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Ein tüchtiger und solider
Schmiedsgeselle
wird aus einem Gute in Rheinbaiern i Bälde gesucht und hak sich derselbe neben den gewöhnlichen Geschäften in der Schmiede auch zeitweise den Geschäften der Landwirth- schaft zu widmen. Gute Behandlung wird zugefichert. Lohn 2 fl. 20 kc per Woche. Anträge nimmt entgegen
Frau Schingen.
Einige Webersgeselleu
finden sogleich Beschäftigung bei
G Fr. S e iz in Bernbach b. Herrenalb.
I Hirsau.
H4us die angeknüpfte Bemerkung im letzten Blatt von Ulrick Stotz wegen lieber! assung seines Mehlhandels haben wir zu erwiedern, daß wir uns mit diesem nimmer einlassen können, weil wir den Mehlhandel als Bäckecknecht nicht getrieben haben
Einige Bäcker.
Aechte Knittlinger Harmonikas,
sowie
A c c o r d i o n s,
billigst bei Wilh Weit, Dreher,
Lederstraße, neben Hrn. Zeugschm. Köhler
Calw
Heu und Oehmd
hat zu verkaufen
Car' Fa der
Entlaufener Hund.
Es hat sich ein großer schwarzer Ulmerhund,mit stark gestutzten Ohren ver- laufen; derselbe geht auf den Ruf „Türk". Der gegenwärtige Besitzer wolle ihn gegen Belohnung an Bi-r- brauer Scheuerte in Calw abgeben
Landwirthschastlichcr Wezirksverein Sitzung des Ausschusses
am Samstag, den 17. d. M., Nachmittags^ Uhr, im Gasthof zum Waldhorn.
Calw, 12 Februar 1666.
Vereinsvorstand: Schippert.
Tagesneuigkei ten
— In Laupheim fallen in Folge des milden Winters die Preise des Brennholzes und des Torfes. Ein Tausend Torf wird frei vor dem Hause mit 2 fl. 60 kr. bezahlt.
— Grant, der letzte Oberbefehlshaber der amerikanischen Unionsarmee, ist in München angekommen.
— In Cöln gibts noch furchtlose Richter und ehrliche Männer, vr. Ammon, Appellationsrarh daselbst und im Dienste der Ge rechtigkeii ergraut, legt öffentlich Zeugniß für den bedrohten K. 84 der Verfassung und wider das Obertribunal ab. Er erzählt, wie er als Vertrauensmann des Ministeriums Mankeuffel an der Entstehung und Revision der Verfassung und besonders des §. 84 nächsten Antheil gehabt babe, wie der § zu Stande gekommen sei und wie Minister, Räthe und alle Parteien der Kammer nur an unbedingte Redefreiheit der Abgeordneten gedacht und keine zweideutigen Hintergedanken gehabt hätten; denn man habe damals eine ehrliche Verfassung geben wollen. Die Verfassung sei sorgfältig revidirt, a er an dem detr. H. niemals gerüttelt worden und so wie er stehe, habe ihn auch der König verstanden und beschworen und 17 Jahre habe er gegolten. „Wo aber die Gesetzgebung mit allen ihren Faktoren klar und einfach gespro chen und keinerlei Vorhebalk noch Unterscheidung gemacht hat, da kann auch kein Staatsanwalt und kein Gericht durch Unterscheidungen und Interpretationen die Unverletzlichkeit der Abgeordneten außerhalb der Kammer schwächen. Das ist meine Ueberzeu- qung, mit welcher ich stehe und falle". (Die Cölner Zeitg, welche diese mannhafte Erklärung veröffentlichte, wurde auf Antrag des Staatsanwaltes eonfiszirt)
'— Köln. Alle außerhalb Kölns erscheinenden rheinischen Blätter veröffentlichen unbehindert nach der Kölner Zeitung die Erklärung des Herrn von Ammon über die Auslegung des Art. 84 unserer Verfassung durch das Obertribunal, während die Kölner Zeitung selbst mit Beschlag belegt ist.
— Berlin, 9. Febr. Auf der heutigen Tagesordnung des Abgeordnetenhauses steht der Hoverbeck'scke Antrag in Betreff des bekannten Beschlusses des Oberkribunals. Am Ministertisch befinden sich die Minister v. Bodelschwingh, v. Mühler, Graf zur Lippe, Graf v. Bismarck. Der Referent v., Forckenbeck hebt unter Anderem hervor, daß auf Grund der klaren Bestimmungen des Art. 84 der Verfassung bisher alle gegen Abgeordnete wegen ihren Kammerreden erhobenen Anklagen von den Gerichten zu rückgewiesen worden seien. Er erinnert an den Fall Simsons aus dem Jahr 1856, an den Beschluß des Plenarsenats des Obertribunals aus dem Jahr 1864, an das Schreiben des Staatsministeriums aus dem Jahr 1863. welches die Nechtsbeständlgkeit des Art. 84 anerkennt, und an die Entstehungsgeschichte dieses Artikels. Der Justizminister, Gras zur Lippe, verlangt das Wort;
!der Präsident Grabow will dasselbe jedoch zuvor dem Korreferenten ertheilen. Dagegen prolestirt der Graf v. Bismarck und wahrt das Recht der Minister, jederzeit gehört zu werden. Nach einigen weiteren Erörterungen zwischen dem Kammerpräsidenten und Ministerpräsidenten ertheilk der Erste» dem Justizminister das Wort, welcher jedoch unter Wahrung seines verfassungsmäßigen Rechts darauf Verzichter. Aber auch der Korreferent verzichtet unter Porbehaltung des Worts sür die Schlußrede; und s» erhebt sich derJustizminister unverklärt: Auf meine Anordnung hat die Staarsanwattschast die Anklagen gegen die Abgg. Twesten und Frenze! erhoben, unv das Haus ist daher nicht berechtigt, den Beamten der Staatsanwaltschaft aus »hrer Pflichterfüllung einen Vorwurf zu machen. Seine Angriffe können nur mich treffen. Ich werde mir das Recht, durch einen Entscheid deS Obertribu- nals Ausklärungen über Versassungsbrstimmungen herbeizusühren. nicht verkümmern lassen Eine Üebcrschreitung der Ämisbefug- nisse des ObertribunaiS liegt nicht vor, und ein Ausspruch deS Hauses hierüber wäre ein Eingriff in den Art. 86 der Verfassung. Der Antrag des Referenten ist geeignet, zur Gewaltthätigkeit gegen die Gericht« aufzureizen. »nd dafür ist der Antragsteller verantwortlich. Es ist wohlbekannt, wie die Staatsregierung gewillt ist. solchen Schritten rntgegenzutreten. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Deutung von Verfassungsbestimmungen bleibt der Weg der „Deklaration" der einzige, der zum Ziele führt (Sensation.) Wagener bringt einen Antrag auf Tages ordnnng ein. Der Antrag des Referenten sei verfassungswidrig. Für die Tagesordnung erheben sich die Konservativen und sechs Katholiken. Gneist: Durch den Antrag des Referenten solle verhindert werden, daß mit Gesetzeskraft erlassenes Ungesetzliches etwa Gesetz werde. Der Ausspruch des Oberlribunals sei durch die Kommission des Herrenhauses prorozirt. Das Recht des Justiz- miNlsterS, das Plenum des Obertribunals zusammenzusetzen, habe allein den Beschluß zu Wege bringen können, welcher für daS Haus erfolglos bleiben werbe. Gerichte zur Vermtheilung von Abgeordneten werden nicht fehlen, mögen sie Kreisgericht, Staats- gerichtshvs, Disziplinargerichtshof heißen, Schwurgerichte werden sie nicht heißen. Wenn dem Justizminister die Ehre der Justiz am Herzen liege, möge er ein Gesetz einbringen. das die Gerichts - eommijsionen aufhebe und die Kollegien wieder einsühre. Walveck: Selbst der Belagerungszustand im Jahre 1848 habe die F.ei- heil der Tribüne geachtet; die Abgeordneten seien unverletzlich. DaS Obectribunal sei inkompetent über Abgeordnete zu Gericht zu sitzen. Der Juslizminister habe die Möglichkei einer Anklage wegen Aufruhr angedeulet, früher sei eine solche Anklage unmöglich gewesen u s. w. Die Debatte wirb aus morgen vertagt — In Leipzig sind furchtbare Folgen eines scheußlichen Verbrechens glücklich verhindert worden. In der Nacht vom 3 ans den 4. Februar waren die Gtockenhäuschcn vom Berliner Bahn Hose der Stadl aus demoliet, die Teiegraphendrähie durchschnitten und an verschiedenen Stellen Schienen über die Bahn gelegt worden; ebenso zwischen Podelwitz und Ragkwitz. Diese Schur- kenthat wurde aber noch vor Ankunft des 5V< Uhr Morgens ab gehenden Güterzugs entdeckt. Man glaubt, es handle sich um einen Akt der Rache. Die Direktion bat die lächerliche Summe von 10 Thlr aus Entdeckung der Thäter ausgesetzt.