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derungen bei Gefahr der Nichtberückstchti- gung am
Dienstag, den 25 d. M:, Morgens 9 Uhr,
aus hiesigem Raihhause entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu tiqui- diren und zu beweisen, auch das Weitere zu vernehmen.
Den 3 September 1866.
K. Amtsnotariat. Gemeinderath.
Haager. Vorstand Rau.
C a l w.
Landwehr betreffend.
Nachstehende Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegs, betreffend den Rücktritt der zum Dienste aus- gerusenen Landwehr in ihre bürgerlichen Verhältnisse (Staatsanzeiger Nro 202) wird hiermit zur Kenntniß der Gemeinde gebracht.
Calw, 3 September 1866.
Stadtschuliheißenamt.
Bokannlmacknirg.
Nachdem der mit der Krone Preußen abgeschlossene Fliedensvertrag unterm 2 l. d M.! die höchste Ratifikation erhalten hat, so tce- ^ ten die zum Dienste ausgerufenen und nun entlassenen Landwehrpflichtigen in das im Art. 106 Abs. 1 ces Knegsdienstgesetzes und Art. 2 des Gesetzes vom 24. Februar 1855 bezeichnete Verhältniß zurück und wird hienack insbesondere die Einstellung der Befugniß zur Auswanderung unr zum Reisen und Wandern ins Ausland wieder aufgehoben
Stuttgart, 25. August 1866.
Der Minister des Innern.
Keßler. In Stellvertretung des Kriegsministers:
Generalmasor rc. rc.
Edelmann.
Calw.
Kirchenbau-Sache betrffd.
Das längst projectirte Kirchenbauwesen soll in der nächsten Zeit zur Ausführung kommen, und zunächst, noch im Laufe dieses Jahres, mit Herstellung der ganz baufälligen und irreparablen Chorfenster beginnen, sodann die Versetzung der Orgel rc in Angriff genommen werden, worüber später nähere Mittbeilung erfolgen wird. Die Chorfenster, w iche nach dem Vorschläge des Architekten Beiebarth in Stuttgart theilweise mit einer reicheren, dem Styl des schönen hohen Chors mehr entsprechenden teppichartigen Glasmalerei versehen werden sollen, werden einschließlich der Herstellung der ganz schadhaften Stab- und Maaßwerke einen Ko stenauswand von 1700 fl. bis 1800 fl. veranlassen. Dieser Auswanv würde sich um ca. 480 fl. erhöhen, wenn nach dem weitern Vorschläge des Architekten Beisbarth das mittlere Chorfenster, um auch in diesem kirchlichen Zweige der Kunst etwas Besseres zu schaffen, mit einem historischen Hauptgemälde versehen würde. Bei den im Verhältniß zum großen Bedürfniß geringen Mitteln des
Ktrchenbausond trägt der Stiftungsrath Bedenken. diesen Mehraufwand zu übernehmen, und wendet sich deßhalb an die Gemeinde Glieder mit der Bitte um Beiträge für den bezetchneten Zweck, von deren Größe abhängig ist, ob der Vorschlag, das mittlere Chor- senster mit einem Hauptbilde zu »ersehen, ausgeführt werden kann. Die Unterzeichneten, sowie die Kirchen- und Schulpstegr werden Beiträge in Empfang nehmen. Da aber die Bestellung längstens innerhalb 14 Tagen erfolgen muß, so ist zu wünschen, daß wenigstens die Anmeldung zu Beiträgen innerhalb dieser Zeit erfolgt, um nnck Ver- fluß derselben definitiv beschließen zu können.
Calw, 31. August 1866.
Gemeinschaftliches Amt:
Lechler. Schulst.
Calw.
Die Bewerber um zwei erledigte
Vice-Nachtwächtersstellen
werden aufgefordert, sich alsbald zu melden.
Calw, 31. August 1866.
Stadtschultheißenamt.
Sch ul dt.
2)2. Calw.
Bau-Akkord.
Nach einem stistungsräthlichen Beschlüsse sollen nachstehende bei Herstellung der Chorfenster an der hiesigen Sladttirche vorkommenden Bauarbeiten im öffentlichen Abstreich vergeben werden:
Maurer- und Steinhauerarbeit 375 fl.
Schlosserarbeit 40 fl.
Die Abstreichsverhandlung findet Montag, den 10 September.
Vormittags 11 Uhr,
aus dem Rathhause statt und werden hiezu Akkorvsliebhaber mit dem Ansitzen eingeladen , daß Ueberschlag und Bau Bedingungen bei Unterzeichnetem zur Einsicht aufliegen.
Calw, 31. August 1866.
Stadtbaumeister Blaich.
AußeramtUchr Gegenständ,.
Heute — Drenstag — ist
Tm'N-Lersammlimg.
Theater in Calw.
Mittwoch, den 5 Sepien ber,
's letzte ^ensterl'n.
Vorher geht: Nummer???. Lustspiel.
Gutes Flaschenbier
schenkt aus Linken heil,
2)2 Bäcker.
250 Guide»
Schuld- und Kürgscheine
find zu haben in der
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C a i w.
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Vom Militärdienst entlassen erlaubt sit)
! Unterzeichneter, für dis allgemeine Theil- ! nähme dankend, sein Geschäft in gefällige ! Erinnerung zu bringen.
! Will) Weit, Dreber,
s Lederstraße, neben Zeugschm. Köhler.
l Ein genähter Gürtel
> ging am sonntag von der Nonnengaffe bis in den Bischofs verloren, und wolle der ! Finder denselben gegen Belohnung bei der § Red. d. Bl. abgeben.
Empfehlung.
Unterzeichneter erlaubt sich folgende Ge genstände in empfehlende Erinnerung zu bringen:
eine Auswahl sck öner schwarzer Tuchröcke, deßgl. Juppen, Hosen, Westen, Ge- schäftswämmser von Zwilch, sowie auch gestrickte dto., neue und getragene Hemden, eine große Auswahl Kleidchen für Knaben von 3 Jahren an auswärts, neue und getragene Frauenzeugsiiesele,
I 1 schönes hartholzenes Kindersessele,
s 1 Kinderbettlädle, 1 schönes Wiegen-
l Pferd, 1 Pistol, mehrere Bügeleisen, Caffeemühlen, 1 Porzellan Einsatz, 1 ! Vierling Meß, Schmalzhäfen und eiserne Kochhäsen, 1 Backblech, 1 Schnellerhaspel und Tretträdle, I^Tauben- gitter, Ofen-, Heu-und Dunggabeln u. s. w.
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liegen gegen gesetzliche Sicherheit ftm Kapellenberg verpachtet auf 4 Jahr zum Ausleihen bei der Gemeinde- ! Friedrich Aickele
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2)t.
in der Metzgergasse.