordnung zu treffen, daß von nun an jede bei den Ortsvorstebern einlausende Anmeldung zu Fabrik- und ähnlichen Schätzungen unter Angabe des beiläufigen Werthes nach dem Eintrag in bas örtliche Anmeldungsverzeichniß sogleich dem K. Oberamte vorgelegt werde, von wo dieselbe ohne Aufschub an den Verwaltungsrath als Dienstsache einzusenden ist.

Wenn bedeutende Werthsverminderungen in den angeführten Gebäuden Vorkommen, so ist hievon, sobald sie zur Kenntniß des Ortsvorstehers oder des Oberamts gelangen, gleichfalls unverweilt dem ^Lerwaltungsrathe Anzeige zu machen.

Zur Beglaubigung: K. Oberamt. Thym.

Calw.

Vermögens-Aussolge. !

Dem seit 1853 in Nordamerika sich auf­haltenden Metzger Philipp Jakob Riehm von Calw soll angesallenes, inzwischen pfleg- schastlich verwaltetes Vermögen ausgesolzt werden.

Etwaige Gläubiger von Riehm werden aufgefordert, ihre Ansprüche binnen 30 Ta­gen geltend zu machen, widrigenfalls sie die aus der Unterlassung entstehenden Nachtheile fich selbst zuzuschreiben haben würden.

Den 29. September 1866.

K. Oberamt.

Thym.

Calw.

Auswanderung.

Der ledige Bauer Matthäus Dürr von Weltenschwann wandert nach Nordamerika aus, nachdem er die verfassungsmäßige Bürg­schaft gestellt, auch für Tilgung etwaiger Verbindlichkeiten Sicherheit geleistet hat.

Den 20. September 1866.

K. Oberamt.

Thym.

Calw.

Auswanderung.

Ludwig Rudolf Schramm von Calw wandert nach Nordamerika aus, nachdem er die verfassungsmäßige Bürgschaft-estelt, auch für Tilgung etwaiger Lert«dlühk»»t«n

Sicherheit geleistet hat.

Den 28. September 1866.

K. Oberamt Act Reuß, ges St-V.

Revier Liebenzell.

Holz-Verkauf

den 12 Oktober, -Vormittags 10 Uhr, ans dem Rathha»s in Möttlingen:

192 Stück tanne- nes Lang- und Klotzholz,

17'/- Klafter Nadelholz-Scheiter und Prügel,

aus dem Staatswald Simmozheimerwald. Neuenbürg. 27. September 1866.

K. Forstamt.

8MÄW

Revier Hirschau

Reisstreu-Verkauf

im Staatt-wald Reichertsmad am Donnerstag, den 4. d. M, etwa 35 Hausen.

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr bei den untern Reichertsmadwicsen Hirschau, 1 Oktober 1866.

K Revieramt.

Reuß.

Calw.

Herstellung eines steinernen Brunnentrogs.

Cemeinderäthlichem Beschlüsse zu Folge

! soll der Jnselbrunncn mit einem steinernen Trog versehen werden, bei dessen Herstellung die Maurer- und Steinhauerarbeit 76 fl. beträgt.

Diese Arbeit wird im öffentlichen Ab­streiche vergeben und ist die Akkordsverhand­lung auf

Samstag, den 6. Oktober, Vormittags 11 Uhr.

festgesetzt , wozu Akkordsliebhaber mit dem Ansügen eingeladen werden, daß Ueberschlag und Bedingungen bei Unterzeichnetem ein­gesehen werden können.

Calw, 29. September t866.

2)1. Stadtbaumeister Bl sich.

Neuweiler.

Kön. oberamtsaerichtlichem Auftrag zu­folge wird der in Nro 107 und 110 d. Bl. ausgeschriebene

Haus- und Güter-Verkauf

des Johannes Seeg er, Holzhändlers von Neuweiler, hiermit zurückgenommen. Neuweiler, 29. September 1866. Schultheißenamt.

Klink.

Anßrramtliche Gegenstände.

Faßhahnen,

gewöhnliche und verschließbare, in schöuer Auswahl empfiehlt

2)1. Friedr. Wtller «. Markt.