Das »arwcr W»chcn- atatterscheint wöchem- lich dreimal, nämlich Kienftag, Donnerstag a. Jamkag Abonne- meni-vrei- balbjäbrl.

vurch die Voü de»

Amts- und Intciligeiizblatt für den Pczirk. Nro. 69. ^ Samstag, den 23. Juni.

Calwer Wochenblatt.

Zn iLalw abonnir man beider Redaktion allSwärtS bei den Bo­ten oder dem nächk- gelegenen Postamt, Die j EinrückungSge. bühr beträgt L kr. für die dreispaltige Zeile oder deren Raum.

188«.

Einladung zum Abonnement.

Mit dem L.Julr beginnt ein neues Abonnement aus das Calwer Wochenblatt", zu welchei^vir freundlichst einzu- aden uns erlauben mit der Bitte, die Bestellungen bei den Pßststellen oder Postboten zeitig zn machenM?-damit im Bezug keine Unterbrechung eintritt, .d W . G

Wir werden bemüht sein, die wichtigsten Nachrichten mit möglichster Eile, nötigenfalls durch Extrablätter,, so vollständig mitzutbeilen, als der Raum und das dreimalige Erscheinen des Blattes cs nur immer gestattet, so daß unsere geehrten Leser stets aus dem Laufenden der Tagesbegebenbeilen bleiben.

Die Abonnementsgebühr rc., wie sie oben am Kopse des Blattes angegeben, bleibt unverändert,

Calw, 22 Juni 1866 Redaktion des Calwer Wochenblatts.

Amtliche Bekanntmachungen.

Aufforderung zur Anmeldung der Hunde.

In Gemäßheit des Gesetzes vom 8. September 1852 und der Ministerialver- fügung vom 7, Juni 1863 werden sämmt- licke Besitzer und Inhaber von Hunden auf- gefordert, ihre Hunde auf den 1, Juli v. I. in der Zeit vom 1. dis 15. Juli d. I. be­hufs der Besteurung bei der Aufnahms­kommission anzuzeigen.

Zur Nachacbrung wirdFolgendes bemerkt:

1) Es sind alle am 1, Juli d. I, über 3 Monate allen Hunde anzuzeigen, also auch die Hunde der im Bezirk wohnenden Ausländer und zwar selbst in dem Fall, wenn solche anderwärts bereits mit einer Steuer belegt wären Bei dieser Anzeige har der Besitzer seine Ansprüche auf Loca­tion inßdie niedere Abgabenklasse (für Ge- werbs- ,und Sicherheitshunde) geltend zu macken.

2) Anzeige- und steuerpflichtig ist nach An. 4 des' Gesetzes vom 8. Sept 1852 der Inhaber des Hundes. Da jedoch, wenn ein Hund erweislichermaßen einem Ändern als dem faktischen Inhaber gekört, die Ab­gabe dem wirklichen Besitzer nach dessen Verhältnissen anzusetzen ist, so haben in einem solchen Falle beide die vorgeschriebene An­zeige zu machen.

3) Die Verbindlichkeit der Hundebesitzer zur Anzeige ihrer Hunde ist unbedingt und kann deren Unterlassung durch das Vorge­ben, von der öffentlichen Aufforderung keine Kenntniß erlangt oder keinen Anzeigezettel (Punkt 4) erhalten zu haben, niemals ent­schuldigt werden.

4) Das Unterlassen der Anzeige eines zu versteuernden Hundes innerhalb der »er­statteten I5tägigen Frist wird mit dem 4- sachen Betrag der Abgabe bestraft und es machen sich dieser Strafe alle diejenigen Hunrebesitzer schuldig, welche erstmals eine Anzeige m machen haben, solche aber bis längstens 15. Juli unterlassen, ebenso alle diejenigen in den Ausnahmeprotokbllen des

Vorjahres eingetragenen Hundebesitzer, wel- i che innerhalb dieser Frist, obwohl sie am 1. Juli im Besitze eines Hundes waren, den ihnen zugesandten Anzeigezettel nickt abge- ! geben, noch sonstige Anzeige gemacht haben, i 5) Der Besitzstand am 1. Juli ent- I scheidet für die Entrichtung der ganzen i Jahresabgabe; diese Abgabe ist von dem , Pflichtigen in Einer Summe zu bezahlen.

! 6) Wer nach dem 1. Juli in den Be­

sitz eines Hundes kommt, hat innerhalb 14 ! Tagen bei dem Accisamt hievon Anzeige zu ! machen. Das Gleiche gilt, sobald ein Hund, welcher wegen noch nickt erreichten abgabe­pflichtigen Alters am 1. Juli unangezeigt i geblieben ist, in dieses Alter eintritt.

^ Calw, 2!. Juni 1866.

! K. OberamtCalw. K.KameralamtHirsau, > Neuthin und Altenstaig

! Forstamt Wildberg.

Revier Naislach.

! Wiesen Verkauf.

I Am nächsten

i Mittwoch, den 27. d. M.,

wird mit dem Verkauf der zu dem frü­heren G aier'schen Hofgut zu Agenbach ge­hörigen

3^/z Mrgn. 22,9 Rthn. Wässerungswie­sen am Haldenberg ein Versuch gemacht werden.

Zusammenkunft Morgens 7 Ubr in Agenback.

Wildberg, 21. Juni 1866.

K. Forstamt.

Niet Hammer.

Forstamt Wildberg.

Revier Naislach.

Heugras-Berkmlf.

Von dem angekauften Lammwirth Gaier- sch en Hof gut zu Agenbach wird

Mittwoch, Len 27. d M, der Heuarasertrag von

3*/« Mrgn. 22,9 Rthn. Wässerungswie- sen am Hal0enberg,

7 Mrgn 24,7 Rthn. Wässerungswiesen

bei der Eisensägmühle,

4°/« Mrgn. 12,9 Rthn. Wässerungswie« sen aus Wildbader Markung, ebenfalls bei der Eisensäg­mühle,

3 Mrgn. Garten am Haus und ungefähr 15 Mrgn. mit Klee und Gras angesäten Aecker;

ferner von

5Vg Mrgn. Wiesen im Kleinenzthal,

1 Mrgn. 27,3 Rthn. Wiesen am Al- trnhau und

2Vs Mrgn 9,4 Rthn. Wiesen am Ha­selberg.

verkauft.

Zusammenkunft Morgens 7 Uhr in Agenbach.

Wildberg, 21. Juni 1866.

K Forstamt.

Ni ebh a mmer.

Revier Hirsau.

Der Verkauf des Heugrasertrags

von den Wiesen in den Staatswaldungen Mönchsloch, Bruderberg und Relcherlsmad findet am

Montag, Len 25. Juni,

Morgens 7 Uhr, bei dem Revieramt dahier statt.

Hirschau, 21. Juni 1866.

K. Revieramt.

R e u ß.

i Krankemvärtcrgksuch.

! Da in dem hiesigen Krankenhaus manch- !mal der Fall eintritt, daß besondere Kran­kenwärter und Krankenwärterinnen ange­stellt werden müssen, so ersuche ich diejeni­gen Personen, welche sich diesem Geschäfte unterziehen wollen, und die nöthige Befä­higung dazu baden, sich bei mir zu melken. Calw, 22. Juni 1866. Krankenbausverwalter Baither

Unterreichenbach.

Verbot -es Holzschleifens.

Das Holzschleifen aus den Vicinalwe-