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herbeigejührt werden können. Die Staatsausgaben, welche in dieser Zeit geleistet sind, entbehren daher der gesetzlichen Grund­lage, welche der Staatshaushalt. wie ich wiederholt anerkenne, nur durch das nach Art. 99 der Derfassungsurkunde alljährlich zwischen meiner Regierung und den beiden Häusern des Landtags zu vereinbarende Gesetz erhält. Wenn meine Regierung gleich­wohl den Staatshaushalt ohne diese gesetzliche Grundlage mehrere Jahre geführt hat, so ist dieß nach gewissenhafter Prüfung in der pflichtmäßigen Ueberzeugung geschehen, daß die Fortführung einer geregelten Verwaltung, die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtun­gen gegen die Gläubiger und die Beamten des Staates, die Er­haltung des Heeres und der Staatsinstitute Existenzfragen des Staates waren, und daß daher jenes Verfahren eine der unab­weisbaren Nothwenbigkeiten wurde, deuen sich eine Regierung im Interesse des Landes nicht entziehen kann und darf. Ich hege das Vertrau?«, daß die jüngsten Ereignisse dazu beitragen werden, die unerläßliche Verständigung in so weit zu erzielen, daß meiner Re­gierung in Bezug auf die ohne Staatshaushaltsgesetz geführte Ver­waltung die Indemnität, um welche die Landesvertretung angegan­gen werden soll, bereitwillig ertheilt und damit der bisherige Kon­flikt für alle Zeit um so sicherer zum Abschluß gebracht werden wird, als erwartet werden darf, daß diex politische Lage des Vaterlandes eine Erweiterung der Grenzen des Staates und die Einrichtung eines einheitlichen Bundesheeres unter Preußens Führung gestatten werde, dessen Lasten von allen Genossen des Bundes gleichmäßig werden getragen werden. Die Vorlagen, welche in dieser Beziehung Be­hufs Einberufung einer Volksvertretung der Bundesstaaten erfor­derlich sind, werben dem Landtage unverzüglich zugeheu. Meine Herren! Mit mir fühlen Sie, fühlt das ganze Vaterland die Wich­tigkeit des Augenblicks, der mich in die Heimath zurücksührt. Möge die Vorsehung eben so gnadenreich Preußens Zukunft segnen, wie sie sichtlich die jüngste Vergangenheit segnete! Das walte Gott!"

Berlin, 4. Aug. Das von dem Großherzog von Meck­lenburg-Schwerin befehligte zweite Reservearmeekorps "besteht aus 24 Bataillonen Infanterie, 15 Schwadronen Kavallerie und 11 Batterien zu 6 Geschützen, was an Infanterie 19,200, Kavallerie 2250, Artillerie 2330, zusammen 24,000 Mann mit 66 Kanonen ergibt. Süddeutsche Zeitungen hatten die Stärke dieses Korps danach gerade um die Hälfte zu niedrig angegeben. In ganz Süd­deutschland und am Main befinden sich 93,000 Mann Preußen und mit diesen verbündete Truppen.

- Von den neun Artikeln der Nikolsburger Friedens­präliminarien handelt Art. 1 von derJntegrität der österreichi-

bis zum definitiven Frieden. Kübcck kehre nächster Tage nach Augsburg zurück. Bis dahin habe kein einziger fremder Vertre­ter seine Abberufung notifizirt.

Wien, 2. Aug. Vom nördlichen Kriegstheater wurden zahl­reiche Truppen, bis jetzt 1'/- Armeekorps nach Tyrol befördert um dort für den Fall eines Wiederbeginns der Feindseligkeiten den Fortschritten der Italiener energisch Halt zu gebieten. Heute beginnen nun auch Truppentransporte nach Benetien, und da alle halbe Stunde ein Militärtrain von hier abgeht, ist die Südbahn auf mehrere Tage wieder für den Personen- und Frachtenverkehr gesperrt worden. Da Italien darauf zu bestehen scheint. Vcne- tien ohne alle Entschädigung abgetreten zu erhalten, Oesterreich dasselbe aber schon an den Kaiser der Franzosen nur unter der Voraussetzung abtrat, daß für das Festungsviereck, welches Mil­liarden gekostet, eins billige Kompensation geleistet werde, und jetzt nach dem bedeutenden Siege über die italienische Flotte diese Be­dingung um so weniger ausgeben wird, da insbesondere Italien auch Südtyrol beansprucht, weicher Forderung Oesterreich auch nicht entsprechen wird, so ist es noch zweifelhaft, ob eine Verstän­digung mit Italien über einen Waffenstillstand und über Frie- denspräliminiarien erreicht wird. Doch hat der König von Preu­ßen in den Nikolsburger Präliminarien zugesagt, gegen die Abtretung VenetienS an Italien den Waffenstillstand zu beschaf­fen und in Art. 1 der Präliminarien ist der Territorialbestand der österreichischen Monarchie mit Ausnahme Venetiens garantirt. Wenn Italien sich also Südtyrol erzwingen wollte, so würde eS Oesterreich gegenüber allein stehen und dürfte leicht später unter ungünstigeren Bedingungen Frieden schließen müssen, als es sie jetzt erreichen könnte.

- Wien, 5 Aug, Nachm. In Cormons (Istrien) haben die österreichisch italienischen Waffenstillstandsverhanvlungen begonnen. Wenn sie bis 10. August resultatlos sind, ist der Wiederbeginn der Feindseligkeiten nicht unwahrscheinlich. Der österreichische Bevollmächtigte, Brenner, reist heute nach Prag zur definitiven Friedensvereinbarung.

Kiel, 6. Aug , Abends Eine Adresse der Prälaten und

Ritterschaft der Herzogthümer an den König von Preußen schließt: Wir sind glücklich, Eure Maj. als Landesherr» begrüßen zu dürfen, stolz, dem großen, ruhmreichen Preußen anzugehören, und halten es für Pflicht, offen auszusprechen, daß die Vereinigung Preußens und der Herzogthümer die sichere Gewähr einer glück­lichen Zukunft ist." (Tel. d. Schw. M.)

Belgien. Brüssel, 4. Aug. Man hört aus sicherer Quelle,

schen Monarchie mit Ausnahme Venetiens. Art. 2. Anerkennung! ^ ^ .^^««1 Charlotte in Europa erwartet wird. Nach den der Auflösung des deutschen Bundes und neue Gestaltung Deutsch- neuesten Nachrichten aus Mexiko soll Ihre Majestät bereits die lands ohne Betheiligung Oesterreichs. Art. 3. Uebertragung Mjz^eise angetreten haben.

der Rechte des Kaisers von Oesterreich aus Schleswig Holstein! Amerika Aus Newyork wird unterm 21. Juli gemeldet, auf den König von Preußen Art. 4 Die Frage der Kriegs-!^ Kongreß die Wiederaufnahme'Tennessees in die Union mit kosten, an denen Oesterreich noch 20 Millionen Thaler zahlen ^25 gegen 12 Stimmen beschloß, nachdem die Legislatur dieses

wird. Art. 5. Integrität Sachsens, übrigens vorbehältlich eines besonderen Friedensvertrages mit dem König von Sachsen wegen Kriegskosten und künftiger Stellung Sachsens innerhalb des nord deutschen Bundes; Anerkennung der herzustellenden Territorial- Veränderungen in Norddeutschland von Seiten Oesterreichs Art. 6. Se. Maj. der König von Preußen macht sich anbeischig, die Zustimmung seines Verbündeten, Sr. Maj. des Königs von Ita­lien, zu den Friedenspräliminarien und zu dem auf dieselben zu begründenden Waffenstillstand zu beschaffen, sobald das venetia- nische Königreich durch Erklärung Sr. Maj. des Kaisers der Franzosen zur Disposition Sc. Maj. des Königs von Italien gestellt sein wird Die weiteren Artikel betreffen Zeit- und Form­fragen

Karlsbad, 3 Äug. Aus Gesundheitsrücksichten für den König von Preußen wurde von Seite Oesterreichs Karlsbad als Ort der Friedensverhandlungen vorgeschlagen. Der König wird am 9. d. M. zur Kur erwartet.

Wien. Sonnabend. Die Oesterr. Ztg. erklärt die Mitthei­lung der Journale, der Präsidialgesandteposten sei eingezogen und ein Theil der beglaubigten Gesandten der fremden Mächte abberu- sen. für unrichtig. Bund und Bundesversammlung bestehen fort

Staates das Amendement zur Verfassung der Vereinigten Staa­ten ratifizirt hatte. Es ist dieß zugleich der erste secessionistische Staat, dem der Norden definitiv verziehen hat.

Notizen über Preis n. Gewicht derverschiedenenGetreidegat- timgen nach dem Schrannen-Ergebniß vom 4. Ang 1866,

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Gewicht per Simri.

Preis per Simri.

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