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Studirenden der Landesuniversität. Stau der Art. 1—6 des vorliegenden Entwurfs beschließt die Kammer einstimmig nachstehenden Artikel: Das Rechtsverhältnis; der Studirenden und ihrer Eltern oder anderer Personen, von welchen Jene ihren Unterhalt ansprechen können, zu Dritten ist nach den Grundsätzen des allgemeinen Recbts zu beurtheilen. Als Art. 2 wird der Art. 10 des Entwurfs in folgender Gestalt ausgenommen: Die Grundsätze des allgemeinen Rechts finden auch Anwendung auf das wegen solcher'Verbindlichkeiten einzuleitende gerichtliche und außergerichtliche Verfahren vor Len zuständigen bürgerlichen Behörden. Dem Gläubiger steht jedoch für die Klage auf Hilfs- Vollstreckung gegen den noch auf der Universität befindlichen Stu- direnden die Wahl zwischen der Executionsbehörde der Universitätsstadt und derjenigen des Wohnsitzes des Studirenden offen. Statt der Art. 7—9 des Entwurfs kommt als Art. 8 in Las Gesetz: Bei Festsetzung disciplinärer Vorschriften wegen des Schutdcnwesens der Studirenden kann den akademischen Behörden insbesondere eingeräumt werden, daß den Studirenden vor Bereinigung von anerkannten oder doch bescheinigten Verbindlichkeiten bei den Universitätsbehörden befindliche Legitimationspapiere nicht ausgesolgt werden. Art. 4 endlich bestimmt, daß bis zu dem Zeitpunkte, au welchem das Gesetz in Wirksamkeit tritt und welcher der Negierung überlassen bleibt, alle Forderungen hinsichtlich ihrer rechtlichen Wirksamkeit nach dem bisherigen Rechte zu beurtheilen sind.
— Vom i. Juni L. I. an werden bei den K. Poststellen gestempelte Briefcouverte zu 1 kr. mit einem Stempel in grüner Farbe gegen den durch'' denselben ausgedruckten Werthberrag an das Publikum ausgegeben werden.
— Stuttgart. Im vorigen Verwaitungsjahr wurden durch unsere Eisenbahnen 10 Personen - verwundet, 18 getödtei, und zwar wurden beschädigt 7 Beamte und Arbeiter, 3 Reisende oder dritte Personen, getödtet 1 Arbeiter und 17 Reisende. Sämmt- liche 17 Reisende und dritte Personen verloren durch eigenes Verschulden das Leben, ebenso wurden 2 derselben durch eigene Schuld beschädigt und nur 8 Beschädigungen und 1 Tödtung kamen unverschuldet vor, von denen 1 Beschädigung auf 1 Reisenden kommt, die übrigen Fälle aber Bedienstete betreffen. Außerdem kamen l.i Unfälle vor, bei denen Fahrzeuge erheblich beschädigt wurden, und zwar 5 Lokomotiven, 2 Personenwagen und 12 Gepäckwagen, zusammen 19 Fahrzeuge.
"— In Tübingen soll Anfangs Juni in den Räumen des Gewächshauses des botanischen Gartens eine Gewerbcausstellung eröffnet werden. Der daselbst in Aussicht stehende Besuch I. Kön. Maj. hat wesentlich zur Förderung dieses von dem Gewerbeverein ausgehenden Plans beigetragen.
— Nürtingen, 15. Mai. Heute früh sand auf der Eisenbahnlinie im Äutbmutthal bei Großbettlingen wieder ein Erdrutsch statt, indem der Druck von beiden Seiten die Bahn in die Höhe hob und Las Schienengeleise zerstörte, so Laß die Bahn, welche der erste Zug heute früh nocki passirte, auf einige Tausend Fuß für die nächsten Tage unbefahrbar sein wird.
— Karlsruhe, 13. Mai. Die erste Kammer hat heute den Eisenbnhnverträgen mit Württemberg und Preußen einstimmig die Zustimmung ertheilt.
— Karlsruhe, 15. Mai. In der Abgeordnetenkammer erklärte das Gesammtministerium seine Solidarität bezüglich des Schulaussichtsgesetzes und sein Verharren bei dessen Durchführung; daselbe widerspricht ferner jeder Absicht einer Vereinbarung außerhalb der Grundlagen deS Gesetzes.
— In München warf eine reiche Wittwe, die schon mehrmals an Geistesstörung litt, lauter funkelnagelneue Thaler aus dem dritten Stockwerk auf die Straße herab. Die Straßenjungen fingen sie auf und eilten damit, als die Polizei kam, vergnügt auf und davon. Die Frau soll nahe an 360 Thlr. herabgcwor- sen haben.
— Für das bevorstehende Sängerfest in Dresden hat sich der König von Sachsen 300 Sängergäste ausgcbeten. Sie sollen in dem Gebäude der alten Bildergallerie Wohnung und Bewirtbung erhalten.
-- Wien, 13. Mai. Der Kaiser begibt sich am 10. Juni von
hier nach Karlsbad, wo eine Zusammenkunft mit dem König von Preußen stattsindet, welcher um dieselbe Zeit in dem Badeorte eintrifft.
— In der Nähe von Wien wurde durch einen Forstadjunkt ein junger, sehr anständig gekleideter Mann mittelst einer Rebschnur am Baume erhängt aufgefunden. Bei der Untersuchung fand man in dessen Brieftasche eine auf den Namen Johann Schneider lautende Visitenkarte und eine mit Bleistift geschriebene Aufforderung des Inhalts: „Mein Herr! Sw zogen die schwarze Kugel, Sie wissen daher, was Sie zu thun haben". Die Commission "erkannte daraus, daß hier ein Selbstmord in Folge eines amerikanischen Duells vorliege. Weitere Untersuchung ist eingeleitet,
— Ju St. Nikolai bei St. Marein iu Uutersteiermark wurde am 21. April eine Realität, welche aus etwa 1500 fl. bcwerthet ist, bei der dritten executiven Feilbietung um neun Gulden ersteigert. Der Steigerer war so großmüthig, die Realität den Kindern des Schuldners zu schenken.
— Berlin, 15. Mai. Die Kommission des Abgeordnetenhauses nahm den Zollvertrag des Zollvereins mit Oesterreich mit 13 gegen 6 Stimmen an.
— Berlin, 13. Mai. Die „NordL. A. Z." bringt folgende Mitthcilung: „Die Verhandlungen zwischen Preußen und Oesterreich über die Berufung einer gemeinsamen Repräsentation der Herzogthümer Schleswig und Holstein, um mit derselben eine Verständigung über alle, die Zukunft der Länder berührenden Fragen zu suchen, haben dahrn geführt, Laß Preußen den vom 'Wiener Eabiner grinaaücn Vorschlag zur Fcsthaltung der Rechts- i Kontinuität zunächst die ProvinM-Stände von 1354 in beiden
> Herzoglhümern einzuberufen, angenommen hat. Es ist dieser j Schritt in der That notbwendig, da die Proviuzial-Stünde von i Schleswig und Holstein Las verfassungsmäßige Recht besitzen, über sdrn Erlaß eines neuen Wahlgesetzes vorher gehört zu werden, j Von Preußen ist deßhalb vorgeschlagen, die bestehenden Stäude- s Versammlungen unverzüglich durch Ausschreibung der Neuwahlen
> sür die seit dem letzten Zusammentritt eingctretenen Veränderungen l zu vervollständigen, die Stände schleunigst cinzuberufen und ihnen ^ das Wablgesetz für eine gemeinschaftliche Vertretung beider Her- J-ogthümer vorzulegen, sei es nach dem Muster der Verfassung jvon 1848, sei cs unter Zugrundelegung des Prinzips allgemeiner
men werden.
— Große Sensation macht augenblicklich die Nachricht, daß der Augustcnburger eine Denkschrift in Wien und Berlin überreicht habe. Er soll darin die Zugeständnisse präeisirt haben, die er Preußen machen will, wenn sich die Stände des Landes damit einverstanden erklären. Don unterrichteter Seite wird in Abrede gestellt, daß in Berlin eine solche Denkschrift überreicht worden fei. Ganz unwahrscheinlich ist die Sache jedenfalls nicht. Sollte die Denkschrift eristiren, so sollte man sich beeilen, sie der Oeffent- iichkeit zu übergeben, weil dadurch der mystische Nebel durchbrochen werden würde, der über der Frage in ihrem gegenwärtigen Stadium liegt.
— Aus Mecklenburg ist wieder ein großer Zug Auswanderer nach Amerika gesegelt. Es waren über 500 meist frische, junge und kräftige Landleute. Die meisten hatten als Taglöhncr in der Gegend von Malchin, Güstrow. Bützow und Wismar auf den Rittergütern gearbeitet und wollen sich aus Furcht vor der Prügelstrafe eine neue Heimath suchen/ no's keine mecklenburgischen Haselstöcke gibt.
Schleswig. 9. Mai.
Oer >sc
chisfer Mathiessen auS Arnis,
der es wagte, unter der schleswig-holsteinischen Landesflagge in Kopenhagen einzulausen, ist nicht allein vom Zollpcrsonale und Pöbel dort verhöhnt, sondern auch der Art mit Steinen beworfen worden, daß er arge Verletzungen davongetragen.
Belgien Brüssel, 11. Mai. Der Zustand des Königs ist hoffnungslos, kann aber noch einige Wochen lang sich hinziehen. Die Aerzte des Königs behaupten, der Monarch leide an einer Erweiterung des Herzens: ein Uebel, daS gewöhnlich die Wassersucht im Gefolge bat. (Frb. Z.)