La« Latwcr Wochen-
dlatt:rscheiiü wüäieut- lich dreimal nämiich picnstag, Donnerstag u, Samstag Abannc- ineiuonrcis kalbiähri. ttt.. durch die Post bezogen im Bezirk 1 st- 15 kr., sonst in ganz Württemberg Ist-30kr.
Calwer Wochenblatt.
Amts- und Intelligenzblatt für den Bezirk.
3n Ealrv abonnirt inan bei der Redaktion auswärts bei den Boten oder dem nächst, gelegenen Postamt.— Die Einrückungög»- bnhr beträgt 2 kr. für die dreispaltige Zeile oder deren Raum.
Aro. 87
Donnerstag, den 4..August.
1884.
Amtliche Dekan,itmachungen.
Bekanntutachung, betreffend die Erlassung eines Gnadenukts für Deserteure
Aus Anlaß HöckstJhres Regierungsan- lritls haben Seine Äon Majestät vermöge Höchster Entschließung vom 1. ließ Nachstehendes gnädigst verfügt: 1) Das gegen Militärpersonen' wegen einfacher oder erschwerter Desertion eingeleitete Strafverfahren ist als niedergeschlagen anzusehen, wenn dieselben bis zum 2. August 1865 i freiwillig zu ihrer Fahne zurückkehren. 2) Die Zurückgekehrten haben die eigene vor ihrer Entweichung begonnene Dienstzeit zu vollenden, wogegen ihnen die Wiederein theilung mit neuer Dienstzeit erlassen wird. Die als Cinsteher Entwichenen sind, da ihre Kaution zu Anschaffung* eines Ersatzmanns verwendrt wurde, zu Vollendung der von ihnen übernommenen fremden Dienst zeit nicht anznhalten. Indem dieser höchste Gnadenakl hiemit zur allgemeinen Kennt- niß gebracht wird, werden die Oberämter aufgesordert, sür die weitere Bekanntma-^ chung desselben Lurch die gelcsensten Lokalblätter Sorge zu tragen.
Stuttgart, 2. August 1864.
Für den Minister: v. Wieder hold.
Calw.
An die Ortsvorstehcr.
Ta die Stelle eines Oberamtsgeometers in Mergentheim dem bisherigen Oberamts- Geomcter Mauth in Calw vermöge Verfügung des K. Steuer-Collegiums vom 29. v. M. übertragen worden ist,. so werden dieOrtsvorstehcrhievon wildem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß Mauth seine Stelle in Mergentheim anzutreten hat, sobald die Flurkartenfortfübrungs-Gcschäsle in Calw! 1863/64 aufs Laufende gebracht sind.
Zugleich ist der Geometer Johann Michael Fuchs in Schorndorf zum Hilfsgco- meter in Calw bestimmt und angewiesen worden, seine Stelle alsbald anzutretcn.
Wegen der Geschäfts-Abtheilung zwischen Mauth und Fuchs wird weitere Bekanntmachung erfolgen.
Die Ortsvorsteher werden hiebei wiederholt angewiesen, mit allem Nachdruck für die. Beibringung der noch fehlenden Handrisse uud Meßurkunden Sorge zu tragen.
Den 2. August 1864.
Ä. Oberamt.
Schippert
Calw.
Mühl Strafen.
Die Antheile der Ortsarmenkassen an denselben betragen von 1859 bis 1863 für
Stamm heim Simmozheim Hornberg Aichelberg Calw Tachtel Tcinach Hirsau
1 fl. 20 kr.
- fl. 40 kr.
- fl. 50 kr.
- fl. 33 kr. 1 fl. 20 kr. 1 fl. — kr.
- fl. 20 kr.
- fl. 20 kr.,
weiche unter Beziehung aus Gegenwärtiges zu verrechnen sind.
Den 2. August 1864. ^
K. Oberamt.
Schippert.
Calw.
Betreffend den Schutz des Publikums gegen
Gefährdung durch wüthcudc Hunde.
Da Zweifel darüber entstanden sind, ob auch Jagd-, Schäfer-, Metzger- rc. rc.-Hunde mit Maulkörben verseben werden müssen, so hat das K. Ministerium des Innern mittelst Erlasses vom 19. v. M. ausgesprochen, daß auch Jagd- und andere Hunde, die zu gewerblichem Zwecke gebraucht werden, mir Maulkörben versehen sein müssen, daß übrigens zugelassen werden könne, daß solchen Hunden für diejenige Zeit, während welcher sie einen Dienst zu leisten haben, der mit angelegtem Maulkorb nickt geleistet werden kann, aber auch ausschließlich nur für diese Zeit und diesen Zweck, der letztere abgenommen wird. '
Zum Treiben von Kälbern dürfen längst bestehender Vorschrift gemäß die Hunde nur mit angelegten Maulkörben, durch welche dieselben am Beißen des zu treibenden Thie- res vollkommen gehindert sind, gebraucht werden.
Den 3. August 1864.
K Oberamt.
Schippert.
Forstamt Wildberg.
Revier Hirschau.
Ho l z - N e r k a u f
am Freitag, den 5. August, aus dem Staatswald Allburgerberg 1.:
20 Nadelholzstangen, bis 4" stark, bis 36' lang,
69 Nadelholzstangcn 4—7" .stark, bis 55' lang
107'/, Klafter Nadelholz-Scheiter und Prügel,
16 Klafter weißtannene Rinde,
75 Stück buckene Wellen,
17875 Stück Nadelholz-Wellen.
Zusammenkunst Morgens 9 Uhr .auf dem neuen Weg. '
Wildberg, den 30. Juli?1864.
K. Forstamt.
Niethammer.
Forstamt Wildberg.
Revier Hirschau.
Holz-Verkauf
am Montag, den 8. August, aus dem Staatswald Altburgerberg 2.:
24'/, Klafter Nadelholz-Scheiter und Prügel,
2'/- Klafter weißtannene Rinde,
1933 Nadelholz-Wellen.
Zusammenkunft Morgens 9 sUhr im Schlag unten aus der Staige.
Wildberg, den 30. Juli 1864.
K. Forstamt.
Niethammer.
s2)1. Calw.
Gläubiger-Aufruf.
Forderungen an weil. Johann Friedrich Beißer, gewesenen Schuhmachers dahier, sind innerhalb 8 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden.
Den 2. August 1864.
K. Gerichtsnotariat.
Gehrin g.
Calw.
Schutz des Publikums gegen Gefährdung durch Hunde betr.
Es ist hier, angeblich durch-ein oberamtliches Ausschreiben im Nagolder Amtsblatt, die irrthümliche Ansicht entstanden, Laß beim Treiben von Kälbern die Hunde mit keinen Maulkörben versehen zu sein brauchen. Da diese Ansicht im Widerspruch mit den bestehenden Ministeriell-Verfügungen steht, so bemerke ich, daß Diejenigen, welche Hunde zum Treiben von Kälbern ohne sickernde Maulkörbe verwenden, mit einer Strafe von 3 fl. belegt werden.
Am 2. August 1864.
Stadtschultheißenamt.
S ch u l d t.
Holz-Liefcrmill.
Die Lieferung von 6 Klaftern buchenem Scheiterbolz sür das hiesige Krankenhaus wird nächsten
Montag, den 8. d. M.,