DalTalrorr Mochcn-

»latt-rsck«intwüU't.U,- t»v oreiina^. mimlich Pi-nkag, Donnerstag » Kamftng Äba»ne- «enlSorcis kalbjälirl. Ist.. durch die Post be­rgen nu Bezirk 1 st. >r kr., sonst in qonz Württemberg 1 st. 30!r.

Calwer Wochenblatt.

Amts- und IntelligenMatt für den Dezirk.

Zn Valw abonnitck man bei der Redaktiv», auswärt- bei den B» ten oder dem nächt» geiegenen Postamt Die Einruckungsg». bustr betragt 2 kr. st« die dreisdalligc Zeit« oder deren Raum.

Nro. 34.

Donnerstag, den 23. März.

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Abonnements-Einladung.

Mit dem 1. April beginnt ein neues Abonnement aus das zweite Quartal

deSGllllVtk WöchkllblllttH", welches wöchentlich dreimal, am Dienstag, Vvnnerstag und Samstag, erscheint. Abonnemenkspreis für die Stadt (ol-ne Trä- gerlohn) 31> kr., im Bezirk (mit Lieferungsgebühr) 34t kr., sonst in ganz Württem berg 38 kr. Auswärtige werten gebeten, ihre Bestellungen in möglichster Bälde bei den Postboten oder den nächstgelegenen Poststellen zu machen; sür hier kann täglich «bonnirl werden bei der Redaktion.

Amtliche Dekanntmnchungen.

Calw.

Schulden-Liquidation.

In der Gantsache des Johann Ulrich Schmauderer, Bäckers und SchildwirthS in Liebenzell, wird die SchuldeKliquidalion sammt den gesetzlich damit verbundenen wei­tern Verhandlungen am

Dienstag, den 25. April 1865, Vormittags 8 Uhr,

auf dem Ratkhause zu Liebenzell Vorgenom- Ken werden, wozu man die Gläubiger und Bürgen hiemit vorladet, damit sie entweder persönlich, oder durch hinlänglich Bevoll­mächtigte erscheinen, oder auch, wenn voraus- fichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Er­scheinens, vor oder an dem genannten Tage, ihre Forderungen durch schriftlichen Rcceß, in dem einen- wie in dem andern Falle un­ter Vorlegung der Beweismittel sür die Forderungen selbst sowohl als sür deren et­waige Vorzugsrechte, anmeldcn. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Ansprüche nicht aus den Gerichtsatten be­kannt sind, an dem Schlüsse der Liquida- tionsverbaiidlung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklä­rung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Das Ergebniß des Liegcnschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei rer Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Ten übri gen Gläubigern laust die gesetzliche fünfzehn- rägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers, in dem Fall, wenn der Liegen­schafts-Verkauf rorderL.qnidations-Tagfahrl stattgcftinden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der

Liquidations-Tagsahrt vor sich geht, von dem Verkausstag an.

Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich sür ein höheres An­bot sogleich verbindlich erklärt, und seine Zahlungsfähigkeit nackweist.

Den S1. März 1865.

K. Oberamtsgericht.

Hartmeyer.

?N. P Cal w.

Kraftlos-Crklärung eines Psand- bllchöauSzugS.

Der Auszug aus kein Unterpjandsbuch von Hirschau über die Unterpsandsbestellung des Benjamin Kraft, Taglöhners von Oberkcllback, gegen die Stiftungspflege Rö­thenbach, wegen eines auf den 16. Mai ^erzinölickei'. Darlehens von 100 fl vom 21. Oktober 1856, ist verloren gegangen.

Es wird daher der unbekannte Inha­ber des Pfantbuchsauszugs ausgefordert, seine Ansprüche an denselben binnen sech­zig Lagen beim K. Oberamtsgericht dahier geltend zu macken, widrigenfalls der Aus­zug für kraftlos erklärt werden würde.

Den 17. März 1865. '

K. Oberamtsgericht.

H a r t ni e y e r.

Forstamt Wildberg.

Waldfeuerordittlug.

Die Ortsvorstände werdrn hiermit aus- gcfordert, der bestehenden Vorschrift gemäß die L^alLseuerordiinng längstens im Lause der nächsten 14 Tage in der Gemeinde öffentlich zu verlesen.

Wildberg, 20. März 1865.

K. Forslamt.

Nietham m c r.

C a l w

Fahnuß-Lerkauf.

Aus der Verlasscnschaftsmasse der ledi­gen Caroline Adelbeid Breining dahier kommt am

Freitag, den 24. März d I., Mittags t Uhr,

in der äußeren Wühle folgende Fahrniß zum Verkauf:

Gold und Silber, Bücher, Frauenklei- ber, Bettgewand, Leinwand, Küchen- geschirr durch alle Rubriken, Schrein­werk und allgemeiner Hausrath, wvzu Kaiifslustige eingeladen werden.

Calw, 2l. März 1865.

K Gerichtsnotariat.

G e h r i n g.

2)1. Neuweilcr.

Gläubiger-Aufruf.

Ansprüche an den Nachlaß des Johann Georg Seeg er. Schultheißen zu Neuwei- ler, insbesondere auch Bürgschafts-Vcrbind- 7ichkeitcn desselben, sind binnen 13 Tage« bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden und zu erweisen, indem nach Ablauf der Frist die Vertheilung der Masse erfolgt.

Den 20. März 1865

Waisengericht.

2)2. Emberg.

LaugholzLerktkuf.

Am Frei lag, Len 24. März, verkauft die Gemeinde aus ihrem Geuiein- dewald (Abthlg. Halbstück)

300 Stämme schon gefälltes und gcrep- peltcs forckenes Langholz, welches sich zu Floß- und mitunter auch

zu Bauholz eignet, sowie «irca 60 Stück forchene Sägklötze aut

gleichem Schlag.

j Unmittelbar nach dem Holzverkaus wer­

den auch

400 Stück gehauene von 1535' lang« sortirle und an den Weg geschaffte weißtannene Hopfenstangen verkauft. Die Verkaufs Verhandlung, z« welcher die HH.Käuferchiermit freundlich ein- geladen werden, findet Mittags 1 Uhr aus hiesigem Rathhause statt.

' A. A. des Gemeinderaths:

Schultheiß I. F. Nent fehler.

Außcrnmtliche Gegenstände.

Nächsten Sonntag, sowie die ganze Woche (wer back, Laugenbntzelli 2)1. Bäcker P fco m me r in der Vorstark.

Meine schon längst bekannten

Garten-Samen

empfehle ich §ei bcrannap.ndem Frühjahr zu geneigter Abnahme.

Garnier Klopf er's Wn».^