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Aro. 38
Mittwoch, den 22. Juli.
1863.
Amtliche Bekanntmachungen.
Der Königliche Verwaltungs-Rath
der Gebaude-Srandverstcherungs-Änstalt
an das K. Odrramt Calw.
Da die vielen durch Kinder herbeigeführten Brandfälle hauptsächlich während und nach der Erntezeit Vorkommen, wo wegen dringender Beschäftigung der Erwachsenen die Kinder häufig nicht beaufsichtigt sind, so wird das K. Oberamt auch dieses Jahr beauftragt, unverweilre Anordnung zu treffen, daß in sämmtlichen feldbautreibenden Orten eine öffentliche Warnung vor den fraglichen Unglückssällen, deren Gefahr durch die um diese Zeit statifindende Anhäufung leicht entzündlicher Felberzeugnisse in hohem jGrade vermehrt wird, ergehen zu lassen und die dringende Aufforderung zu vorsichtiger Aufbewahrung der Zündhölzchen, sowie jzu mög lichster Aussicht aus die Kinder beizusügen.
Die übliche Aufbewahrung der Zündhölzchen in den Mauer-Vertiesungen am Kochherde loder auf den Gcschirrbrettern in der Küche, den Schanzen in der Wohnstube oder Kammer hat sich durch die Erfahrung als ungenügend erwiesen, da die Kinder, besonders die Knaben, bei dem großen Reiz, den dieses Spielzeug für sie hat, auch hoch gelegene und in vorschriftmäßigen Gesäßen verwahrte Zündhölzchen mittelst Aussteigens sich zu verschaffen wissen.
Darüber, in welch anderer Weise diese Zündstoffe sicher auszubewahren seien, wird eine allgemein passende Vorschrift nicht wohl zu finden sein. Es muß vielmehr in jedem einzelnen Hause je nach den besonderen Verhältnissen vor Allem von den Hausbewohnern selbst die geeignete Vorkehr getroffen und ge- handhabt werden, und eben hiezu sollten die Hausväter und Mütter auch aus gegenwärtigem Anlaß wiederholt und dringend ermahnt werden.
Die Orts- und Oberfeuerschauer aber können in wirksamer Weise nachhelsen, wenn sie in jedem Hause den Ort der Aufbewahrung der Zündhölzchen bei jedem Umgänge sich zeigen lassen und von der wirklichen Einhal tung der nöthigen Vorsicht, so viel es ihnen möglich ist, sich überzeugen werden.
Stuttgart, 14. Juli 1863.
Müller.
Vorstehender Erlaß wird den Gemeindebehörden zur Nachachtung eröffnet.
Ueber die getroffenen Anordnungen ist binnen 20 Tagen zu berichten.
Den 20. Juli 1863.
Kön. Oberamt.
Schippert.
Calw.
Auswanderung.
Christian Friedrich Fischer, Schneider von Neubulach, welcher sich seit 1851 in Nordamerika befindet, will dorthin auswandern.
Da derselbe die vorgeschriebene Bürgschaft nicht leistet, so ergeht an etwaige Gläubiger die Aufforderung, ihre Ansprüche an re. Fischer binnen 20 Tagen bei der Ortsbehörde in Neubulach geltend zu machen, wivrigensalls sie die aus der Unterlassung sich ergebenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben hätten.
Den 18. Juli 1863.
Kön. Oberamt.
Schipp ert.
Calw.
Auswanderung.
Johann Gunzenhauser von Otten- bronn wandert nach Nordamerika aus, kann jedoch die erforderliche Bürgschaft nicht leisten.
Etwaige Gläubiger desselben werden daher ausgesordert, ihre Ansprüche binnen 15 Tagen bei der Ortsbehörde in Ottcnbronn gellend zu machen, widrigenfalls sie die aus der Unterlassung entstehenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben haben würden.
Len 18. Juli 1863.
Kön. Oberamt.
Schippert.
Ankündigung eines theoretisch-praktischen Lehrkurses im Huflieschtag für Hnfschmiedmeister in der Thierarzneischnle.
Wie im vorigen Jahre wird auch Heuer vom 1. September an in der Kgl. Thierarzneischule ein besonderer Lehrkurs für Schmied- meister stattfinden, in welchem dieselben in den auf der Beschaffenheit des Hufes beruhenden Grundsätzen des Beschlags unterrichtet und geübt werden sollen. Die Dauer des Unterrichts ist aus 14 Tage festgesetzt, wobei täglich Vor-und Nachmittags abwechselnd mit dem theoretischen Vortrag praktische Uebungen im Beschlag unter Anleitung des Lehrschmieds stattfinden werden. Der Unterricht wird unentgeltlich ertheilt, es haben aber die daran Theilnehmenden sür ihren Unterhalt zu sorgen. Diejenigen Husschmiedmeister, welche die dargebotene Gelegenheit zu ihrer weiteren Ausbildung zu benützen gesonnen sind, haben sich, unter Angabe ihrer persönlichen Verhältnisse und Nachweisung über den Besitz der zum Aufenthalt allhier erforderlichen Mittel, bei Unterzeichneter Stelle spätestens bis den 1. August zu melden, wonach die Auswahl der Zuzulasscnden, welche aus 10 beschränkt wird, unter Mitwirkung der beiden Centralstellen für die Landwirthschaft und sür Gewerbe und Handel getroffen, und die zur
Aufnahme Bestimmten werden einberufen werden. Am Schluffe des Unterrichts erhalten die Theilnehmer ein Zeugniß über den erlangten Grad ihrer Befähigung.
Stuttgart, den 7. Juli 1863.
K. Thierarznei-Schule.
Hering.
Vorstehende Ankündigung wird hierdurch mit dem Anfügen veröffentlicht, daß unbemittelten Bewerbern, welche sich bei dem Unterzeichneten melden, ein Beitrag aus Staatsmitteln von 10 fl geleistet wird.
Calw. 18. Juli 1863.
Vorstand des landw. Bezirksvereifis:
Schippert.
Forstamt Wildberg.
Stammholz Verkauf.
Bei dem — am 24. d. M- zu Calw stattfindenden Stammholz-Verkauf kommen noch weiter
992 Nadelholz-Stämme aus dem Staatswald Baiersbach,
Revier Stammheim, zum Ausstreich.
Wildberg, 19. Juli 1863.
K. Forstamt.
Niethammer.
Forstamt Wildberg.
Holz-Perkauf
am Dienstag und Mittwoch, den 28. und 29. Juli, aus dem Staatswald Baiersbach:' 27°/« Klafter buchene Scheiter,
11 „ „ Prügel,
14 „ tannene Rinde,
21 „ „ Scheiter,
61 „ „ Prügel,
14'/, „ „ Reisprügel,
1 „ tannenes Stockholz,
2988 Nadelholzwellen.
Zusammenkunft je Morgens 8 Uhr auf dem neuen Weg zwischen Holzbronn und dem Hof Dicke.
Es wird hiebei bemerkt, daß durch die Verbesserung der Wege die Abfuhr des Holzes auf die Nagoldthalstraße sehr erleichtert ist.
Wildberg, den 20. Juli 1863.
K. Forstamt.
Niethammer.
2)1. Calw.
Haus-Verkauf.
Die zur Verlassenschaftsmasse der Mn> Jokob Friedrich Wiedeumayer'S Wittwe dahier gehörige Behausung an der Nltburger Straße wird
Montag, den 27. Juli, Nachmittags 1 Uhr,