Takesneuigkeiten

Dem Vernehmen nach hat der Deckenpfronner Gemeinde­pfleger mit dem Kasseninhalt im Betrage von ca. 2400 fl das Weite gesucht.

AuS dem Oberamt Freudenstadt, 1t Febr. Im ver­

gangenen Monat ist wieder eine Karavane von ungefähr 100 Köpfen, worunter ziemlich vermögliche Leute, auS unserem Bezirke nach Nordamerika abgereist unter Anführung von zwei Deutsch-: Amerikanern, welche die Verhältnisse jenseits LeS Oceans nicht reizend genug zu schildern wußten. (Schw M.)

Stuttgart, 13. Febr. Auf der gestrigen Landesproduk tenbörse nahmen die Getreidepreisc eine feste Haltung an, ohne daß jedoch ein Aufschlag zu nokiren wäre; in Mehl gingen die,' feineren Sorten um 6 kr. per Ctr. zurück. Der Verkehr hat sich-' gegenüber den letzten Wochen wesentlich gebessert, und eS ist na-- mentlich nach guten Saatfrüchten Nachfrage. Die Futterpreise! find in Folge der gelinden Witterung namhaft gewichen

Letzten Samstag Nachts zwischen I I und 12 Uhr wurde der '

Salzsuhrmann Maier von Winnenden zwischen Michelfeld und! BubenorbiS todt gesunden. Derselbe stürzte sehr wahrscheinlich! im Scklaf von seinem geladenen Wagen herunter und wurde so! überfahren, daß, wie die Sektion zeigte, l l Rippen, die Lungen, ! Leber und da- Milz zerdrückt waren? (Schw. M ) !

Berlin, 10. Febr. In der heutigen Sitzung deS Abgeord-! netenhauseS wurde die Debatte über den Hoverbeck'schen Antrag! zum Schluß geführt. Der Abg. Twesten sagt, gegen den Justiz-! minister gewendet, in seiner Rede: Mögen Sie Ihre Richter mit, allen Orden LeS Staates behängen, ihre Sterne decken die Wun-! den nicht, die sie ihr-r Ehre und der Ehre des Vaterlandes ge--! schlagen haben (Stürmisches Bravo!) Zum Schluß sagt Twe ­sten: Das Obertribunal-hat einen Beschluß gefaßt, der außerhalb, seiner Kompetenz liegt; gegen einen solchen Beschluß müssen wir' unS verwahren; einem Beschlüsse, der innerhalb der Kompetenz! des Odertribunals läge, würden wir uns jeden Augenblick un-s terwerfen. Mit demselben Rechte würde das Obertribunal auch! die Krone vor sein Forum ziehen können. Würde der Träger der, Krone sich einem solchen Urtheile zu unterwerfen haben? Gewiß! nicht. Der Art. 43 ist aber nicht heiliger, als der Art. 84, (Bravo!) sie sind beide gleichberechtigte Bestimm mgen der Ver­fassung und außerhalb der Verfassung gibt eS kein Recht in Preu- ß n. (BravoI) Der Beschluß des Obertribunals ist ein revolu­tionärer Akt und einer solchen Gewalt gegenüber werde die Selbst­hilfe ein Recht. Jezt können wir freilich nur proteftiren, aber wir werden auf uusern Protest zurückkommcn. Die Regierung hat die Macht und Soldaten und Kanonen, aber es steht ihr gegenüber das- Gewissen des ganzen Landes und das Recht be­hält zuletzt doch den Sieg. (Bravo!) Unsere Personen aber sind verbunden mit dem Rechte deS Landes und wir werden, wenne»! darauf ankommt, mit unserer Person auch einzustehen wissen für dieses Recht, und wenn der Sieg unser ist, werden wir uns un sereS heutigen Protestes serinnern. (Stürmisches Bravo!) Der Justizminister Graf zur Lippe: Tie Beschuldigungen des Abg. Twe- ften zurückzuwersen, dazu fehlen mir parlamentarische Ausdrücke. Die Aeußerur.g des Abg. Gneist, unter den 400 Richtern befänden sich stets einige, die nach dem Wunsche der Regierung entscheiden wirr-- den, enthält die höchste Beleidigung der Gerichte, den Vorwurf des Eidbruches. Gras v Bismarck: Ihr Antrag will das Obertribunal der Botmäßigkeit des Hauses unterwerfen. Wir hätten dann eine Kammerjustiz und nicht eine Kabinelsjustiz Nach dem Anträge müßte diese Instanz eine Mach! haben, die sich die junkerhafteste Phantasie nicht träumen lassen wird. Sie würde das Neckt zu beleidigen, zu verleumden haben, ohne anders, als durch die Kam- mcr-Diseiplin dafür verantwortlich gemacht werden zu können Vergleichen Sie damit die Strafen, welche auf ähnliche Vergehen anderer Mitbürger ruhen. Ich habe keinen anderen Vergleich für dieses Vorgehen, als etwa eine Gesindeordnung, deren Vergleich Sie doch nicht gelten lassen wollen. Die Gesinde Ordnung bestimmt: Wenn das Gesinde durch ungebührliches Betragen ihre Herrschaft zum Zorn reizt, so kann es sich über Injurien nicht beschweren." (Ruf: Pfui! pfui!) Der Abg. Schulze (Berlin): Der Mini­sterpräsident werde mit seinen Ausführungen Keinem im Lande

etwas weiß machen. Das Volk wisse, was die Redefreiheit sei und bedeute, und daß die Abgeordneten kein Vorrecht für sich in Anspruch nehmen wollen. Wir richten unfern Protest an die ganze gebildete Welt, an das Gewissen der preußischen Richter, an unser Volk. Der alleinige kompetente Richter für das Abge­ordnetenhaus ist das gelammte preußische Volk. Simson sagt am Schluß seiner Rede: Die Regierung wird den Mächten, die sie wach ruft, nicht widerstehen können; sie will das Heft jetzt ganz fest in die Hand nehmen, aber ick glaube, der Beschluß des Obertribunals vom 29. d. M. ist die erste Etappe zu ihrem Rück­züge. (Lang anhaltender Beifall) Hiermit ist die Diskussion geschlossen und nach einigen persönlichen Bemerkungen wird ab- gestimmt. In namentlicher Abstimmung wird der Antrag de» Referenten mit 263 gegen 35 St. angenommen. Durch diesen Beschluß erklärt daS Haus der Abgeordneten : 1) Der Antrag der Staa'Sanwaltschaft aus gerichtliche Verfolgung der Abgeordneten Twesten und Frentzel wegen ihrer Reden im Abgeordnetenbause, sowie die Zulassung dieses Antrages von Seiten des Strafsenat» d.s höchsten Gerichtshofes enthalten eine Überschreitung der amt­lichen Befugnisse der Staatsanwaltschaft und der Gerichte und einen, den Art. 84 der Verfassung verletzenden Eingriff in die Rechte des Abgeordnetenhauses; 2) das Haus der Abgeordneten erhebt zur Wahrung seiner Rechte und der Rechte des nach Art. 83 der Verfassung von ihm vertretenen ganzen Volkes Protest ge­gen diesen Eingriff und gegen rie Rechtsgiltigkeit eines jeden Ver­fahrens und jeder Verurtheiluna, welche in Folge dieses Anträge» und ähnlicher Anträge der Staatsanwaltschaft gegen seine Mit­glieder ergehen möchten,

Ällona, 12. Febr. Die Schleswig Holsteinische Zeitung be­richtet: Die gestrige Versammlung Schleswig Holsteinischer Patrio­ten in Rendsburg ertlärte einstimmig:Das Schleswig-Holstei­nische Volk könne unk werde ans eine Personalunion nicht ein- gehcn "

Die Leipz. Ztg. bestreitet in einem o fiziösen Artikel, daß der

Antrag Oesterreichs aus sofortige Ausnahme Holsteins in den deutschen Postverein von der Karlsruher Postkonserenz bereits ab­gewiesen sei, da die fragliche Angelegenheit sich noch im Stande der Jnstruktions-Ertheilung befinde. (Schw M.)

Kiel, 12. Febr. Der Kieler Zeitung zufolge sollen außer zehn Ständemitgliedern noch zehn andere Notabeln nach Wahl der Landesregierung zur Budgetberathung berufen werden.

-- In Schleswig ist ein, Räthsel in 'Aller Mund. Es lautet:

»Mein Erste« ist keine Frau, mein Zweite« ist kein Engel,

Mein Ganzes aber ist ein i!ebensü!-i»e. Beuge!."

Die SchleZwiger sagen: es gelte einen großen Preis, wenn e» nämiick> Einer auS Schleswig herausbringe.

Wien, lO Febr. Eine heute abgehende österreichische Note sormulirt einen enlsebietenen Protest gegen die preußischen Rekla­mationen wegen der Altonaer Versammlung.

Wien, 10. Febr. Es ist. wie die Fr. Pstz hört, «ine W:i sung des Grasen Mensdvrs an den Grasen Karolyi ergangen, worin derselbe beauftragt wird, dem Grasen Bismarck deutlich zu macken, daß die Gastciner Konvention zu dein Zwecke geschlossen worden sei, um die Autonomie der Verwaltung in jedem der bei­den Herzogthümer vor allen Eingriffen' sicher zu stellen und daß Oesterreich in dieser Beziehung sein« Rechte strenge zu wahren genöthigt sei. Die Note soll in sehr bestimmten und klaren Aus­drücken gehalten sein und sich am eine hierher gelangte Note be­ziehen, in welcher von der Altonaer Versammlung rie Rede. Von einem preußischenUltimatum", dessen mehrere Blätter gedenken, ist hier nichts bekannt Jedenfalls aber ist rie Spannung eine sehr große

Frankreich Paris, 9. Febr Der nächste' mexikanische Dampfer bringt vielleicht schon die Nachnä l von einem Ereigniß, welches dazu bestimmt ist, der mexikanischen Debatte im gesetzge­benden Körper die Spitze abzubrechen. Es ist Ließ der Abschluß einer Konvention mit dem Kaiser Maximilian über die Räümung seines Landes Seitens der französischen Truppen Mam sagt, Napoleon habe die Frist für die Räumung, wie in der Sepkem- berkonvention mit Italien in Betreff der Okkupation mit- Rom, auf 2 Jahre bestimmt. Kann M dann Kaiser Maximilian mit-