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Das LalwerWochen- dlaltcischeint wöchent­lich dreimal, nämlich Dienstag, Donnerstag u Samstag Älwnue- >»en!evrcis halbjährl. Ich. durch die Post be­zogen im Bezirk 1 st. 15 kr., sonst in ganz Württemberg t st. 30Ir.

Calwer Wochenblatt.

Amts- und Intelligenzblatt für den Bezirk.

In Calw äbonnirt man bei der Redaktion auswärts bei den Bo­te» oder dem nächfi- gelegenen Postamt. Die EinrückungSqe- bustr beträgt 2 kr. für die dreispaltige Zeile oder deren Ran«.

Nro. 88.

Amtliche DekullliitWachungen.

Calw.

An die Geometer des Bezirks.

Nach der Bekanntmachung in Nro. 15 des Amtsblatts des K. Steucr-Collegiiuns haben sich die Bewerber um die Stelle eines Sberamtsgeometers sür den Oberamtsbezirk Calw binnen l4 Tagen bei dem Steuer-! Collegium zu melden.

Erhaltener Weisung zufolge werden die Geometer des Bezirks auf diesen Aufruf aufmerksam gemacht.

Den 5. August 1864.

K. Oberamt.

Act. Reuß, ges.St.-V.

C a i w.

Schulden-Liquidation.

In der Gantsache ches-Gottlieb Fried­rich Barth, Weber in Liebenzell, wird die Schulden-lliquidation sammt den gesetzlich damit verbundenen weiternVerhandlnngeu am

Dienstag, den 6. September d. I.

Morgens 8 Uhr,

auf dem Nachhause in Liebenzell vorgenom­men werden, wozu man die Gläubiger und Bürgen hiemit vorladet, damit sie entweder persönlich, oder durch hinlänglich Bevollmäch­tigte erscheinen, oderauch, wenn voraussichtlich keinAnstand obwaltet, statt desErscheinens, vor oder an dem genannten Tage ihre Forderungen durch schriftlichen Receß, in dem einen wie in dem andern Falle unter Vorlegung der Be­weismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anmel­den. Die nicht liquidirenden Gläubiger wer­den, soweit ihre Ansprüche nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, an dem Schlüsse der Liquidations-Verhandlung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übri­gen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsicht­lich eines etwaigen Vergleichs, der Geneh­migung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Gi'iterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse vertreten.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übri­gen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehn­tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers, in dem Fall, wenn der Uegen- schafts-Verkach vorder Liquidations-Tagfahrk

Samstag, den 6. August.

stattgesunden hat, von» Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations-Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkausstag an.

Als besserer Käufer wird Nur Derjenige betrachtet, welcher sich sür ein höheres An­bot sogleich verbindlich erklärt, und seine Zahlungssähigkeit nachweist.

Den 3, August 1864.

K. Oberamtsgericht.

H a r t m e y e r.

Äevier Hirschau.

Verkauf von Reisstreu

am Montag, den 8. August, vom Staatswakd Schwartenhau:

66V< Hausen.

Zusammenkunft Nachmittags 3 Uhr bei der Einmündung des MarkgraseNwegs in den Heuweg.

Hirschau, 3. August 1864.

K. Neviersörsterei.

Reuß.

Revier Schönbronn.

Scheidholz Verkauf.

Am Mittwoch, den 10. August, werden aus den Staatswaldungen Steidling, schmaler Buhler und großer Buhler

5V« Klafter Nadelholz-Scheiter,

1 Klafter Prügel.

1 Klafter Rinde,

6 Hausen nnaufgebundenes Nadelreis, im Aufstreich verkauft.

Zusammenkunft am Buhlerstich Morgens 8 Ubr.

Den 3. August 1864.

K. Revierförster.

Hirzel.

C a! w.

Fahrniß-Verkauf.

Aus der Verlassenschaftsmasse der Gla­ser Johann Jakob Bozenhardt's geschie­denen Ehefrau hier wird in deren Behau­sung im Hengstetter Eäßle am

Samstag, den 6. August,

Nachmittags 1 Uhr,

verschiedene Fahrniß, Namentlich Frauen­kleider, verschiedenes Küchengeschirr, Schreinwerk und allerlei Hausrath, im öffentlichen ArMreich verkauft, wozu die Kaussliebhaber eingelaten werden.

Den 3. August 1864.

K. Gerichssnotariat.

Gehring.

1864

2)2. Calw.

Gläubiger-Aufruf.

Forderungen an weil. Johann Friedrich Beißer, gewesenen Schuhmachers dahier, sind innerhalb 8 Tagen bei der Unterzeich­neten Stelle anzumelden.

Den 2. August 1864.

K. Gerichtsnotariat.

Gehring.

Calw.

Steuersatz.

In kommender Woche wird der Gewerbe­steuersatz vorgenommen. Wer eine Aenderung zu beantragen beabsichtigt, hat solches unver- weilt bei demSkadtschultheiße«amt anzuzeigen. "

Bei diesem Anlaß werden die hiesigen Einwohner wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß vor dem Beginn jeben gewerb­lichen Geschäftsbetriebs bievon dem Orts­vorsteher Anzeige zu machen ist, bei Ver­meidung der in der neuen Gewerbe Ordnung angedrohten Strafen.

Ten 3. August 1864.

Stadtschultbeißenamt.

- Schuldt.

Calw.

Stammholz-Verkauf.

Am Montag, den 15. August, Vormittags 10 Uhr,

werden auf dem hiesigen Rathbaus aus den > Stadtw/üdungen Spitalberg, Madig, Abth. '2b-, Stahläcker, Abth. 2«-, Meistersberg, Abth. 1., und Altweg, Abth. 1.

595 Stück Lang- und Klotzholz durch alle Rubriken mit einem Cubikge- halt von ca. 16,100 C.' öffentlichen Aufstreich verkauft. Auf Verlangen ertheilt Herr Städtförster Sieg­ler nähere Auskunft.

Ten 4. August <864.

Gemeinderath.

Holz-Liefmmg.

Die Lieferung von 6 Klaftern buche­nem Scheiterbolz für das hiesige Kranken­haus wird nächsten

Montag, den 8. d. M., Vormittags 11 Uhr,

auf hiesigem Rathhaus veratkordirt werden.

Calw, den 2. August 1864. Krankenhausverwalter

Baither.

Hirschau.

Langholz-Verkauf.

Am Dienstag, den 9. August,