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des an diesem Tage stattfindenden Missions-, festes polizeilich verboten worden.
Am 28. April 1866.
Stadtschultkeißrnamt.
Schul dt Calw.
Polizeiliche Aussicht über die Eisenbahnbauarbeiter betrffd.
Da die von dem K. Oderamt Calw l Amtsblatt vom 29. v. M. Nro. 36) ge- '-offenen Anordnungen hinsichtlich der An- ,'ge der bei dem Eisenbahnbau beschäsiig- r n Arbeiter nicht befolgt werden, so sieht man sich veranlaßt, dieselben hiemit in Erinnerung zu bringen, und die Erwartung der genauen Befolgung derselben auszusprechen.
Die Bestimmungen sind folgende:
1) Das K. Eisenbahnbauamt hat die Einrichtung getroffen, daß allen nicht orts- angehörigen Arbeitern Karten ausgestellt werden, aus denen zu ersehen ist, daß und wann sie als Arbeiter beim Bahnbau angenommen worden sind. Diese Karten sind so eingerichtet, daß sie zugleich als Aufenthaltskarten dienen, nachdem sie von dem Ortsvorsteher auf der Rückseite ausgefüllt find.
2) Das Stadtschultheißenamt wird über die Eisenbahnarbeiter eine fortlaufende Liste führen, in welche jeder Arbeiter eingetragen wird, der stck mit der vorgefchriebenen Karte über seine Annahme als Arbeiter ausweist
3) Auf der Rückseite der Karte über die Annahme als Arbeiter wird das Stadt- schuliheißenamt die dort vorgedruckte Aufenthaltskarte ausfüllen.
4) Mit der Anmeldung find die Ausweis Papiere vorzulegen, welche nur dann ausgesolgt werden, wenn der Arbeiter seine Aufenthaltskarte mit der darauf einzutragenden Beurkundung über die Zeit seines Austritts zurückgegeben hat.
5) Um Denjenigen, welche fremden Arbeitern für Wohnung, Kost und dergleichen Credit gewähren, die Reulisirung ihrer Ansprüche möglichst zu sichern, werden dieselben wohl daran thun, nicht zu lange zu creditiren, und je nach vier Wochen einzuklagen, da die im Falle der Entlassung der Arbeiter angeordnete Zurückbehaltung der Ausweis-Papiere in der Regel keine zureichende Sicherheit darbietet.
6) Durch die den Arbeitern gemachte Auflage, sich mit ihrer Arbeits- und Aufent- hallskarte beim Ortsvorsteher zu melden, wird an der Pflicht der Wirlhe und Hausbesitzer, die bei ihnen übernachtenden Fremden dem Stadtschultbeißenamte anzuzeigen, nichts geändert.
7) Keinem fremden Arbeiter, der sich nicht mit einer Karte über den Eintritt in die Arbeit auszuweisen vermag, wird der Aufenthalt in der Gemeinde gestattet, solche Leute werden alsbald ausgewiesen werden Es liegt deßhalb in dem Interesse der Hausbesitzer, Kostreicher, Wirthe rc., sich Ueberzeugung davon zu verschaffen, daß die von ihnen aufgenommenen Arbeiter mit Auseuthaltskarten versehen sind.
8) Die Anmeldung der Arbeiter und Lorlegung der Heimathrechls-Dokumenle hat längstens innerhalb 8 Tagen zu erfolgen.
9) Verschlungen gegen diese Bestimmungen werden naiv Maßgabe der bestehenden Gesetze und IN Ermanglung von beson dern Strafbestimmungen nach Art. 1 des Polizeistraf Gesetzes gerügt.
Am 21. April 1866.
Stadischultbeißenamt.
2)2. Schuldt
Wegbau-Akkord.
Die Gemeinde Merklingen beabsichtigt, in dem am Mobachihale gelegenen Gemein dewald Fahrenwald einen 260 Ruthen langen Holzabfuhrweg zu erbauen. Die hiefür nöthigen Arbeiten, wel e nach dem lieber schlag zu 763 fl. 20 kr. berechnet sind, werden nächsten
Samstag, den 5 Mai. im öffentlichen Abstrerch verakkordirt
Tüchtige Akkorvsliebhaber werden ein- geladen, sich am bemerkten Tage Morgens halb 9 Uhr zu Vorzeigung der Weglinie im Walde bei der sogenannten Sonnta.,8 Hütte und Mittags 1 Uhr auf dem Rath Haus in Merklingen bei der Aktordsver- handlung einzufinden. Die verebrl. Ons- vorsteher werden ersucht, dieß bekannt machen zu lassen.
Den 29. April 1866.
Aus Auftrag:
Wegmeister Bauer in Liebenzell.
Wildberg.
Gichen Rinden-Berkauf.
Am nächsten
Donnerstag, den 3. Mai d. I.,
Vormittags 11 Ubr. werden auf hiesigem'Rathhause circa 20 Klafter eichene Rinde von dem Stadt ald Calchina öffentlich versteigert und werden Liebhaber hiezu ein- geladen.
Den 27. April 1866.
Stadtpflege.
Reichert.
Ayßeramlttche Gegenstände.
Calw.
Medicinifich chirurgische Zu saurnienkunst
am Donnerstag, den 3. Mai.
Aechte
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Färber Welling.
Calw.
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Der dießjährige Uebersch uß beträgt fl. 150,133 40 , welcher ungeschmälert den mit Gewinnantheil Versicherien als Dividende zufließt.
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Der Gesammtverwaltungsaufwand stellt sich gegenüber der Jahreseinnahme auf 4V- Prozent.
D.ie im Jahr 1866 zur Vertheilung kommende Dividende beträgt derzeit 35 Prozent und vom 1. Juli ab 3? Prozent.
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