Backwerk-Cmpfehlimg.

Auf bevorstehende Weihnachten erlaube ick mir mein Zucker- und Hefenbockwerk, sowie schönes SprrngerleSmeyl >n empfeh­lende Erinnerung zu bringen.

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Röihenbach.

Geld auszuleihen.

Die diesige Gemeindepflege bat gegen gesetzliche Sicherheit zu 4'/- Prozent 90«» fl ausiuleiken.

Eine neue Sendung feinfl rasfinirtcs

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habe ich erhallen und empfehle solches be­stens. Seifensieder Grüner.

Calw. AruchL-Preise ain 26 . November 1564 .

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nach dem bisherigen Tarif: 4 Pfo. Lerncnbrod 14 kr., dlo schwarzes 12 kr uzerweck soll ivägen 6 9vtb- Stadtschnliheißeiiamt.

Frucht-Mittelpreife

auf auswärtigen Schranne». Nagold, 26. Nov. Weizen 5 fl. 6 ke. Kernen fl. kr Dinkel 4 fl. 3 kr. Roggen 4 fl. 13 kr. G-rüe 4 fl. 9 kr. Haber 3 fl. I tr

Biberach, 23. November. Weier, fl.kr. Kernen fl kr. Dinkel 4 fl 44 kr. Roggen 4 fl 18 kr. Gerste 4 ß kr. Haber 3 fl. kr.

Heilbrsiin, 26. Nov. Weizen fl. kr. Kernen - fl. - kr. DinkO 3 fl. 56 kr. Roggmr fl - kr. Gerste 3 fl. 9 kr. Hab r 3 fl. 9 kr.

1l l »> , 19. Nov. Weiten 4 fl. 35 kr. Kernen t fl 18 kr. Roggen 3 fl. 3 kr. iGerüe 3 fl. 45 kr. Haber 3 fl 6 kr.

Tagesereignisse

Stuttgart. 29. Nov. Die Finanzkommission der Kam­

mer der Abgeordneten tritt in ihrem vor wenigen Tagen ausge- gebenen Berichte über die von der Regierung exigirtcn Gehalts- aufbesierungcn theils einstimmig, theilS mit großer Mehrheit, der Regierungsvorlage bei. Schließlich kommt sie mit allen Stimmen gegen die des Abgeordneten Mohl zu dem Anträge, die hohe Kammer wolle an die Regierung die Bitte richten, die Frage der Aenderung unseres Besoldungssystems in ernstliche Erwägung zu ziehen. (Sck>w. V-Z.)

Tagesordnung für die Schwurgerichtssitzungcn zu Ulm im vierten Quartal >864. Den 5. Dezember Anklagesache gegen den Schuhmacher Joh. Georg Wolfmaier von Faurndau wegen Verführung zur Unzucht; den 6. Dez. gegen den Weber Salo­men Claß von Laichingen wegen versuchter Nothzuchi; Len 7. Dezember und die folgenden Tage gegen den Zeugmacher Georg Günther von Großeislingen wegen Brandstiftung.

Frankfurt, 24 Nov. Bei der Musterung der Bundes-

kontingenle war zwischen dem würitembergischen Knegsministenum und dut üispizireiideu Generalen m Bezug auf die Wirksamkeit des in Württemberg bestehenden Exerzierreglements eine Tifserenz entstanden, welche von der Bundes Militärkommission zu Gunsten der Inspektoren erledigt worden ist. Die Generale Hallen nam lich bei der Jnspizirung einen Mangel der Haltung und Dressur der einzelnen Männer wahrgcnommen, welchen sie nickt sowohl der kürzeren Präscnzzeil bei den Fahnen als vielmehr und vorzugs­weise dem Reglement zuschrieben, das viel Schwerfälligkeit habe und eine nicht geringe Zahl unwesentlicher und zeirraubender Dinge vorschreibe. Das KriegSministerium halte diese Rüge mit dem Bemeiken zurückgewiesen, daß es die Wirkung des ReglemeniS aus die taktische Ausbildung der Truppen selbst am Sichersten glaube benrtheilen zu können und deßhalb keine Veranlassung habe, von den bestehenden Grundsätzen abzugehen. Die Mckilärkom- inisfion »heilt aber die Ansicht der inspizirenden Generale, um so mehr, als der gleiche Mangel auch scheu bei früheren Musterun­gen gefunden worden sei, und spricht Len Wunsch aus, daß in Württemberg bald ein entsprechenderes Exerzierreglement seftge- stelll werde. (Zchw.M.)

Berlin, 26. Nov. Die N. Pr. Z. schreibt mit gesperrter Schrift Folgendes:Die Staatsregiernng hat Beschlüsse gefaßt, durch welche die Rückkehr der bisher in den Herzogthümern stehen­den preußischen Truppen, in soweit dieselbe noch nickt erfolgt ist, bis aus Weiteres sistirt wird. Bekanntlich befindet sich die kom-s binirte Eardedivtston und ein Theil des 3. Armeekorps nebst

einer schleswig'schen Brigade noch dort. Die bereits nach Min. den zurückgekehrte 3. Division bleibt dort eoncentrirt, die aus dem Marsch begriffene 6. Division wird bei Berlin konzentrirt. Die I Bedeutung dieser Anordnungen brauchen wir nicht erst hervorzu- sheben." Dasselbe Blatt schreibt:Die preußische Regierung soll beabsichtigen, in ihrer Eigenschaft als Vertreter der Herzog­tümer von Len Regierungen Sachsens und Hannovers die Wie­dererstattung der Kosten zu verlangen, welche sür Holstein und Lauenburq aus der Verlängerung der bisherigen Exekutionsre­gierung hervorgehen. Was aber die ungereebiserligie Maßregel l'etrissr, daß die Herren Commissaricn Sachsens und Hannovers in Lauenburg den Landzoll aufgehoben, der etwa 10,000 Lhaler einbringt, so wird hier der Regreß natürlich an daS eigene Ver­mögen der Herren Commissaiien zu nehmen sein. Denn ihre Regierungen haben, wie man hört, ihnen eine Ermächtigung zu jener Maßnahme durchaus nickt ertheilt, billigen dieselbe !auch nickt" 27. Nov. Die Sperr. Ztg hört, daß in Folge ^ einer Kabinetsordre außerdem, oaß die in den Herzogtümern ! stehenden preußischen Truppen vorläufig nickt zurückkehren, sondern daselbst verbleiben, die Truppenteile, welche nach den Herzog­tümern zum Ersatz bestimmt sind, dahin abgehen werden.(Schw.M.)

Berlin, 26. Nov Nach einem Tel. der Fr. B. hat das 4. preußische Armeekorps Befehl erhalten, sich in Kriegsbereitschaft zu halten, um sich nöibigenfalls an der sächsischen Grenze auszu­stellen. 28. Nov. Hier umlaufende Gerückte von Konflikten zwischen preußischen und sächsischen Truppen in Holstein sind un­begründet/ Die preußische Regierung ist entschlossen, die Bundes­chruppen in keinem Fall in Holstein zu dulden. (St. A.)

^ Berlin, 28. Nov. Wie dieNat Ztg" vernimmt, sind .von hier aus gestern außerordentliche Bevollmächtigte na.d Dres­chen und Hannover abgegangen, nin die Räumung Holsteins zu verlangen. Aus offiziösen Kundgebungen ist zu ersehen, daß be­sonders das Auftreten des Herrn v. Benst hier großen Unwillen erregt hat, der vorerst eine ziemlich bestimmte Weigerung entge- gengestelll zu haben scheint. Es wird auf's Nachdrücklichste be­tont, daß Preußen in keinrm Falle zurückweichen und dieExe­kution" etwa nachträglich in eineQkkupaiion" verwandeln las­sen werde.

s Berlin. Wie versichert wird, will Preußen nach Erledi­gung der Frage über die provisorische Vermattung der Herzvg- l ümer und was damit zusammcnhängt, eie Stände einberusen lassen Natürlich handelt cs sich um die srühercn Stände, da die Verfassung von 1848 ja noch von keiner Sciie, förmlich auch nicht einmal vom Herzog von Angustenburg, anerkannt ist.