wurde heute die t und dem An- ie königliche Prä- Politik deS Mi- licher Erwägung, zens und Deutsch- zu achten. Das lührlich unv ohne eußens von den e Erbfolge prüfe öundespsticht der gegen Gefahren, a könnten. Das auf sich nehmen l versagen, oder elche in die zwei- ,ig erwarte also.
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zur Hälfte schon rnd am weitesten 10 Uhr Nachts, Hand oder Fuß rufen — renn sßere der Gestal- das Gesicht ge- nt der Brust auf i, in den finsteren
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(Pr.): Hr. Delan > > o t.
Das Calw«rWochtn- t>tlMerscl>cint>vöcke»t- U-l! dreimal, nämlich jpicnsiag, Ponncrstas «. Samstag. Avmme- «lentsvreiS kalbjästrl. 1 st., durch die Pan bezogen im Bezirk 1 fl. 15 kr., sonst in ganz Württemberg 1 st 30kr.
Calwer Wochenblatt.
Amts- und Intelligenzblatt für den Pezirk.
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Nro. 2
Samstag, den 9. Januar.
1864 .
Amtliche Bekanntmachungen.
Aufruf an diejenigen Exkapitnlaiiten, welche für Rekruten der dießjährigen Aushebung einstchcu wollen.
Um den Bedarf von Einstehern bei der nächsten Aushebung zu decken, werden diejenigen Unteroffiziere und Soldaten, welche noch nicht über zwei Jahre aus dem K. Militär ausgeschieden sind, sowie diejenigen beurlaubten '.Unteroffiziere und Soldaten, deren Dienstzeit im Laufe der ersten sechs Monate dieses Jahrs (bis letzten Juni einschließlich) zu Ende geht, soferne sie geneigt sind, für Rekruten der dießjährigen Aushebung auf sechs Jahre einzustehen, hiemit aufgefordert, mit gememderäthlichm vom Oberamte beglaubigten Zeugnissen über ihre Aufführung und beziehungsweise mit ihren Militärabschieden versehen, längstens bis zum 15. Februar d. I. bei denjenigeu Regimentern, bei welchen fie unmittelbar vor ihrer Beabschiedung gestanden sind oder derzeit noch stehen, zur Ausnahme in die Ein- steherlisten sich zu melden.
Den 2. Februar 1864.
Kriegsministerium.
An die Ortsvorstcher.
Pflegschastliche Gelder können wie bisher in Württcmbergischen Staats- Obligationen und nunmehr auch mit Genehmigung des Waisengerichts in Obligationen des Württemberg. Cre- dit-Vereins angelegt werden (Erlaß des Pupillen-Senats des K. Obertribunals vom 14.—27. November 1863.) Sowohl die Staats-Obligationen als auch die Credit- vereins-Obligationen sind auch fernerhin auf den Namen der Pflegschaft einzuschrei- ben. Eine besondere Ermächtigung der Pfleger zu Beibehaltung der Zinsleisten nebst Zinsabschnitten (Talons und Coupons ist nicht mehr erforderlich (Verfügung des K. Justiz-Ministeriums vom 9. Okt. 1863 Reg.-Blatt S. 204). Hiernach sind die Pfleger in vorkommenden Fällen zu belehren.
Calw, den 3. Januar 1864.
Oberamtsrichter
Hartmeyer.
2)2. Möttlingen,
Gerichtsbezirks Calw.
Gläubiger-Ausruf.
Auf Verlangen der Erben des verstorbenen Michael Heldmaier, gewesenen Mrgers, Webers und Gemeinderaths dahier, werden dessen Gläubiger und insbesondere Diejenigen, welche aus von dem
Erblasser eingegangenen Bürgschafts-Verbindlichkeiten Ansprüche zu machen haben, aufgefordert, ihre Forderungen binnen 14 Tagen, von heute an gerechnet, bei dem Schultheißenamte Möttlingen unter Vorlegung der Beweis-Urkunden geltend zu machen, widrigenfalls sie sich selbst zuzusckrei- ben haben, wenn in Folge unterlassener Anmeldung ihrer Forderungen Nachtheile für sie yitstehen sollten.
Möttlingen, 2. Januar 1864.
K. Amtsnotariat Liebenzell und Gemeinderath Möttlingen. vclt. Amts-Notar Hobbhahn.
Calw.
Auf dem Fruchtmarkt ist
ein Sacktrager
anzustellen. Bewerber haben sich binnen 8 Tagen zu melden.
Stadtschultheißenamt.
Zahlung der Hvfpacht-Zinfe.
Die auf letzt Martini verfallenen Hof- ,Pacht-Zinse sind binnen 8 Tagen an die Stadtpflege zu zahlen.
Calw, 7. Januar 1864.
Stadtpfleger
Schüler.
Schmieh, Oberamts Calw.
Holz-Verkauf.
Am Montag, den 11. Januar 1864, Morgens 10 Uhr,
verkauft die hiesige Gemeinde auf dem Rathhause dahier
circa 250 Stück Sägholz und ungefähr 200 Stück Floßholz.
Ferner wird Mittags 12 Uhr der Holzhauer-Akkord von ungefähr 40 bis 50 Klaftern Scheikerholz verabstr icht.
Sodann Nachmittags 1 Uhr her Stein- verkleinerungs-Akkord von ungefähr 1000 Roßlasten Kalksteine verakkordirt werden.
Liebhaber werden hiezu eingßladen.
Schmieh, den 31. Dezember 1863.
Gemeinderath.
Schultheiß Ehrhardt.
Außeramtliche Gegenstände.
Danksagung.
N Für die Liebe unv Theilnahme, welche uns durch das unerwartet schnelle Dahinscheiden unseres ge- liebten einzigen Sohneö zu Thcil
^ wurde, sowie für den erhebenden Gesang vor dem Hause und am Grade
von dem Herrn Lehrer und seinen Mitschülern, sage, den gerührtesten Dank
Johann und Catharine Zitzman» mit ihrem einzigen Töchtcrle.
Danksagung.
V Allen unfern Verwandten,Freun-
WA, den und Bekannten, die unserer Gattin und Mutter durch ihre
Begleitung zu ihrer Ruhestätte.
» die letzte Ehre erwiesen, und besonders den HerrenEHrenträgern undSängern bezeugen wir unfern gerührtesten Dank.
Ferd. Georgii.
Emil Georgii.
Gläubiger-Aufruf.
Die Schuldensache des Fr. Freudenreich in Weltenschwann soll außergerichtlich erledigt werden. Es werden dcß- halb dessen sämmtlicke Gläubiger, bekannte und unbekannte, aufgefordert, ihre Forderungen längstens bis
Mo,lag, den 11. Januar, bei Gutsbesitzer E. Horlacher in Calw anzumelden.
2)1. Calw.
von der Compllgnie Nationale du Caoutschouc Souple in Paris,
daS Eleganteste, das bis jetzt in Damen- galochen gemacht worden ist.
Um dieselben bei trockenem Wetter eui- ftecken zu können, sind die Galochen mit wasserdichten Täschchen jedoch auch ohne solche zu haben bei
I. Ziegler, Schuhmacher.
Haus-Verkauf.
Unterzeichneter ist gesonnen, seinen noch übrigen HauSthcil vollends
. zu verkaufen, welcher noch besteht
in 2 heizbaren Zimmern,Küche, Oehrnkammer and Platz zu Holz, sowie Laden mit Laden- stube, 1 ungewölbte« Keller, 1 Stall und 3 Ruth. Hofraum.
Wer innerhalb t4 Tagen das höchste Angebot macht, dem wird es zugeschlagen.
Calw.
Ein Paar graue fast neue
Handschuhe von Wollenstoff
sind im G. D ö rte n b« ch'schen Hause vor einigen Wochen liegen geblieben. Man bittet den Eigenihümcr, solche abzuholen.