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Bei jeder Veränderung in der Richtung eines Kamins ist die im Innern vorstehende Ecke desselben durch einen abzurundenden Haustein oder durch Bekleidung mit Eisen gegen Beschädigung durch das Reinigen des Kamins zu schützen.

Die Lichtweile des Kamins winkel­recht gemessen darf durch die Schleifung nichts vermiudert werden.

§ 55.

Alle Kamine müssen die zu ihrer voll­ständigen Reinigung erforderlichen Oeff- nungen haben.

Die Breite dieser Oeffnungen muß un­ter allen Umstänven der Lichtweite des Ka­mins gleichkommen. Die jHöhe hat nicht nnter 1 Fuß 2 Zoll zu betragen.

Der Verschluß der Reinigungsöffnungen ist mit doppelten I V 2 Zoll von einander abstehenden eisernen Thürchen in Fälzen zu bewerkstelligen.

Wo über den Reinigungsthüren sich Holz näher befindet als 2 Fuß, ist dasselbe ent­weder zu verputzen oder mit Blech zn be­kleiden.

Kaminhüte sind sicher zu befestigen und der Reinigung zugänglich zu machen.

8 56.

Wo stark gefeuert wird, ist an der un­tern oder obern Oeffnung eine eiserne Vor­richtung 'zum richten Verschluß anzubringen.

8- 57.

Bei gußeisernen Kaminröhren dürfen die einzelnen Stücke , aus welchen sie bestehen, nicht weniger als 1 Zoll in den Fälzen übereinander greifen.

Soweit ein eisernes Kamin durch Ge- bälke, Bretterböden, Verlattung, Gypsdecken u. dgl. geht, ist dasselbe ringsum auf we­nigstens 5 Zoll Breite mit gebrannten Steinen zu umgeben.

Wenn solches an andern nicht mit Stei­nen bekleideten Holztheilen vorbeifühlt und nicht mindestens 1 Fuß von denselben ent­fernt ist,muß es mit liegenden Backsteinen um-' mauert werden.

Dieselbe Stärke der Ummauerung ist immer nothwendig, soweit gußeiserne Ka­minröhren durch Dachbödenräume gehen

Aus einem untern Heizwinkel darf der Rauch in einen obern mittelst einer gußei­sernen Röhre, nicht aber mittelst einer ge­mauerten, geleitet werden. Die gußeiserne Röhre ist mindestens 1 Fuß über die Licht­öffnung der Thüre des obern Heizwinkels aufzuführen.

Werden derartige Röhren von Eisen­blech angefertigt, so sind sie, soweit dieselben Gebälke durckdringen, mit einer gußeisernen Hülse' von wenigstens 2 Linien Wanddicke zu umgeben, welche aus 5 Zoll Dicke zu ummauern ist, soweit in vorstehenden Be­stimmungen Ummauerung geboten ist.

Wenn gußeiserne Röhren geschleift wer­den, so ist bei der Abweisung von der senkrechten Stellung die Vorschrift des 53 zu beobachten.

Falls bei gußeisernen Kämmen für starke Feu.rungen weitere Sicherungsmaßregeln nörhig erscheinen, ist die erforderliche wei­tere Vorschrift im einzelnen Falle zu geben.

Forstamt Wildberg.

Revier Hildrizhausen.

H 0 l z -- V e r k a u f am Donnerstag, den 15. Juni, im Staatswald Lindach:

8'/- Klafter eichenes Spaltholz,

IIV2 eichene und

5>/< buchene, birkene und tan-

nene Scheiter und Prügel,

6013 buchene und 950 Nadelholz- und Putzreiswellen. Zusammenkunft Morgens 8 Uhr beim Kohlthor.

Am Freitag, den 16. Juni, in den Staatswaldungen Rohrauerköpfe und Ehninger Ketterlenshalde:

9 Eichen, 1632'lang, 1122" stark, 13 eichene Wagnerstangm, 47" stark, 30-40' lang,

8'/- Klafter eichenes Spaltholz,

21V4 Klafter eichene Scheiter u. Prügel, 1'/- Nadelholzprügel,

525 eichene und Nadelholzwellen. Zusammenkunft Morgens 8 Uhr im Staatswald Stellenhäule auf der Schloß­bergallee, Vormittags 10 Uhr im Staats­wald Ehninger Ketterlenshalde, Abth. Un­tere Stelle auf der Grenzallee.

Am Samstag, den 17. Juni, im Staatswald Ameisenbühl:

Ich- Klaiter eichenes Spaltholz, lOVi eichene Scheiter u. Prügel, 385 eichene und Putzreiswellen. Zusammenkunft Morgens 8 Uhr im Schlag auf dem Wasserweg.

Wildberg, 7. Juni 1865.

K. Forstamt.

Niethammer.

Forstamt Wildberg.

Revier Stammheim.

Holz-Verkauf

am Montag, Dienstag u. Mittwoch, den 19 , 20. und 21 . Juni, aus dem Staatswald Lindenrain:.

44 stärkere Nadelholzstangen,

11V- Klafter buchene,

132 Nadelholzscheiter u.Prügel,

56 weißtannene Rinde,

18'/- tannene Reisprügel,

400 buchene,

5400 Nadelholzwellcn und Schlagraum. Tie Stangen kommen am dritten Tag zum Verkauf.

Zusammenkunft je Morgens 9 Uhr auf dem Stammheimer-Holzbronner Sträßchen am Lindenraineck.

Wildberg, 7. Juni 1865.

K. Forstamt.

2)1. Niethammer.

Forstamt Wildberg.

Revier Hirschau.

Holz-Verkauf

am Montag, den 12. Juni, im Staatswald Baurenstaig:

114 Nadelholzstangen, bis 4" stark, bis 40' lang,

50 Nadelholzstangen, 47" stark, 31 bis 50' lang,

6'/- Klafter buchene,

l'/i aspene,

8 tannene Scheiter ».Prügel,

kV« tannene Rind«.

825 buchene,

900 tannene unb 75 aspene Wellen.

Zusammenkunft Morgens 8 Uhr auf dem Baurenstaigle beim Lützenhardter Lok Wildberg, 2. Juni 1865 ''

K. Forstamt.

Ass. Vötter. gef. St.-B.

Akkord

über Straßenbau-Arbeiten.

Die Unterzeichnete Stelle wird nächst- kvmmenden

Mittwoch, den 14. l. M., Nachmiltags um 4 Uhr, auf dem Ralhhaus in Calw folgende Ar­beiten verakkordiren, wozu sie hiermit tüch­tige Akkordsliebbaber einladet.

1) Die Herstellung einer neuen Straßen­dohle auf der Stuttgart-Ealwerstraße, Markung Althengstett, bei Straßen- Nummer 71/72.

Ueberschlagsbetrag 92 st. 55 kr.

2) Tie Reparanon ein er,schadhaften Dohle aus der Calw Herrenbergerstraße, Mar­kung Stammheim, bei Straßenuum- mer 34,6s.

Ueberschlagsbetrag 27 st. 54 kr.

3) Die Herstellung eines Kandels und einer Straßendohle auf der Calw- Pforzheimerstraße, Markung Calw, beim Gasthaus zum Badischen Hof.

Ueberschlagsbetrag für den Kandel 180fl 57kr. für die Dohle 94fl.24kr.

275 fl. 21 kr.

4) Die Herstellung von Futtermauern an der Calw-Wildbergerstraße, Marknng Calw, vom Stadtetter bis zum Raben, im Ueberschlagsbetrag von 346 fl.

Hirsau, 7. Juni 1865.

K. Straßenbauinspektion. Feldweg.

Revier Stammheim.

Verkauf

von 400 Stück buchenem, 625 St. sahle- nem, 850 St. tannenem aufbereitetlm und von 100 St. unaufbereitetem Putzreis im Staatswald Reutehau am

Montag, den 12. d. M. Zusammenkunft Morgens 7 Uhr bei den Brunnentcögen.

Stammheim, 8. Juni 1865.

K. Revierförster Zeller.

Revier Hirsau.

Reisstreu-Verkauf

am Montag, den 12. Juni, vom Staatswald Lange Mauer: etwa 30 Hausen.

Zusammenkunft Abends 5 Uhr aus der alten Badstraße.

Hirsau, 8. Juni 1865.

K. Revierförsterei.

Reuß.

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