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Calwer Wochenblatt
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Nrs. Z4.
Samstag, den 11. Juni.
1884 .
Amtliche Bekanntmachungen.
C a l w.
Fahrniß-Verkauf.
Die zur Berlassenschaft der ledig gestorbenen Johanne Friederike Schn ausser von hier gehörige Fahrniß, bestehend in Kleidern, Betten, 2 Matratzen, Leinwand rc. rc,,
wird am
Montag, den 13. Juni, von Vormittags halb 9 Uhr an, im Saale des Gasthauses zur Jungfer öffentlich versteigert. Ein Theil dieser Fahrniß ist als Aussteuer noch neu.
Den 7. Juni 1864.
K. Gerichtsnotariat.
Gchring.
Forstamt Wildberg.
Gltts-B erkauf.
Von dem früher Baier'schen Hofgut zu Dberkollbach werden am
Montag, den 13. Juni, Nachmittags 2 Uhr,
auf dem Nathhaus in Calw im Aufstreich verkauft:
das Wohnhaus, KeLerbaus, der Holz- und Schweinstall, die vor wenigen Jahren neu gebaute Scheuer sammt Wagenschopf, sodann
.8 Morgen zunächst am Haus gelegene Aecker, Wiesen, Gras- und Baum- Garten.
WÄdberg, den 5. Juni 1864.
K. Forstamt.
3)3. Niethammer.
Revier Langenbrand.
Holz-Verkauf'
den 14. Juni,
Vormittags 11 Uhr,
auf dem Rathhalis in Grunbach aus den Staatswaldungen Rippberg und Culenloch: 250 Stück Lang- und Klotzholz, 70 Stück Eichen, Buchen, Hainbuchen und Ahorn, 150 Stück Nadclbolz- stangen, 4—7" stark, 30—5(3 lg., 7 Klafter Laubholz, Nutz- und Brennholz.
f 'Neuenbürg, 8 Juni 1864.
K, Forstamt.
L a n g.
Revier Hirschau.
Verkauf von Reisstreu
am Dienstag, den 14. d. M , vom Staatswald Schleichdorn:
84 Haufen.
Zusammenkunst Morgens 8 Uhr im Schlag.
Vom Staatswald Forchen und Stöcke: etwa 70 Hausen.
Zusammenkunft Nachmittags 2 Uhr auf der alten BaLstraße beim Eichelgarten.
Hirschau, 10. Juni 1864.
K. Revierförsterei.
Reuß
C a l w.
Gegen die Verfügung, betreffend den i Transport der zum Schlachten bestimmten Kälber und Schweine kommen häufig Verfehlungen vor, daher man sich veranlaßt sieht, die genaue Befolgung derselben einzufcharsen, mit dem Bemerken, Laß Uebertretungen derselben Strafe zur Folge haben.
Calw, am 2. Juni 1864. Stadtschnltheißenamt.
S ch u l d t.
Die Bestimmungen dieser Verordnung sind folgende:
I. Der Transport zu Wagen kann nach vielseitiger Erfahrung nicht mir bei den Schweinen, sondern unter den gehörigen Vorrichtungen auch bei Kälbern ohne Feßlung der Thiere geschehen. Um so mehr ist darauf zu sehen, daß bei der Feßlung, wo siö noch vorkommt, jede rohe Mißhandlung vermieden, sonach insbesondere folgendes beobacktet werde:
1) Die Feßlung hat so zu geschehen, daß eine schmerzhafte Krümmung des Leibes des gefesselten Lhieres möglichst vermieden wird.
2) Bei der Feßlung der Kälber sind Stricke nur mit einer das Einschneiden verhütenden Unterlage von Stroh, Leinwand, oder einem sonstigen geeigneten Material anzuwenden.
3) Die gefesselten Thiere sind auf ein genügendes Strohlager zu legen und es muß dafür gesorgt sein, Laß weder die Köpfe noch andere Körperteile über Len Wagen heraushängen können. Sckichtenweise über einander dürfen die Thiere nur auf verschiedene im Wagen über einander angebrachte Bö-! den, wobei jeder Schickte ein genügender Luftraum gesichert ist, geführt werden.
4) Die Feßlung soll nicht unnöthiger! Weise durch willkürliches Stilllage^ unterwegs, Verzögerung des Abladcns ^ u. s. f. verzögert werden.
II. Unabhängig von der Feßlung kommen bei dem Transport zu Wagen Mißhandlungen vor, indem den Thieren gegen starke Hitze oder strenge Kälte die erforderliche Bedeckung nicht verschafft oder sie auf unmenschliche Weise dem Durst oder Hunger preisgegeben werden, daher auch hiegegen vorkommenden Falles von den Polizeibehörden einzuschreiten ist.
III. Hunde dürfen zum Treiben von Kälbern den bestehenden Vorschriften gemäß, an welche hiedurch erinnert wird, nur mit angelegten Maulkörben, durch welche dieselben am Beißen des zu treibenden Tbieres vollkommen verhindert sind, gebraucht werden.
Verpachtung der Eberhaltung.
Am nächsten
Montag, den 13. Juni, Vormittags 11 Uhv,
wird auf dem Rathhaus die Eberhaltung auf 3 Jahre im Abstreich vergeben werden. Calw, 10. Juni 1864.
Stadtpfleger
Schüler.
2)2. Deckenpfronn.
Bau-Akkord.
Die Gemeinde beabsichtigt ein Gemeindebackhaus mit 3 Oesen einzurichten, wovo r sich der Ueberschlag berechnet wie folgt: a) Grabarbeit 5 fl. 24 tr.
iH Maurer- und Steinhauerarbeit 294 fl. 10 kr.
o) Zimmerarbeit 30 ft. 50 kr.
ci) Backöfen-Arbriislobn 24 fl 54 kr.
Lieferung der Materialien, nämlich Backstein, Lehm und Sand 92 fl. — rr.
a) Gypserarbeit 59 fl. 45 kr.
k) Glaserarbeit 12 fl. 50 kr.
Schreinerarbeit 48 fl. 39 kr.
ii) Schlosscrarbeit 70 fl. 26 kr.
i) Jngemein
50, fl.-— kr
zusammen 688 fl, 58 kr. Es werden nun tüchtige Akkordsliebhaber zur Verhandlung auf
Montag, den 13. d. M., Morgens 7 Uhr,
aufs Rathhaus nach Tcckenpsconn eingelaken. Aus Auftrag.
Werkmstr. W erne r.
2)1. Lstelsheim.
H 0 l z - V e r k a u s.
Am Mittwoch, den 15. Juni, Vormittags 8 Uhr,
werden aus dem Gemeindewald Schildenloch