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Beerdigungs-Register

für die Todtcngräber (in Folge der Medicinal-Visitation zu führen), find vcrräthig in der

A. Oelschläger'schen Buchdruckerei.

Gichtleiden-e,

die sich um das vr. LlüIIer'sche Heilver­fahren interessiren, können dessen Schrift- chen über die Gicht in der Expedition dieses Blattes gegen Ersatz der Unkosten » 6 kr. jn Empfang nehmen.

Mehrere Personen, die da-

Douplirersund Zwirnen von Garn

verstehen, finken Beschäftigung bei

Gnst. Fnedr, Wagner.

Ein Hundsmaulkorb

ist verloren gegangen und wolle der Finder denselben gegen Belohnung bei der Redak­tion d. Bl. abgebe».

Geld anszuleihen.

Bei der Stiftungspflege Slannn beim sind 250 fl Capital zu 4>/- Prozcnt gegenLiä'erheiiauSzulcihen.

In gedrucktem und schwarzem Filz sammt Futter

hat in schöner Auswabl zum Ausschnitt auf Lager und empfiehlt solchen zu billigen Preisen Schäberle, Hutmacher.

Dem Unterzeichneten ist vor einiger Zeit

ein Schubkarren abhanden

gekommen, weßhalb der derzeitige Besitzer um Zurückgabe desselben ersucht wird.

Friedrich Keller, Ziegler.

Calw. Frucht-Preise am 15. Oktober 1864.

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Frucht-Mittelpre ise

ans auswärtigen Schrannen Nagold, 13. Olt. Weizen 5 fl. 12 kr.

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Okt.

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Ulm, 15 Oktober. Kernen 5 fl. !8 kr. Roggen 3 fl. 57 kr. Gerste 4 fl. 2 kr Habrc 3 fl. 7 kr.

Tagesereignisse.

Stuttgart. Jn unterrichteten Kreisen ist die Nachricht verbreitet, daß in etwa 6 Wochen längstens der Landtag berusen werden solle.

Ein Corresp. derN. Pr. Ztg." aus Württemberg meint, Herr Wächter werde hieher berufen, damit der König seinen früheren Lehrer wieder in seiner Nähe haben tönne, der ihm früher längere Zeit Unterricht in der Rechtswissenschaft ertheilte.

Stuttgart, 17. Okt. Es geht das Gerücht, der Fürst

von Hohenlohe-Waldenburg sei zum Kriegsminister destgnirt. Der Fürst ist nebenbei russischer General. (Schw. V.-Z)

Horb, 13. Okt. Gestern fand die erste Probefahrt auf der Eisenbahnstrecke von Rottenburg bis zur Station Eyach statt. Es ist nun festgestellt, daß am 1. November die Bahn dem Betrieb übergeben wird.

Göppingen, 15. Okt. Dom hiesigen Bezirk aus ist hin­länglich dafür gesorgt, daß es dem nächsten Schwurgericht an Stoff nicht fehle. Das hiesige Oberamtsgericht war in der jüng­sten Zeit mit der Untersuchung einer Reihe von schwereren Kri- minalsällen beschäftigt, wozu im Verlauf dieser Woche noch der die allgemeinste Aufmerksamkeit in Anspruch nehmende Fall kam, daß in einer der größten hiesigen Fabriken ein auf dem Comptoir beschäftigter Lehrling Abrnds 9 Uhr zum Fenster hinaus um Hilfe rief, und dann vorgab. er sei von zwei maskirten Räubern überfallen, geknebelt und bis zu eingetretener Bewußtlosigkeit miß­handelt worden, während es sich in Folge der sofort eingeleiteten gerichtl. Untersuchung nach einigen Tagen herausstellte, daß er nicht mir gelogen habe sondern selbst der Dieb sei, der, wie es scheint, ohne alle Beihilfe die Kaffe seines Lehrherrn geplündert hatte.

Jn Biberach begannen die Schwurgerichtssitzungen des 3. Quartals am 30. September. Am ersten Tag wurde der ledige, 50 Jahre alte Dienstknecht Joh. Ammann von Oberriet, Kantons St. Gallen, welcher in letzter Zeit in Ravensburg diente, wegen an einer 50jährigen halbblödsinnigen Weibsperson versuchter Nvth- zucht zu einer Arbeitshansstrase von 10 Monaten und lebensläng­licher Ausweisung aus dem Königreich verurtheilt. Am 1. Okt.

wurde die Anllagesache gegen die 21 Jahre alte, seither gut Prä- dizirte Tienstmagd Christ. Eißler v»» Thalheim, OA. Ravensburg, wegen Kindsmvrds, verhandelt. Dieselbe tödtele ihr in der Nacht vom 18. auf den 19 Mai geborenes Kind alsbald nach der Ge­burt dadurch, daß sie eS mit der Bettdecke zudeckie und dann, um es zu ersticken, mit der Hand auf diejenige Stelle der Decke, unter welcher der Kopf des Kindes gelegen, einige Minuten lang drückte. Die Angeklagte ist geständig und behauptet, daß ihr der Gedanke, das Kind umzubringen, erst während der Geburt dessel­ben gekommen sei. Sie wurde zu 8jährigem Zuchthaus verur­theilt. Am 3. und 4. Okt. kam zur Verhandlung die Anklage­sache gegen den 22 Jahre alten, seither gut Prädizirten und noch nie bestraften Tienstknecht Johann Hauser von Lampertsweiler, OA. Saulgau, wegen im Affekt verübter Körperverletzung und dadurch verschuldeter Tödtung. Dem Angeklagten waren in Folge eines Streites im Wirthshause beim Weggehen zwei andere Gaste,

, Frik und Eisele, gefolgt, und Ersterer schlug dem Angel!, mit einer aus einer Holzbeuge herausgerissenen Latte so aus den Kopf, ^daß dieselbe abbrach. Dieser versetzte nun dem Frik mit der Faust einige Schläge, und als er bemerkte, daß ihm auch Eisele, jedoch ! unbewaffnet, aus den Leib rücke, hob er einen faustgroßen Stein ' auf, welchen er dem Eisele an den Kopf warf, so daß dieser be­wußtlos zusammenstürzte und den Folgen der erlittenen Gehirn­erschütterung, mit welcher eine Gehirnentzündung sich verband, 10 Tage daraus erlag. Eisele hielt die Verletzung für unbedeutend und begehrte erst am 7 Tage ärztliche Hilfe. Vor seinem Tod äußerte er noch: er könne dem Hauser keine Schuld geben in­dem er nur in der Wirthsstube hätte bleiben dürfen. Der Ver­teidiger plädirte auf Ncthwehr, deren Annahme der Wahrspruch der Geschworenen zwar verneinte, wogegen er die aus den leich­testen Grab der Verschuldung (daß die tödtliche Wirkung nur als sehr unwahrscheinliche Folge habe vorhergeschen werden können) gerichtete Frage bejahte. Ter Gerichtshof erkannte mit Rücksicht auf die von dem Angekl. erstandene lange Untersuchungshaft aus ömonatl. Kceisgesängniß Den letzten Fall bildete die Anllage­sache gegen Anton Daiber und Konrad Hosbaur, beide von Ring-

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