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zend, in Hellen Flammen, letzteres dagegen nur im Innern, namentlich aber die Betten in Brand. Die Leichen des Mannes, der Frau, der Tochter und des Dienstmädchens konnten noch herausgeschafft werden, von denen namentlich die Tochter aus das Schauderhafteste verstümmelt, während das Dienstmädchen total verbrannt ist, dagegen sind die 4 Söhne theils in der Schlafkammer, theils im Pferdestall erst später unter dem Schutt gesunden. Nach oen bisherigen Wahrnehmungen scheint eine Beraubung. auf die eS doch wohl abgesehen gewesen sein wird, da die Betten der Eltern durchgewühlt gewesen sein sollen, so daß Stroh nach oben gekehrt war, nicht stattgefunden zu haben. Die von dem Sohne, der in einer Kammer für sich geschlafen, geretteten Sachen sollen von dem Vater in dessen Schlafstube in ei-l nem besonderen Schrank aufbewahrt gewesen sein. Die Verle tzungen der Personen sind durch Messer und Knittel geschehen und will man in Betreff letzterer an einer nahen Hecke Anzeichen ge sunden haben, wo dieselben srisch geschnitten sem müssen. Weitere Spuren oder Judicien sind bisher nicht aufgefunden, aber natürlich ist die Polizei zu Nachforschungen aufgeboten
Dänemark. Kopenhagen, 2l. Aug. Die Abreise der Prinzessin Dagmar ist auf Ende September festgesetzi; die «Ver- mählung wit dem Großürsten-Thronfolqer findet im November zu St. Petersburg statt.
Belgien. Der Schaden, den die Feuersbrunst in Antwerpen angerichtet, wird auf 6 Mill. Frcs geschätzt.
Frankreich. Paris, 20. Aug. Der Moniteur meldet: Gestern besuchte der Kaiser die Kaiserin von Mexiko in Paris und machte eine Fußpromenade im Bois Le Boulogne. Nach St.
Cloud zurückkehrend wurde er sehr lebhaft akklamirt. — 2l.Aug.
Morgenmoniteur: Die „Times" gibt eine Analyse eines angeblichen Briefs des Kaisers an den König von Belgien; Ließ beruht auf einem Jrrthum. Wahr ist, daß der Minister des Aus wärtigen die britische Regierung in Kenntniß setzte, Frankreich reklamire nicht die in den Händen der neutralen Mächte befindlichen Festungen Marienburg und Philippeville Unrichtig aber ist, daß der Kaiser überhaupt an den König von Belgien geschrieben habe. — Prinz Napoleon ist zu wichtigen Regierungssunk- tionen berufen. — Eine Depesche aus München vom 20. Aug. sagt, Preußen verzichte auf die Annexion des rechts vom Main' unbefugten Eingriff in dessen Gerechtsame. " Wohl wird entgegen- liegendcn Theils von Heffen-Darmstadt; dieser muß jedoch dem l gehalten, die Flinte war nicht geladen, sogar l ie Hahnen waren norddeutschen Bund beitreten. 'abgeschraubt; — die Begegnung soll aber in der Dämmerung
Italien. Florenz, 17. Aug. General v Lamarmora hat stattgefunden haben, inmitten des Waldes, wo am Hellen Mittag seine Entlassung als Chef des Generalstabs der italienischen Armee! Zwielicht herrscht, und der erwähnt» Umstand nicht bemerkt wer- eingereicht. Seine Stelle wird vom General Cialdini eingenom-' den konnte. Was geschieht nun? Die Zeugen haben den Ruf men. Der Kriegsminister, General Pattinengo, hat gleichfalls« Wilddieb gehört, es wäre somit nicht zu bezweifeln, daß der Anseine Entlassung eingereicht. Sein Nachfolger ist General Cugia. ^ geschuldigte in dem Glauben, er habe Herrn vo r D. auf einem General v Lamarmora hat gleichzeitig auf seine Stellung als ^ Jagdfrevel ertappt, denselben arretiren, also eine durchaus recht- Minister ohne Portefeuille verzichtet. -- Turin, 19 Aug Die!liche Handlung begehen wollte. Herr von D. setzt sich zur Wehre, dem General Menabrea erzheilten Instruktionen sind , nach der > eg entsteht ein kurzes Ringen, die Flinte des Angeschuldigten gebt Turincr Zeitung, sehr einfacher Natur. Er soll um jeden Preis los, und Herr von D. stürzt getroffen nieder, — vielleicht auch Frieden schließen und dabei suchen, von Oesterreich so viel als machte Herr von D. mit seiner Flinte eine abwehrende Demon- möglich zu erlangen. Mit Ausnahme der öffentlichen Schuld^ stcativn, legt sie etwa an als oberschießen wolle, um seinen Geg-
Beweise vorgeführt, dann werden Sie gewiß fragen, wie in aller Welt kam Vieser brave Mann dazu, ein solches Verbrechen zu begehen? Nun sagt Ihnen der Herr Staatsanwalt in höchst lo- benswerther Unparteilichkeit, — schon die beiderseitigen Väter desAn- geschuldigten und des Getödteten waren verfeindet, die Feindschaft ging auf die Söhne über in der Art, daß der Getödtete jede sich ihm darbietende Gelegenheit ergriff, den Angeklagten zu kränken und zu chicaniren. Daß der Angeschuldigte irgend einmal Gleiches mit Gleichem vergolten, oder auch nur einmal zu vergelten versucht hätte, wurde nirgends behauptet, das Gegentheil wäre auch leicht zu erweisen. Nach langjährigem Prozessiren gelingt es endlich, diesem Manne durch ein günstiges Erkenntniß alle Chikane zu beseitigen, so zwar, daß er nichts Aehnliches mehr zu besorgen hat, denn der einzige Umstand, derMeranlassung zu allen Chikanen gab, ist vollständig beseitigt. Nachdem dieses mühsam erkämpft war, nachdem es erwiesen ist, Laß der Angeschuldigtc seinem Gegner nie auch nur einen ernsten Vorwurs machte, viel weniger ein hartes Wort gab, — jetzt begegnet er einem gewesenen Feinde und nun soll eine Scene zwischen Beiden entstanden sein, in Folge deren der Angeschuldigte Jenen erschossen habe! Wäre dieses vorgefallen, ehe das rechtskräftige Erkenntniß vorlag, das alle ferneren Chikanen gründlich beseitigte, — nun so wäre wenigstens ein Grund dafür da, — man würde sagen, der Angeschuldigte wollte sich von einem Feinde befreien. Wie aber die Verhältnisse an dem Tage standen, an welchem Herr von D erschossen wurde, so wäre diese That nichts gewesen als eine gemeine Rache, und zu dieser ist ein Mann wie der Angeschulbigte nicht fähig. — Es wäre aber immer möglich gewesen, kann man mir entgegnen, — nun ja, möglich wäre es allerdings, — aber, meine Herren, stellen Sie sich die Sache einmal vor, wie sie in solchem Falle sein könnte. Der Angeschuldigte geht in seinen Wald, um ein Stück Wild zu schießen, — sein langjähriger Feind, der ihm so viele Kränkungen, so vielen Kummer, so viel« Nachtheile während seinem ganzen Leben zugefügt hat, ohne daß er auch nur ein einziges Mal Gleiches mit Gleichem vergolten hätte, tritt ihm da auf seinem Jagdterritorium entgegen, mit einer Flinte bewaffnet I Was kann die Anwesenheit dieses Menschen auf diesem Platze für einen Zweck haben? Nur eine weitere Kränkung des Angeschuldigten durch den
soll Italien, das hierin auf die Unterstützung Frankreichs zählt, sich zu keiner Zahlung für Venetien verpflichten. Die Trientiner Frage soll zur Sprache gebracht werden, und, wenn das ^Terrain günstig, so will Italien für Liese Provinz selbst baar zahlen. - Florenz, 18. Aug Es ist eine Amnestie für alle, auch Militärpersonen, welche bis heute angeklagt oder verurlheilt sind, erlaffen worden.
ner zurückzuschrecken, — dieser will mit seinem Gewehre das ihn bedrohende zurückschlagen. und das Unglück erfolgt! — Meine Herren Geschworenen! So, und nur so könnte das Unglück sich ereignet haben, denn wenn irgend eine Schuld auf Seiten des Herrn von M. gewesen wäre, so hätte er gewiß die Flucht ergriffen. Nichts spricht dafür, ihm eine solche grenzenlose Unbesonnenheit zuzutrauen, sich so ruhig dem Criminalgericbte zu über-
Tiirkei. Als „Neuestes" meldet die „N. Gl.jZ ": Nach ei- lassen, wie es geschehen ist. Hören wir aber weiter, was die ner uns gütigst mitgetheilten Privatkorrespondent einer Glarner- Zeugen sagen: Herr von M. sagt den Leuten, sie sollen den Berschen Firma ausAleppo vom 22. Juli sind in Mesopotamien unglucklen nach Hause tragen, er wolle einen Arzt rufen, — als — zwischen Euphrat und Tigris in der Nähe von Diarbekir — : aber einer der Zeugen ihn darauf aufmerksam gemacht, daß der in Folge plötzlicher Oeffnung der Erde im Umkreise von 30 Stun- Verunglückte in den letzten Zügen liege, habe er denselben aufge- den 16 Dörfer sammt der gesammten Bevölkerung versunken und fordert, nicht mit einer Lüge vor den Thron des Allmächtigen zu verschwunden. «treten, sondern diesem die Ehre zu geben und zu sagen, daß er
keine Schuld an dem Unglück habe. Allerdings that dieses der Verunglückte seinem Feinde gegenüber nicht, er starb mit der Be-
O t h m a r.
Eine Criminalgeschichte, erzählt von Heinrich HenSler.
(Fortsetzung.)
„Werden Fbn>n aber, f ährt der Vertbeidiger fort, glaubhafte
«esigirt, gevrnNrl uns verlegt vsn A. Velschtager.
schuldigung des Mordes auf den Lippen!"
(Fortsetzung folgt.)