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§' 'stng, Donnerstag ». Kamstag ew,aai>- mentsvrcis tiallstährl. Ist., durch tie Post be­zöge» im Bezirk 1 st- kr, sonst in ganz Wnrlteacherg Ist.ZOkr.

Calwer Wochenblatt.

Amts- und Intelligenzblatt für den PezirK.

In Calw adonniel »lande! der Redaktion, an, wärto bei den Bo­ten oder dem nächst« gelegenen Postamt Die Einriicknngsgi- buhr betragt 2 kr. inr die dreisvattige od.i deren Ra>rn!.

Nrcr. 32.

Samstag, den 19. Mar;.

1864

AlnUiche Dekunntmachungen.

Calw.

Auswanderung.

Tie ledige Catharine Seeg er von Teinach beabsichtigt nach Nordamerika aus- zuwandern unv hat die verfassungsmäßige Bürgschaft geleistet.

Etwaige Gläubiger werden ausgefor- dert, aus die Wahrung ihrer Ansprüche in­nerhalb 20 Tagen Bedacht zu nehmen, widrigenfalls sie die aus der Unterlassung entspringenden Nachtheile sich selbst zuzu­schreiben hätten.

Den 16. März 18L4.

K. Oberamt.

Schippert.

Calw.

Auswanderung.

Der ledige Schuster Wilhelm Schanz von Neuwoiler beabsichtigt nach Nordamerika auszuwanLern.

Da derselbe die vorgeschricbene Bürg­schaft nicht leistet, so ergeht an etwaige Gläubiger die Aufforderung, ihre Ansprüche an rc. Schanz hinnen 20 Tagen bei der Ortsbehörde in Neuweiier geltend zu ma­chen, widrigenfalls sie die aus der Unter­lassung sich ergebenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben hatten.

Den 16. März 1864.

Königl. Oberamt.

Schippert.

B cka n »tnr a ch « ng über die Schädlichlcii des lrichiuenhaltigeti Schweiiicsieisches.

Tie Tagesblatter haben in jüngster Zeit wiederholt Berichte über Erkrankungen und Todesfälle gebracht, welche in Folge des Genusses von trichinenhaltigem Schweine fleisch eingetreten waren und dadurch eine nicht ganz unbegründete Furcht vor der Ge­fährlichkeit der Trichinen hervorgerufen. Tie Trichinen, welche imFleische mancherSchwcine leben und mit diesem in den Magen des Menschen gelangen, gehören zu den sogen. Eingeweidewürmern, sie sind an dem leben- > den Thiere nicht wahrznnehmen, wohl aber^ werden die im Fleische der geschlachteten. Schweine und in dem geräucherten Schind ken befindlichen Kapseln der Trichinen mit bloßem Auge schwer, deutlicher mittelst des Vergrößerungsglases als scharf umschriebene > kleine weiße Pünktchen erkannt. Tie Tri­chine j>t nämliep ei» dünnes, fadenförmiges,, etwa Pinie langes, farbloses Würm- ^ chen, welches in dem Fleische des Schwei-'

nes ein weißes Ansehen bekommt, sobald es darin einen gewissen Grad der Entwick­lung erlangt und eine kleine länglichte oder citronenförmige, einfachhäutige, später kalk­haltige Hülle bekommen hat. In dieser Kapsel liegt die haarfeine Trichine spiral­förmig ausgerollt, woher sie ihren lateini­schen Namen /I'i'iclliim spiralig erhalten hat. Genießt der Mensch rohes trichinen-- halliges Schweinefleisch und gelangen aus Liese Weise die Trichinen in Len Darmka­nal desselben, so findet man schon am 2. Tage, Laß solche aus den sic umschließen­den Hüllen ausgefallen, um das Doppelte ihres Durchmessers gewachsen sind und! ihre volle Geschlechtsreife erlangt haben. ' Tie von LiesenDarmlrichinen erzeugten Inn-' gen begeben sich alsbald aus die Wanderung, durchbohren die Wandungen des Darmes, dringen in das Fleisch (die Muskeln) des Menscven ein und entwickeln sich in diesem (in den Muskelfasern) wieder zu Muskel- trichinen. Eine massenhaste Einwanderung der jungen Trichinen vom Darme aus in die Muskeln bedingt beim Menschen sehr' bedenkliche, unter Umständen selbst tödtliche! Zufälle Tie an der Ä. Thierarzneischute ^ in Dresden angestellien Versuche, tahin gehend, ob und welche Zubereitungen von' lrichiiienhaltigem Fleische die Entwicklung»- sähigkeil der Trichinen z» zerstöret' vermö­gen, haben ergeben, daß durch das Pöckeln und guteNäuchrrn trichineiihaltigciiSchweiiie- fleisches die Lebensjähigteit der Wurmbrut vernichtet wird. Es kann demnach schon ein deiartig znbereiletrs Fleisch ohne alle Gefahr von dem Menschen genossen werden. Wie bekannt, wird aber Pöckel- und Rauch- fleisch (Schinken theitwcise ausgenommen) stets erst gelocht, che cs verspeist wird und dieses ist dann eine weitere Zubereiiung, die zur Vernichtung der Wnrmbrut nnbe- düigt hinjühet. Die Trichinen werden sei­ner getödtet durch längeres Einsalzen des Fleisches und durch 24stünd!ge heiße Räu­cherung der Würste. Sie werden aber nicht getödtet durch eine dreitägige kalte Rauch- räucherung. Ein längeres Aujbewahren kalt geräucherter Wurst scheint aber das Leben der Trichinen zu zerstören. In dem sogenannten Wellfleische, d. h. in dem Fleische, welcws man in dem kochenden Wasser nur cinigewale hat überwallen las­sen und welches man nachher zur Wnrst- fabrikalion verwendet, sowie in dem söge-! »annien Salzfleische, d b. in dem Fleische, welches einfach mit Salz l.streut und ein gmiebeii wird, um es uir einige Lage zu

conserviren, kann dagegen die Entwicklungs­fähigkeit der Trichinenbrut theilweise erhal­ten bleiben. Auch die sogenannte Sckncll- räucherung Räucherung aus nassem Wege durch Bestreichung mit Holzessig, einer Abkochung von Glanzruß oder Kreo­sot, ist keineswegs im Stande, die Trichi­nen im Innern eines Fleischstückes zu töd- ten. Nach den gewonnenen Erfahrungen steht so viel fest, daß gut geräuchertes und gepöckeltes, durch und gar gesottenes und vollständig durchgebratcnes Schweinefleisch und dergleichen Würste, Schinken, Zungen n. s. w. als unschädlich anzusehen sind. Vor dem Genüsse des rohen Schweinefleisches in geschabter Ferm, der rohen Wurstmasse, des rohe» Schinkens -- wie Ließ in Nord- deutschland häufig vorkommt sowie vor den damit zubercitcien Speisen (Klöscken, Sckintennureln rc.) ist eintringlich zu war­nen. Zu vermeiden ist ferner der Genuß von hatbgesotlenem oberflächlich abgeröstetem, unvollständig gebratenem, im Innern noch blutig oder roh aussehendem Schweinefleisch, sowie der Genuß von schwach eingesalzenem und oberflächlich geräuchertem Schweine­fleisch und Schinken und anderen derartig zum Verkauf kommenden Raua-waarrn. Das mehr oder weniger häufige Auftreten der Trichinentranthcil in einzelnen Gegenden und Ländern scheint, einerseits durch die daselbst übliche Zubereitungsart desSchweine- fleischeö, andererseits durch die Art und Weise der Aufzucht, Fütterung und Mä­stung der Schweine bedingt zu sein. In Württemberg hat man sich bis jetzt zu kei­ner besonderen sanitätspolizeilichen Maßregel veranlaßt gesehen, weil bei uns noch kein Fall von Trichinenkranthcit bei Menschen oder Schweinen lonstatirt worden ist und weil die bei uns übliche Zubereitung des Fleisches unter Befolgung der oben ange­gebenem Bedingungen sicheren Schutz gegen jede mögliche Beschädigung bietei.

Stuttgart, 4. März 1864.

Königl. Medicinal-Ccllegium.

Wn!dfi'Utt'or0nmlq.

Die Orlsvorsteher werden angewiesen, dieselbe in ihren Gemeinden verlesen zu lassen.

Neuenbürg, 16. März 1H64.

K Farsiamt.

L -on g.

C a .

Mo i. tag, den 2l März 1864,