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itionnel" bringt el, in welchem ur Abstimmung riebtige Mittel >estellt wird. — nach Cherbourg halten.
hört, um den weren Unglück iebsamer Geist, zu bekämpfen, verlassen, um u einer andern
ls im Gebirge vor dem Eha- zewesen. „Du Forstwart in Bleibt er der nn, der jeden s macht. Du . Jeden Tag, ine Kinder als als die Vor- olkh zu Stande, mit unwirscher id konnte nicht uhig Haus und m Maße über- e mit den Wil- estäligtcn, was
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Isctz'iiur folgt.)
Ha«LalwerWochen- tlatt.-rscittinl wo oc.il- iitti k>reim,v. »nnttctt Kienstag, Donnerstag ». Kamftag .!v> >>u>- meuioviris lialdjälirl. Ist., durch die Poll bezogen im Bezirk 1 f>. Ig tr, sonst in aon^ Würtkencberg lst.30!r.
Calwer Wochenblatt.
Amts- und InteUigenzblatt für den Pezirk.
In §alw abonatr inan bei der Redaktion, au wärls bei den Bv- ten oder dem nächst- qelegenen Postamt — Dre (fiinucklingsa»- b„b betragt 2 kr. snr die dreispaltige Zette öde, deren Raum.
Nro. 38.
Donnerstag, den 7. April.
1864 .
Amtliche Dekunntmachungen.
An die gemcinschastlichcii Acmtcr und Gemcinderüthe.
Denselben werden in Folge Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 11. v. Mts. die erhobenen Notizen über die in den Armenhäusern untergebrachten Personen mit dem Aufträge zngefertigl, nackstehende Fragen zu beanttvo.trn:
1) ob nicht die Gemeinde-Armenpflege durch Verminderung der Zahl der Armenhäuser bei genauerrrBcaujsicktigung der untergcbrachren Armen verbessert werden könnte;
2) ob bei den Aufnahmen in daS Armenhaus die gehörige Umsicht beobachtet und insbesondere die Vorschrift des §. 1 der Verfügung vom 30. Juli 1839, Regierungsblatt Seite 518, betreffend die Unterbringung und Verpflegung armer Kinder, gehörig beachtet wird;
3) ob nicht Personen jüngeren Alters in dem Armr«hause sich befinden, welche besser in TUnsten, Lehren und dergl. untergebracht werden;
4) ob für angemessene Beschäftigung der arbeitsfähigen Armen gehörig gesorgt wird;
ö) ob dafür Einleitung getroffen ist, daß die im Armenhaufe untergebrachten Personen verschiedenen Geschlechls und Alters in ihren Schlasräumen nach Bedarf getrennt sind;
6) ob für Zucht und Ordnung im Armenhause und für gehörige Beaufsichtigung des Treibens in demselben nach Maß gäbe der Vorschriften der Armenkastenordnung vom 2 Januar >615, Abschnitt „Von LerZucht in denSpitaleu" und des Punkts VIII. der Ministenal- Versügung vom 4. Dezember 1854, betreffend die örtliche Armenpflege, gesorgt ist.
Die Ortsarm.nbebördcn b«ben zu erwägen, ob und was in jeter Gemeinde in den angeführten Richtungen etwa einzuleiten sein möchte und es wird ihnen dabei ans Herz gelegt, wie wichtig eine sorgfältige Behandlung dieses Zweiges der örtlichen Armenpflege sür das leibliche und sittliche Wohl der Armen, insbesondere für die in Armenhäusern untergebrachte Jugend ist und wie schwer sich Versäumnisse und Gleichgültig keit hierin in der Regel rächen.
Ueber die Erledigung dieses Auftrags
ist unter Rückanschluß der hinausgegebenen Notizen binnen 2 Monaten zu berichten.
Len 4. April 1834
K. gemeinschaftl. Oberamt.
Schippert. Heberle.
Calw.
Auswanderung.
! Rosine Lölt 1 ing, ledig, von Unterrei- ^chenbach, wandert nach Äbbersweiter in Rheinbaiern au», nachdem sie die verfassungsmäßige Bürgschaft gestellt, auch wegen Bezahlung etwaiger Schulden Sicherheit ge lesttet hat.
Den 2. April 1834.
Aön. Oberamt.
Schippert.
Calw.
Auswanderung.
Johann Michael Rentschler, ledig, Schuhmacher von Monalam, wandert nach Pforzheim aus, nachdem er die verfassungsmäßige Bürgschaft gestellt, auch wegen Bezahlung etwaiger Schulden Sicherheit geleistet hat.
Den 4. April 1834.
K. Oberamt.
Schippert.
C a l w.
Anzeige eines Raubversuchs.
Jatob Friedrich Galt von Einberg wurde am Oster,cst d. I., Pormittags, auf dem Weg zwischen Einberg und Schmirh in räuberischer Absickt angr,allen. Als Lhäter wird ein Mann bezeichnet im Alter von ca. 35 Jahren, etwa 5' 8" groß, mit braunen Haaren, von starker Statur, ohne Bart, mit bläulichen Hosen und Wamms von gleichem Zeug, sowie mit einem braunen Filzhut bekleidet. Derselbe soll, stark blutend im t encht und aus dem Kopf, in der Richtung Teinach zu sich entfernt haben. Diese Anzeige wirb zu den bekannten Zwecken velcffeNlticht.
Den 5. April 1864.
K. OberamtSgericht.
Forstamt Wildberg.
Revier Stammheim.
Holz-Verkauf
am Freitag und Samstag, den 15. und 16 April, aus dem Staatswald Weilerstich und
. Wasserteich:
200 Stück buchene Erntewieden,
9 Klafter buchene Scheiter u. Prügel,
42 Klafter Nadelholz - Scheiter und Prügel,
2900 buchene Wellen,
1575 sahlene Wellen,
6738 Nadeiholzwellen.
Zusammenkunft je Morgens 9 Uhr beim Weilerstich aus der Deüenpsronner Straße.
Am Montag, den 18. April, aus dem Staatswalv Gaisburg:
3 Eichten mit 6 und 10" mittler« Stärke,
11V, Klafter Nadelholzprügel,
1138 Nadelholzwellen.
Zusammenkunft am Bulacher Staigle auf der Nagvldthalstraße.
Wilrberg, 4 April 1864.
K. Forstamt. Niethammer.
Forstamt Wildberg.
Revier Hildrizhausen.
Holz-Verkauf
am Montag, Die» stag und
Mittwoch,
den 11 , 12. und l3. April d. I., aus dem Staatswalv Ehninger KetterlenS« Halde:
1 rothbuchener und 2 hagenbucheneNutz- holzstämme mit 72,3 C.',
28 eichene, buchene und birkene Wagnerstangen,
2V- Kloster eichene Spalter,
4>/< „ eichene Scheitern.Prügel,
131 „ buchene Scheiter,
59V- „ buchene Prügel,
5 „ birkene Scheiter ».Prügel,
11650 buchene Wellen,
512 eichene, birkene und Grözclreis- wellen.
Die 3 Nutzholzstämme und die Wagner- stangen kommen am 2. Tag zum Verkauf.
Znsammentunst jr Morgens 8 Uhr, am l. Tag beim Pflauzgarten im Kohlhäule, am 2. und 3. Tag aus der Scheuingsaller am Stellenbuckel.
Wildberg, 4. April 1864.
K. Frrstamt.
N iethamm er.
Calw.
Wiederholter Liegeuschaftsverkauf.
Das in Nr. 34 und 35 dieses Blattes beschriebene Haus und ein Güterstück des gestorbenen Schuhmachers Georg Jakob Beißer von hier kommen
Freirag, Len 8. April,