Äatwer Wochen­blatt erscheint wöchcnt- >,-» >wei»iol, »omlich Mittwoch u Kamftag. tibonneinentovreiskolb- Mrt.5-tkr..durlt-dlePvst bezogeiiinWiirttemberg I ft. 21 kr. Einzelne Nummern kosten 2 kr.

In Calw abonnirt ms, bei der Redaktion. a»-> wärts bei den Bot.u oder dem nächstgelecr.- ^ neu Postamt.- De Einruckunqeqebühr b,- träat2kr. für die dr«i-

AmLs- und InteUigcnzblatt für den Dezrrk.

Calwer Wochenblatt

Uro. 99. Samsta g, den 19. Dezember. 1863.

Einladung zum Abonnement.

Mil dem 1. Januar 1864 beginnt wieder ein neues Abonnement auf dasClllwet Wochenblatt", Amts-und In­telligenz-Blatt für den Bezirk.

U» »i, Tagesereignisse schneller und vollständiger mitkheilen zu können. insbesondere aber um die Mißlichkeit, daß der unterhaltende Ttzeil, welchem viele der geehrten Leser ein besonderes Interesse widmen, so oft unberücksichtigt bleiben mußte, zu beseitigen, habe ich mich entschlossen, das Wochenblatt vom Neujahr ab

wöchentlich dreimal,

nämlich Dienstags, Donnerstags und Samstags, erscheinen zu lassen, wodurch ich in beiden Richtungen zu befriedigen hoffe.

Der Abonnemcutspreis wird nur um 6 kr. erhöht und beträgt somit sür hier statt seither 54 kr. nur 1 stl. halbjährlich, durch die Post bezogen im Bezirk 1 fl. 15 kr , sonst in ganz Württemberg 1 fl. 30 kr. ,

Zu zahlreichem Abo»neme»t hiermit freundlichst einladend, bemerke »ur noch, daß die Bestellungen für dre Stadt bei mir selbst, sür auswärts bei den Bote» oder dem nächstgelegenen Postamt (nicht bei mir) zu machen sind.

Der JnsertionspreiS beträgt 2 kr. für die gewöhnliche Zeile oder deren Raum; für anonyme Anzeigen ist eine Extra- Vergütung v»n 3 kr. zu leisten. Bei mehrmaligem Einrücken wird entsprechender Rabatt gewährt.

A. Beischlag er.

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Amtliche Dckg»ntmachnngcn.

Dir Königlich Württeinbergische Negierung

de» Schwarzwatd-Ärcises an das Königliche Oberamt und gemcinschaft liehe Oberamt Calw.

Die Direction des württembergiscben Cre- diivereins hat kürzlich gebeten, es möchte das Ministerium des Innern die in seinem Res fort stehenden Anstalten, sowie Gemeinde und Stistungspstegen auf die Dortheile auf­merksam machen, welche mit der Anlegung von Geldern in Creditvereins-Obligationen »erkunden seien.

Demgemäß ist die Kreisregierung beauf­tragt worden, den Verwalrungsbehördcn der unter ihrer Aufsicht stehenden Körperschaften und Stiftungen eröffnen zu lassen, daß die Obligationdn des wnrttembergischen Credit- Vereins die sür die Veranlagung öffentlicher Gelder erforderliche Sicherheit darbieten, da­her den Verwaltungs-Behörden die Erwer­bung solcher Obligationen, die übrigens auf den Namen der erwerbenden Körperschaft oder Stiftung cinsckreiben zu lassen wären, unbe­nommen bleibe, daß aber dem eigenen Er­messen der Verwaltungs-Behörden anheimge­geben werden müsse, ob sie den Erwerb von Creditvereins-Obligatione» für ihre Verwal­tungen für angemessen erachten.

Hienach hat das Oberamt beziehungsweise gemeinsch. Oberamt das Weitere zu besorgen.

Reutlingen, 12. Dezember 1803.

Autenrieth.

Vorstehender Erlaß wird den Stistungs und Gemeinderäthen zur Kenntnißnahme und Nachacktung eröffnet.

Calw, 17. Dezember 1863.

K. Oberamt und gcm. Oberamt.

Schippert. Heberte.

Die K. Centralstolle für LaudeskilltursaHeu

an das L.4. Vberamt Latw.

Es ist zur Kenntniß der K Centralstelle für Lande-kulttusachen gekommen, daß in Voll­ziehung des Arl. 4. des Gesetzes vom 26. März v. I. über Feldwege einzelne Gemeinde- Behörden detaillirte vollständig ausgearbs»- tete, die ganze Markung umfassende Plane sür eine Kegulirung des Feldwegsystems In­der Ortsmarkung und sür etwaige künftige Feldwegverbefferungen mit nicht unerheblichem Kostenaufwande Herstellen lassen, ohne daß die wirkliche Ausführung irgend eines der verschiedenen in den Planen vorgesehenen Pro­jekte einer Feldwegverbcsserung in Aussicht steht.

Da nun zum Vollzüge des Art. 4 des Gesetzes es genügt, wenn die Gemeinde Be­hörden darüber mit sich ins Reine kommen, ob aus der Gemeindemarkung überhaupt eine Feldwegregulirung als Bedürsniß zu erachten ist und bejahenden Falles, ob und welche der füi nothwendig erachteten Verbesserungen in das Leben gerufen werden soll, sowie ob durch die Verbesserung einzelner Feldweganlagen nicht der durchgreifenden Verbesserung des gesammten Feldwegsystems hindernd entgegen- getreten würde, während andererseits derglei­chen Regulirungsplane, als wesentlich von den jeweiligen Besitz-Verhältnissen abhängig, der Natur der Sache nach schnell veralten, so sieht man sich veranlaß!, das K. Lteramt daraus aufmerksam zu machen, daß es sich schon der Kosten wegen nicht empfiehlt, deraillirte vollständig ausgearbeitete Pläne über die Verbesserung des Feldwegsystems einer gan­zen Markung Herstellen zu lassen, so lange weder deren Ausführung überhaupt, noch zum mindesten eine erheblichere Feldwegregulirung in nahe Aussicht zu nehmen ist.

Stuttgart, den 10. Dezember 1863.

Fleischhauer.

Vorstehender Erlaß wird den Gemeinde- Behörden zur Nackachtung eröffnet.

. Errlw, 18. Dezember 1863.

K. Oberamt.

Schippert.

Außerarnlliche Gegenstände.

C a l w.

Liederkranz.

Heute Abend Gesang und Einzug der Beilräge im Rößle.

Ge werbe-Verein.

Dienstag, den 2>. Dezember 1863, monatliche Versammlung bei Thudium, Abends 8 Uhr.

Tagesordnung:

Vortrag über die Entwicklung der hiesigen Handwerkerbank und deren Nutzen sür die Gewerbetreibenden.

Um recht zahlreichen Besuch bittet

der Ausschuß.

K Nächste» M ontaq, als am Tho- K masscierkag, ba'te ich G

Z MctzclsuM, 8

O wozu höflich eu,ladet G

H Kemps zur Jungfer. G

Hier herannabenden Weihnachten erlaube ich mir mein feines Zuckerbackwerk, wie auch Spreugerlcn, m empfehlende Er­innerung zu bringen.

Färber Schramm'S Wittwe.