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derungen bei Gefahr der Nichtberückstchti- gung am

Dienstag, den 25 d. M:, Morgens 9 Uhr,

aus hiesigem Raihhause entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu tiqui- diren und zu beweisen, auch das Weitere zu vernehmen.

Den 3 September 1866.

K. Amtsnotariat. Gemeinderath.

Haager. Vorstand Rau.

C a l w.

Landwehr betreffend.

Nachstehende Bekanntmachung der Mi­nisterien des Innern und des Kriegs, be­treffend den Rücktritt der zum Dienste aus- gerusenen Landwehr in ihre bürgerlichen Verhältnisse (Staatsanzeiger Nro 202) wird hiermit zur Kenntniß der Gemeinde gebracht.

Calw, 3 September 1866.

Stadtschuliheißenamt.

Bokannlmacknirg.

Nachdem der mit der Krone Preußen ab­geschlossene Fliedensvertrag unterm 2 l. d M.! die höchste Ratifikation erhalten hat, so tce- ^ ten die zum Dienste ausgerufenen und nun entlassenen Landwehrpflichtigen in das im Art. 106 Abs. 1 ces Knegsdienstgesetzes und Art. 2 des Gesetzes vom 24. Februar 1855 bezeichnete Verhältniß zurück und wird hienack insbesondere die Einstellung der Befugniß zur Auswanderung unr zum Rei­sen und Wandern ins Ausland wieder auf­gehoben

Stuttgart, 25. August 1866.

Der Minister des Innern.

Keßler. In Stellvertretung des Kriegsministers:

Generalmasor rc. rc.

Edelmann.

Calw.

Kirchenbau-Sache betrffd.

Das längst projectirte Kirchenbauwesen soll in der nächsten Zeit zur Ausführung kommen, und zunächst, noch im Laufe die­ses Jahres, mit Herstellung der ganz bau­fälligen und irreparablen Chorfenster begin­nen, sodann die Versetzung der Orgel rc in Angriff genommen werden, worüber später nähere Mittbeilung erfolgen wird. Die Chorfenster, w iche nach dem Vorschläge des Architekten Beiebarth in Stuttgart theilweise mit einer reicheren, dem Styl des schönen hohen Chors mehr entsprechenden teppichar­tigen Glasmalerei versehen werden sollen, werden einschließlich der Herstellung der ganz schadhaften Stab- und Maaßwerke einen Ko stenauswand von 1700 fl. bis 1800 fl. ver­anlassen. Dieser Auswanv würde sich um ca. 480 fl. erhöhen, wenn nach dem wei­tern Vorschläge des Architekten Beisbarth das mittlere Chorfenster, um auch in diesem kirch­lichen Zweige der Kunst etwas Besseres zu schaffen, mit einem historischen Hauptgemälde versehen würde. Bei den im Verhältniß zum großen Bedürfniß geringen Mitteln des

Ktrchenbausond trägt der Stiftungsrath Be­denken. diesen Mehraufwand zu übernehmen, und wendet sich deßhalb an die Gemeinde Glieder mit der Bitte um Beiträge für den bezetchneten Zweck, von deren Größe abhän­gig ist, ob der Vorschlag, das mittlere Chor- senster mit einem Hauptbilde zu »ersehen, ausgeführt werden kann. Die Unterzeichne­ten, sowie die Kirchen- und Schulpstegr wer­den Beiträge in Empfang nehmen. Da aber die Bestellung längstens innerhalb 14 Tagen erfolgen muß, so ist zu wünschen, daß wenigstens die Anmeldung zu Beiträgen in­nerhalb dieser Zeit erfolgt, um nnck Ver- fluß derselben definitiv beschließen zu können.

Calw, 31. August 1866.

Gemeinschaftliches Amt:

Lechler. Schulst.

Calw.

Die Bewerber um zwei erledigte

Vice-Nachtwächtersstellen

werden aufgefordert, sich alsbald zu melden.

Calw, 31. August 1866.

Stadtschultheißenamt.

Sch ul dt.

2)2. Calw.

Bau-Akkord.

Nach einem stistungsräthlichen Beschlüsse sollen nachstehende bei Herstellung der Chor­fenster an der hiesigen Sladttirche vorkom­menden Bauarbeiten im öffentlichen Ab­streich vergeben werden:

Maurer- und Steinhauerarbeit 375 fl.

Schlosserarbeit 40 fl.

Die Abstreichsverhandlung findet Montag, den 10 September.

Vormittags 11 Uhr,

aus dem Rathhause statt und werden hiezu Akkorvsliebhaber mit dem Ansitzen einge­laden , daß Ueberschlag und Bau Be­dingungen bei Unterzeichnetem zur Einsicht aufliegen.

Calw, 31. August 1866.

Stadtbaumeister Blaich.

AußeramtUchr Gegenständ,.

Heute Drenstag ist

Tm'N-Lersammlimg.

Theater in Calw.

Mittwoch, den 5 Sepien ber,

's letzte ^ensterl'n.

Vorher geht: Nummer???. Lustspiel.

Gutes Flaschenbier

schenkt aus Linken heil,

2)2 Bäcker.

250 Guide»

Schuld- und Kürgscheine

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C a i w.

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Vom Militärdienst entlassen erlaubt sit)

! Unterzeichneter, für dis allgemeine Theil- ! nähme dankend, sein Geschäft in gefällige ! Erinnerung zu bringen.

! Will) Weit, Dreber,

s Lederstraße, neben Zeugschm. Köhler.

l Ein genähter Gürtel

> ging am sonntag von der Nonnengaffe bis in den Bischofs verloren, und wolle der ! Finder denselben gegen Belohnung bei der § Red. d. Bl. abgeben.

Empfehlung.

Unterzeichneter erlaubt sich folgende Ge genstände in empfehlende Erinnerung zu bringen:

eine Auswahl sck öner schwarzer Tuchröcke, deßgl. Juppen, Hosen, Westen, Ge- schäftswämmser von Zwilch, sowie auch gestrickte dto., neue und getragene Hemden, eine große Auswahl Kleidchen für Knaben von 3 Jahren an auswärts, neue und getragene Frauenzeugsiiesele,

I 1 schönes hartholzenes Kindersessele,

s 1 Kinderbettlädle, 1 schönes Wiegen-

l Pferd, 1 Pistol, mehrere Bügeleisen, Caffeemühlen, 1 Porzellan Einsatz, 1 ! Vierling Meß, Schmalzhäfen und ei­serne Kochhäsen, 1 Backblech, 1 Schnel­lerhaspel und Tretträdle, I^Tauben- gitter, Ofen-, Heu-und Dunggabeln u. s. w.

Rank. Verkäufer

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liegen gegen gesetzliche Sicherheit ftm Kapellenberg verpachtet auf 4 Jahr zum Ausleihen bei der Gemeinde- ! Friedrich Aickele

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2)t.

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