Va»TalwrrWochra-

dlatterscheintwöchent- liü dreimal, nämlich Dienstag, Donnerstag n. Damstag Abonne- aicnrovrei« halbjäbrl.

Ig., durch dir Post be-

«oqen im Bezirk 1 Ü- 8 kr., sonst m ganz Württemberg Ist.lSkr.

Calwer Wochenblatt.

Amts- und Inteüigenzblatt für den Kezirk.

3n Calw sabounirt man bei der Redaktion, auewärt- bei den Bo» ten oder dem nächst- gelegenen Postamt, Die I Einrückungrae, bühr beträgt 2 kr. für die dreispaltige Zei'e oder deren Raum.

Nro. 82.

Dienstag, den 24. Juli.

186«.

Amtliche Dekanntmachungrn.

Calw. Nachstehende Bekanntmachung der K, Jnstitatsdirektion Hohenheim wird hiemit auf deren Ansuchen ver­öffentlicht

Den 22 Juli 1866. K. Oberamt. T h h m.

Bekanntmachunq, betreffend die Aufnahme von Zöglingen in die Gartenbaufchule zn Hohenheim.

Auf den 1. Oktober d. I. können die im Jahre 1842 zum Andenken der 25jährigen Regierung Seiner Majestät des ver­ewigten Königs Wilhelm an der hiesigen Anstalt gegründete Gartenbauschule wieder 6 Zöglinge eintreten. Zweck dieser Anstalt ist : junge Männer aus dem Stande der Gärtner, Weingärtner und Landwirthe durch paffenden Unterricht und praktische Einübung mit der Theorie und Praxis des ländlichen Gartenbaues bekannt zu machen. Die Aufnahme erfolgt auf ein Jahr und zwar un­ter folgenden Bedingungen: 1) Die Auszunehmenden müssen das t7. Lebensjahr zurückgelegt und 2) sich wenigstens drei Jahre für ihren Beruf praktisch vorbereitet haben, uns zwar die eigentlichen Gärtner durch Erstehung einer dreijährigen Lehrzeit bei einem Gärtner die Landwirthe durch Vollendung eines ganzen Curses an einer Ackerbauschule, die Weingärtner theils durch Weinbau­arbeiten theils durch Beschäftigung bei einem Gärtnereibetrieb und durch letzteren nicht unter 1 bis 1'/- Jahren; 3) wird erwar­tet daß'^ie Bewerber gesund und körperlich so erstarkt seien, um die Arbeiten mit Ausdauer verrichten zu können und 4) daß sie genügende Befähigung zu Auffassung von populären Lehrvorträgen besitzen, gute Fertigkeit im Lesen, Schreiben und Rechnen und daß sie auch im Zeichnen womöglich einige Uebung haben Die Bewerber müssen sich hierüber bei der Aufnahmeprüfung auswei- sen. 5) Kost und Wohnung erhalten die Zöglinge frei. Sie haben dagegen alle vorkommenden Arbeiten unentgeldlich zu verrich­

ten und die Verpflichtung zu übernehmen, den einjährigen Lehrkurs vollständig durchzumachen.

Sodann ist Heuer erstmals die Einrichtung getrcffen, daß '2 Gartenbauschüler, welche sich beim einjährigen Curs durch Strebsamkeit und gutes Verhalten ausgezeichnet haben, ein weiteres Jahr mit mäßigem Taggeld beim praktischen Obst- und Gar­tenbau beschäftig werden, noch in der Gartenbauschule wohnen und an dem Unterricht Theil nehmen können.

Die Bewerber werden nun aufgesordert, unter Anschluß eines Taufscheins, Impfscheins, gemeinderäthlicher Zeugnisse über Heimatbrecht, Prädikat und Vermögen, einer Urkunde über die Einwilligung des Vaters, beziehungsweise des Vormundes und unter Nachweisung der nach Punkt 2 vorgeschriebenen praktischen Vorbereitung innerhalb 3 Wochen bei der Unterzeichneten Stelle sich zu melden und sich, wofern sie nicht durch besonderen Erlaß zurückgewiesen werden sollten, zur Aufnahmeprüfung am 20 August d I., Vormittags 7 Uhr, in der Gartenbauschule hier einzufinden.

Hohenheim, 16. Juli 1866. K. Jnstitutsdirektion: Werner.

Calw An die Ortsvorsteher.

Die Ortsvorsteher werden angewiesen, wenn und soweit es nicht bereits geschehen, die K Verordnung vom 20 d. M, betreffend die sofortige Einberufung der eingeübten landwehrpflichtigen Mannschaft des ersten und zweiten Ansgebots, sowie den denselben Gegenstand betreffenden Erlaß des K. Oberrekrutirungsraths von demselben Tage (Staatsanzeiger Nro. 171) in den Ge­meind n bekannt zu machen und den Angehörigen der aufgerufenen Altersklassen, soweit sie sich im Jnlande oder im benachbarten Auslande befinden, noch speziell zu eröffnen.

Den 20. Juli 1866. K. Oberamt. T h y m.

Calw.

Bekanntmachung.

Geschäft und Firma des verstorbenen Kaufmanns Carl Christian Keppler von Hirschau ist aus seine Wittwe Emilie Ca­roline, geb. Höhing, übergegangen.

Ten 20. Juli 1866.

Oberamtsrichter

Hartmeyer.

Calw

Berichtigung.

Die als Vertreter der Handelsgesell­schaft Dörtenback und Schauder da­hier in der Bekanntmachung vom 17. März d. I. genannten Personen sind die aus­schließlichen Vertreter derselben.

Den 20. Juli 1866.

Oberamtsrichter

Hartmeyer.

Calw.

Berichtigung.

Die Spinnerei in Ernstmühl bildet keine Zweigniederlassung der Handelsgesell­schaft Schill und Wagner dahier, weß- halb die Erwähnung derselben in der Be­kanntmachung vom 17. März d. I. Härte unterbleiben sollen, und die als Vertreter der Gesellschaft daselbst genannten Perso­nen sind die ausschließlichen Vertreter der­selben.

Den 20 Juli 1866

Oberamtsrichter H a r t m e y e r.

Calw.

Diejenigen Leichenschauer,

welche ihre Leichenschauregister auf den 1. Juli noch nicht eingeschickt haben, werden zu ungesäumter Einsendung derselben auf-

l gefordert.

K Oberamtsphysikat. vr. Müller.

Holz

Verkauf.

Am Mittwoch, den 25. dieß, Mittags 2 Uhr, werden in derBrand- halden

40 Klafter buche­nes Scheiter- u. Prügelholz

im Aufstreich gegen baare Bezahlung ver­kauft.

Sämmtliches Hol; ist an den Abfuhr­weg geschafft.

Ernstmühl, 20. Juli 1866.

Aus Auftrag:

2)2. Schultheiß Psrommer.