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Calwer Wochenblatt.
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Nro. 17. Dienstag, den 13. Februar. 1866.
Amtliche Aekanntmachungen.
Das Ministerium des Innern an das K. Oberamt Calw.
Mit Erlaß vom 28. April v. I. sind die Oberämter beauftragt worden, die Amtskörperschaften, Gemeinden und Stiftungen auf die Dienste des Bauraths Ehmann in Stuttgart in Beziehung auf Hebung, Fassung und Zuleitung von Quellen und Ausführung von Wasserleitungen und Brunnenwerken überhaupt, aufmerksam zu machen.
Da über den Umfang des Wirkungskreises desselben schon da und dort Zweifel entstanden sind , so wird hiemit jenem Erlaß weiter erläuternd angefügt, daß Baurath Ehmann zu selbstständiger Entwerfung, Veranschlagung und Ausführung aller derjenigen Arbeiten ermächtigt ist, welche sich auf die Nutzbarmachung vorhandener Wasser mittelst Anlage natürlicher oder künstlicher Zuleitungen, auf die Anwendung mechanischer, überhaupt technischer Hilfsmittel zu Wasscrhebung und Förderung für öffentliche Zwecke erstrecken, daß seine Tbätigkeit in Wafferversorgungsangelegenheiten sonach die technischen — im Gegensätze zu den hydrographischen oder geognostischen Arbeiten — umfaßt und daß ihm in dem bezeichneten Gebiet die Eigenschaft eines von der Staatsbehörde ermächtigten Kunstverständigen im Sinne des §. 31 des Verwaltungsedikts und des §. 2 Absatz 2 der Ministerial- Verfügung vom 19. April 1823 zukommt.
Hienach hat das Oberamt die Amtskörperschafts-, Gemeinde- und Stiftungsbehörden zu belehren.
Stuttgart, 8. Februar 1866. Geßler.
2)2. Stuttgart.
Verakkordirung von Eisen- bahnbau-Arbeiten.
Zu Ausführung der Enz Bahn (Strecke Pforzheim-Wildbad) werden mit höherer Ermächtigung die Arbeiten vom VIII. Arbeitsloos zur Submission ausgeboten.
Dieses Arbeitsloos beginnt bei Nro. 21 der VI. Stunde auf der Markung Calm hach und endigt bei Nro. 122 derselben Stunde auf der Markung Wildbad. Dasselbe ist 10,100 Fuß lang.
Die Arbeiten sind nach dem Voranschlag folgendermaßen berechnet:
1) Erdarbeiten, incl. allgemeine Zubereitung der
Baustelle 85,100 fl.
2) Stützmauern 2,000 fl.
3) Brücken und Durchlässe 10,500 fl.
4) Straßenbauten 19,500 fl.
5) Fluß- und Userbauten 17,100 fl
6) Bettung 10,000 fl.
zusammen 144,200 fl. Die Plane, Voranschläge und Beding- nißhefte können bei dem Eisenbahnbauamt Neuenbürg eingesehen werden.
Liebhaber zu Uebernahme dieser Arbeiten haben ihre Angebote, welche den Abstreich an den Voranschlags-Preisen in Prozenten ausgedrückt enthalten müssen, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift:
„Angebot zu den Bauarbeiten im VIII. Arbeitsloos der Bausektion Neuenbürg" versehen, spätestens bis
Freitag, den 16. Februar d. I., Mittags 12 Uhr,
bei der Unterzeichneten Stelle einzureichen.
An-, demselben Tage, Nachmittags 4 Uhr, findet die urkundliche Eröffnung der
eingelaufenen Offerte statt, welcher Submittenten anwohnen können.
Den 5 Februar 1866.
K. Württ. Eisenbahnbau-Commisfion. Klein.
die fentlichen Aufstreich zum Verkaufe gebracht. Calw, 5. Februar 1866.
A. A.:
K. Gerichtsnotariat.
Gehring.
Die K. Pfarrämter
werden mit Beziehung auf den Eons.-Erlaß vom 6. d M. aufgefordert, ein Ktr- chenopfer für die Schulgemeinde Happenbach, Dek. Heildrvnn, an einem der nächsten Sonntage zu veranstalten und die er- sammelten Beiträge bis zum 15. März sammt den abgesonderten Urkunden an das Dekanatamt einzusenden.
Calw, 9. Februar 1866.
K. Dekanatamt.
Lechler.
2 ) 1 .
Revier Hirsau.
, Holz-Verkauf
' am Freitag, den 16. Februar,
!aus dem Staatswald Baurenstaig 1. und j Altburgerberg:
4251 Stück buchene Wellen,
! 4776 Stück tannene Wellen.
. Zusammenkunft Morgens 9 Uhr auf j der alten Badstraße, i Hirschau, 11. Februar 1866.
K. Revieramt.
Re uß.
Speßhardt.
Liegensch afts-Verkauf.
Die zur Gantmasse des Bäckers Christian Ludwig Rank von Calw gehörige, auf hiesiger Markung befindliche Liegenschaft, nemlich
5 V- Mrgn. 24,0 Rthn. Acker,
P.-Nr.-
36,0 Rthn. Oede, 2,0 Rthn. „
6 Mrgn. 12,0 Rthn. in Hausäckern, neben Oe- konom Autenrieth von Weltenschwann und der . Weltenschwanner Markung, gerichtlicher Anschlag 900 fl.
wird am
Freitag, den 23. Februar, Vormittags 10 Uhr,
auf dem Rathhause zu Speßhardt im öf-
Calw.
Als gefunden
wurde übergeben etwas Geld in einem Säckle. Ansprüche find binnen 10 Tagen dahier anzumelden und zu erweisen, sonst wird zu Gunsten des Finders darüber erkannt.
Calw» 9. Februar 1866.
Stadtschultheißenamt.
Schuldt.
2)2. Calw.
Fremdenpolizei betreffend.
Die Vorschrift, wornach die Dienstherrschaften und Arbeitgeber von dem Eintritt von Dienstboten und Arbeitern der Polizeibehörde innerhalb der nächsten 8 Tage unter Vorlegung der Dienstbücher und resp. Reise-Urkunden Anzeige zu machen haben, wird trotz ihrer wiederholten Bekanntmachung immer noch nicht brachtet, wrßhalb