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Calw er Wochenblatt.

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Donnerstag, den 28 . Januar.

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Amtliche Dekünntmachungen.

Lchrkurs für Obstbau in Hohenheim.

In dem bevorstehenden Frühjahr wer­den, wie in den letzten Jahren, junge Leute, die sich Kenntnisse und Fertigkeit in der Obst­baumzucht erwerben wollen, zum praktischen Unterricht in Hohenheim ausgenommen. Die Lehrlinge haben dort aus ihre Belehrung berechnete Arbeiten zu verrichten und erhal­ten dadurch hinreichend Gelegenheit, in der Anpflanzung von Baumqärten, in der Pflege und Erhaltung älterer Bäume, in der Er­ziehung junger Obstbäume in der Baum­schule, sowie in den verschiedenen Vered­lungsarten, im Baumschnitt u. s. w. sich so zu unterrichten, daß sie bei Eifer und Fleiß dahin gelangen können, alle diese Arbeiten sofort selbstständig vorzunehmen. Zugleich erhalten sie einen populären theoretischen Unterricht in der Obstbaumzucht und wer­den namentlich an Regentagen durch Auf­gaben, durch Lesen pomologischer Bücher und in anderer geeigneter Weise beschäftigt. Die Lauer des Unterrichts beträgt im Früh­jahr 4>5 Wochen und währeno des Som­mers zum Behuf der Erlernung des Oku- lirens 8 Tage. Für Wohnung und Kost haben die Lehrlinge selbst oder ihre Absen­der zu sorgen und ist, in dem Gesuch um Aufnahme Nachweisung darüber zu geben, wer die Aufenthaltskosten in Hohenheim bestreiten würde. Von Seite des Instituts wird übrigens dafür Sorge getragen wer­den, daß die Lehrlinge Wohnung und Bett um die billigsten Preise erhalten. Jeder Lehrling hat sich die erforderlichen Werkzeuge, wie ein Veredlungsmesser, ein Gartenmes­ser, einen Spaten, eine Haue, eine Baum­säge, sowie die zum Unterricht erforderlichen Lehrbücher selbst anzuschaffen, womit ein Aufwand von ungefähr 6 fl. verbunden ist, und können diese Gegenstände sämmtlich in Hohenheim angekauft werden. Nach Ab­lauf der ersten 14 Tage wird den Lehrlin­gen ihre Arbeit, soweit ihnen solche über­haupt gewährt werden kann, mit täglichen 12 kr. abgelohnt. Ueberdieß wird an eine Anzahl der bedürftigeren Lehrlinge aus de­ren gleich bei der Anmeldung zur Aufnahme in den Obstbaulehrkurs hierauf zu richten­des Gesuch ein. Staatsbeitrag von je 12 fl. aus dev Kasse der Centralstelle verabfolgt werden. Bei der Ausnahme wird voraus­gesetzt, daß die Lehrlinge das 18. Lebens­jahr erreicht haben, dag sie ordentlich lesen und schreiben können und daß sie in Gär­ten und Weinbergen- 'o>l^r wenigstens auf

dem Felde zu arbeiten gewöhnt sind, wor­über, sowie über unbescholtenen Ruf und bei den um einen Staatsbeitrag cinkoinmen- den Bittstellern über die Vermögens­verhältnisse sich auszuweisen ist. Auf diesen Unterricht werden die landwirthschaft- lichen Vereine und die Gemeindebehörden noch besonders aufmerksam gemacht. Zur Anmeldung wird eine Frist bis zum 20. Febr. d. I. anberaumt und sind die An- meldungsgesuche an die Jnstitutsdirektion in Hohenheim zu richten. Sollte nach der Zahl der um Zulassung zum Obstbaulehr­kurs einkommenden fähigen Bewerber die Abhaltung von mehr als einem Lehrkurs wünschenswerth erscheinen, so wird hiezu auch Heuer, wie in den letzten Jahren ent­sprechende Einleitung getroffen werden.

Stuttgart, den 20. Januar 1864.

K. Centralstelle für die Landwirthschast.

2)1. C a l w.

Fahnliß-Verkauf.

An den nachbemerkten Tagen findet im Hause des Kaufmanns Ferdinand Geor- gii dahier eine Fahrniß-Anktion statt und wirb verkauft unter der Bedingung baarer Bezahlung:

Montag, den 1. Februar, von Morgens halb 9 Uhr an:

Gold und Silber, Frauenkleider, Bett­gewand und Leinwand.

Dienstag, den 2. Februar, von Nachmittags 1 Uhr an:

Leinwand, soweit nicht am ersten Tage abgehend, ferner Messing-,,Zinn-, Kupfer-, Eisen-, Blech-, Glas- und Porzellan-Geschirr.

Mittwoch, Len 3. Februar, von Morgens halb 9 Uhr an:

Schreinwerk und allerlei Hausrath.

Die Verkaufsgegenstände sind meist noch gut erhalten und werden Kaufsliebhaber hiermit freundlich eingeladen.

Den 26. Januar 1864.

Aus Auftrag:

K. Gerichtsnotariat.

G e h r i n g.

Forstamt Neuenbürg.

Revier Langenbrand.

Holz-Verkauf

am Freitag, den 29. d. M.,

Vormiitags 9 Uhr,

aus dem Rathhaus in Waldrennach: aus den Staatswaldungen Bühl, Ulrichs-!

Wald, Brennerwäldle, Hausackerwald:

181 Stück tannenes Langholz; !

aus den gleichen ^Waldungen, sowie aus

dem Hirschgarten, Seelach, Sackberg: 2050 Bohnenstecken, 6125 Rebpsähle, 39540 Floßwieden, 1100 Flößer­stangen, 6038 Baumstickel, 14435 Hopfenstangen,2048Eerüststangen; vom Ulrichswald:

3 Klafter lerchene Nutzholzprügel; vom Hausackerwald und Brennerberg:

9 Klafter tannene geringe Prügel, 6 Klafter tann. Abfallholz; vom Bühl:

2V< Klafter dto.

Neuenbürg, 20. Januar 1864.

K. Forstamt.

Lang.

2)1. Würzbach, OA. Calw.

Bau-Akkord.

Die Gemeinde beabsichtigt neben der Restauration derKirche auch einen neuenKirch- hof zu erbauen, und denselben am gleichen Tage im Submissionswege zu verakkordiren. Der Ueberschlag berechnet sich wie folgt: ns) Umgrabung 162 fl. 6 kr.

b) Maurer-und Stein-

hauerarbeit 1085 fl. 18 lr.

osi Schlosserarbeit, 1

eisernes Thor 86 fl. kr.

<0 Anstrich 7 fl. kr.

. zus. 1340.fl. 24 kr. Plan, Ueberschlag und . Akkordsbedin- gungen sind, bei dem Unterzeichneten auf­gelegt und haben die Liebhaber ihre Ange­bote, in welchen der Abstreich in Prozenten ausgedrückt sein muß, unter Anschluß von Vermögenszeugnissen, schriftlich, versiegelt ! mit der Aufschrift

!Anbot auf den neuen Kirchhof" spätestens bis

Montag, den 1. Februar, Vormittags 11 Uhr,

bei dem Schultheißenamt Würzbach einzu­reichen.

Nachmittags 2 Uhr findet die urkund­liche Eröffnung der Offerte statt, welcher die Submittenten anwohnen können.

Ten 25. Januar 1864.

Aus Auftrag des Gemeinderaths: Werkmstr. Werner.

Weil die Stadt.

Floßwied eu-Lerkauf.

Am Montag, den 8. Februar, Vormittags 11 Uhr,

verkauft die hiesige Stadtgemeinde in ihren Waldungen auf Möttlinger Markung 11400 Stück Floßwieden.

Der Verkauf findet um die gedachte