NechnmigssteU-TabeUen, > Eine silberne Pfeifenkelte
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2)2. die Schulfondspflcge in Calw.
.Hiesiges.
Ca Uv, !>. April 1866. Der von mir cingcsandtc Artikel in Nro. 3«> d. Bl., „städtische Verwaltung" betitelt, hat in Nro. 37 eine Entgegnung gefunden, die mich veranlaßt, folgende offene Erwiederung zu. geben:
Der Correspondent macht in Nro. 37 mir den Vorhalt:
„es ist auffallend, daß der Verfasser des Artikels das Publikum mit Gerüchten speist, wo er die Wahrheit so leicht erfahren kann, aber noch auffallender ist es, daß er ein Gerücht wiedcrgibr, dessen Unrichtigkeit doch vor seinen Augen lag."
So, das glauben Sic, Herr Correspondent, welche Ehre haben Sie mir zugedacht, wenn Sie die Behauptung aufstellen, ich habe dem Publikum etwas Unwahres vorführen wollen? Sie finden das auffallend, auch ich würde dicß so finden, doch bin ich nicht im Falle, dieses Eomplimcnt aeccptircn zu können.
In Nro. 34 d. Bl. habe ich wohl gesehen, daß der Verkauf vom Gemeinderarh ausgeschrieben ist, aber es konnte dennoch wohl der Fall sein, daß kein förmlicher Beschluß des Gemeinderat Hs-Collegium s vorlag, wie dieß namentlich bei Bekanntmachungen von Verkäufen öfters der Fall ist; zudem sagte der Herr Rathsschreiber zu dem Herrn Bürgerausschußoblnann, als er sich nach ter Sache erkundigte und daran erinnerte, daß bei jenem Verkauf auch der Bürgerausschuß mitznreden haben werde:
„es liege eigentlich kein Beschluß vor, es scic nur ein Ver- kaufsvcrsuch."
Dieß ist der Wortlaut, den mir der Herr Obmann mittheilte.
Hatte ich nun irgend einen Grund, Herr Correspondent, diesen Aussagen keinen Glauben zu schenken? und wenn diese Frage verneint werden muß, wo bleibt die Unwahrheit auf meiner Seite?
Bei dieser Sachlage bin ich im Falle, den mir gemachten Vorwurf der wissentlichen Verbreitung von Unwahrheiten ans das Entschiedenste zuriickznweiseu; im Uebrigen bleibe ich wörtlich bei dem, was ich in Mo. 36 d. Bl. behauptet habe, und wiederhole nochmals, daß ich den Gemeinderath -nicht für berechtigt halte, einen derartigen Verkauf einseitig zu beschließen und Verkaufsversuchc zu veranstalten, -weil derselbe nicht befugt ist, selbstständig.über städtischen Grund und Boden zu verfügen, auch wiederhole ich weiter, daß ich einen derartigen c.uscitigeu Gcrueiudcrathsbeschluß für nichtig halte, weil er dem bestimmten Wortlaut der 32 und 5>3 des Verw.-Ed., wornach der Bürgerausschuß vorher zu hören ist, geradezu entgegen ist; wenn es hier bisher anders gehalten wurde, als das Gesetz vorschreibt, und wenn es sogar in der Residenz anders gehalten werden sollte, so setzt-dieß eben ein Einverständniß beider Eollegien, beziehungsweise eine Bevollmächtigung des Gemeinderaths vom Bürgeransschnssc voraus, denn durch die Praxis kann eine gesetzliche Vorschrift nicht altc- rirt werden.
Wenn, die seitherige Bchandlungsweise bisher auch von Seiten des Obcramtv oder der Kreisrcgiernng noch nie Widerspruch gefunden hat, so ist dazu zu bemerken, daß bei der Vorlage an diese Stellen zur Genehmigung in der Regel wohl nur -die von beiden Colle- gien bestätigte Verlragsurkunde, nicht aber auch die vorbereitenden Beschlüsse vorgclcgt werden, und daß bei einem Einverständniß beider Eollegien für die Aufsichtsbehörde bisher kein Grund Vorgelegen sein mag, Ausstellungen zu machen.
Der Verfasser des Artikels in Mo. 37 macht es sich leicht, statt die rechtliche Seite seiner Behauptungen hervorzuheben, spricht
er von unnöthigen und unpraktischen Formalitäten, und davon, daß die Sache für das Publikum kein öffentliches Interesse biete.
;-su meinem Bedauern bin ich auch in diesen zwei Punkten mit ihni im Widerspruch, das Publikum ist nicht ohne Interesse bei derartigen Fragen, und die Vorschriften, die er Formalitäten nennt, sind längst vorhanden, es ist nicht von neuen die Rede, auch muß ich beifügen, daß das ganze Bürgeraussckuß-Collcgium (ich glaube einstimmig) meine Ansichten theilt und seine Rechte in Wirklichkeit, nicht bloß der Form nach, zur Geltung bringen wird.
Bei ganz dringenden Sachen kommen Ausnahmen — das will ich nicht bestreiten — überall vor, und werden auch keine Beanstandung finden, der vorliegende Fall aber war keineswegs dringend.
Wenn Einzelne mit dieser meiner Erwiederung gelangweilt werden, so bedaure ich das, ich durfte jedoch nicht schweigen, da der Verfasser des Artikels in Nro. 37 statt die Sache objektiv aufzufassen und zu behandeln, persönlich wurde und mein Ehrgefühl verletzte.
Ziegler, Biirgerausschußmitglied.
Tagesneuigkeitcn
Calw. Hr. Lbierarzt A. Stohrer von hier wurde nicht wie im letzten Blatt irrig gemeldet, für den hiesigen, sondern für den Blaubeurer Bezirk als Oberamtsthierarzt bestätigt.
— Der schwäbische Turnerbund hat beschlossen, sich beim bevorstehenden Turnfest ,'n Nürnberg mit Weglassung der Einzelfahnen nur mit der Bundesfahne zu betheiligen. Der Turnkreid Schwaben wird offiziell beim Turntage durch 10 Vertreter, repräsentirt sein. Anch wird eine Anzahl Freiwilliger Stabübungen nach Jäger's System in Nürnberg zur Darstellung bringen. Das s chwä bische Turnfest fällt für dieses Jahr aus
— Unter den Antworten der deutschen Bundesregierungen auf die Bismarck'sche Circulardepesche vom 24. v M. soll sich die der würtlewbergischen Regierung durch eine humoristische Hinweisung auszeichnen. Es soll nämlich, wie die .Köln. Ztg." berichtet, ^das Stuttgarter Kabine! in seiner Antwort nicht nur ausdrücklich ! seinen bundesmäßigcn Standpunkt bekannt, sondern auch hinzu- ^gesetzt haben, daß Preußen, falls Oesterreich die Herzoathün er annexiren wolle, auf seinen Beistand zählen könne.
Aus Baden, 6. April. Dem Bernehmen nach geschehen in diesem Augenblicke Schritte, um einen Zusammentritt der Abgeordneten der südwestdeutschen Staaten zu veranlassen. (H.Z.)
— Frankfurt, 8. April. Der Sechsunddreißigerausschuß trat gestern auf Berufung seiner geschäftsleitenden Kommission zu einer Berathung der augenblicklichen deutschen Lage zusammen und hat sich auf Abgabe folgender „Erklärung" schlüssig gemacht: t) Drobend steht vor Deutschland die Gefahr eines Bürgerkrieges, der Einmischung des Auslands, des Untergangs der bürgerlichen Freiheiten und des Wohlstandes. 2) Das gesetzwidrige Verfügen beider deutschen Großmächte über die von dänischer Herrschaft befreiten Herzogthümer wie über eine Kriegsbeute, die offenkundigen Plane gewaltsamer Annexion bei der preußischen Regierung, die Schwäche fast aller übrigen deutschen Regierungen und eine Bundesverfassung, welche dos deutsche Volk von der Leitung seiner Geschicke vollständig ausschließt, führen Verwirrung und Verderben über Deutschland herauf. 3) Der entschiedenste, den deutschen Bürgerkrieg verdammende Protest sei die Antwort auf ein jedes friedenstörendes Beginnen. Schon haben sich in einzelnen