Für Reisende nach Amerika. !, Ein freundliches Logis
Am 30. September^geht von Bremen nach Newyork der Extra-Dampfer A sogleich oder bis Martini zu vermiethen. Circasfilan, Capitän Cevendy. auf welchen ich noch Plätze im Zwischendeck ä 105 fl.! "U erfragen bei der Red. d. Bl. 3)3. vergeben kann. ! ,
Da die Dampfschiffe außerordentlich schnell besetzt werden, ist sofortige Anmeldung! nothwendig. Bis heute haben 3 Personen Plätze genommen.
Ferdinand Georaii. hat zu vermiethen
-Christian Hütt, Messerschmied.
Calw.
Wohnungs-Veränderung und Empfehlung.
Der Unterzeichnete macht hiermit die ergebenste Anzeige, daß er das Wägen« baur'sche HauS in der Lederstraße bezogen hat, und bittet, daS ihm bisher geschenkte Zutrauen auch ferner bewahren zu wollen. Zugleich empfiehlt er sich in allen in sein Fach einschlWendrn Arbeiten in Hot^ Horn und Metall, namentlich auch in Reparaturen aller Art unter Zusicherung schneller und pünktlicher Bedienung und möglichst billiger Preise; ferner empfiehlt er sein Lager in Tabakspfeifen und Cigarrenspitzen, Stöcken, Dosen ic. und macht bei herannahendem Herbst besonders auf seine vielseitig als haltbar anerkannten FaHhahneu, gewöhnliche und schließbare, aufmerksam und! bittet um geneigten Zuspruch. !
Wilhelm Werk. Dreher.
Einen Keller
hat zu vermiethen
Fr. Giebenrath in der Vorstadt.
Zwei Schreinergesellen
finden sogleich dauernde Beschäftigung bei 2)1. Roller, Schreiner.
LandwirthschafUicher Kezirksvcrcin.
Der nachstehende von K. Centralstell« für die Landwirth- schäft dem Bezirksverein mitgetheilte Erlaß der K. Forstdirektion an fämmtliche Forpämter vom 2. d. M. wird hiedurch in Folge Beschlusses des Vereinsausschusses vom Heutigen veröffentlicht.
Calw, 26. August 1865.
Vereinsvorstand: Schippert.
Verfügung an fämmtliche Forstämter, betreffend die Unterstützung der Landwirthschaft bei der gegenwärtigen Fntternoth.
In Folge der außerordentlichen Trockenheit des heurigen Sommers ist in vielen Gegenden des Landes die Futter- und Strennoth auf eine bedenkliche Höhe gestiegen; es erscheint demgemäß ein entsprechendes Zusammenwirken der Forst- und Land- wi^bschaft wünschenswerth, um den großen volkSwirthschastlichen Nachthellen, welche eine zu weit gehende Verminderung des Viehstandes unz.r.'selhast zur Folge haben müßte, so weit möglich, z« begegnen.
Zunächst wird man sich allerdings zu den Viehbesitzern selbst zu versehen haben, daß sie zu Erhaltung ihres Viehstandes kein Opfer scheuen und in.erster Linie die von der Landwirthschaft selbst dargebotenen Hilfsmittel in genügender Weise ausnützen werden; hieher gehört namentlich der Anbau von Rüben und anderen herbstlichen Futtergewächsen auf den frühzeitig leer werdende» Feldern; ferner die möglichst ausgiebige Verwendung von Getreide, Oelkuchei und anderem Kraftfutter rc., in welcher Beziehung auch von Seite der Fvrstbeamten im Wege der Belehrung nach Kräften mitzuwirken wäre. Daneben wird aber eine! thunlichst weitgehende Unterstützung der Vtehbesitzer aus Staatsund Korporationswaldnngen durch erleichterte Abgabe von Waldstreu jeder Art, Gras- und auch Futterlaub, wo letzteres gewünscht würde und zur Verfügung steht, im Hinblick auf die dießjährigen außerordentlichen Verhältnisse zur unabweislicheu Roth- Wendigkeit gemacht.
Für die nächste Zeit wird besonders die Abgabe von Wald- gras in das Auge zu fassen sein, welcher die möglichst größte Ausdehnung zu geben ist, sei es durch Verpachtung des Grases aus Wegen, Waldblößen und in Culturen, oder seines durch Ab-> gab« von GraSzetteln.
Futterlaub wird als minder ausgiebig weniger verlangt werden; >v» dieß aber! zutreffen sollte und wo die Gewinnung desselbe» ohne wirthschaftliche Nachtheile möglich ist, wäre diesseits eine Erinnerung dagegen nicht zu machen.
Eine hauptsächlich« Bedeutung wird den Streuabgabeu! beizulege» sei», d« ei,, Fntter»»th weg«, der nicht zu umgehenden Onfaffenden Verwendung des Stroh« zur Füttern,- bekanntlich stet« auch ei»e Stre»n«h im Gefolge hat.
Bei de» Mvdmskenabgaben kommt nun allerdings die große
Schädlichkeit dieser Nutzungen für die Waldbestände und der Umstand wesentlich in Betracht, daß in manchen Gegenden des Landes in dieser Hinsicht ohnehin schon hockst nachtheilige Uebernu- tzungen stattgefunden haben; immerhin ist aber zu berücksichtigen, daß der damalige Nothstand ein außerordentlicher, hoffentlich in langer Zeit nicht mehr wiederkehrender ist, und daß so außerordentliche Verhältnisse auck außerordentliche Maßregeln erheischen.
Zunächst find die für den Wald unschädlichen ober wenigstens minder schädlichen Streuabgaben, insbesondere die Abgabe von Nadelreisstreu, Grasstreu, Wassermoos rc. nach Thunlichkeit zu begünstigen. ES ist namentlich in Gegenden, wo die Benützung deS grünen NadelreifigS zur Einstreu üblich ist, darauf Bedacht zu nehmen, daß solches zur Streu taugliche Reisig auch den Sommer und Herbst über nach Maßgabe der etwa entstehenden Nachfrage öfters auf den Markt gebracht wird, damit die Viehbesitzer fortwährend Gelegenheit erhalten, ihren Streu- bedars zu deckn. Zu diesem Behufe finv kleiuer« Reinigungsund LänterungWebe nach Bedarf auch den Sommer und Herbst über mit angemessenen Unterbrechungen vornehmen zu lassen.
In solchen Gegenden , in welchen ^ bisher eine ganz ungerechtfertigte Abneigung gegen die Benützung der Nadelstreu stattgefunden hat, sind die Viehbesitzer unter Hinweisung auf die der- maligen Verhältnisse und durch sonstige angemessene Belehrung zu einer wenigstens versuchsweisen Anwendung dieser Mreugat- tung zu veranlassen. Auch sind die kleineren Landwirthe aus den Gebrauch von Erdstreu aufmerksam zu machen, wo solche immer zu haben ist.
Wo endlich andere Auswege nicht offen stehen, wird Heuer auch Len Laubstreuabgaben eine weiter gehende Ausdehnung als gewöhnlich gegeben werden müssen; namentlich sollten die einkommenden Gesuche um Waldstreuabgaben in solchen Fällen möglichst berücksichtigt werden, wo es sich darum handelt, minder bemittelten kleineren Landwirthen die Erhaltung ihres Viehstandes zu ermöglichen.
Tie besonders schädlichen Moosabg ab e n sollten übrigens thunlichst vermieden werden, zumal da in Nadelholzrevieren die ^ Nadelreisstreu den geeignetsten Ersatz für die Bodenstreu darbielet
Genaue Ävntrole des wirklichen Bedürfnisses bleibt selbstverständlich stets Vorbehalten, auch wäre gegen Mißbräuche überall entschieden einzuschreiten.
Zunächst erhalten die Forstämter den Auftrag, nach Maßgabe der in dem Vorstehenden bezeichnten allgemeinen Gesichtspunkte unter Darlegung der in den betreffenden Bezirkeil obwaltenden Verhältnisse ihre ins Einzelne gehenden Anträge über die Maßregeln, welche aus Anlaß der dießjährigen Futternoth zu Abwendung der den Landwirthen drohenden Verluste und Nachtheile Teilens der Fvrstbehörden getroffen werden könnten, an die Forst-