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beglaubigtenSchuldverschreibung Gelb angelieben oder angcbcrgt hüben, find auch fernerhin gültig. Jedoch hö>t ihre Gültigkeit au>, nenn dieselben ni.tt inner halb sechs Monaten von Erlassnng des im Art. 63 bestimmten öffeinlichen AusrusS an orvnungsmäßig angewelbet sind.
(Absatz 4.) Diese Anmeldung ist in Beziehung auf diejenigen Urkunden nicht erforderlich, welche zur Zelt der Verkündi gung des Gesetzes bere'ts sich inHänden eine- Gerichts befinden, oder vor dem Ablauf der AnmeldungSsrist einem solchen übergeben werden.
(Absatz 5.) Gegen die Versäumung der für die Anmeldung bestimmten Frist findet keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand statt.
Art. 63
Der im vorstehenden Artikel bezeichnete Ausruf erfolgt durch daS Justizministerium.
Die Anmeldung der erwähnten Vor zugsrechte hat dadurch zu geschehen, daß die betreffenden Urkunden einem Gerichtsoder Amtsnotar vorgelrgt werden, welcher die an ihn geschehene Vorlegung in rin fortlaufendes Register einzutragen und die erfolgte Vorlegung und Eintragung aus der Urkunde zu beglaubigen hak.
Zu einer Feststellung der Aechtheit der Unterschriften ist der Gerichts - oder Amtsnotar nicht verpflichtet. Für ihre Bemühut». gen mit den Anmeldungen gebührt den Notaren eine besondere von den Anmelbrnden zu entrich-ende Belohnung, deren Betrag durch Verfügung d>S Justizministeriums festgesetzt werben wird.
Zur Vollziehung dieser gesetzlichen Br pimmungen wird Folgendes verfügt:
1) Die vorerwähnte sechtzmonatltche Frist (Art 62, Abs. 3 deS Einführungsge- setzeS zum Handelsgesetzbuch) wird hie mu dergestalt eröffnet, daß solche am 1. Januar 1866 zu laufen beginnt und am 30. Juni desselben JahreS endigt.
2) Demgemäß werden alle Diejenige», auf welche der Art. 62, Abs. 3 de» EinsührungSgesetzeS Anwendung findet, aufgefordert. ihr« Vorzugsrechte der dort bezeichneten Arten, soweit nicht die Ausnahme des Absatz 4 desselben Artikels Platz greifen sollte, binnen der zerstörlichen und keiner Verlänge rung, weder im Wege der Fristerstreckung, noch der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Verfäumung, fähigen Frist vom 1. Januar 18v6 bi« 30. Juni deS nämlichen Jahres zur Anmeldung ru bringen.
> Hiebei wird lim Hinblick auf laut
i gewordene Zweifel ausdrücklich, jedoch
s unbeschadet der künftigen richterlichen
Auslegung des Gesetzes in Steeitsäl len, bestimm , daß zur Anmeldung auch diejenigen zugclaffen sind, welche Vorzugsrechte der tm Art 62, Abs. 3 des Einfühlungsgesetzes bezeichnet«» Arten, durch erst in der Zeit zwischen dem 24. August und 15 Dezember 1865 ausgestellte. Urkunden erworben
zu haben und durch Anmeldung sicher sieben zu können glauben.
3) Die Anmeldung geschieht dadurch, daß die die fraglichen Vorzugsrechte be treffenden Urkunden:
bei dem Vorzugsrecht der gezoge nen Wechsel die Wechseturkun- den (Prioritäksgefitz Art. 13 und 15), bei dem Vorzugsrecht der eigenen Wechsel kie rurch eine obrigkeitliche zur Beglaubigung berechtigte Person ober durch zwei Zeugen beurkundeten Wechsel, beziehungsweise in Ermangelung einer solchenBeglau- bigung, neben den Wechseln die Handelsbücher, durch welche dieselben etwa erweislich sind (Prio- ritätSgesetz Art. 15. Gesetz vom 21 Mai 1828, Art 43). bei dem Vorzugsrecht der beglau bigtenSchuldverschreidungendiese Schuld- Verschreibungen (Prio ritätsgesetz Art 13 d.) einem Gerichts- oder Amtsnotar vor gelegt werden, welcher mit denselben nach Art. 63, Abs. 2, 3. des Einführungsgesetzes zu verfahren hat.
t LchSutz folgt.)
Forstamt Altenstaig, l Simmersfeld.
Revier > Enzklösterle. t Hofstett.
Holz-Verkauf.
Am Dienstag, den 16. Januar, Vormittags 10 Uhr,
kommen in Enzklösterle zum öffentlichen Auf streich:
aus dem Revier Simm ersseid, StaatS- wald Großhummelberg und Koblberg, 1.: 18V« Klafter tannene ReiSprkgel,
600 Stück unaufgcbundene tannene Wellen;
auS dem Revier Enzklösterle:
7 Klafter eichene und birkene Prügel,
10'/, „ buchene Scheiter.
13 , buchene Prügel,
11 „ buche»« Reisprügel,
146 „ tannene Prügel,
70 „ tannene RriSprügel.
Am Mittwoch, de« 17. Januar, Vormittags 10 Uhr.
ebendaselbst aus dem Revier Hofstett: auS der Aichelberg« Hur:
2 birkene »nd 33 Radelholzstämme;
auS den StaatSwaldungen GeigerSberg, Hühnerbach, Kornhalde und Scheibholz: 16'/« Klafter eichene Prügel,
36 „ tannene Prügel,
175 „ tannene Reisprügel,
5'/, „ tannene Rinde,
88 „ tannenes Stockholz
Altenstaig, 9 Januar 1866.
A. Forstamt Holland.
Revier Liebenzell.
Verkauf von Nadelholzstangeu
den 16 Januar,
Vormittags 10 Uhr,
auf dem Ratbhaus in Liebenzell:
190 Stück, 1l —15' lang,)
3700 » 16—20' , i unter 4"
4900 . 2l-30' „ stark.
^1800 „ über 30' . !
darunter circa 6090 Hopfenstange«, auS den Staatswaldungen Bavwald, Miß, Gfäll und Steinberg. Neuenbürg, 5 Januar 1866.
K. Fvrstam t.
Lang.
Calw.
Liegenschafts-Verkauf.
Auf den Antrag der Erben der Fuhrmann Johannes Kirchhrrr'S Ehefrau dahier wird nackbemerkte Liegenschaft am Freitag, den 12 Januar, Nachmittags 1 Uhr.
auf dem Geschäftszimmer der »nterzeichnelen Stelle im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf gebracht:
Nr. 1,064. V» Mrgn 9,9 Rthn. Acker und Oeve auf de« Muckberg,
„ 1,069. V» Mrgn. 33.9 Rthn. Acker easelbst,
« . ^?6- 18.0 Rthn. Acker
am Altweg und
, 735. V» Mrgn. 44,2 Rthn. Wie
sen an terStamm- heimer Staige. Hiezu find Kaufslustige tingeladen Den 5. Januar 1866.
K. Gerichtsnotariat.
2)2. Geh ring.
Gläubiger Aufruf.
Etwaige Forderungen an die kürzlich Gestorbene»
Georg Roa Wetk, MetzgerS Wittwe, Regine Friederike, geb. Hang, und Jakob Friedrich Hang. Schein«, find innerhalb 8 Tagen zuverlässig dahier auuizeig'N
Den 8. Januar 1866.
K. Gerichtsnotariat
Gehring.
Zahlung der Hofpachtzinse.
Die auf letzt Marnni verfallenen Hof- pachtzinse find «nnerbalb 14 Tagen an die Stakipflege zu bezahlen.
Calw, 10. Januar 1866.
Stadtpflege.
Schüler.
Gechingcn,
Gefundenes.
Von einem hiesigen Lrtsangehörige» wurde eine, im 2 alde bei Neubulach gefundene Reisetasche übergeben. Der Eigen- tdümrr kann solche gegen Brzhlung der Ein- rückungsgebühr binnen 14 Tagen in Ewpsang nehmen, w'driuenfalls zu Gunst,» des Finders darüber verfügt wird.
Den 8. Januar 1866.
Sckulcheißeuamt.
K. Ziegler.