Berathung icrung und m Raumes ! uern, nicht ! ie bejchl»s- I 18. Dez.) alwurf ein, Uh Römer, Wohl des j leiden soll. ^ :t a. M., > l Abgcvrd- I w: ,Tas gefährdetes )ren recht- müthtg in Mitglieder i gesetzlich eben, daß cht Herzog Bund er­lich diesem -ümer »vn >rtre-nliche sich ferner, he siir das rintretetr, cn Mitteln schlands in ch anderer

beschließt, i des Her- u zeichnen.

>ll Herzog mgen seine nomite für vischen der em Herzog

its die erste vergriffen.

^öffentliche n Minister ige Politik e gebilligt, wiederholt, ndet erach- ihrung der Rechte der tönig hofft l er, seiner . d anstrebe. ,

w Kammer l i Stimmen i angetrage- ^ elehnt, weil ^ l Bismarck- ldmarschc

rt nach Ab- i seiden soll. I richs; und > sofort dem sche Obrig- unsereOb- nstruppen) I

U. Hrberle.

' -den Kirchen- j Gunderl. l Heber le.H-^

IW S ch m i b t. ^

Das Calwer Wochen- intt erscheint wöchent­lich zweimal, nämlich Mittwoch u. Samstag. AVonnementSvreis balb- jähri.S4kr., durchdiePvst bezogeninWürttemberg I ü. 2l kr. Einzelne Kmmnern kosten 2 kr.

In Ealw abonnirt man bei der Redaktion, aus- wärts bei den Boten oder dem nächstgcleq,- ^ neu Postamt. Die EinrückungSgebichr be­trägt 2 kr. für die drei-

... . - ^ « , spaltige Zeile oder deren

Amts- und InteUrgenzblatt für den Kezrrk. Na.».

Calwer Wochenblatt

Nro. 101.

Mittwoch, den 30. Dezember.

1863

Einladung zum Abonnement.

Amts- und Jn-

Mit dem I. Januar 186Ä beginnt wieder ein neues Abonnement auf das^tllUltk Wüchetlblllll"

telligenz-Blatt für den Bezirk. . ^ ^ .

Um die Tagesereignisse schneller und vollständiger mittheilen zu können, insbesondere aber um die Mlßüchkeit, daß der unterhaltende Theil, welchem viele der geehrten Leser ein besonderes Interesse widmen, so oft unberücksichtigt bleiben mußte, zu beseitigen, habe ich mich entschlossen, das Wochenblatt vom Neujahr ab

wöchentlich dreimal,

nämlich Dienstags, Donnerstags und Samstags,

erscheinen zu lassen, wodurch ich in beiden Richtungen zu befriedigen hoffe.

Ler Abonnementspreis wird n«r um S kr. erhöht und beträgt somit für hier statt seither 54 kr. nur 1 fl. halbjährlich, durch die Post bezogen im Bezirk 1 fl. 15 kr., sonst in ganz Württemberg 1 fl. 30 kr. ,

gM- Das Blatt wird in der Stadl je am Vorabend, also am Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgetragcn, den dasselbe bei mir Abholenden jedoch erst am folgenden Morgen von 8 Uhr an verabfolgt. Der Tragerlohn beträgt halbjährlich tt kr., mehr zu fordern ist die Austrägerin nicht berechtigt. ,

Die auswärtigen Abonnenten erhalten das Blatt mit der Frnypost.

Zu zahlreichem Abonnement hiermit freundlichst einladend, bemerke »ur noch, daß die Bestellungen für die Stadt bei mir selbst, für auswärts bei den Bote» oder dem nächstgelegenen Postamt (nicht bei mir) zu machen sind. Auswmtige Abonnenten belieben ihre Bestellung sofort zu erneuern, damit im xBezug keine Unterbrechung eintritt.

Inserate, deren Aufnahme in die am Abend auszugebende Nummer gewünscht wird, muffen spatasrens Lrormrttags ill Uhr abgegeben werden; später abgegebene weiden unbedingt für die nächste Nummer zurückgelegt JnfertivnSprerS 2 kr. die Zeile oder deren Raum. Bei mehrmaligem Einrücken wird entsprechender Rabatt gewährt.

Amtliche Dekanntmachungen.

C a l w.

An die Ortsvorsteher.

Die Ortsvorsteher werden daran erinnert, daß nach §. 27. der Instruktion zum Kriegs- dienstgesetze das für das Bezirksverfahren be­stimmte Exemplar der Rekrutirungslisten spä­testens am 2. Januar dem Oberamt zu über geben ist.

Den 28. Nezemb« 1863.

K. Oberamt.

Schippert.

Calw.

An die Ortsvorsteher.

In Folge Ministerialerlasses vom 12. d. M. werden die Ortsvorsteher angewiesen, die ihnen zugekommenen Tabellen über die in den Ge­meinde-Armenhäusern untergebrachten Armen nach dem Stande vom Schluffe des gegen­wärtigen Jahres auszusüllen und binnen 10 Tagen vorzulegen.

Den 28. Dezember 1863.

K. gemeinsch. Oberamt.

Schippert. Heberl e.

Cal w.

Aufforderung.

Bäcker und Gaffenwirth Gottlieb Baier in Calw bat um Verleihung des persönli­chen Speisewirthschaftsrechts gebeten.

Etwaige Einwendungen gegen dieses Ge­

such sind binnen 15 Tagen bei dem Oberamt werden, daß sie hinsichtlich eine« etwaigen vorzubringen. lVergleichs. der Genehmigung de« Verlaufs

Den 23. Dezember 1863.

K. Oberamt.

S chippert.

2)2. Calw.

Schulden-Liquidation.

In der Gantsache des verstorbenen Jo­hann Georg R a u, Maurers und Mühlstein­hauers von Altbulach, wird die Schuldenli­quidation sammt den gesetzlich damit verbun­denen weiteren Verhandlungen am

Montag, den 1. Februar 1864, Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Altbulach vorgenommen werden, wozu die Gläubiger und Bürgen an- durch vorgeladen werde», um entweder per­sönlich, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens,

der Massegegenstände und der Bestätigung des Güterpflcgers, der Erklärung der Mehr­heit ihrer Klasse beitreten.

Das Ergebinß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedi­gung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinrcicht. Ten übrigen Gläubigern lauft die gesetzlicke sünszchntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers, in dem Fall, wenn der Liegcnschaftsverlaus vor der Liquidationstagfahrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Ver­laus erst nach der Liquidationstagfahrt vor sich geht, von dem Berkaufstage an.

Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot

vor oder an dem Tage der Liquidationstag- sogleich verbindlich erklärt und seine Zah fahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Re- lungSsähigkeit nachweist, zeß, in dem einen, wie in dem andern Fall. Den 22. Dezember 1863. unter Vorlegung der Beweismittel für die K. Obcramtsgericht.

Forderungen selbst sowohl, als für deren et- Hart me her.

waige Vorzugsrechts anzumelden. Die nicht ^

liquidirendcn Gläubiger werden, soweit ihre Revier Liebcnzell.

Forderungen nicht ans de» Gerichtsakten bekannt Holz B e 1' k ll U s

sind, an dem Schluffe der Liqnidalions- am 2. Januar 1864,

Verhandlung durch Bescheid von der Masse Vormittags 10 Uhr,

ausgeschlossen, von den übrig«» nicht ersehet- im Hirsch in Jgelslocb:

nenden Gläubigern aber wird angenommen Vom vordem Collback, Moos, Rvllmkß,Thann-

LM" Wegen des Nenjahrfestes erscheint die nächste Nummer erst am Montag Abend.