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Steuerabrechnungsbücher

und

Steuerzettel,

sowie

Rechnungsstell-Tabellen

empfiehlt zu gefälliger Abnahme die

A. Oe 1 schläg er'sche Buchdruckcrei.

Calw.

Sechs bis acht Mann können

Grabarbeit finden auf längere Zen; wo? sagt vie Reealiwn.

Reine Milchschweine

bat zu verkaufen

Gottlob Haydt in der Ledergasse.

50 fl. Pfleggeld

hat gegen gesetzliche Sicherheit anSzuleibeit Jakob Kober in Siammheim.

Das obere Logis

iw vormals Carl Dreiß'schen Hause auf dem Markt ist bis Jakobi zu vermiethen.

C a l w. Frucht-Preise ain 25. Juni 1864.

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Brvdtaxe nach dem biSberigen Tarif: 4 Pfd. Kerucnbrod 16 kr , d:o schwarzes 14 kr l Kreuzerwcck soll wägen 5V° Lvtb. Stakrschullbeiflenaint

Frucht-Mittelpreise

ans auswärtigen Schrannen.

N a g v l d, 25. Juni. Weizen 5fl.48kr. Kernen st. kr. Dinkel 4 st. 16 kr. loggen - st.kr. G-rÜe 4 st. 15 kr. Haber 4 fl 4 kr.

Fre u d e n st a dt, 16. Juni Weizen 5 fl. 50 kr. Kernen 5 fl- 57 kr. Dinkel - fl - kr. Roggen - fl. kr. Gerste 1 fl 24 kr. Haber 4 fl. 14 kr. Heilbronn, 25. Juni. Weizenfl. kr. Kernen 6 fl. kr. Dinkel 4 fl. 46 kr. Roggen - fl kr. Gerste 3 fl. 45 kr. Haber 4 fl >6 kr.

Bibera.ch, 15. Juni. Kernen 6 fl. 25 kr. Roggen 3 fl. 54 kc. Gerste 4 fl. 24 kr. Haber 4 fl 4 kr.

Die Anordnungen zu Beisetzung der irdischen Ueberreste Sr. Majestät des Königs Wilhelm werden, in Beobachtung der von dem hohen Verewigten befohlenen Einfachheit folgender­maßen getroffen: 1) Die hohe Leiche wird von dem Landbause Rosenstein in der Stille der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 1864 ohne alles Gepränge sin das K. Refidenzschloß zu Stutt­gart gebracht. 2) In dem alten Marmorsaale, über dem Haupt­portal des K. Restvenzschlosses, wird ein Katafalk mit einem Bal­dachin aus schwarzem Sammt und Silberfiofs errichtet, unter welchen der offene Sarg, mit rothem Sgmmt bezogen und mit goldenen BortM besetzt, zu ruhen kommt. Ueber dem Haupte auf einer Konchle liegen die Kön. Krone, Scepter und Schwert, auf Kissen von Goldstoff; zu den Füßen und z» beiden Seiten aus schwarzen Taboreten die Ordensinsignien des hohen Verewig­ten 3) In dem Sarge wird der K. Leichnam ruhen, in Ge- necalsuniform gekleidet, und von der Brust abwärts von dem Königlichen Mantel aus rvthem Sammt und Hermelin bedeckt. 4) Zu beiden Seiten des Katafalks werden sich zwei Oberste- unv Oberhofbeamte, zwei Kammerherrcn und zwei Königl. Ad­jutanten aufstellen, und während der öffentlichen Ausstellung von Stunde zu Stunde mit Andern ihres Ranges wechseln. In den anstoßenden Gemächern werden sich die zum Dienste sonst befoh­lenen Hosbeamten, Diener und Feldjäger befinden. 5) Zur Be­wachung außer der Zeit der öffentlichen Ausstellung sind unter angemessener Abwechslung bestimmt: je 2 Kammerherren, 2 Kö­nigliche Adjutanten, 1 Hofarzt, nebst dem Hofchirurgen, 2 Kam­merdienern, 2 Hoflakaien, 2 Feldjägern. 6) Im obern Vesti­büle vor dem Marmorsaal wird ein Kommando der Königlichen Leibgarde die Ehrenwache geben. 7) Am Dienstag, den 28. Juni, von 26 Uhr Nachmittags ist Jedermann in sonntägli­cher Kleidung der Zutritt in den Saal gestattet. Der Eintritt in das Schloß geschieht durch das milttere Hauptportal und der Austritt ohne daß irgendwo stille gestanden werden darf durch das Portal unter dem weißen Saale. 8) Am Mittwoch, den 29. Juni, Abends 7 Uhr, wird vor dem Katafalk, in Anwesenheit der Königlichen Familie, des Hofstaats und der bei Hof vorge- stelltcn, auf besondere Einladung erschienenen Personen, sowie des ständischen Ausschusses, des Stadtschultheißcn Und einer De­putation der bürgerlichen Kollegien von Stuttgart, sowie der hie­sigen Geistlichkeit aller Konfessionen, ein Trauergottesdienst durch de« Oberhvsprediger abgehalten, 9) Am Donnerstag, deu 30.

Juni, Morgens 2 Uhr, wird die Leiche des verewigten Königs, dessen Verfügung gemäß, auf den Rothenberg in die dortige Grabkapelle gebracht. Es wird die Leibgarde zu Pferd den mit sechs Pferden bespannten, in einfach würdiger Weise verzierten Leichenwagen geleiten; und es werden demselben in zwei vierspän­nigen Wagen der Oberststallmeister, der Obcrsthofmeister und der Erste Adjutant des hohen Verewigten, sowie der Oberhosprediger und der Hvfrichter folgen. Ter Zug wird den Weg über Cann­statt und Untertürkheim nehmen. 10) In Untertürkheim und Rothenberg werden, während der Zug diese Orte berührt, die Glocken geläuret. In Rothenberg werden sich der dortige Pfarrer und Schultheiß dem Zuge anschließen, dermit dem ersten Son- ncnstrahle" die Kapelle betreten wird. 11) Seine Majestät der König werden sich in der Kapelle einfinden; woraus 12) nach einer Rede des Oberhospredigers der Sarg in die Gruft versenkt und der kirchliche Beisetzungsakt von dem Oberhosprediger voll­zogen werden wird. Sofort wird die Gruft durch den Hosrichter verschlossen werden und es wird der Oberhosprediger mit einem kurzen Gebete die Handlung beschließen. 13) Dem letzten Willen des hohen Verewigten gemäß wirb ein einziger Kanonenschuß das Ende des Begräbnisses anzeigen.

Stuttgart, den 27. Juni 1864. K. Oberhofrath.

^Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung.) Karl, von Gottes Gnaden, König von Württemberg. Da Wir nach Anhörung Unseres Ge­heimen Raths im Hinblick aus den §. 127 der Verfassungsur­kunde den Wiederzusammentritt der vertagten Stände auf Dien­stag den 12. Juli d. I. sestzusetzen geruht haben, so befehlen Wir, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage zu Er­öffnung ihrer Sitzungen dahier versammeln. Gegeben Stuttgart, den 27. Juni 1864. Karl. Der Minister des Innern: Lin­den. Aus Befehl des Königs: Der Chef des Geheimen Ka- binets Mauel er.

Stuttgart, 27. Juni. Seine Königliche Majestät haben folgende durch das Verordnungsblatt des Kriegsministeriums be­kannt gemachte Ansprache an die K. Truppen erlassen:

Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten!

Nachdem Ihr Len Eid der Treue geleistet, ist es Mir Bcdürf- niß, Meine Gesinnungen gegen Euch auszusprechen. Mein ver-