Calw.

Liederkranz.

Nach,um Samstag, den II. v. M ,

Bali

imBadiswen Hof."

Nicblmuqlieecr können gegen 48 kr. EmtriltSgelv eingeführt wcrren.

Der Ausschuß.

MM

2)1. Wildberg.

Mnhlc-Berkauf.

Der Unterzeichnete beabsichtigt Familien- Lerhältnisse halber seine in hiesiger Stadt besitzende Mablmüble. die untere Mühle, n it 3 Mahlgängen. 1 Gerbgang nebst Schwingmühle und Cylinder, am Nagold- stuß gelegen, am

Mittwoch, den 15. d. M., Vormittags 10 Uhr,

auf hiesigem Ratbhaus im öffentlichen Auf- strcick zum Verkauf zu bringen.

Bei der Mühle ist eine große Scheuer, Hasch- und Backhaus, ein Gras- und Wurzgarten und ein großes Hofareal, auch ist dem Käufer der Mühle Gelegenheit ge­boten. 2425 Morgen Güter zu erwerben, je nach seinem Wunsch.

Das Anwesen kann jeden Tag einge- sehen, auch kann mit dem Unterzeichneten unter der Hand rin Kauf abgeschlossen werden.

Den 3. Februar 1865.

Mühlebesitzer Hai sch.

Einen Morgen Wiesen

im Rumpelgäßle sucht auf ein oder mehrere Ja re zu vcrvawken

Hutmachcr Sckäberle.

Gegen jeden veralteten Husten.

Bei allen Brust-, Hals- und Lnngenleiden ist der 8 L verbesserte weiße Drnü-Kyrup ß h-w-nWafv. »

von Conrad Herold in Mannheim

ein Linderungsmittel unv nach dem Urtheile Sachverständige? der heilkräftigste aller der­artigen Syrupe, weßhalb derselbe als Hausmittel nicht genug empfohlen werden kann Niederlage in Calw bei Lj,nis Schill, Marktplatz.

Gichtleidende

er junger Mensch

stelle bei

Glaser und Schremermstr.

Hof Lützenhardt bei Hirsau.

Warnung

vor der Adresse für die Todesstrafe.

. esenrel.».

Wie in andern Orten, wo sich eine pictistische Sekte findet, so versucht man auch hier, der Bluladrrffe, die von dem von Ouixotkr der Pietisten, dem Abgeordneten Wächter, ausgehen soll,^ Unterschriften zu versch iffen. Wie in anderen Orten die Accisdr. im Austrage eines Kameralvcrwalters, so trägt hier der Meßners im Aufträge des Herrn Helfer Schmidt die Adresse herum, inf Stammbeim werden die Bürger vom Schultheißen aus dem Rath-, baus zur Unterschrift aufg,-fordert, und die Sache gewinnt da ! durch einen amtlichen Anstrich. ' Wir sind nun iveit entfernt, ie- genv einer Privatperson oder einer Gesellschaft das Recht abspre-^ eben zu wollen, für irgend eine Ansicht Propaganda zu machen, wenn diese Ansicht eine vernünftige ist, so liegt sogar hie und da die Pflicht vor, sie möglichst allgemein zu machen. Dagegen ha ben wir das Recht, und im speziellen Falle die Pflicht, den Ge­genstand einer Agitation, die nur so im Dunkeln einherschleicht, und sich mit amtlichem Ansehen umkleidet, einer Beleuchtung zu unterziehen, und darüber soviel Aufklärung zu geben, als der ge sunde Menschenverstand braucht, um zu wissen, was er z» thun hat.

Tie Todesstrafe entspringt aus der Idee des Wiedervergel- tungsrcchts, Auge um Auge, Zahn um Zahn, einer Idee, die weder der heutigen Anschauung von der Rechtspflege und der Iustizhoheit des Staats, noch der milderen Moral des Christen- tbums entspricht. Sie will dem Verbrecher ein der Gesetzesver­letzung entsprechendes Uebel zusügen, und wird somit vou ihren

Verteidigern als eine Forderung der Gerechtigkeit hingöstellt. Da es aber keine sich gleichbleibende menschliche Gerechtigkeit gibt, diese vielmehr nur der Ausdruck der jeweiligen Gesittung und Sitte eines Volkes ist, so ist die Frage vielmehr die, ob die Todesstrafe eine dem jetzigen Stande unserer Gesittung ent­sprechende ist. In allen civilisirwn Ländern bäufcn sich die An­träge aus ibre Abschaffung, in Rußland, das man so gerne ein barbarisches Land nennt, ist sie abgeschafft, in Italien wird sie abgeschafft. und jetzt schon ziehen bei einer Hinrichtung die Be­wohner der Stadt aufs Land hinaus oder schließen Thüren und Läden, um dadurch ihren Abscheu zu zeigen. Bei uns aber füh­len sich im 19. Jahrhundert Diejenigen, die die Träger der Bil­dung und Humanität, die die Prediger der Religion der Liebe sein sollten, berufen, die Rohheit des Alterthums auch in unfern Tagen ausrecht zu Hallen.Wer Menschenblut vergießt, deß Blut soll auck durch Menschen vergossen werden" hl. Mos. 9, 6.). Dieß ist dasgöttliche Gcbok", das alleFrommen" für sich an­zuführen so parat sind. Keiner aber weiß, und wenn er es weiß, so sagt er es nicht, daß dieser Ausspruch nichts anderes ist, als eine von Menschen gemachte Rechtsvorschrist des Judenthums, das die Blutrache erlaubte und sogar zur Pflicht machte, wenn nicht das Blut des Erschlagenen über den kommen sollte, der sich der Pflicht der Blutrache entzog. Die christliche Moral aber, die ihre Wurzeln bekanntlich nicht in den Bindern des alten Testa­mentes hat, sondern die einzig und allein aus dem Neuen Testamente uns mit dem Hauche der alle» umfassenden Liebe anweht, kennt weder die Blutrache, noch die Todesstrafe.Mein ist die Rache", sagt der milde Christengott, derkein Ge-