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dtLUerscheiiit wschenr- lich dreimal, nämlich Dienstag, Donnerstag ». -amstag Abonne- rienrsvrei» hatbjäbrl. lg., durch die Poli be­zogen im Bezirk 1 st. 8 kr., sonst m ganz Württemberg Ist.lSk.

ochenblatt.

Amts- und Intelligenzblatt für den N^)irk.

Zn i5alw abonnilt man bei der Redaktion, auewärt» bei den Bo> ten oder dem nächü- gelegenen Postamt. Die Einrückungtge. b ubr beträgt L kr. für die dreisvaltige Zei'e oder deren Raum.

Nro. 107

Donnerstag, den 20. September.

1886.

Amtliche Dekanntmachnngen.

Calw.

Schulden-Liquidation.

In der Gantsache des Johann Christoph Keppel, Bauern in Hosstett, hat man zur Schulvenliquidation, sowie den gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen Tagfahrt auf

Donnerstag, den 4. Oktober 1866, Vormittags 9 Uhr,

anberaumt, wozu man die Gläubiger und Bürgen hiermit vorladet, damit sie entwe­der persönlich oder durch gehörig Be­vollmächtigte hiebei auf dem Rathszimmer zu Neuweiler erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem genann!- ten Tage ihre Forderungen durch schr"^.la­chen Rezeß, in dem einen wie in dem an­dern Falle rmter Vorlegung der Beweis­mittel für die"Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte, an­melden.

Die nicht liquivirenden Gläubiger wer­den, soweit ihre Ansprüche nicht aus Ge- richtsakten bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen.

Im Falls eines Vergleichs, sowie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpfle­gers wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich er­klären, angenommen, daß sie der Mehrheit der Gläubiger ihrer Classe beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern' besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht Den übri­gen Gläubigern lauft die gesetzliche fünf­zehntägige Frist zu Beibringung eines bes­sern Käufers in dem Fall, wenn der Lie- genschastsverkauf vor der Liquirationstag- fahrt statlgefunden hat, vom Tag der Li­quidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidationstagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstag an.

Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres An­bot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist,

Calw, 1. September 1866.

K Oberamtsgericht.

Hartmey«r.

X^Voxakkordirung von Eisen- ^ ^bahnbauarbeiten.

Stuttgart.

Zu Aussührung der Schwarzwaldbahn werden mit höherer Ermächtigung die Arbeiten vom II. Ar- bcitsloos der Bausektion Leonberg zur Submission

ausgeboten.

Dieses Arbeitsloos beginnt bei Nro. 71 -j-20 der !, Stunde auf der Markung Zuffenhausen und endigt bei Nro. 35 -s- 20 der II. Stunde auf der Markung Kornthal.

Dasselbe ist 9,328 Fuß lang.

Die Arbeiten sind nach dem Voranschlag folgendermaßen berechnet:

1) Erdarbeiten 75,084 fl. kr.

2) Brücken und Durch­lässe 23,073 fl. 55 kr.

3) Slraßenbauten 8,485 fl. 34 kr.

4) Fluß-undUserbauten 543 fl 54 kr.

zusammen 107, !87 fl 23 kr.

Die Plane, Voranschläge und Beding- nißhefte können bei dem Eisenbahnbauamt Leonberg, derzeit noch in Stuttgart (alte polytechnische Schule) Ungesehen werden.

Liebhaber zu Uebecnahme dieser Arbeiten haben ihre Angebote, welche den Abstreich an den Voranschlags-Preisen in Prozenten ausgedrückl enthalten müssen, unter Anschluß von Vermögens- und Fähigkeits-Zeugnissen schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift :

Angebot zu den Bauarbeiten im II. Arbeitslos- der Bausektion Leon­berg"

versehen, spätestens bis

«Montag, den 8. Oktober d, I,

. Mittags l2 Uhr,

bei der Unterzeichneten Stelle einzureichen.

An demselben. TFge Nachmittags 4 Uhr findet die urkundliche Eröffnung der ringe- laufenen Offerte statt, welcher die Submit­tenten anwohnen können

Den 15. September l866

K Württ. Etsenbahnbau-Commission.

Klein.

An die K. PfurriimLer und Ortsschulbehörden.

Die Bezirksschultiersammlung wird am Dienstag, den 25. und die Diöcesansy- nsde Donnerstag, den 27. Sept. . hier gehalten werden. Die erstere wird mit Auf­führung einiger Gesangstücke von Seiten der Lehrer in Verbindung mit einem Schü­

lerchor, sowie mit einigen Orgelspielproben, die Synode mit einem Gottesdienst beide- male um 9 Uhr eröffnet werden. Zu der Bezirksschulversammlung find alle Freunde der Schzzle, insbesondere die neugewählten Ortsschulräthe, zu der Diöcesan-Synode die Kirchenältesten noch besonders Ungeladen Calw, 19 September 1866.

Dekan Lechler.

2)1. Calw.

Erinnerung an die Beobachtung der straßenpolizeilichen Vorschriften.

Man steht sich veranlaßt, die Beobach­tung der straßenpolizeilichen Vorschriften in Erinnerung zu bringen, wornach das Be­setzen und Belegen der öffentlichen Straßen mit Wagen, Karren, Steinen, Bauholz rc. rc. bei einer Strafe von 13 fl ver­boten ist. Nur ausnahmsweise kann Ließ in dringenden Fällen gestattet werden, aber nur unter der Voraussetzung, daß dadurch die Passage in keiner Weise gehindert oder beeinträchtigt wird.

In solchen Fällen ist aber für gehörige Beleuchtung bei Nacht bei einer Strafe von 13 fl. Sorge zu tragen.

Am 17. September 1866.

Stadtschultheißenamt.

Schuldt.

2)l. Calw.

HauS-Verkauf.

Aus ver Gantmasse des Messer­schmieds Christian Friedrich Hütt von hier kommt, nachdem sich am letzten Aufstreichstermin kein Liebhaber ge­zeigt hat, am

Montag, den 8. Oktober 1866, Vormittags 1l Uhr, wiederholt zum Verkauf:

>/z an 15,2 Rthn. einem zweistöckigen Wohnhaus und 8,2 Rthn. Hosraum,

V- au einem gewölbten Keller undSpeicher, 2,2 Rthn. ein einstöckiges kleines Ge­bäude, eine Messerschmiedwerkstätte.

Anschlag zusammen 1200 fl. Kaufslustigen wird bemerkt, daß die Hütt'schen Eheleute diese Gebäude nicht mehr zu erwerben beabsichtigen und daß dieselben gemäß deS ExecutionS Gesetzes nur dann bis auf Weiteres in deren Besitz blei­ben, wenn sich abermals kein Käufer fände. Den 18. September 1866.

Rathsschreiberei.

H a f f n e r.