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Calwer Wochenblatt.
Amts- und Intelligenz blatt für den Dezirk.
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Ars. 6s.
Dienstag, den 14. Juni.
1864 .
Amtliche Dekanntmachnngen.
Calw,
An die Ortsvorstchcr.
Da in neuerer Zeit Huntswuthsälle und in Folge derselben Beschädigungen von Menschen wieder häufig geworden sind, so stellt sich die strenge Handhabung der Vorschriften der Ministerialversügung vom 1 0. September 1641, betreffend den Schutz des Publikums gegen die Gefährdung durch Hunde (Reg.-Bl. S. 40t) als nothwen- dig dar.
In Gemäßheit Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 6, d. M. werden die Ortsvorsteher beauftragt, nicht nur selbst diese Vorschriften strenge zu handhaben, sondern auch die Polizeiosficianten zu strenger Handhabung derselben anzuhalten, auch dafür zu sorgen, daß der Inhalt der Ministerialver- Pgung vom 10. Sepl. 1841 und der Beilagen I. und !I. derselben ohne Verzug aufs Neue in angemessener Weise zur Kenntniß des Publikums gebracht wird.
Den 11. Juni 1864.
Kön. Oberamt.
Schippert.
An die Ortsvorstchcr.
Tie Abonnementsgebüyr von '4 fl. für den Staatsanzeiger pro 1864/65 ist innerhalb 8 Tagen anher einzusenden.
Ten 11. Juni 1864.
K. Oberamt.
Schippert
Forstamt Wilvberg.
Revier Hirschau.
Holz-Verkauf
am Mittwoch, den 22. Juni, im Staatswald Hehriß l und 3:
37V« Klafter buchene, 13V« Klafter tan- nene Scheiter und Prügel,
988 Stück Nadelholzwellen.
Zusammenkunft Morgens 8 Uhr bei den obern Neichertsmadwiesen.
Wildberg, 12. Juni 1864.
K. Forstamt.
Niethammer.
Forstamt Wildberg.
Revier Stammheim.
Holz-Verkauf
am Montag und Dienstag, den 20. und 21. Juni, im Staatswald Weiler, Gerberhäule:
5 Stämme Eichen, 25 Hopfenstangen,
2 Klafter eichene, 2//- Klafter buchene,
34 Klafter tannene Scheiter und Prügel,' 34V« Klaster weißtannene Rinde, 21 Klaster tannene Reisprügel, 125 buchene, 1040 tannene, 63 eichene Wellen und Schlagraum.
Das Eichenstammholz kommt am ersten Tag zum Verkauf; Zusammenkunft an beiden Tagen Morgens 9 Uhr am Haselstal- ler Hoj.
Wildberg, 10. Juni 1864.
K. Forstamt.
Niethammer.
Forstamt Wildberg.
Revier Hirschau.
Holz-Verkauf
am Freitag, den 17. Juni, aus dem Staalswald Lützenhardt-Ebene, Abth. Schwarteuhau:
205 Nadelholzstangen bis 4" stark, 16—36' lang,
50 Nadelholzstangen 4—7" stark, 31—50' . — lang.
87 Klaster tannene Scheiter und Prügel, 6'/« Klstr. taunene Reisprügel, 11V« Klstr. weißtannene Rinde, 1250 lan- nene Wellen.
Zusammenkunft Morgens 8 Uhr auf dem Heuweg.
Wildberg, 10. Juni 1864.
K. Forstamt.
Niet Hammer.
2)1. Calw.
Ermmenteuchel betreffend.
Dadurch, daß bei Reparatur der Privat- brunnenleitvngen vielfach zu wenig dauerhafte Teuchel verwendet worden sind, ist die städtische Verwaltung, welcher die Unterhaltung des Pflasters und der öffentlichen Plätze obliegt, vieljach in Schaden gekommen.
Die bürgerlichen Collegien haben deßhalb heute beschlossen, auch für Privatbrunnenbesitzer Teuchel aus Lager zu halten, wogegen diese verpflichtet sind, za ihren Leitungen nur Teuchel aus dem städtischen Lager zu verwenden. Der Preis dieser Teuchel wird in jedem Jahr regulirt und ist pro 1. Juli 1864/65, sowie von der Vergangenheit auf 2 fl. 36 kr. per Stück festgesetzt, soweit die Teuchel aus dem städtischen Vorrath produ- zirt werden können. Wenn weitere Teuchel durch sKauf erworben werden müssen, so werden dieselben zum Kostenpreise berechnet.
Am 10. Juni 1864.
Stadtschuliheißenamt.
S chuldt.
s Calw.
Verbot des Schießens an Sonntagen und während der Gottesdienste betreffend.
Ta seit einiger Zeit hier der Unfug wieder vorkommt, daß jüngere Leute die Gottesdienste durch Schießen stören, wodurch manchsaches Aergerniß gegeben wird, so sieht man sich veranlaßt, die bestehenden Vorschriften in Erinnerung zu bringen.
Hiernach ist überhaupt das^Herumschwei- !fen mit Feuergewehren oder andern Waffen , in Feldern und Waldungen außerhalb des Bezirks, in welchem dem Betheiligten die Jagd gestattet ist, verboten. (Gesetz von 1853. Art. 7.)
Das Schießen aus Feuergewehren rc. ist bei Strafe bis zu 15 fl. untersagt:
1) innerhalb der Orte und in der Nähe derselben;
2) auf Staats- und Nachbarschaftsstraßen und in der Nähe derselben;
3) an Sonn- und Festtagen während des Gottesdienstes. (Gesetz von 1853, Art. 8.)
Ueberdieß ist der Kirchen-Convent verpflichtet, über die Beobachtung und Vollziehung der Kirchengesetze in der Gemeinde zu wachen und alle Störungen der .öffentlichen Gottesdienste zu verhüten. Derselbe ist also berufen, wenn Störungen der Gottesdienste auch an Werktagen durch Schießen Vorkommen, dagegen einzuschreiten.
Demgemäß wird insbesoydere der Unfug des Schießens während der Gottesdienste der Hochzeiten und Taufen auch an Werktagen nicht geduldet, vielmehr werden die Uebertreter zur Strafe gezogen werden.
Den 10. Juni 1864.
Stadtschultheißenamt.
S ch u l d t.
2)2. Ostelsheim.
Holz-Verkauf.
Am Mittwoch, den 15. Juni, Vormittags 8 Uhr,
werden ans dem Gemeindewald Schildcnloeh
36 Eichenstämme/
60 Stück Wagner-Raitel und
9 Klaster eichenes Scheiterholz im Ausstreich verkauft, wozu Liebhaber Ungeladen werden.
Gemeinderath.
3)2. OberkollwaiHen.
Langholz-Verkauf.
Am Freitag, den 17. Juni d. I.,