Calw.

Aufforderung.

Zimmermstr. Chr.K irchherr inCalw hat sein Gesuch um Erlaubniß, oberhalb der sog. Herrschaftsbrücke auf dem linken Na goldufer zwischen dem Fluß und der Straße eine Sägmühle zu errichten ^Amtsblatt v. 1865. Nro. 84. 99. zurückgenommen und will nunmehr oberhalb der Widmann-1 säen Sägmühle mit Benützung des Tei-! nachbachs als Betriebswasser aus der Alt- bulacher Markung ein Wasserwerk zum Be­trieb einer Sägmühle Herstellen.

Solches wird mit der Aufforderung be­kannt gemacht, daß, wer Einwendungen da-> gegen zu machen haben sollte, dieselben bin­nen 15 Tagen vom Tage der Ausgabe die­ses Blattes an, bei dem Oberamt schriftlich vorzubringen hat, widrigenfalls er es sich selbst zuzuschrieben haben wird, wenn spä­tere Einwendungen keine Beachtung finden.

Während des Lauss der Frist wird das Oberamt denjenigen, welche Einwendungen anmelden, von dem Gesuche und dessen Bei­lagen auf Verlangen Einsicht gestatten.

Den 2. Januar 1866.

K. Oberamt Schippert.

C a l w.

All die Ortsvorskrher.

Wenn ein Geschworener mit Tod abge- hen ober die erforderlichen Eigenschaften (Gesetz vom 14. August 1849, .Art. 63-67) verlieren sollte, ist unverzüglich Anzeige hie- her zu erstatten. (Staats-Anzeiger vom Jahre 1850. S. 2129.)

Den 2. Januar 1866.

K. Oberamtsgericht.

H a r t m e y e r.

2)1. ' Calw.

Bekanntmachung.

Die Anmeldung zum Handelsregister hat zu enthalten: den Wortlaut der Firma, den Ort, an welchem sich di« Niederlassung und etwaige Zweigniederlassungen der Fir­ma befinden, die Bezeichnung des Inhabers der Firma, die Namen der etwaigen Pro- curisten (im Sinne des H -G.B. Art. 41), bei offenen Handelsgesellschaften die Be­zeichnung der offenen Gesellschafter und bei Commanditgesellschasten die Bezeichnung der persönlich haftenden Gesellschafter, sowie der Commanditisten und ihrer Vermögeusein- lagen. (Verf. vom 3. Okt. 1865, §.4 8.)

Neben dem Namen einer jeden Person ist der Vornamen, Stand nnd Wohnort oder in Ermanglung e nes bleibenden Wohn­sitzes der Heimathsort und der zeitliche Aufenthaltsort, anzuzeigen. (H.-G B. Art. 60. 151.)

Den 29. Dezember 1865. Oberamtsrichter Hartmever.

2)1. Calw.

Gläubiger- und Schuldner-Aufruf.

Der ledige Fuhrmann Jakob Volle von hier, welcher mit seinem Bruder Adam

Volle einen Handel mit Brettern. Brun- nenteucheln, auch Flachs u. dergl. betrieben hat, ist kürzlich gestorben.

An die Gläubiger desselben ergeht daher die Aufforderung, ihre Ansprüche binnen 15 Tagen rahier anzumelden und gehörig zu erweisen.

Binnen gleicher Frist haben Diejenigen,

> welche demselben schuldig sind, ihre Schul­digkeiten anzuzeigen.

Den 30. Dezember 1865.

K. Gerichtsnotariat.

Gehring.

Oberkollbach.

Gliiubiger-Aufruf.

Gegen den zu Hofstett verstorbenen le­digen Dienstkaecht Christian Röcker von Oberkollbach sind Ansprüche erhoben, welche dessen unbedeutenden Nachlaß übersteigen.

Etwaige unbekannte Gläubiger haben daher

bis 15. d. M.

ihre Forderungen hieher anzumelden und zu erweisen, widrigenfalls sie unberückstchiigt bleiben und der Nachlaß den bekannten Gläubigern zugewiesen würde.

Liebenzell den 2. Januar 1866.

K. Amtsnvtariat.

2)1. Schalter

Calw.

Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Exekutors

werden aufgefordert, sich alsbald zu melden. Am 30 Dezember 1865. Stadtschultheißenamt Schuldt.

Teinach.

Gläubiger-Auftuf.

Ansprüche an Matthäus Strohhäcker, Zimmermann von hier, und dessen kürzlich verstorbene Frau Sophie, geborene Fucht- mann, sind binnen 15 Tagen anzumelden und zu erweisen.

Den 2. Januar 1866.

Waisengericht.

Vorstand Epple.

Teinach.

Stein-Akkord.

Montag, den 8. Januar. Vormittags 10 Uhr,

wird auf dem Rathhaus die Lieferung von 140 Haufen Kalksteine (je 10 Centner) zur Straßenunterhaltung verakkordirt. Schultheißenamt.

Epple.

Ostelsheim.

Hopfenstangen Verkauf.

Am Freitag, den 5. d. M., verkauft die Gemeinde Ostelsheim 4000 Stück weiß- und rothtannene Hopfen­stangen von 20 bis 40' lang.

Die Zusammeukunft ist Vormittags 10 Uhr auf dem Rathszimmer.

Den 2. Januar 1866

Schultheiß Stahl.

2)1. Gechingen.

H o l z - P e i k a u f. Montag, den 8. Januar, Vormittags 9 Uhr,

verkauft die Gemeinde in den Gesammt- Waldungen Afterschlag Holz, und zwar: 2800 C.' Lang- und Klotz-Holz vom 80r abwärts, worunter auch Krippen und 12 Klafter Scheiter sammt Reisach. Liebhaber wollen sich einfinden.

Aus Auftrag:

Schultheiß F. Ziegler

Röthenbach.

Langholz-Verkauf.

Am Montag, oen 8. d. M., Vormittags >0 Uhr,

werden aus dem Gemeindewald Breitmiß 230 Stück gefällte rothforchene Stämme vom 70r abwärts,

im öffentlichen Aufstreich verkauft, wozu Kaufsliebhaber eingeladen sind.

Zusammenkunft im Schlag, bei schlech­ter Witterung auf dem Rathhaus.

Röthenbach, 2. Januar 1866.

2)1. Schultheiß Schwämmle.

Außkramtliche Gegenstände.

Danksagung.

U Wir fühlen uns gedrungen, unfern lieben Freunden, Bekann- ten und Verwandten, welche un- fern verunglückten unvergeßlichen " lieben Sohn zu seiner Ruhestätte begleitet haben, besonders den Herren Ehren­trägern, für den ehrenden schönen Gesang am Grabe, wie auch den aus den Nothruf herbeigeeilten und teilnehmenden werktä­tigen Liebesfreunden unfern herzinnigsten verbindliche» Dank zu sagen.

Im Namen der betrübten Eltern, zweier Brüder und der Schwester: der Vater:

alt Koch in Ernstmühl Hirschau bei Calw.

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