en die Ordre Ueberhaupt g unter dem e nach dem Regimenter, ängern Auf- stgalizischen st an beiden vornehmen, lrten bedeu- u vorrücken, m Zweifel in Deutsch­sten Zukunft g Aufmerk- werd.n, daß lthümer fest Ausführung n demschen dadurch in öelegenheit, ruszuiilgeu. gen in der n nachdem ne russische Lehen, daß verbunden Donaufür- u ist Ruß- ! herrschen- iterstützung rr Kabinet oder nicht, rllern zum sehr wohl Augen ge­eilt para- So lange n, von be­ugen wer- obald die nrd es in >a darauf welchem ind in die ruskschen

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Das Lalw» Wolyea- dlaNmch-uilwachenl- lich dreimal, nämlich pirnkag,

a Kamltas Ätwnnc- aicalSdreiS baidiäbrl.

iki,. durch die Von !-e-

,0flcn im Bezirk t Ü- 8 kr., ,'orni ni q-»z Vürttemberg 18.I5K,

Uro. 47

ckwer Wochenblatt.

Amts- und Dnteitigenzblatt für den Bezirk.

Zn l/iaiw adanni» man beider RedakNrn answärt« bei den Bo­ten ov-r dem nächkt- geiecicn-» Postamt. Die KmrückungSge» öuhr beträgt 2 kr. fv, die drestpaltige Zeit, oder deren Äaum.

Samstasi, den 28. 'April

1886 .

Amtliche Dckanntmachungen.

Calw A« die Ortsvorsteher.

Gemäß der Vorschrift der Vollziehungs-Instruktion zum Kriegsdienstgesetze 8- t9S, Reg.Bl. von 1844 S. 1l7, werden den Lrlsvorstehern die Listen der Landwehrpflichtigen mit dem Aufträge zugesert'gt, die Aenderungea in den persönlichen Verhält­nissen derselben binnen 10 Tagen anher anzuzeigen In der Liste sind zu lös t en:

1) die inzwischen Gestorbenen und Ausgewanderten;

2) diejenigen, welche als verheirathet oder Wittwer mit Kindern in das 8. Aufgebot übergegangen, und endlich

0) diejenigen, welche nach dem Kriegsdienstgesetz Art. 60 Ziff. 16 vor dem Austritt auS dem gesetzlichen Alter von der Landwehrpflicht entbunden sind, nämlich

s) Hof-, Staats-, Kirchen- und Schuldiener mit Inbegriff der Uniertehrer an Volksschulen, Körpersckafts- und Gemeinde, beamte, durchaus mit Ausschluß der niederen Offizianten und Diener;

!>) diejenigen, welche nach vollendeten Universitätspudie» zum Behuf eines Kirchendienstes eine Lienstprüsung bereits er­standen haben, vorausgesetzt, daß sie iyrem Berufe bis zum Ausruf in den Landwehrdienst rreu geblieben sind; u) diejenigen, welche nach erfüllter Militärpflicht mir König licher Erlaubniß in Civil- oder Militärdienste eines andern Bundesstaats getreten sind.

Den 27, April 1866. ^ K. Ober amt, Schippert.

Calw

Veriiiöqettsbeschlagnahme und Steckbrief.

Gegen die widerspenstigen Miliiär Pflichtigen der rießjährigen Altersklasse Rudolph Valentin Ändreä aus Calw, Christian Friedrich Frohnmaicr von dort,

Joseph Rentschter von Liebelsberg, ist heute unbeschadet der Rechte Dritter Ver­mögensbeschlagnahme verfügt worden.

Auch werden dieselben andurch steckbrief­lich verfolgt

Den 26. April 1866.

K, Oberamt,

Schip pert

Herrenberg,

M in kt - B crlegung b ttrffd.

Nachdem der hiesige Gemeinderatd die Ver­legung des je am letz ten Mittwoch im Mo nat März abzuhaltenden ViebmarktS auf den letz­ten Dienstag des gedachten Monats be schlossen bar, wird zu Vorbringung etwai­ger Einwendungen eine Frist von 15 Ta­gen anberaumt.

Den 25 April 1866,

K, Oberamt.

K a u s l e r,

Lieferung von Lebensmitteln.

Für die 3 aus Markung Birkenfeld, Neuenbürg und Dennach zu errichtenden Menagen der Enzbahn wird i dirHiefrrung von Kernen- brod (weißem und mittel-

Iweißem), Rindfleisch (je na Umstän- jden auch von Würsten), Mehl 2. Sorte !und Bier ini Submissionswege vergeben, !und zwar für je eine oder zwei oder alle ! drei, und womöglich auf längere Zeit,

! Las Nähere hierüber kann auf diessei- i tigem Bureau in Erfahrung gebracht werben. , Die Offerte, franco Menage zu verste- ihen. sind schristticb, versiegelt und mit der ^ Aufschrift:

^Angebot aus Kernenbrod rc," -versehen, längstens bis ! Samstag, den 5 Mai,

Vormittags 11 Uhr,

hieher einzuschicken, wo dann die Eröffnung statlfinden wird, der die Submittenten an- ! wohnen können,

> Neuenbürg, den 18 April 1866.

x, Eisenbahnbauamk, Herrmann,

Schwarzwaldblihn. Bahnstrecke Calw-Wildberg

Lieferung von Lebensmitteln für 3 Menagen.

Höherer Weisung gemäß wird die Lieferung von Le- benSmiNeln in die 3 Me­nagen aus der StreckeCalw- Wildberg, nämlich in die-

__ ^_ jenige bei Kcnnlheim, bei

der sogenannten Herrschaslsbrücke und am sogenannten Kengel unterhalb Wüdberg wiederholt im Submissionswege vergeben.

Die zu liefernden Lebensmilrelsindschwar- zes und weißes Lrve, Rindfleisch, Mehl und Bier und können die näher» Bedingungen der Lieferung aus den Bureau's der vorge-

! eingesehen werden.

Hieraus bezügliche Offerte sind ebenda­selbst längstens bis

Samstag, den 5 Mai, j Abends 6 Uhr, ,

! versiegelt und mit der Aufschrift

2ie,erung von Lebensmitteln für die Me­nagen betreffend" einzureichen.

^ Den 25. April 1866.

! Die Eisenbahnbauämter Calw u, Wildberg,

; C a l w

i Fortbildungsschule betreffend.

j Zu Folge Beschlusses des Gewerbeschul - raths wird ver Winterkurs der Fortbildungs­schule am nächsten Montag, Abends 8 Uhr, f geschlossen und hiebei Veranlassung genom­men werden, an diejenigen Schüler, welche sich durch Leistungen und Fleiß ausgezeich­net haben. Belobungsdiplome auszuthoAcn. Hinsichtlich des Unterrichts im Sommer­halbjahre wird später weitere Bestimmung erfolgen.

Da nach gemachten Erfahrungen die Lehrlinge vielfach vom Besuche der Fort­bildungsschule ans bedauerliche Weise abge­halten werden, so sieht man sich veranlaßt. Eltern und Pfleger» es nahe zu legen, daß sie im wohlverstandenen Interesse ihrer An­gehörigen bei Abschluß von Lehrverträgen darauf Bedacht nehmen, den Lehrmeistern die Verpflichtung am,zuerlegen, ihre Lehr­linge zum regelmäßigen Besuche der Fort­bildungsschule anznhalten Am 26, April 1866

Im Namen des Gewerbeschulraths: Stadtschnltheiß Schuld!