Tagesereignisse.
— Stuttgart. 20. Febr. (58. Sitzung der Kammer der Abgeordneten. "Schluß.) Art. 10. des Fischereigesetzes, welcher den Fischereiberechtigten erlaubt, zur Ausübung ihres Rechts die Ufer zu begehen, gegen die Verpflichtung des Ersatzes etwaigen Schadens, das Betreten eingefriedigter Grundstücke ohne Erlanbniß des Eignrthümers aber untersagt, wird angenommen, ebenso Art. 11., wonach von dem beabsichtigten Abschlagen des Fisckwassers den Fischerciberechtigten rechtzeitig Anzeige zu machen ist, sofern nicht Gefahr auf dem Verzug liegt. Art. 12. des Entwurfs lautet: Die Verunreinigung der Fisckwasser durch schädliches Abwasser oder durch sonstige die Fische gefährdende Abfälle gewerblicher Einrichtungen ist möglichst zu vermeiden, und bei der polizeilichen Kognition über die Einrichtung solcher Anstalten das Interesse der Fischerei insbesondere durch Anordnung von s-chutzmaßrcgeln gegen Verunreinigung der Fischwasser zu wahren. Tie Kommission beantragt den Strich, Oesterlen Annahme des Artikels mit! denn Zusatze: Insofern solche Schutzmaßregeln ohne unverhältniß- mäßige Belästigung ansgesührt werden können Cavallo erklärt sich für die Nothwendigkeit des Schutzes der Industrie,, der Minister für den Vorschlag Oesterlens, welcher das richtige Maß treffe. Schuldt: Die Verunreinigung der Flüsse durch Fabriken rc. könne nicht vermieden werden. Das Abwasser könne der Natur der Sache nach nirgends anders hingeleitet werden, als in die Flüsse, La diese in den tiefsten Theilen der Thäler sich bewegen. Wolle man die lästige Bestimmung des Art. 12. aufrecht erhalten, so würden eine Menge von Beschwerden und Prozessen und die nachtheiligsten Geschäftsstörungen aller Art entstehen. Gewerbliche Einrichtungen auf solche Art zu beeinträchtigen, ja am Ende sogar durch den zweiten Absatz des Art. zu verhindern, dazu liegen in der That keine triftigen Gründe vor. Ueberdieß bitte er zu bedenken, daß die Fischzucht in größeren Flüssen, wie Neckar, Enz, Nagold re. von ganz untergeordneter Bedeutung und jedenfalls hier der Schaden ganz unbedeutend sei. Auch Ammermüller erklärt sich dagegen, indem Alles, was man von der Schädlichkeit der Abfälle aus gewerblichen Etablissements für das Leben der Fische sage, übertrieben und nichts sei; dennoch wird der Art nach Oesterlens Antrag mit 41 gegen 81 St. angenommen. Art. 13., welcher das Flachs- und Hanfrösten in Fisckwassern verbietet, wurde gestrichen, die weiteren unwesentlichen Artikel (14—17) werden obne Anstand erledigt. — 23. Febr. (59. Sitzung.) Höldcr richtet die Anfrage an das Ministerium des Aeußern: Welche Mittheilung hat der Minister der Kammer über das Ergebniß der Würzburger Konferenzen zu machen? Das ganze Land sehe mit der größten Spannung dem Ergebniß dieser Konferenzen entgegen, und die Kammer habe ihre Beräthung über das Kceditvotum bis zur Rückkunft des Ministers ausgesctzt. Er halte demnach den Wunsch nach authentischen Mittheilungen über die Konferenzen für begründet, und er drücke zugleich die Hoffnung aus, daß diese Mittheilungen nicht so ausfallcn werden, wie die öffentlichen Blätter bereits angcdeutet haben, sondern daß dieselben den Beweis liefern werden, daß Württemberg aus der bezeichneten Konferenz mit Energie für die.Wahrung der Rechte und der Interessen Deutschlands eingetreten sei. — Die Tagesordnung führt auf die Beräthung von Berichten der Petitionskommission. Die Petitionen bieten kein Interesse. Schneider entwickelt seine Motion, betr. die Verlegung des Rcchnungstermins vom 1. Juli auf den 1. Jan. Die Motion wird an die Finanzkommission gewiesen und der Druck derselben mit 63 gegen 2 Stimmen beschlossen. Freih. v. Varnbüler begründet seinen Antrag, betr. die Ausstattung eines Jnvalidenfonds. Er bezeichnet den dermaligcn Zeitpunkt sowohl nach der finanziellen Lage des Landes, als auch nach der allgemeinen politischen Weltlage als besonders geeignet, die verlangte Fürsorge zu treffen. Der Fonds soll zunächst für neu anwachsende Kriegsinvaliden bestimmt und ein bereits bestehendes Staatsgebäude als Jnvalidenhaus eingerichtet werden. Zugleich wünscht der Antragsteller, daß die Bezüge der Landesinvalidcn jetzt schon erhöht werden. Die Motion wird an die Finanzkom- misfion gewiesen und der Druck derselben mit 67 gegen 3 St. beschlossen. Schuld!, Zeller, Landenberger, Cavallo re. stellen den Antrag, den hochwichtigen Art. 12 des Gesetzes über die Fischerei
in der nächsten Sitzung wieder zu berathen, weil bei der ersten Beräthung vielen Mitgliedern, welche zum Schutz der Gewerbe haben sprechen wollen, das Wort abgeschnitten worden sei, einige andere Mitglieder aber erklärt haben, sie haben abgestimmt, ohne gehörig orientirt zu sein. Nachdem dafür und dagegen gesprochen war, setzt der Präsinent den Antrag auf die zweitnächste Sitzung. — (60. Sitzung.) Tagesordnung: Gesetzesentwurf, betr. den Erwerb und Besitz von liegenden Gütern im Inland durch Ausländer. Art. l. stellt die Ausländer Betreffs der Fähigkeit zum Erwerb und Besitz liegender Güter im Inland den Inländern gleich und hebt alle entgegenstehenden Bestimmungen der bisherigen Gesetzgebung auf. Nach Art. 2. ist der Besitz eines Guts für den Ausländer mit dein Genüsse derselben Rechte wie für den Inländer verbunden, mit einziger Ausnahme der durch den Besitz des württ. Staatsbürgerrcchtcs bedingten Befugnisse. Art. 3 bestimmt, daß der Ausländer wie der Inländer auch nur die auf dem Grundeigenthum haftenden Lasten und Abgaben zu tragen hat. Art. 4 unterwirst den Ausländer in allen das diesseitige Gut betreffenden Rechten und Verbindlichkeiten den Landesgesctzen. Das ganze Gesetz wird unverändert einstimmig angenommen * - Bei der hieraus folgenden Beräthung über die Beschlüsse der Kammer der Standesh rren zu den Beschlüssen der zweiten Kammer, betr. den Gesctzesentwurf über die bürgerlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen wird der von der diesseitigen Kammer aufgestellte besondere Artikel: Die Religionsversebiedenheit zwischen Christen und Israeliten bildet kein bürgerliches Ehehindcrniß. Auf Ehen zwischen Christen und Israeliten findet das Gesetz vom 1. Mai 1855 Anwendung, — welchen die Kammer der Standes- herren abgelehnt hat , dem Kommissionsantrag gemäß nicht weiter festgehalten, sondern dem Beschluß der jens. Kammer auf Weglassung desselben mit 53 gegen 22 St. zugestimmt.
— Karlsruhe, 24. Febr. Tie erste Kammer nahm heute das Gesetz über die Nichtentlassung der Exkapitulanten in der von der zweiten Kammer beschlossenen Fassung einstimmig an. Die kurze Diskussion drehte sich um das Verhältnis) des Einstehers zum Einsteller. Staatsminister Stabe! legte einen Gesetzesentwurf vor, wonach die Beschränkungen dcS Liegenschaftserwerbs durch Ausländer aufgehoben werden sollen (Schw. M.l
— Frankfurt, 25. Febr. Der Senat beschloß, angesichts der drohenden Lage Deutschlands die Aushebung von 300 Büraer- söhnen dem gesetzgebenden Körper vorzulegen.
— Weimar, 24. Febr. Nach der Wenn Ztg. sind die An
gaben der N. Würzb. Ztg bezüglich der auf der Ministerkonferenz gestellten Anträge und Gegenanträge gänzlich unrichtig. Altenburg war dabei unvertrctcn. (Schw. M.)
— Eine große Anzahl angesehener Männer ans ganz Baiern ladet alle Freunde Schleswigs in Baiern zu einer Sonntag, den 28. d. M., Nachmittags 3 Ühr, in dem städtischen Redoutensaal >u Erlangen abzuhaltenden Versammlung ein. um die Einmütbia- keit des gesummten bairischen Volkes in dieser Lebensfrage Deutschlands feierlich zu beurkunden..
— Hannover, 23. Febr., Mittags. In zweiter Kammer wurde Bennigsen's Urantrag auf Niedersetzung einer Schleswig- Holstein-Commission gegen die drei Stimmen der anwesenden Minister Windlhorst, Erxlebcn und Lichtenberg angenommen
— Berlin, 22. Febr. Die ersten Transporte rer österreichischen Verwundeten von Altona Rendsburg und Schleswig werden in 6 bis 8 Tagen hier eintreffen. Es haben sich zu ihrer Aufnahme und Beherbergung 350 Personen gemeldet, bei denen die Verwundeten die beiden hier abzuhaltenden Rasttage verbringen werden Für die nächste Woche sind fast noch an jedem Tage Truppendurchzüge angemeldet worden. Es werden weitere Rüstnnacn in Aussicht genommen und alle Anstalten getroffen, den Angriffen der Dänen zur See erfolgreichen Widerstand entgeaensetzen zu können. Das Oberkommando über die maritimen Operationen wird der Admiral Prinz Adalbert von Pre-ßen führen und sich als Kommaneoschiffes des Tampfaviio's Grille bedienen. — Die bier anwesende Deputation von sckleSwig'schcn Stäiidemstgliedern sollte gestern vom König emvsangen werden, wurde aber auf einen andern Tag in den Palast besckueden. Herr v. Bismark, der zuerst zwei Mitglieder der Deputation bei sich sah und die-