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Den 29. April 1865.

K. Oberamt.

S chipP e r t.

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TageSneuigkeitcn

Stuttgart, 26. April. (137. Sitzung der Abgeordneten­kammer.) Tagesordnung: Einnahmen aus dem Ertrage der Ka- mcralämter. Die einzelnen Positionen übergehen wir, da sie we­niger allgemeinen Werth haben. Im Ganzen belaufen sich die runden Summen, welche der Entwurf des Finanzgesetzes als Reinertrag der Kamrralämter ausgenommen hat, für 186465 aus 1,189,300 fl., für 186566 auf 1,121.800 fl., 1866-67 aus 1,066,500 fl., zusammen aus 3,377,600 fl. Ihm gegenüber steht ein Aufwand für 1864-65 bo» 539 900 fl., für 186566 zu 521,100 fl-, für 186667 von 520,000 st., zusammen 1,580,000 fl, so daß also der Reinertrag in runder 'Lmmme be­tragen würde: im Jahre 186465 mit 649,400 fl., im Jahre 1865 66 mit 600,700 fl., im Jahre 186667 mit 546,500 fl, zusammen 1,796,600 fl Goppelt beantragt als Berichterstatter, hievon 3600 fl. zu streichen und nur eine Einnahme von 1,793,000 fl. anzunehmen, womit die Kammer einverstanden ist. Außerrein stellt die Commission .den Antrag, die K. Staatsregie­rung um Erwägung darüber zu bitten: 1) ob nicht schon jetzt, übrigens unter Berücksichtigung der Interessen der Bezirksange hörigen, auf Vereinigung minder beschäftigter Cameralämter mit anderen nahe gelegenen Bedacht genommen werden könnte; 2) ob nicht der Geschäftsgang durch erweiterte Befugnisse dieser Stellen in Bezug auf unständige Einnahmen von geringerer Bedeutung vereinfacht werden könnte. Mäulen stellt den Antrag, die Worte: übrigens unter Berücksichtigung der Bezirksangehcrigen" zu strei­chen, im klebrigen aber den Eommissionsantrag anzunehmen, wo- mir sich die Kammer mit 67 gegen 17 Stimmen einverstanden erklärt. 27. April. (138. Sitzung.) Der Kriegsminister v. Miller beantwortet die Interpellation Hölder's wegen neuerlicher Ernennung höherer Offiziere dahin, daß dieselbe mit seinem Ver­missen und seiner Zustimmung stattgefunden habe. Ueberhaupt erfolge keine Ernennung eines Offiziers, vom höchsten bis zum niedersten, ohne daß sie vom Kriegsminister eontrasignirt sei, wo­mit er die Verantwortlichkeit für dieselben übernehme und 5l der Verfassung vollständig gewahrt sei. Wclbach gegenüber er­klärt er bezüglich der Sterblichkeit unter dem Militär, daß von 1000 Mann in Rußland durchschnittlich 39, in Oesterreich 17,i,

in Sardinien 16,,, in Frankreich 16, in Belgien 14.,, in Preu- r ßen 13 >, in England 10,-, in Dänemark 9,^, in Wiuttemberg nur 4,.i sterben, während aus dem Civilstande in Württemberg jährlich 10, Personen im Alter von 21-45 Jahren sterben Auf Hops's Interpellation bemerkt er. daß nach der Bnndesknegs Verfassung Württemberg mindestens 426, höchstens 480 Offiziere baden sollte; die Miltelzahl sei 453; in Wirtlichkeit seien 434 Offiziere vorhanden, also nur 8 über das Minimum. Die Tagesordnung führt nunmehr zur Berathung des Berichts der Finanzkommission über die Forstverwallung. Die Negierung ver­anschlagt die jährlichen Einnahmen aus Forsten und Floßrcchten in der gegenwärtigen Etatsperiode auf 4,869,357 fl. 56 kr., aus denen jedoch Ausgaben im Belaufe von 1,994.085 fl. 8 kr. ruhen, so daß sich der Reinertrag auf 2,875,272 fl. heransstellt.

Speziell werden die Strafen und Konfiskationen auf 21.000 fl, die Beiträge zu den Rugtagskosten auf 1958 fl. 30 kr., die Con- eesfionsgelder aus 1353 fl. 22 kr. veranschlagt; die Kammer stimmt bei. Ten Holzertrag aus den Waldungen berechnet die Regierung auf jährlich 4,740,000 fl.; die Mehrheit der Commis­sion stellt den "Antrag, denselben auf 4,850,000 fl. zu berechnen,

Mvbl will nur 4,800,000 fl, Nickel dagegen 4,900.000fl., Frhr. v. Gültlingen 5,000,000 fl., Hops. Nägele, Fetzer und Genossen 5,200,000 fl. angenommen wissen Nach längerer Debatte wird der letztere Antrag mit 52 gegen 28 Stimmen abgelchnt, der des Frhrn. v. Gültlingen dagegen mit 7l gegen 9 Stimmen ange­nommen. Schließlich werden nach der Regierungsvorlage für Aeckerich 88 fl. 45 kr, für Holzfäulen und Holzpflanzen 3506 st.

45 kr., für Harzscharren 20 fl. jährlich in Einnahme gesollt.

Stuttgart, 28. April. In der heutigen (139.) Sitzung der Kammer der Abgeordneten brachte der Minister v Varnbü- ler zwei Vorlagen in Eisenbahnangelcgenheiten ein: 1) die mit Preußen und Baden abgeschlossenen Verträge; 2) einen Gesetzes- entwurf, betr. den weitern Bau von Eisenbahnen, mit welchem Ges.-Entwurs der alte Ges.-Entwurf zurückgezogen wird. Nack Art. 1 dieses Entwurfs scllen in der Finanzperiode 1864/67 fol­gende Bahnen gebaut werden: 1) Heilbronn-Jaxtfeld; 2) Wühlen durch das Neckarthal nach Rottweil; 3) Hall-Crailsheim; 4) Goldshöse-Crailsheim; 5) Wildbav-Neuenbürg-Pserzhcim. Nach