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Calwer Wochenblatt.
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Nro. I.
Donnerstag, den 4. Januar.
188 «.
ZINN neuen Jahr 1866.
Dort, jenseits aus geheimuißvolleu Räumen,
Tief aus des Aethers dunkelblauer Fluth,
Wo die Vergangenheit in ewg'en Träumen Still bei der Gegenwart und Zukunft ruht:
Dort aus der Mitte jener heil'gen Kreise,
Um die seit Anfang sich die Welten dreh'n,
Stieg wieder auf allmächtiges Geheiße Ein neues Jahr herab aus fernen Höh'n.
Der Hammer schlug, und aus metallnem Munde Ertönte dumpf es in die Mitternacht;
Und mit der letzten fluchtigen Sekunde Hat abermals ein Jahr den Lauf vollbracht.
Fest wandelten des Krouo's holde Kinder Nach Urgesetzeu ihre ew'ge Bahn;
Im Blüthenduft gleich wie im starren Winter Befolgten alle der Bestimmung Plan.
Viel brachten sie, die Menschheit zu beschenken, Die Zeit,, sie theilte reiche Spenden ans;
Doch nahm dafür manch' theures Angedenken Sie mit sich heim ins große Vaterhaus.
Wie manche Hoffnung ward zu Grab' getragen, Die nicht ihr schönes Lebensziel erreicht,
Manch' theures Herz, es hörte auf zu schlagen, Und mancher liebe Mund auf ewig schweigt!
Doch, Gottes weiser Rathschluß hai's beschieden. Schlaft wohl ihr Trauten all' im kühlen Sand; Ruht mit dem Jahrgang still im ew'gen Frieden Ihr bleibt im Geiste stets mit uns verwandt. — Umschleiert noch erscheint uns heut' der Knabe, . Den für die Erde neu die Zeit gebar;
Doch birgt er sicher manche Himmels-Gabe Für alle uns in diesem neuen Jahr.
Die Waffen ruh'n, sammt den gefall'nen Leichen Im Vaterland wie über'm Ocean;
Das Kriegsgeschrei und die Geschosse schweigen, Der Kampf, er ist vorbei — es ist gethan.
Die Mordmaschinen haben laut entschieden,
Das.blanke Schwert hat seinen Spruch gefällt! O senke, neues Jahr, du dich in Frieden Und bringe Recht und Freiheit dieser Welt.
So laßt uns froh das neue Jahr begrüßen,
Als junges, neugcbor'nes Kind der Zeit.
Glück, Heil und Segen möge sich ergießen Hin über alle Lande weit und breit.
Ein festes Bruderband mag uns umschlingen,
Ein großes Reich/darin die Einheit wohnt;
O mag das neue Jahr uns Allen bringen Die go'd'ne Zeit, wo reine Liebe thront!
C. H. Ehrt.
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Amtliche Dekanntmachnngen.
Calw. An die Ortsvorfieher.
In Betreff der gemeinderäthlichen Zeugnisse für Solche, welche für Rekruten der nächsten Aushebung einstehen wollen, werden die Ortsvorsteher an die Vorschriften des §. 160 der Instruktion zum Kriegsdienstgesetze, Reg.-Bl. v. 1844, Seite 102, erinnert. Den 30. Dezember 1865. K. Oberamt. Schippert.
Stuttgart.
Aufruf an diejenigen Exkapitulanten, welche für Rekrnten der diesjährigen Aushebung einstehen wollen.
Um den Bedarf an Einstehern bei der nächsten Aushebung zu decken, werden diejenigen Unteroffiziere und Soldaten, welche noch nicht über zwei Jahre aus dem K- Militär ausgeschieden sind, sowie diejenigen
beurlaubten Unteroffiziere und Soldaten,: Militärabschieden versehen, längstens bi s !deren Dienstzeit im Lause der ersten sechs!zum 15. Februar d. I. bei denjeni- jMonate diesesJahres (bis letzten Juni ein- gen Regimentern, bei welche» sie : schließlich) zu Ende geht, soferne sie geneigt! un mittel bar vor ihrer Beabschie- lsind, für Rekruten der dießjährigen Aushebung gestanden sind, oder derzeit bung auf sechs Jahre einzustehen, hiemitlnvch stehen, zur Aufnahme in die Ein- aufgefordert, mit gemeinderäthlichen, vom! steherlisten sich zu meldew
Oberamte beglaubigten Zeugnissen über ihre Aufführung und beziehungsweise mit ihren
Den 2. Januar 1866
Kriegsministerium.
Wegen desErscheinnngsfestes, insbesondere wegen der deßhalb mangelnden Expedition durch die Postboten,
erscheint nächsten Samstag kein Blatt.