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Calwer Wochenblatt.

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Dienstag, vcn 28. Juni.

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1864 .

Seine Majestät der König Wilhelm

i ist, wie bereits bekannt, gestorben. Sein Hingang erfolgte letzten Samstag früh, 2 Minuten nach 5 Uhr, ans dem K. Landhause ! Rosenstein. Das ganze Land ist durch diese Todesbotschaft in die tiefste Trauer versetzt. Wenn auch durch das vvrgeschritteii? Älter und ! die vorangegangenen schweren Leiden des hohen Verstorbenen auf diesen Todesfall vorbereitet, so überraschte doch die Todeskunde, und aller­seits begegnet man der größten Trauer; denn durch die beinahe 4Äjährige Regierungszeit war das Volk förmlich mit seinem Fürsten ver­wachsen, der ein eifriger Förderer der Landwirthschaft der Industrie und des Vertehrslcbens war. Insbesondere aber verdanken wir ihm unsere Verfassung, die er seinem Lande im 3. Jahre seines Regierungsantritts, am 25. September 1819, gab, mit der er regierte und durch welche er das Staatsleben unseres Vaterlandes zu der jetzigen Höhe emporhüb. Das seltene Alter, das er erreichte (82 Jahre 8 Mon. 29 Tage), vergönnte ihm, die Früchte des Samens für so viel Gutes und Edles, den er ausstreute, zu ernten in der Liebe seines Volkes.

Mit Zuversicht blicken wir nun auf zu seinem erhabenen Sohne, auf Seine Majestät deu König Karl, der den Thron seiner Väter bestiegen und als Erbe der Tugenden seines Vaters die Werke desselben fortsetzen und mit frischem, die Zeitverhältnisse erfassendem Geist kräftigen und vollenden wird. Bist Vertrauen und Liebe begrüßt s das Land in dieser ernsten Zeit den Sohn seines alten Herrn, um dessen Hingang die ehernen Glocken klagen.

König Wilhelm von Württemberg wurde am 27. Sept. l781 ! zu Lübben in Schlesien geboren, wo sein Vater, der nachmalige König ! Friedrich I. von Württemberg, damals als preußischer Generalmajor ! und Chef eines Dragonerregimeuts in Garnison lag; seine Mutter war die Prinzessin Auguste Karoline Friederike Louise von Braunschweig- ! Wolfenbüttel. Die Verhältnisse seiner Familie führten ihn noch als Knaben erst nach Rußland, dann in die Schweiz, im Jahr 1790 nach dem Vaterlande; er mußte aber, dem Andringen der Franzosen ! weichend, nebst den übrigen Mitgliedern der Herzoglichen Familie das­selbe 1796 verlassen. Im Jahre 1800 trat er als Freiwilliger in j das österreichische Armeekorps unter Erzherzog Johann ein und zeich- i nete sich noch als Jüngling in der Schlacht bei Hvhen inden ans. Im Jahre 1803 unternahm er eine Reise nach Frankreich und Ita­lien, kehrte, nachdem sein Vater 1806 die Königswürde angenommen ! hatte, wieder nach Stuttgart zurück und lebte hier als Kronprinz.

! Seine im Jahre 1808 eingegangene Ehe mit der Prinzessin Charlotte !von Baiern wurde 1814 wieder aufgelöst. Als 1812 Napoleon au ! Rußland den Krieg erklärte, mußte er sich aus Befehl seines Vaters ! an die Spitze des württembergischen Contiugents stellen, nahm jedoch

wegen Erkrankung keinen weiteren Theil an dem Feldzug. Als der König nach der Schlacht von Leipzig auf die Seite der Verbündeten trat, erhielt er das Kommando über das siebente aus den württcm- bergischen Truppen und mehreren österreichischen und russischen Regi­mentern bestehende Armeekorps, an dessen Spitze er ein ausgezeichnetes Feldherrntalent entwickelte. Er wirkte vorzüglich zu der blutigen Ent­scheidung bei Epinal, Brienne und Sens mit, und hielt bei Monte- reau, den Rückzug der Verbündeten deckend, unter den gefährlichsten Verhältnissen den weit überlegenen Feind unter Napoleon den ganzen Tag auf. Auch im Feldzug von 1815 führte er ein Kommando und warf mit Kraft den General Rapp nach Straßburg zurück. In Lon­don lernte er die Großfürstin Katharina Paulowna, Wittwc des Prinzen Georg von Holstein-Oldenburg kennen, mit der er sich 1816 vermählte; sie starb jedoch schon am 9. Jan. 1819, nachdem sie ihm zwei Töchter geboren hatte. Am 30. Okt. 1816 bestieg König Wilhelm den Thron, ! den er nahezu ein halbes Jahrhundert einnahm. Am 15. April 1820 ! vermählte er sich mit Panliue, der Tochter seines verstarb. Oheims, des ! Herzogs Lndw. von Württemberg, geb. den 4. Sept. 1800, welche ihm j 2 Töchter und einen Sohn, Se. Maj. den jetzigen König Karl, schenkte.

Ansprache des Königs an sein Volk. !

Württemberg er! Es hat dem allmächtigen Gott gefallen, juns eine schwere schmerzliche Prüfung aufzuerlegen. Das Bandst D welches während einer langen Reihe von Jahren einen geliebten König ^ H mit seinem Volk.vereinigte, hat der Tod gelöst. Die Erinnerung! M aber an Alles, was er in furchtlosem Eifer und unerschütterlicher U Treue für das Wohl seines Landes gcthan, lebe unauslöschlich in Aller U Herzen fort! Dem eingedenk werde Ich ehren, was sein Geist schuf, D seine Werke pflegen, insbesondere die Verfassung des Landes getreu R beobachten. Indem Ich die Zügel der Regierung ergreife, vertraue »Sich vor Allem auf Gottes Hilfe, welcher Mir Kraft verleihen mögest M Mein Leben dem Wohle des Landes zu weihen, dem höchsten Ziele H Meiner Bestrebungen. Meine Unterthanen werden mir, Ich baue H daraus, mit Vertrauen und Liebe entgcgenkommen, damit das feste H apf Recht und Treue begründete Band, das Fürst und Volk Würt- D tembergs stets einigte, auch zwischen uns fest und aufrichtig fortlebest Stuttgart, den 26. Juni 1864.

Ä a r i.

K Köii. Manifest, den Negiernngsailtritt des Königs Karl WMajestät betreffend. Karl, von Gottes Gnaden, Konn; Von

Wurttemberiz. Liebe Getreue! Die göttliche Vorsehung hat den allerdnrchlauchtigsten König Wilhelm von Württemberg, unse­res vielgeliebten Herrn Vaters Majestät, ans diesem Leben abgern- feu. Nachdem hierdurch kraft des in Unserem Königlichen Hause be­stehenden Erbfolgercchts, Uns die Nachfolge in der Regierung ange­fallen ist, und Wir dieselbe wirklich angetrcten, auch die unverbrüch­liche Festhaltung der Landesverfassung in einer dem ständischen Aus­schüsse übergebenen feierlichen Urkunde bei Unserem Königlichen Worte zugesichcrt haben, so geben Wir euch Solches hiemit gnädigst zu erkennen und versehen Uns zu allen Unseren Königlichen Beamten, geistlichen und weltlichen Dienern und Unterthanen, indem Wir sic aus den geleisteten verfassungsmäßigen Dienst- und Huldigungs-Eid Hinweisen, und Erstere anffordern, ihre Verrichtungen wie bisher nach ihren amtlichen Pflichten fortznsctzen, daß sie Uns als ihrem ange­stammten Landcsherrn die schuldige Dienstpflicht, Treue und Gehor­sam so willig als pflichtniäßig leisten werden; womit Wir euch Unserer Königlichen Huld und Gnade versichern.

Gegeben, Stuttgart den 26. Juni 1864.

Karl. ick

Miller. Wächter-Spittler. Linden. Hügel.

Golther. Sigel.