tbeils in die für sie bestimmten Quartiere und in das Lager nach Aldingen ab. (St. A)

- Stuttgart, 13. Aug. Wie wir vernehmen, läßt der Kö­nig den bei Tauberbischofsheim gefallenen Württemberg«« kort ein Denkmal setzen. Auf demselben werden mit einer paffenden Inschrift die Namen sämmtlicher daselbst beerdigten Offiziere Un terosfiziere und Soldaten angebracht sein (St. A.

Ein in Stuttgart zu Gunsten der württ. Verwundeten von der Gesellschaft Harmonie am Samstag Abend in der Lie­derhalle gegebenes Conceit ergab bei äußerst zahlreichem Besucht einen Reinertrag von ca 400 bis 500 fl.

Hall. 11. Aug. Die hier liegende preußische Regiments- musik gab am letzten Donnerstag ein großes Konzert zum Besten der im Kriege verwundeten württembergischen Soldaten. Dasselbe war außerordentlich zahlreich besucht. Als Ertrag des Konzerts wurden dem Vorstande des hiesigen Sanitätsvereins 204 ft 24 kr. übergeben Das Verhältniß der hiesigen Einwohner zu den Sol­daten ist ein durchaus freundliches, da die elfteren den ihnen auf erlegten Verpflichtungen bereitwillig Nachkommen, und die letzteren eine ganz geordnete Haltung beobachten

Ulm, 13. Aug. Heute Vormittag 1l Uhr zogen das 5 Infanterieregiment und die Jäger mit klingendem Spiel hier ein. Viele Häuser waren, der Ulm Schncllp. zufolge, mit den wirrt-- tembergiswen und deutschen Farben beflaggt und lauter Jubel scholl den braven Soldaten entgegen.

Den Frankfurtern ist die Kontribution von 25. Mill fl zwar nicht erlassen, die Zahlung aber bis dahin vertagt worden, wo über das Schicksal der Stadt entschieden sein wird.

Würzburg, 10. Aug. Die asiatische Cholera, welche un­

sere Maingegend bisher immer verschont hatte, ist nun allerorts in den von Truppen durchzogenen Ortschaften ausgebrocken und hat bereits mehrfache Opfer gefordert, insbesondere in Hetlingen, Woldbrunn, Retzbach, Miltenberg, Wcrtheim u. a O. Auch hier find unter den preußischen Truppen mehrere Fälle vorgekommen, von denen 3 mit Tod endeten. (Schw. M)

I Ein tief ergreifender Fall trug sich in einem der Münche­ner Spitäler zu. Ein wegen Tiefsinnes behandelter Soldat wurde vom Wahnsinne befallen, und gestern wegen Tobsucht ins Irrenhaus gebracht. Der Unglückliche hatte im Gefecht bei Helm­stadt einen preußischen Landwehrmann mi> dem Bajonmte durch­bohrt, der mit den Worten:Herr Jesus! Meine Frau! Meine armen, armen Kinder!" zusammenstürzte. Dieser Todesschrei er­griff den Soldaten so sehr, daß er von dem Augenblicke an ein

Bundesverfassungsentwurf festzustellen. welcher dem Parlament zur Berathung und Vereinbarung vorgelegt werden soll. Art. 6 Die Dauer des Bündnisses ist bis zum Abschluß des neuen Bun- desverhältniffes, eventuell aus ein Jahr, festgesetzt, wenn der neue Bund nicht vor Ablauf eines Jahres geschloffen sein sollte. Art. 7. Der vorstehende Bünbnißvertrag soll ratificirt und die Ratifika­tionsurkunden so bald als möglich, spätestens aber innerhalb 3 Wochen, vom Datum des Abschlusses an, in Berlin ausgewech­selt werden.

Hannover, 9. Aug. Die Städte erhalten jetzt starke Be­satzungen, eine Maßregel, die wahrscheinlich im Hinblick auf die bevorstehende definitive Entscheidung über das Schicksal des Lan­des getroffen ist. General v Voigt Rheetz ist zum General­gouverneur des Königreichs ernannt worden und wird heute hier erwartet.

Berlin, 14. Aug. Die Spener'sche Zeitung schreibt: Tie Friedensverhandlungen mit Württemberg und Baden sollen dem Abschluß nahe sein. Wir hören dagegen, daß die Verhandlungen mit Baiern wegen hervorgetrrtener Differenzen in Stillstand ge- rathen sind, so daß mit Ablauf des Waffenstillstands am 22. Aug. der Wiederbeginn des Krieges gegen Baiern eintrete, falls bis dahin die Situation unverändert wäre. (Tel. d. Schw. M.)

Berlin, >3 Aug, Abends. Wegen der Frankfurter Kon- iribvtionssache ist eine Kommission der Bevollmächtigten des Han­dels- und Finanzministeriums ernannt, um gutachtlichen Bericht zu erstatten

Berlin, 12. Aug. Dem Abgeordnetenhaus liegen fünf Adreßentwürfe vor: von den Konservativen, den Altliberalen, vom linken Cenlrum, der Fortschrittspartei und der äußersten Linken. Tie Fraktion der Linken konnte sich nicht einigen, trotzdem wei­chen aber ihre drei Entwürfe nicht sehr erheblich von einander ab. 13. Aug. Der Minister des Innern überreicht das Wahl­gesetz für den Reichstag des norddeutschen Bundes mit allgemei­nen, direkten und geheimen Wahlen, dasselbe wird einer beson­deren Commission von 21 Mitgliedern überwiesen

: Berlin, 12 Aug. In hiesigen amtlichen Kreisen werden die Angaben auswärtiger Blätter, Frankreich verlange Abtretung deutscher Territorien, als völlig grundlos bezeichnet Die Spe- nerffche Zeitung glaubt versichern zu können, daß die freund­schaftlichen und vertraulichen Beziehungen beider Regierungen durch keine der schwebenden Fragen beeinträchtigt worden sind.

Berlin, II. Aug. Die Nordd. Allg. Ztg. enthält einen Leitartikel Betreffs der telegraphisch gemeldeten Kompensations-

Opfer der fürchterlichsten Gewissensqualen und jetzt des Wahn- Forderungen Frankreichs, durch welche dort Wünsche geweckt wer-

finns wurde.

DieD. Allg. Ztg." bringt eine preußische Circulardepesche an die mit Preußen verbündeten Regierungen, worin die Noth- wendigkeit eines definitiven Vertragsverhältniffes betont und zum Abschluß eines Bündnißvertrags aufgcfordert wird, nebst dem Ent­wurf eines solchen Vertrags. Dieser lautet (nach Weglassung der Eingangsformel): Art 1. Die Regierungen von . . . schlie­ßen ein Offensiv- und Defensivbündniß zur Erhalt» .g der Un­abhängigkeit und Integrität, sowie der inneren und äußeren Si­cherheit ihrer Staaten und treien sofort zur gemeinschaftlichen Vertheidigung ihres Besitzstandes ein, welchen sie sich gegenseitig Lurch dieses Bündniß garantiren. Art. 2 Die Zwecke des Bündnisses sollen defensiv durch eine Bundesverfassung auf der Basis der preußischen Grundzüge vom 10. Juni 1866 sicher ge­stellt werden, unter Mitwirkung eines gemeinschaftlich zu berufen­den Parlaments. Art 3. Alle zwischen den Verbündeten be­stehenden Verträge und Uebereinkünfte bleiben in Kraft, soweit sie nicht durch gegenwärtiges Bünöniß ausdrücklich modificut wer- den Art. 4. Die Truppen der Verbündeten stehen unter dem Oberbefehl Sr. Maj deS Königs von Preußen. Die Leistungen wahrend des Krieges werden durch besondere Verabredungen ge­regelt. Art 5. Die verbündeten Regierungen werken gleich zeitig mit Preußen die auf Grund des Reichswahlgesetzes vom 12 April 1849 vorzunehmenden Wahlen der Abgeordneten zum Parlament anordnen und letzteres gemeinschaftlich mit Preußen rinberufen. Zugleich werden sie Bevollmächtigte nach Berlin sen­den, um nach Maßgabe der Grundzüge vom 10. Juni d. I den

den, die deutscherseits als unerfüllbar bezeichnet werden müssen. Es sei schwierig, die Motive des französischen Ansinnens zu er­klären, es sei denn, daß die französische Politik einen totalen Um­schwung erlitten habe Die Aenderungen in Deutschland seien nicht internationaler, sondern rein nationaler Art; sie enthielten keine Bedrohung Frankreichs, sondern seien für Frankreichs Macht­sphäre günstiger, da Deutschland äußerlich durch das Ausscheiden Oesterreichs (mit 13 Mill Einwohnern) sogar begeutend verrin­gert werde. Frankreich könne unmöglich in Veränderungen deS Besitzstandes innerhalb Deutschlands eine Gefährdung erblicken. Liese richtigere Auffassung werde sicher im französischen Volke durchgreifen.

Bezüglich der Kompensation würde es sich nach demEcho", einem in Luxemburg erscheinenden, oft gut unterrichteten ministe­riellen Journal, um Folgendes handeln: Holland würde Limburg und das Großherzogthum Luxemburg abtreten und erhielte dafür Theile des Großherzogthum Oldenburgs und Hannovers. Bel­gien würde an Frankreich die alten französischen Enklaven Phi- lippeville, Marienburg und die Spitze des früheren Herzogthums Bouillon abtreten. Holländifch Limburg, sowie der nördliche Theil des Großherzogthums Luxemburg würden ihm dafür Ersatz bieten. Außer dieser Abtretung erhielte Frankreich das Saarbe­cken und den zwischen der Statt Luxemburg, dem Festungsrayon und der Mosel gelegenen Theil des Großherzogthums Hienach würde es sich nicht um die Rheingrenze handeln, sondern um Ab­tretungen von geringerem Umfang für Deutschland, von Wel­chen Preußen weniger als Holland und Belgien betroffen wurde.