S,off- für die Kunsljärberei Mid Druckerei von Albert Schumann
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Caroline.Haas.
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hat zu verkaufen Michael Kuonath, >
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aufzunehmen gesucht zu 4M Prozent aus gute Bürgschaft oder eene Hypothek Versickerung; zu erfragen bei der Red d. Bl.
Franzbranntwein
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Jakob Rentschler in - Schmich.
TageSncuigkeiten
p- Ealw, 3. April 1800. Ein Artikel im letzten Wochenblatt, „Städtische Verwaltung" betitelt, hält sich darüber auf, daß der Verkauf eines städtischen Allmandplatzes beschlossen worden sei, ohne daß — wie der Einsender gehört haben will — der Gcmcinderath dicß beschlossen habe. Es ist auffallend, daß der Verfasser jenes Artikels das Publikum mit Gerüchten speist, wo er die Wahrheit so leicht erfahren kann, aber noch auffallender ist es, daß er ein Gerücht wic- dergibt, dessen Unrichtigkeit doch vor seinen Augen lag. In Nr. 34 d. Bl. ist der Verkauf vom Gemcinderath selbst ausgeschrieben, also hat er denselben wohl auch beschlossen. In die Abhandlungen über das Verwaltungsedikt wollen wir dem Einsender nicht folgen, es wäre, als kein öffentliches Interesse bietend, für das Publikum sicherlich langweilig, behalten uns jedoch vor, wenn es nothwcndig werden sollte, auf die Auslegung der citirten Paragraphen des BcrwaltuugS-EdiktS zurückzukommen. Ueber den mit so großer Sicherheit als nichtig prä- dicirten Geineinderathsbcschluß ist zu bemerken, oaß cs hier und an vielen anderen Orlen, so u. A. auch Stuttgart, von jeher Praxis war, daß der Gemeinderath zu einem Verkaufe die einleitenden Verhandlungen, Verkaufsvcrsuche rc. re. augeorduet und daun auf Grund des Resultats entweder beschlossen hat, von einem Verkaufe abzuslehcu, oder bei den: Bürgerausschuß die Veräußerung zu beantragen. Ein solches Verfahren verstößt gegen keinerlei gesetzliche Bestimmung und
kann für den BürgeranSschuß nur wünschcnswcrth sein, denn er ist dadurch am ehesten in der Lage, über die Frage der Veräußcnmg mit Sicherheit zu berathcn und zu beschließen, auch wird hiedurch von dem ihm znstcyendcii Rechte lediglich nichts vergeben. Diese Behandlungö- iveise hat hier noch nie Widerspruch gefunden, weder von Seiten des Bürgerausschusses noch des Oberamts oder der Kreisregicrung. Und für was sollte man sich auch unnöthigenveisc unpraktische Formalitäten ansladen, von welchen man ohnehin noch überflüssig genug hat!
Der heutige hDicustagS ) „Staarsanzciger" sieht sich veranlaßt, seinen Standpunkt in der Kriegs- und Fricdeiisfragc den irrigen Aus lcgungcu verschiedener Blätter gegenüber genauer zu präcisiren und tritt namentlich der Behauptung entgegen, als habe er absolute Pas sivität der Mittclstaateii im Sinn, während er Neutralität stets für die schlechteste aller Positionen, die ein Staat oder der Einzelne ein uehuieu könne, erklärt habe. Auch die Meinung des „Frks. Ionen.", daß der „St.A." mit seiueni Vorschlag einer bewaffneten Neutralität vollkommen einverstanden sei, wird als ein Mißverständnis; bezeichnet. Am Schluß sagt er: „Unsere Ansicht ging von Anfang an dahin, die Mittleren und Kleineren sollt.» sich zusamincuthun, „bewaffnet", aber nicht zur ./Neutralität", sondern mit der fest ausgesprochenen Absicht, sich gegen den ersten, der den Biindcssricden breche, zu wenden, und zwar möglichst handgreiflich und nachdrücklich. Will man das ve