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tä„ vurch die Voü de»
Amts- und Intciligeiizblatt für den Pczirk. Nro. 69. ^ Samstag, den 23. Juni.
Calwer Wochenblatt.
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Calw, 22 Juni 1866 Redaktion des Calwer Wochenblatts.
Amtliche Bekanntmachungen.
Aufforderung zur Anmeldung der Hunde.
In Gemäßheit des Gesetzes vom 8. September 1852 und der Ministerialver- fügung vom 7, Juni 1863 werden sämmt- licke Besitzer und Inhaber von Hunden auf- gefordert, ihre Hunde auf den 1, Juli v. I. in der Zeit vom 1. dis 15. Juli d. I. behufs der Besteurung bei der Aufnahmskommission anzuzeigen.
Zur Nachacbrung wirdFolgendes bemerkt:
1) Es sind alle am 1, Juli d. I, über 3 Monate allen Hunde anzuzeigen, also auch die Hunde der im Bezirk wohnenden Ausländer und zwar selbst in dem Fall, wenn solche anderwärts bereits mit einer Steuer belegt wären Bei dieser Anzeige har der Besitzer seine Ansprüche auf Location inßdie niedere Abgabenklasse (für Ge- werbs- ,und Sicherheitshunde) geltend zu macken.
2) Anzeige- und steuerpflichtig ist nach An. 4 des' Gesetzes vom 8. Sept 1852 der Inhaber des Hundes. Da jedoch, wenn ein Hund erweislichermaßen einem Ändern als dem faktischen Inhaber gekört, die Abgabe dem wirklichen Besitzer nach dessen Verhältnissen anzusetzen ist, so haben in einem solchen Falle beide die vorgeschriebene Anzeige zu machen.
3) Die Verbindlichkeit der Hundebesitzer zur Anzeige ihrer Hunde ist unbedingt und kann deren Unterlassung durch das Vorgeben, von der öffentlichen Aufforderung keine Kenntniß erlangt oder keinen Anzeigezettel (Punkt 4) erhalten zu haben, niemals entschuldigt werden.
4) Das Unterlassen der Anzeige eines zu versteuernden Hundes innerhalb der »erstatteten I5tägigen Frist wird mit dem 4- sachen Betrag der Abgabe bestraft und es machen sich dieser Strafe alle diejenigen Hunrebesitzer schuldig, welche erstmals eine Anzeige m machen haben, solche aber bis längstens 15. Juli unterlassen, ebenso alle diejenigen in den Ausnahmeprotokbllen des
Vorjahres eingetragenen Hundebesitzer, wel- i che innerhalb dieser Frist, obwohl sie am 1. Juli im Besitze eines Hundes waren, den ihnen zugesandten Anzeigezettel nickt abge- ! geben, noch sonstige Anzeige gemacht haben, i 5) Der Besitzstand am 1. Juli ent- I scheidet für die Entrichtung der ganzen i Jahresabgabe; diese Abgabe ist von dem , Pflichtigen in Einer Summe zu bezahlen.
! 6) Wer nach dem 1. Juli in den Be
sitz eines Hundes kommt, hat innerhalb 14 ! Tagen bei dem Accisamt hievon Anzeige zu ! machen. Das Gleiche gilt, sobald ein Hund, welcher wegen noch nickt erreichten abgabepflichtigen Alters am 1. Juli unangezeigt i geblieben ist, in dieses Alter eintritt.
^ Calw, 2!. Juni 1866.
! K. OberamtCalw. K.KameralamtHirsau, > Neuthin und Altenstaig
! Forstamt Wildberg.
Revier Naislach.
! Wiesen Verkauf.
I Am nächsten
i Mittwoch, den 27. d. M.,
wird mit dem Verkauf der — zu dem früheren G aier'schen Hofgut zu Agenbach gehörigen
3^/z Mrgn. 22,9 Rthn. Wässerungswiesen am Haldenberg ein Versuch gemacht werden.
Zusammenkunft Morgens 7 Ubr in Agenback.
Wildberg, 21. Juni 1866.
K. Forstamt.
Niet Hammer.
Forstamt Wildberg.
Revier Naislach.
Heugras-Berkmlf.
Von dem angekauften Lammwirth Gaier- sch en Hof gut zu Agenbach wird
Mittwoch, Len 27. d M, der Heuarasertrag von
3*/« Mrgn. 22,9 Rthn. Wässerungswie- sen am Hal0enberg,
7 Mrgn 24,7 Rthn. Wässerungswiesen
bei der Eisensägmühle,
4°/« Mrgn. 12,9 Rthn. Wässerungswie« sen aus Wildbader Markung, ebenfalls bei der Eisensägmühle,
3 Mrgn. Garten am Haus und ungefähr 15 Mrgn. mit Klee und Gras angesäten Aecker;
ferner von
5Vg Mrgn. Wiesen im Kleinenzthal,
1 Mrgn. 27,3 Rthn. Wiesen am Al- trnhau und
2Vs Mrgn 9,4 Rthn. Wiesen am Haselberg.
verkauft.
Zusammenkunft Morgens 7 Uhr in Agenbach.
Wildberg, 21. Juni 1866.
K Forstamt.
Ni ebh a mmer.
Revier Hirsau.
Der Verkauf des Heugrasertrags
von den Wiesen in den Staatswaldungen Mönchsloch, Bruderberg und Relcherlsmad findet am
Montag, Len 25. Juni,
Morgens 7 Uhr, bei dem Revieramt dahier statt.
Hirschau, 21. Juni 1866.
K. Revieramt.
R e u ß.
i Krankemvärtcrgksuch.
! Da in dem hiesigen Krankenhaus manch- !mal der Fall eintritt, daß besondere Krankenwärter und Krankenwärterinnen angestellt werden müssen, so ersuche ich diejenigen Personen, welche sich diesem Geschäfte unterziehen wollen, und die nöthige Befähigung dazu baden, sich bei mir zu melken. Calw, 22. Juni 1866. Krankenbausverwalter Baither
Unterreichenbach.
Verbot -es Holzschleifens.
Das Holzschleifen aus den Vicinalwe-