Da««ät»>»rWoqrn- vl«terschkint wöchentlich dreimal, nämlich Dienstag, Donnerst ag «. »amstag Abonnc- aienklvreir haldjährl. ist., durch die Post bezogen im Bezirk 1 8. 8 kr,. s»nft in ganz Württemberg Ist-iSki.
Calwer Wochenblatt.
Amts- und Inteüigenzbtatt für den Pezirk.
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Nro. 74.
Donnerstag, den 5. Juli.
18««.
Amtliche Kekanntmachungen.
Calw.
Vermögensbeschlagnahme und Steckbrief.
Gegen die widerspenstigen Landwehrpflich- tigen:
Johannes Dreher, Schmied von Holzbronn.
Johann Andreas Rentschler, Mitller von Altbulach,
Johann Christian Strähle, Steinhauer von Althengstett,
Gottlieb Umber, Schmied von Oberreichenbach.
Gottlirb Heinrich Dittus, Schreiner " von Oberhaugstett,
Johann Christian Betsch, Weber von Althengstett,
Gottlob Friedrich Stroh von Calw, Johann Michael Schroth von Breiten- berg,
Ludwig Heinrich Würz von Calw, Johannes Proß, Küser von Neuweiler, ! Gottfried Brenner. Schmied von Oberhaugstett,
Johann Georg Heiz mann, Bierbrauer von Calw,
Johann Jakob Roth, Küfer aus Sim- mozheim,
Wilhelm Carl Friedrich Ackermann aus Calw,
ist heut« unbeschadet der Rechte Dritter Vermögensbeschlagnahme verfügt worden.
Auch werden dieselben andurch steckbrieflich verfolgt.
Den 26. Juni 1866.
K. Oberamt.
Schippert.
Forstamt Wildberg.
Revier NaiSlach.
Torfstich.
Höherer Weisung zufolge wird der Torfstich im Staatswald Bruckmiß Heuer wieder eröffnet und ist ein Lohn von 1 fl. 24 kr. für das Ausstechen, Trocknen und auf Hausen bringen von 1000 Stück festgesetzt.
Arbeiter, welche sich an diesem Geschäft betheiligen wollen, haben sich sogleich bei dem K Revieramt Naislach zu melden Wildberg. 1. Juli 1866.
K. Forstamt. Niethammer.
Bekanntmachung in Betreff der bevorstehenden Gerichtsferren.
Die gesetzlichen sechswöchentlichen Gerichtsserien des Obertribunals, der Kreisgerichtshöfe und der Bezirksgerichte beginnen mit dem 15 Juli und gehen mit dem 25. August zu Ende. Während der Ferien haben nur dringende Angelegenheiten Anspruch auf Besorgung durch die Gerichte. Es wird daher Jedermann erinnert, während dieses Zeitraums sich der Anträge und Gesuche in nicht dringend en Angelegenheiten zu enthalten, außer soweit solche auch in Sachen dieser Art zur Wahrung einer derjenigen Fristen erfordert werden, deren Lauf durch die Ferien ausnahmsweise nicht gehemmt wird (Art. 4 des Gesetzes vom 30. Mai 1858, betreffend die Einführung von Gerichtsferien Reg.-Bl Seite 82.) Für dringende (Ferien-) Sachen gelten kraft des Gesetzes: 1) Schwurgerichtssachen, andere Strafsachen, wofern sie Verhaftete oder öffentliche Diener betreffen, Voruntersuchungen ohne Unterschied, die Verkündung und Vollstreckung von Ur- theilen der Strafgerichte, die Beschlußnahme über Anträge auf Unterdrückung in Beschlag genommener Druckschriften; 2) Unterpsai.dSsachen, Erkenntnisse über Verträge; ExekutionS- sachen; Gesuche um provisorische Verfügungen und um Beweisaufnahme zum ewigen Ge- dächtniß; Arrestsachen, insbesondere die Verfügung der Zahlungssperre beim Abhandenkommen von Schuldscheinen und Zinsabschnitten; Wechselsachen; Gantsachen, insoweit es sich um Anordnung und Vornahme von Vermögensuntersuchungen, um Erkennung des Gants, um Sicherung, Verwaltung und Veräußerung der Aktivmaffe handelt; 3) Obsignationen, soweit solche überhaupt den Gerichten obliegen; Ausnahme und Eröffnung letztwilliger Verordnungen. Die Gerichte sind gesetzlich verpflichtet, auch sonstige Geschäfte, sobald sie einer besondernBeschleunigung bedürfen, sowohl von Amtswegen als auf den Antrag einer Parthie, für „Feriensachen" zu erklären. Ein vahin zielender Antrag einer Parthie muß aber, um Beachtung zu finden, gehörig begründet und, weUn er schriftlich eingereicht wird, als „Ferien-S ache" bezeichnet sein.
Calw, den 1. Juli 1866. K. Oberamtsgericht
Hartmeyer.
Bekanntmachung.
Vom 4. d. M. an wird der zweite tägliche Postwagen von Calw nach Stuttgart (aus Calw 7 Uhr Morgens), sowie der letzte tägliche Postwagen von Stuttgart nach Calw (aus Stuttgart 6 Uhr 10 Minuten Abends) auf der Strecke zwischen Calw und Weil die Stadt eingestellt.
Die Verbindung zwischen Calw und Leonberg wird mit dem um 4" früh auS Calw abgehenden Stuttgarter Postwagen per Magstadt, mit Abzweigung und Abgang aus Weil die Siadt um 6'-> Mrgs., Ankunft in Leonberg 7'°, vermittelt.
Calw. K. Postamt.
Neuweiler
Hmgras-Vkrkaus.
Am Montag, den 9 d M., Nachmittags 1 Uhr,
wird das Heugras von nachstehend beschriebenen Baier'schen Wiesen gegen baare Bezahlung verkauft, und zwar:
1) 4v» Morgen auf Hofstetter Markung,;
2) Vs Morgen 15,9 Rthn. auf Aichel- berger Markung.
Der Verkauf findet auf den Wiesen (im Kleinenzthal) selbst zu obenbezeichneter Zeit statt
Neuweiler, 3. Juli l866.
Zur Beurkundung:
Schultheiß Klink.
Neuweiler,
Oberamts Calw.
Liegenschafts-Verkauf.
Aus der Verlassenschaft des Friedrich Galt, gewesenen Nagelschmieds dahier, wird dessen Liegenschaft, sowie auch fein Na- gelschmiedhandwerkzeug sammt Blasbalgen am Montag, den 9. d. M., Morgens 8 Uhr,
auf hiesigem Rathhaus gegen baare Bezahlung verkauft.
Die Liegenschaft besteht in:
V«Mrgn. 44,4 Rthn. gebautes Wechselfeld,
_ 35,1 Rthn. Laubholzgebüsch,
V« Mrg. 31,5 Rthn. in der Halden u.
IV« Mrg. 31,2 Rthn. sammt Laubholz-
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