Für Reisende nach Amerika. !, Ein freundliches Logis

Am 30. September^geht von Bremen nach Newyork der Extra-Dampfer A sogleich oder bis Martini zu vermiethen. Circasfilan, Capitän Cevendy. auf welchen ich noch Plätze im Zwischendeck ä 105 fl.! "U erfragen bei der Red. d. Bl. 3)3. vergeben kann. ! ,

Da die Dampfschiffe außerordentlich schnell besetzt werden, ist sofortige Anmeldung! nothwendig. Bis heute haben 3 Personen Plätze genommen.

Ferdinand Georaii. hat zu vermiethen

-Christian Hütt, Messerschmied.

Calw.

Wohnungs-Veränderung und Empfehlung.

Der Unterzeichnete macht hiermit die ergebenste Anzeige, daß er das Wägen« baur'sche HauS in der Lederstraße bezogen hat, und bittet, daS ihm bisher geschenkte Zutrauen auch ferner bewahren zu wollen. Zugleich empfiehlt er sich in allen in sein Fach einschlWendrn Arbeiten in Hot^ Horn und Metall, namentlich auch in Repara­turen aller Art unter Zusicherung schneller und pünktlicher Bedienung und möglichst billiger Preise; ferner empfiehlt er sein Lager in Tabakspfeifen und Cigarrenspitzen, Stöcken, Dosen ic. und macht bei herannahendem Herbst besonders auf seine vielseitig als haltbar anerkannten FaHhahneu, gewöhnliche und schließbare, aufmerksam und! bittet um geneigten Zuspruch. !

Wilhelm Werk. Dreher.

Einen Keller

hat zu vermiethen

Fr. Giebenrath in der Vorstadt.

Zwei Schreinergesellen

finden sogleich dauernde Beschäftigung bei 2)1. Roller, Schreiner.

LandwirthschafUicher Kezirksvcrcin.

Der nachstehende von K. Centralstell« für die Landwirth- schäft dem Bezirksverein mitgetheilte Erlaß der K. Forstdirektion an fämmtliche Forpämter vom 2. d. M. wird hiedurch in Folge Beschlusses des Vereinsausschusses vom Heutigen veröffentlicht.

Calw, 26. August 1865.

Vereinsvorstand: Schippert.

Verfügung an fämmtliche Forstämter, betreffend die Unterstützung der Landwirthschaft bei der gegenwärtigen Fntternoth.

In Folge der außerordentlichen Trockenheit des heurigen Sommers ist in vielen Gegenden des Landes die Futter- und Strennoth auf eine bedenkliche Höhe gestiegen; es erscheint dem­gemäß ein entsprechendes Zusammenwirken der Forst- und Land- wi^bschaft wünschenswerth, um den großen volkSwirthschastlichen Nachthellen, welche eine zu weit gehende Verminderung des Vieh­standes unz.r.'selhast zur Folge haben müßte, so weit möglich, z« begegnen.

Zunächst wird man sich allerdings zu den Viehbesitzern selbst zu versehen haben, daß sie zu Erhaltung ihres Viehstandes kein Opfer scheuen und in.erster Linie die von der Landwirthschaft selbst dargebotenen Hilfsmittel in genügender Weise ausnützen werden; hieher gehört namentlich der Anbau von Rüben und anderen herbstlichen Futtergewächsen auf den frühzeitig leer wer­dende» Feldern; ferner die möglichst ausgiebige Verwendung von Getreide, Oelkuchei und anderem Kraftfutter rc., in welcher Be­ziehung auch von Seite der Fvrstbeamten im Wege der Beleh­rung nach Kräften mitzuwirken wäre. Daneben wird aber eine! thunlichst weitgehende Unterstützung der Vtehbesitzer aus Staats­und Korporationswaldnngen durch erleichterte Abgabe von Wald­streu jeder Art, Gras- und auch Futterlaub, wo letzteres ge­wünscht würde und zur Verfügung steht, im Hinblick auf die dießjährigen außerordentlichen Verhältnisse zur unabweislicheu Roth- Wendigkeit gemacht.

Für die nächste Zeit wird besonders die Abgabe von Wald- gras in das Auge zu fassen sein, welcher die möglichst größte Ausdehnung zu geben ist, sei es durch Verpachtung des Grases aus Wegen, Waldblößen und in Culturen, oder seines durch Ab-> gab« von GraSzetteln.

Futterlaub wird als minder ausgiebig weniger verlangt werden; >v» dieß aber! zutreffen sollte und wo die Gewinnung desselbe» ohne wirthschaftliche Nachtheile möglich ist, wäre diesseits eine Erinnerung dagegen nicht zu machen.

Eine hauptsächlich« Bedeutung wird den Streuabgabeu! beizulege» sei», d« ei,, Fntter»»th weg«, der nicht zu umgehen­den Onfaffenden Verwendung des Stroh« zur Füttern,- bekannt­lich stet« auch ei»e Stre»n«h im Gefolge hat.

Bei de» Mvdmskenabgaben kommt nun allerdings die große

Schädlichkeit dieser Nutzungen für die Waldbestände und der Um­stand wesentlich in Betracht, daß in manchen Gegenden des Lan­des in dieser Hinsicht ohnehin schon hockst nachtheilige Uebernu- tzungen stattgefunden haben; immerhin ist aber zu berücksichtigen, daß der damalige Nothstand ein außerordentlicher, hoffentlich in langer Zeit nicht mehr wiederkehrender ist, und daß so außeror­dentliche Verhältnisse auck außerordentliche Maßregeln erheischen.

Zunächst find die für den Wald unschädlichen ober wenig­stens minder schädlichen Streuabgaben, insbesondere die Abgabe von Nadelreisstreu, Grasstreu, Wassermoos rc. nach Thunlichkeit zu begünstigen. ES ist namentlich in Gegenden, wo die Benützung deS grünen NadelreifigS zur Einstreu üblich ist, darauf Bedacht zu nehmen, daß solches zur Streu taugliche Rei­sig auch den Sommer und Herbst über nach Maßgabe der etwa entstehenden Nachfrage öfters auf den Markt gebracht wird, da­mit die Viehbesitzer fortwährend Gelegenheit erhalten, ihren Streu- bedars zu deckn. Zu diesem Behufe finv kleiuer« Reinigungs­und LänterungWebe nach Bedarf auch den Sommer und Herbst über mit angemessenen Unterbrechungen vornehmen zu lassen.

In solchen Gegenden , in welchen ^ bisher eine ganz unge­rechtfertigte Abneigung gegen die Benützung der Nadelstreu statt­gefunden hat, sind die Viehbesitzer unter Hinweisung auf die der- maligen Verhältnisse und durch sonstige angemessene Belehrung zu einer wenigstens versuchsweisen Anwendung dieser Mreugat- tung zu veranlassen. Auch sind die kleineren Landwirthe aus den Gebrauch von Erdstreu aufmerksam zu machen, wo solche im­mer zu haben ist.

Wo endlich andere Auswege nicht offen stehen, wird Heuer auch Len Laubstreuabgaben eine weiter gehende Ausdeh­nung als gewöhnlich gegeben werden müssen; namentlich sollten die einkommenden Gesuche um Waldstreuabgaben in solchen Fäl­len möglichst berücksichtigt werden, wo es sich darum handelt, minder bemittelten kleineren Landwirthen die Erhaltung ihres Viehstandes zu ermöglichen.

Tie besonders schädlichen Moosabg ab e n sollten übrigens thunlichst vermieden werden, zumal da in Nadelholzrevieren die ^ Nadelreisstreu den geeignetsten Ersatz für die Bodenstreu darbielet

Genaue Ävntrole des wirklichen Bedürfnisses bleibt selbst­verständlich stets Vorbehalten, auch wäre gegen Mißbräuche über­all entschieden einzuschreiten.

Zunächst erhalten die Forstämter den Auftrag, nach Maß­gabe der in dem Vorstehenden bezeichnten allgemeinen Gesichts­punkte unter Darlegung der in den betreffenden Bezirkeil obwal­tenden Verhältnisse ihre ins Einzelne gehenden Anträge über die Maßregeln, welche aus Anlaß der dießjährigen Futternoth zu Ab­wendung der den Landwirthen drohenden Verluste und Nachtheile Teilens der Fvrstbehörden getroffen werden könnten, an die Forst-