Va»Talsrr««chrn- Uatt :r sch eint wöchent­lich dreimal, nämlich Dienstag, -««nerstag ». Damstag Abonne- meinSvrei« balbjährl. ist., durch die PoS be­zogen im Bezirk 1 8- 8 kr., sonst in ganz Württemberg tfi.lbkr.

Calwer Wochenblatt.

Amts- und Intelligenzblatt für den Pezirk.

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Rro. 80

Donnerstag, den 19. Juli.

1868 .

Amtliche Dekanntmachungen.

Calw An die Ortsvorsteher.

Nackdem durch Bundesbeschluß vom --^^^-^>3- ^in Verpflegungsreglement für das deutsche Bundeshcer wäh

rend eines Bundesausgebots provisorisch genehmigt worden ist, und nachdem Seine Königliche Majestät unter dem 25. Mai 1866 die betheiligten Ministerien ermächtigt haben, die Bestimmungen Dieses Reglements aus die Dauer des gegenwärtigen Bundesauf- gebots sofort in Vollzug zu setzen, so werden in Gemäßheit Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 12. d. M. den Orts- vorstehern Exemplare des gedachten Reglements mit dem Aufträge zugesendet, dafür zu sorgen, daß eintretenden Falles alle daS Land passirenden oder in demselben Quartier nehmenden Bundestruppen, einschließlich des württembergischen Militärs, soweit das­selbe zu den von Bundeswegen aufgestellten Truppen zählt, -nach Maßgabe dieses Reglements behandelt werden.

Zugleich hat sich das Ministerium Behufs des Vollzugs des 1. Abschnitts, welcher dieOrganisaiion der Landesbehörden und Anstalten für Kriegszwecke" betrifft (88- 6065 des Reglements) zu nachstehenden Anordnungen veranlaßt gesehen:

1) Zum Regierungskommissär (Oberlandeskommissär) im Sinne der §8 60 und 6l des Rezlemenrs ist der Regierungsrath Weinheimer ernannt.

2) Die Funktionen eines Landeskommissärs im Sinne der 88- 60 und 62 hat bis auf Weiteres jeder Oberamtmann (be­ziehungsweise dessen gesetzlicher Stellvertreter) in seinem Bezirk zu versehen.

3) Als Etappenstationen im Sinne des 8 63 sind alle an Staatsstraßen gelegenen Oberamtsflädte erklärt; die Funktion eines Civil-Etappenkommissärs (Ziff. 4 des citirten 8 ) hat ebenfalls der Oberamtmann (beziehungsweise dessen Stellvertreter) zu bekleiden.

4) Zu 8- 65 Als Onsbehörde für das Einquartierungswesen hat in jedem Orte die durch das Einquartieruugsgcsetz vom 18. Juni 1864, Art. 39 Regbl. S. 101, vorgesehene Commisston zn handeln.

In allen Orten des Bezirks haben die Gemeinderälbe die Quartiercommissionen sofort zu bestellen und die Fertigung der Quartierlistrn alsbald in Angriff zu nehmen; über den Vollzug ist unverweilt Anzeige zu machen.

5) Hinsichtlich der Verpflichtung der Einzelnen zu militärischen Leistungen sind die Bestimmungen des Einquartierungsge-

setzes Art. 3338 maßgebend. . ^ ^

Den 18. Juli 1866. « K Oberamt. Schippert.

Forstamt Wildberg.

Revier Hirschau

o l z - V e r k a u f

am Montag, den - - 23. Juli 1866,

saus dem Staatswald Mbene 4. Forchen: 30-/7 Klafter Na- Lelholzprügel,

2- - Klafter Ab- sallholz,

5'/» Klafter Reisprügel,

3539 Stück tannene Wellen. Zusammenkunft Morgens 8 Uhr an der alten Badstraße bei Oberkollbach. Wildberg, 17. Juli 1866.

K Forstamt. Niethammer

Revier Naislach.

Verkauf ungebundenen Reisachs.

Am Dienstag, den 24. Juli, Morgens 7 Uhr, wird in dem Distrikt

Kochgarten 5 (Stockhäule), unausbereitetes Reisach, geschätzt zu 4000 Wellen

verkauft.

Zusammenkunft beim Schmierofen.

Am glrichrn Tage:

Vormittags 9 Uhr, wird in dem Distrikt

Föhrberg 4, (Bockstall) unausbereitetes Reisach, geschätzt zu 4000 Wellen,

verkauft.

Zusammenkunft beim Bockstall.

Den 16. Juli 1866.

K. Revieramt.

S ch l a i ch.

2)2. Teinach.

Gläubiger-Aufruf.

Ansprüche an den Nachlaß des kürzlich verstorbenen

Michael Klotz, Fuhrmanns von hier, sind binnen 15 Tagen anzuzeigen und zu erweisen.

Den 13. Juli 1866.

K. Amtsnotariar.

Nafzger.

Calw

Bekauntmachung.

Im Stadtwalde Hardlwald werden Pfrie- menabgegeben, welche nicht nur zum Brennen, sondern wenn sie zerhauen werden, auch zu Streu verwendet werden können. Wer Lust hat, solche auSzuschneiden. hat eS bis Sam­

stag, den 21. d. M., beim Stadtsorster an zuzeigen.

! Den 18. Juli 1866.

! Gemeinderath.

^ Calw.

Stangen- und Brennholz-Verkauf.

Am Freitag, dm 20. Juli, werden in denStadt- Waldungen Zigeu­nerberg , Abth. 1 und, Spitalbcrg im ^ ösentlichenAufstnich

verkauft:

Nadelholzstangen, unten bis 4" stark:

47 Stück, 1620' lang,

124 21-25'

201 31-35'

Unten 47" stark:

185 Stück, 3150' lang.

Unten 78" stark,

17 Stück, bis 60' lang beim Stock,

3 Klafter eichenes und 37>/< Nadelholz, sowie 4636 Nadelwellen.

Das Holz sitzt theils an der Staats­straße bei Kenntheim, theils am sogenann­ten Teuchelweg nahe bei der Straße. Zusammenkunft Morgens 7'/- Uhr auf