DalTalrorr Mochcn-
»latt-rsck«intwüU't.U,- t»v oreiina^. mimlich Pi-nkag, Donnerstag » Kamftng Äba»ne- «enlSorcis kalbjälirl. Ist.. durch die Post bergen nu Bezirk 1 st. >r kr., sonst in qonz Württemberg 1 st. 30!r.
Calwer Wochenblatt.
Amts- und IntelligenMatt für den Dezirk.
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Nro. 34.
Donnerstag, den 23. März.
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Abonnements-Einladung.
Mit dem 1. April beginnt ein neues Abonnement aus das zweite Quartal
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Amtliche Dekanntmnchungen.
Calw.
Schulden-Liquidation.
In der Gantsache des Johann Ulrich Schmauderer, Bäckers und SchildwirthS in Liebenzell, wird die SchuldeKliquidalion sammt den gesetzlich damit verbundenen weitern Verhandlungen am
Dienstag, den 25. April 1865, Vormittags 8 Uhr,
auf dem Ratkhause zu Liebenzell Vorgenom- Ken werden, wozu man die Gläubiger und Bürgen hiemit vorladet, damit sie entweder persönlich, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte erscheinen, oder auch, wenn voraus- fichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem genannten Tage, ihre Forderungen durch schriftlichen Rcceß, in dem einen- wie in dem andern Falle unter Vorlegung der Beweismittel sür die Forderungen selbst sowohl als sür deren etwaige Vorzugsrechte, anmeldcn. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Ansprüche nicht aus den Gerichtsatten bekannt sind, an dem Schlüsse der Liquida- tionsverbaiidlung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Das Ergebniß des Liegcnschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei rer Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Ten übri gen Gläubigern laust die gesetzliche fünfzehn- rägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers, in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf rorderL.qnidations-Tagfahrl stattgcftinden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der
Liquidations-Tagsahrt vor sich geht, von dem Verkausstag an.
Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich sür ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt, und seine Zahlungsfähigkeit nackweist.
Den S1. März 1865.
K. Oberamtsgericht.
Hartmeyer.
?N. P Cal w.
Kraftlos-Crklärung eines Psand- bllchöauSzugS.
Der Auszug aus kein Unterpjandsbuch von Hirschau über die Unterpsandsbestellung des Benjamin Kraft, Taglöhners von Oberkcllback, gegen die Stiftungspflege Röthenbach, wegen eines auf den 16. Mai ^erzinölickei'. Darlehens von 100 fl vom 21. Oktober 1856, ist verloren gegangen.
Es wird daher der unbekannte Inhaber des Pfantbuchsauszugs ausgefordert, seine Ansprüche an denselben binnen sechzig Lagen beim K. Oberamtsgericht dahier geltend zu macken, widrigenfalls der Auszug für kraftlos erklärt werden würde.
Den 17. März 1865. '
K. Oberamtsgericht.
H a r t ni e y e r.
Forstamt Wildberg.
Waldfeuerordittlug.
Die Ortsvorstände werdrn hiermit aus- gcfordert, der bestehenden Vorschrift gemäß die L^alLseuerordiinng längstens im Lause der nächsten 14 Tage in der Gemeinde öffentlich zu verlesen.
Wildberg, 20. März 1865.
K. Forslamt.
Nietham m c r.
C a l w
Fahnuß-Lerkauf.
Aus der Verlasscnschaftsmasse der ledigen Caroline Adelbeid Breining dahier kommt am
Freitag, den 24. März d I., Mittags t Uhr,
in der äußeren Wühle folgende Fahrniß zum Verkauf:
Gold und Silber, Bücher, Frauenklei- ber, Bettgewand, Leinwand, Küchen- geschirr durch alle Rubriken, Schreinwerk und allgemeiner Hausrath, wvzu Kaiifslustige eingeladen werden.
Calw, 2l. März 1865.
K Gerichtsnotariat.
G e h r i n g.
2)1. Neuweilcr.
Gläubiger-Aufruf.
Ansprüche an den Nachlaß des Johann Georg Seeg er. Schultheißen zu Neuwei- ler, insbesondere auch Bürgschafts-Vcrbind- 7ichkeitcn desselben, sind binnen 13 Tage« bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden und zu erweisen, indem nach Ablauf der Frist die Vertheilung der Masse erfolgt.
Den 20. März 1865
Waisengericht.
2)2. Emberg.
LaugholzLerktkuf.
Am Frei lag, Len 24. März, verkauft die Gemeinde aus ihrem Geuiein- dewald (Abthlg. Halbstück)
300 Stämme schon gefälltes und gcrep- peltcs forckenes Langholz, welches sich zu Floß- und mitunter auch
zu Bauholz eignet, sowie «irca 60 Stück forchene Sägklötze aut
gleichem Schlag.
j Unmittelbar nach dem Holzverkaus wer
den auch
400 Stück gehauene von 15—35' lang« sortirle und an den Weg geschaffte weißtannene Hopfenstangen verkauft. Die Verkaufs Verhandlung, z« welcher die HH.Käuferchiermit freundlich ein- geladen werden, findet Mittags 1 Uhr aus hiesigem Rathhause statt.
' A. A. des Gemeinderaths:
Schultheiß I. F. Nent fehler.
Außcrnmtliche Gegenstände.
Nächsten Sonntag, sowie die ganze Woche (wer back, Laugenbntzelli 2)1. Bäcker P fco m me r in der Vorstark.
Meine schon längst bekannten
Garten-Samen
empfehle ich §ei bcrannap.ndem Frühjahr zu geneigter Abnahme.
Garnier Klopf er's Wn».^