La« Latwcr Wochen-

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Calwer Wochenblatt.

Amts- und Intelligenzblatt für den Bezirk.

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Aro. 87

Donnerstag, den 4..August.

1884.

Amtliche Dekan,itmachungen.

Bekanntutachung, betreffend die Erlassung eines Gnadenukts für Deserteure

Aus Anlaß HöckstJhres Regierungsan- lritls haben Seine Äon Majestät vermöge Höchster Entschließung vom 1. ließ Nach­stehendes gnädigst verfügt: 1) Das gegen Militärpersonen' wegen einfacher oder er­schwerter Desertion eingeleitete Strafver­fahren ist als niedergeschlagen anzusehen, wenn dieselben bis zum 2. August 1865 i freiwillig zu ihrer Fahne zurückkehren. 2) Die Zurückgekehrten haben die eigene vor ihrer Entweichung begonnene Dienstzeit zu vollenden, wogegen ihnen die Wiederein theilung mit neuer Dienstzeit erlassen wird. Die als Cinsteher Entwichenen sind, da ihre Kaution zu Anschaffung* eines Ersatz­manns verwendrt wurde, zu Vollendung der von ihnen übernommenen fremden Dienst zeit nicht anznhalten. Indem dieser höchste Gnadenakl hiemit zur allgemeinen Kennt- niß gebracht wird, werden die Oberämter aufgesordert, sür die weitere Bekanntma-^ chung desselben Lurch die gelcsensten Lokal­blätter Sorge zu tragen.

Stuttgart, 2. August 1864.

Für den Minister: v. Wieder hold.

Calw.

An die Ortsvorstehcr.

Ta die Stelle eines Oberamtsgeometers in Mergentheim dem bisherigen Oberamts- Geomcter Mauth in Calw vermöge Ver­fügung des K. Steuer-Collegiums vom 29. v. M. übertragen worden ist,. so werden dieOrtsvorstehcrhievon wildem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß Mauth seine Stelle in Mergentheim anzutreten hat, sobald die Flurkartenfortfübrungs-Gcschäsle in Calw! 1863/64 aufs Laufende gebracht sind.

Zugleich ist der Geometer Johann Mi­chael Fuchs in Schorndorf zum Hilfsgco- meter in Calw bestimmt und angewiesen worden, seine Stelle alsbald anzutretcn.

Wegen der Geschäfts-Abtheilung zwischen Mauth und Fuchs wird weitere Bekannt­machung erfolgen.

Die Ortsvorsteher werden hiebei wie­derholt angewiesen, mit allem Nachdruck für die. Beibringung der noch fehlenden Handrisse uud Meßurkunden Sorge zu tragen.

Den 2. August 1864.

Ä. Oberamt.

Schippert

Calw.

Mühl Strafen.

Die Antheile der Ortsarmenkassen an denselben betragen von 1859 bis 1863 für

Stamm heim Simmozheim Hornberg Aichelberg Calw Tachtel Tcinach Hirsau

1 fl. 20 kr.

- fl. 40 kr.

- fl. 50 kr.

- fl. 33 kr. 1 fl. 20 kr. 1 fl. kr.

- fl. 20 kr.

- fl. 20 kr.,

weiche unter Beziehung aus Gegenwärtiges zu verrechnen sind.

Den 2. August 1864. ^

K. Oberamt.

Schippert.

Calw.

Betreffend den Schutz des Publikums gegen

Gefährdung durch wüthcudc Hunde.

Da Zweifel darüber entstanden sind, ob auch Jagd-, Schäfer-, Metzger- rc. rc.-Hunde mit Maulkörben verseben werden müssen, so hat das K. Ministerium des Innern mittelst Erlasses vom 19. v. M. ausgespro­chen, daß auch Jagd- und andere Hunde, die zu gewerblichem Zwecke gebraucht wer­den, mir Maulkörben versehen sein müssen, daß übrigens zugelassen werden könne, daß solchen Hunden für diejenige Zeit, während welcher sie einen Dienst zu leisten haben, der mit angelegtem Maulkorb nickt geleistet werden kann, aber auch ausschließlich nur für diese Zeit und diesen Zweck, der letztere abgenommen wird. '

Zum Treiben von Kälbern dürfen längst bestehender Vorschrift gemäß die Hunde nur mit angelegten Maulkörben, durch welche dieselben am Beißen des zu treibenden Thie- res vollkommen gehindert sind, gebraucht werden.

Den 3. August 1864.

K Oberamt.

Schippert.

Forstamt Wildberg.

Revier Hirschau.

Ho l z - N e r k a u f

am Freitag, den 5. August, aus dem Staatswald Allburgerberg 1.:

20 Nadelholzstangen, bis 4" stark, bis 36' lang,

69 Nadelholzstangcn 47" .stark, bis 55' lang

107'/, Klafter Nadelholz-Scheiter und Prügel,

16 Klafter weißtannene Rinde,

75 Stück buckene Wellen,

17875 Stück Nadelholz-Wellen.

Zusammenkunst Morgens 9 Uhr .auf dem neuen Weg. '

Wildberg, den 30. Juli?1864.

K. Forstamt.

Niethammer.

Forstamt Wildberg.

Revier Hirschau.

Holz-Verkauf

am Montag, den 8. August, aus dem Staatswald Altburgerberg 2.:

24'/, Klafter Nadelholz-Scheiter und Prügel,

2'/- Klafter weißtannene Rinde,

1933 Nadelholz-Wellen.

Zusammenkunft Morgens 9 sUhr im Schlag unten aus der Staige.

Wildberg, den 30. Juli 1864.

K. Forstamt.

Niethammer.

s2)1. Calw.

Gläubiger-Aufruf.

Forderungen an weil. Johann Friedrich Beißer, gewesenen Schuhmachers dahier, sind innerhalb 8 Tagen bei der Unterzeich­neten Stelle anzumelden.

Den 2. August 1864.

K. Gerichtsnotariat.

Gehrin g.

Calw.

Schutz des Publikums gegen Ge­fährdung durch Hunde betr.

Es ist hier, angeblich durch-ein ober­amtliches Ausschreiben im Nagolder Amts­blatt, die irrthümliche Ansicht entstanden, Laß beim Treiben von Kälbern die Hunde mit keinen Maulkörben versehen zu sein brauchen. Da diese Ansicht im Widerspruch mit den bestehenden Ministeriell-Verfügun­gen steht, so bemerke ich, daß Diejenigen, welche Hunde zum Treiben von Kälbern ohne sickernde Maulkörbe verwenden, mit einer Strafe von 3 fl. belegt werden.

Am 2. August 1864.

Stadtschultheißenamt.

S ch u l d t.

Holz-Liefcrmill.

Die Lieferung von 6 Klaftern buche­nem Scheiterbolz sür das hiesige Kranken­haus wird nächsten

Montag, den 8. d. M.,