La«Lat>v«r Vsqrn- blatterscheintwSÄeut- itch dreimal, nämlich Dienstag, Donnerstag a. Samstag Abonne- menrsvrei» halbjährl. ist,, durch die Poü be­zogen im Bezi'.k 1 st. 8 kr., sonst in ganz Württemberg lst.ISkr.

Calwer Wochenblatt.

Amts- und Intelligenzblatt für den Bezirk.

In iialn, abkni.ir man beider Rcdairwn aneu'ärks bei den Bo­ten oder dem ttächst- gelegeuen Postamr. Die Etnrückungzge» bübr bekragr 2 kr. ine die dreispaltige Zeit, oder deren Raum.

Nro. 57

Samstag, den 26 . Mai.

1868.

Amtliche Dekanntmachungen.

Bekanntmachung der K. Dvstdirektivn, betreffend die Portofreiheit Ln Dienstsachen.

Seit Erlassung der K. Verordnung vom 14. März d. I., betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen über diePorto- freiheit, werden viele amtliche Sendungen, welche der Portopflicht unterliegen, unbefugterweise als Dienstsache bezeichnet. Dieß hat häufig darin seinen Grund, daß die absendenden Stellen vie Bestimmungen über die Portosreiheit innerhalb der Oberamts­bezirke, welche aus Verträgen mit den einzelnen Amtskörperschaften beruben und viel weiter geben, als die Normen über die all­gemeine Portosreiheit, irrigerweise auch auf Sendungen nach Orten in anderen Oberamtsbezirken anwenden. Da nun durch ein solches Verfahren die Postkasse benachtheiligt wird und in demselben eine strafbare Defraudation der Postgefälle liegt, so wird unter Hinweisung auf die für den Mißbrauch der Portosreiheit angedrohte Strafe (K. Verordnung vom 20. Oktober 1851 §. 12) darauf aufmerksam gemacht, daß im amtlichen Verkehr der zur Portosreiheit berechtigten Aemter des einen Oberamtsbezirks mit selchen Aemtern eines andern Bezirks nur diejenigen Sendungen als Dienstsache bezeichnet werden dürfen, welche sich auf die Dienstangelegenheiten des Staats, der Kirchen, der Schulen und der öffentlichen -Stiftungen zu milden Zwecken beziehen. Die Brief- und Fahrpostsendungen in anderen Angelegenheiten, namentlich in Civil- und Strafprozeßsachen, in Schuldklag-, Theilungs-, Unterpfands-, Güterbuchssachen u. dqt., wie überhaupt in Angelegenheiten von Gemeinden und Amtskörpsrschaften, von Privaten und Privatgesellschaften sind portopflichtig und nur dann ausnahmsweise von der Portoentrichtung befreit, wenn das zu bezahlende Porto unzweifelhaft auf die Kassen des Staats, der Kirchen, der Schulen oder der milden Stiftungen fallen würde. Schließlich wird bemerkt, daß die gedruckte amtliche Zusammenstellung der Bestimmungen über die Portosreiheit nebst dem Verzeichniß der Portofreiheiten bei jeder Poststelle um den Preis von 15 kr. zu beziehen ist.

Stuttgart, 26. Dezember 1865. Für den Direktor: Honold.

In Gemäßheit Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 19. d. M. wird die vorstehende Bekanntmachung den Amts- lörperschasts- und Gemeindebeamten zur genauen Beobachtung der darin bezeichneten-Vorschriften mit dem Anfügen eingeschärft daß bei Fortdauer des seitherigen Mißbrauchs der Portosreiheit gegen die schuldigen Beamten mit Strenge eingeschritten wer­den müßte.

Den 23. Mai 1866. K Oberamt. Schippert.

P

K. Postamt Calw.

oft wagenverbindungen

zwischen

Calw und: Stuttgart, Teinach, Pforzheim, Wildbad, Herrenberg, Tübingen, Nagold.

Rach Stuttgart a) über Weil die Stadt, Magstadt:

Abgang aus Calw 4" früh, Ankunft in Stuttgart 9" VM. /

Stuttgart 4 Abends, Calw 9^ Abends. i

b) über Weil die Stadt, Leonberg, Weil im Dorf: ,

Abgang von Calw täglich 7 früh, Ankunft in Stuttgart 12" NM.'

Stuttgart tägl. 6>° Abds Calw 12 Nachts

e) über Böblingen:

Abgang von Calw täglich 10" VM Ankunft in Stuttgart 3" NM.

Stuttgart tägl. 8" Mgs. Calw 1'° NM.

(I) über Weil die Stadt, Lconberg, Solitndc :

Ankunft in Stuttgart 5" Abds. Calw 3" NM.

Abgang von Calw tägl. 12'" NM.

Stuttgart tägl. 10 VM.

Rach Teinach:

Abgang von Calw 6" früh.

Teinach 9 VM.

Abgang von Calw 1" NM.

Teinach 7 Abds.

Nach Pforzheim:

Abgang von Calw tägl 5" Mgs.

2" NM.

Aus Pforzheim:

Abgang aus Pforzheim 8" früh.

3" NM.

Rach Wildbad:

Abgang von Calw tägl 4 NM , Wildbad tägl. 7" Mgs.

Ankunft in Teinach 7" früh.

Calw 10 VM

Ankunft in Teinach 2" NM. Calw 8 Abds.

Ankunft in Pforzheim 8" Mgs. , ., 5« Abds. f

Ankunst in Calw 11 " PM.

6" Abds.

Ankunft in Wildbad 6" Abds. j . Calw 10" VM. ,

Pcrsonentaxe

1 fl.

nach Stuttgart 1 fl. 18 kr. Levnberg 48 kr.

Weil die Stadt 24 kr.

nach Stuttgart 1 fl. 12 kr. Böblingen 42 kr.

gleich d.

21 kr.

nach Pforzheim 42 kr. Retourbillet 1 fl. 12 kr.

nach Wildbad 54 kr. Calmbach 42 kr.