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von der tonatsver- er Zeilen zugleich theiligung erbeverein verfolgen, », so ist geiviin cht s öftere» lssen sein, ese Gele

genheit nicht versäumen werde, zu Hebung eines Uebelstande?, der schon viele Klagen veranlaßte, mitzuwirken.

Bei dieser Gelegenheit soll namentlich auch den Mitgliedern des Gewerbevereins ihr laues und gleichgiltiges Verhalten wenig­stens der Mehrzahl nach vorgeh«lten sein. Der Gewerbeverein, welcher nach Aufhebung her Zünfte das einzige Organ ist, welches in gewerblichen Fragen mit der Köu. Lentralstelle in Correspondenz steht, hat schon viel Gutes gewirkt und nach den neuen Statuten steht es jedem Mitgliede frei, in den Monatsversammlungen Wünsche oder Anträge vorzubringen, oder durch seine Theilnahme an denselben sein Interesse für gewerbliche Fragen an den Tag zu legen. Wenn nun der Vorstand und Ausschuß das ganze Jahr über bemüht sind, zu Hebung der Gewerbe beizutragen und durch Aufstellung geeigneter Brrathungsgegenftände die Monatsversammlungen interessant und be­lehrend zu machen, und sie finden bei der Mehrzahl der Mitglieder so wenig Anklang wie seither, muß dieß nicht sehr entinuthigend für sie sein? Und ist es da Jedem zu verargen, wenn er froh ist, wenn seine Wahlperiode vorüber ist? Es ist wirklich traurig, daß man dem hiesigen Gewerbestande dieß sagen muß, aber es muß einmal ge­sagt sein, und wenn es wieder nicht fruchten sollte, so muß man es ihm immer wieder Vorhalten. Das Bezahlen des Beitrag« allein thuts nicht, persönliche Theilnahme ist nöthig, Austausch der Er­fahrungen und Ansichten, gegenseitige Belehrung und Aufklärung.

den riß, ihm einige Streiche versetzte, und sich dann, da die a»- dern Bursche sich bereits auf den Heimweg begeben hatten, zu den noch beim nahen Rathhaus stehenden Burschen begab. Der Angeklagte gerieth in heftigen Zorn und beschloß sofort Rache an seinem Gegner zu nehmen. Er stand auf, zog sein großes scharf und spitz geschliffenes Besteckmesser, jund ging damit dem Egeler nach, trat vor ihn hin, faßte ihn mit der einen Hand am Hals und stieß ihm mit den Worten:Lausbub, was hast Du mit mir," das Messer bis an daS Heft in den Bauch, worauf er von dem Gestochenen wegtrat, sich nach Hause begab und inS Bett legte. Kaum hatte sich der Angeklagte von Egeler wegbegeben, als dieser ausrief:Ich bin gestochen, hebet mich, eS wird mir ohnmächtig!" Die Umstehenden hielten den Sinkenden in ihren Armen aufrecht und brachten ihn nach Hause. Die herbeigerufe­nen Aerzte konnten nichts mehr zu seiner Rettung thun, er war auf den Tod getroffen und gab Tags darauf, nachdem er noch vom Untersuchungsrichter hatte vernommen werden können, seinen Geist auf. Die Sektion ergab: an der linken Seite deS Bauches war eine 8'/-"' lange Ouerwunde, 4"' breit Nässend, der Leerdarm war durchstochen und sogar in dem Gekröse an seiner Anheftung an die Wirbelsäule befand sich noch eine 5"' lange Wunde; überall war Entzündung. Die Experten, Oberamtsarzt Dr. Welsch und Oberamtswundarzt Dr. Klemm von Herrenberg, ga-

Man ist doch sonst nicht lässig, wenn eS sich ukn materielle Jnteres- den ihr Gutachten dahin ab, daß durch die Verletzung deS Dar*

sen handelt, warum wird denn der Gewerbeverein, der sich 'ja aus schließlich mit materiellen Interessen beschäftigt, so vernachlässigt?

Hoffen wir nun, daß eS jetzt besser werde!

Tagesneu,gkeite«.

Stuttga rt, 5. Sept. Aus der gestrigen LandeSprodukten- börse war der Verkehr nur wenig belebt, weil die Landwinde auf den seitherigen Preisen beharren, die Käufer aber solche nicht wehr bewilligen wollen.

Bei dem am 3. und 4. Sept. zu Stut tgart tagenden dritten Vereinstag deutscher Arbeitervereine waren circa 170 Ver­eine vertreten. Am ersten Tag war erster Grgenstanv der Be­ratung die CoalitionSfrage und Verkürzung der Arbeitszeit. Das CoalMvnsrecht wurde als ein unveräußerliches Naturrecht aner­kannt, die Arbeitseinstellungen habe man jedoch nur mit großer Vorsicht anzuwenden. Die Verkürzung der Arbeitszeit finde rein im Wege eines Bertragverhältniffes ihre Lösung, sie sei jedoch nöthig zur Fortbildung und Kindererziehung. Als bestes Mittel zur Abkürzung der Arbeitszeit empfehlen sich Produktivassociatio- nen, als Uebergangsform hiezu das Tantiemensystem. Resolutio­nen in diesem Sinne wurden gefaßt, sowie die:Der Ausschuß habe eine möglichst große Anzahl von Fabrikordnungen zu sam­meln, zu prüfen, und dem nächsten Vereinstage Bericht darüber zu erstatten " Bei dem zweitenGegenstand der Tagesordnung über das allgemeine und direkte Wahlrecht" wurde folgender Antrag einstimmig angenommen:Der Vereinstag wolle aussprechen, es sei Pflicht aller deutschen Arbeiter, für Einführung dss allgemei-> neu gleichen und direkten Wahlrechts alle Mittel in Anwendung!

zu bringen." Der dritte Gegenstand der Tagesordnung, das Ge-!und letzten Gewinnziehung der badischen 50fl.-Loose sind folgende noffenschastswesen, wurde nur kurz in seiner Abzweigung als l Haupttreffer gezogen worden: Nr. 36,297 50,000 fl. Nr. 99,156 Consumvereine berührt. In dieser Beziehung empfiehlt die Re-! 15,000 fl. Nr. 43,307 10,000 fl. Nro. 48,782 5000 ft. Nr. solution solche Consumvereine, welche ihren Mitgliedern Veranlass 21,331 und 29,417 ä 1500 fl. Nr. I3,0l8, 18,381, 26,276, sung zur Aapitalbildung geben und das gesparte Kapital so viel >29,401 und 90,708 ü 1000 st.

als thunlich wieder zu gemeinschaftlichen Zwecken verwenden kön- Leipzig, 3. Sept. Gestern Abend hat eine vertrauliche

meS und durch den Erguß seines Inhalts Darmfellentzündung, Darmlähmung und eben damit nothwendig der Tod herbeigesührt wurde. Der Angeklagte behauptete, daß er d n Egeler nicht todt« stechen, sondern ihm nur einenrechten Schmitz" habe beibring«» wollen Die Anklage wurde vom Staatsanwalt aufrecht erhalt ten, und den Geschworenen von ihm wieder mit Recht dringend an'S Herz gelegt, in diesen fortwährend sich häufenden Fällen, wo mit dem Messer und dem höchsten Gute deS Menschen dem Leben so leichtfertig gespielt werde, dem Gesetze mehr Geltung zu verschaffen! Die Dertheidigung plaidirte auf bloße Körperver­letzung und dadurch verschuldeter Tödtung. Der Wahrspruch war wieder der gewöhnliche: der Angeklagte sei nur der Körperverle« tzung schuldig und er habe die dadurch verschuldete Tödtung nur mit dem geringsten Grade der Wahrscheinlichkeit vorhersehen können. Wohl Angesichts dieses furchtbaren Messerstichs hatte so­gar der Vertheidiger nur den höchsten Wahrscheinlichkeitsgrab bestritten. Die bittere Ironie deS Staatsanklägers war wohl leicht zu begreifen, wenn er sagte: er gl aube im Sinne der Her­ren Geschworenen zu handeln, wenn er nur 3 Monate Kreisge- fängniß beantrage, eine Strafe, wie sie auch bei bloßen Realin­jurien ausgesprochen werde. Der Hof sprach aus Grund deS Wahlspruchs eine Kreisgefängnißstrafe von 11 Monaten auS. Solche Strafen können aber unmöglich die Menschcnbrust vor dem heillosen Messer schützen!

In Frc udenstadt wurde am 28. August das Gauturnfest für den Schwarzwalö abgehalten, verbunden mit der Einweihung der neuen Turnhalle.

Karlsruhe, 1 Septbr. Bei der beute stattgehabten 29.

nen. Hierauf wird gegen '/-6 Uhr die Sitzung geschloffen.

Am 1. September wurden die Sitzungen des Scbwurge- richtshoss in Tübingen eröffnet mit der Anklagesache gegen de» ledigen Immanuel Breitmaier von Kayh, OA. Herrenberg, wegen Todtschlags. Der als roh und störrisch prädizirte Angeklagte wurde schon öfter wegen Injurien, Betrunkenheit u. s. w. poli

Vorbesprechung und beute eine förmliche Berathung des Sechs« unddreißiger-AusschuffeS des deutschen Abgeordnetentags stattge­funden. Ueber die Hälfte der Mitglieder ist anwesend. Die österr Mitglieder haben abgeschrieben; die preuß. sind schwach ver­treten; die baierischen, sächsischen, württembergischen, darmstädti- ! sehen und braunschweigischen sind vollzählig; die übrigen haben

zeilich bestraft. Er diente schon längere Zeit in Nebringen. Am > sich theilweise eingesunden. Der Ausschuß beschloß im Einver- Pfingstmontag den 5 Juni gerieth er, nachdem er den Tag über! nehmen mit dem engeren schleswig-hvlsteiner Ausschuß nach lan- ziemlich getrunken hatte. Abends nach dem Nachtessen bei de^ger Berathung, den deutschen Abgeordnetentag aus den Kirchenmauer in Nebringen, wo die Bursche des Torfes zusamt 1. Oktober nach Frankfurt zu berufen menzukommen Pflegen, mit dem vorzüglich, prädicirten ledigen 23-^ Berlin. 3. Sept. Die Kieler Ztg schreibt aus Schles- jährigen Bauernsohn Johannes Egeler; in einen Wortwechsel, > wig: Ter Landesregierung ist angezeigt worden, daß sie am 4. welcher damit endigte, daß Egeler den Angeklagten auf den Bo 'Sept. ausgelöst werde. Der Sitz der Civil- und Militär Regic