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Nro. 52.
Mittwoch, den 8. Juli.
1883
Amtliche Dekanrrtmachungen.
Das Ministerium des Innern
an das K. Oberamt Calw.
Bei dem vielfachen Bedürfniß nach Beschaffung guten und zureichenden Trinkwassers muß es für die Gemeinden von hohem Werth sein, daß ihnen der Rath eines tüchtigen Sachverständigen zur Seite stehe, damit sie nicht Kosten für Versuche aufwenden, deren Fruchtlosigkeit ein erfahrener Techniker zum Voraus ankündigen kann, anderseits aber aus diejenige Gewinnungsweise hingeleitet werden, sür welche die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in Aussicht steht und damit überdieß auch die Ausführung in einer sachgemäßen Weise erfolge. Als ein solcher Sachverständiger hat sich der Geolog und Hydrograph vr. Bruchmann in Stuttgart nicht nur durch seine im Jahr 1836 in der Geognosie und in der Lehre von der Entstehung und Bildung der Quellen mit günstigem Erfolg erstandene Prüfung, in Folge welcher er zu Vornahme aller in eiese Fächer einschlagenden Arbeiten, insbesondere zur gesetzmäßigen Revision der auf die Ausführung der sog. artesischen Brunnen sich beziehenden Entwürfe der Amtskörperschasten, Gemeinden und Stiftungen ermächtigt worden ist (Reg.-Bl. von 1836, S. 108), sondern auch durch sein bisheriges Wirken in diesem Fache so erprobt, daß demselben vermöge höchster Entschließung Sr. König!. Maj. vom 14. d. M. der Titel und Rang eines Wasserbau-Inspektors gnädigst verliehen worden ist und daß das Ministerium keinen Anstand nimmt, veranlaßt durch die im Eingang dieses Erlasses erwähnten Rücksichten, die Amtskörperschasten, Gemeinden und Stiftungen aus die Dienste dieses in der Quellenkunde sehr erfahrenen Techni kers hiemit besonders aufmerksam machen zu lassen.
Indem das Oberamt hiezu beauftragt wird, wird bemerkt, daß ein bestimmtes Regulativ für die Belohnung des Wasserbau- Inspektors Bruckmann bis jetzt nicht ausgestellt ist und daß daher die Größe derselben der freien Verständigung desselben mit den ihn zu Rathe ziehenden Corporationen und Gemeinden überlassen bleibt, wobei immerhin zur Berücksichtigung kommen wird, daß re Bruckmann ein Wartgeld aus der Staatskasse nicht bezieht.
Stuttgart, 19. Dez. 1862.
Linden.
-Vorstehender Erlaß wird mit dem Anfügen zur Kenntniß der Gemeindebehörden gebracht, daß d« Amtsversammlung zur Förderung der für einen großen Theil des Bezirks so wichtigen Angelegenheit die Reisekosten des
zu berufenden Technikers auf die Amtspflegkasse übernommen hat
Die Gemeindebehörden, welche sich des Rathes des Wasserbau-Inspektors Bruckmann .bedienen wollen, haben sich binnen 3 Wochen bei dem Obcramt zu melden.
Calw, 3. Juli 1863.
Kön. Oberamt.
Schippert.
An die Gemeinderäthe.
In Folge der Anordnung des K. Verwaltungsraths der Gebäudebrand-Versiche- rungs-Anstalt werden die Gemeinderäthe aufgesordert, nach geeignetem Ausruf an die Betheiligten, die Durchsicht des Feuer-Ver- sicherungsbuchs hinsichtlich der bei der Landesanstalt versicherten Fabriken in Gemäßheit des Art. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 vorzunehmen, und das Ergebniß unter beiläufiger Bezeichnung der zu schätzenden Gegenstände und ihres muth- maßlichen Werthes im Laufe dieses Monats an das Oberamt einzusenden.
Calw, 6. Juli 1863.
Kön. Oberamt.
Schi pp erst.
Forstamt Wildberg.
Revier Naislach.
Holz-Verkauf
am Dienstag, den 14. Juli, aus den Staatswaldungen Hirschteich, Heselberg, Teuselsberg, Ludwigsthann, Rehgrund, Haldenberg:
1'/« Klafter eichene Prügel,
42V« „ tannene Prügel,
34'/« „ tannene Reisprügel,
17V- „ weißtannene Rinde.
Zusammenkunft Morgens 9 Uhr an des Gottschick's Gärtle.
Am Mittwoch, den 15. Juli, aus den Staatswaldungen Bruckmiß. Koch garten, Föhrberg und Blendberg:
1'/« Klafter buchene und birkene Prügel, '/, „ tannenes Spaltholz,
17V» „ tannene Prügel,
17'/« ' „ tannene Reisprügel,
6 „ weißtannene Rinde.
Zusammenkunft Morgens 9 Uhr am Kuchcnbrückle.
Wildberg, 30. Juni 1863.
K. Forstamt.
Niethammer.
Forstamt Wildberg.
Revier Stammheim.
Holz-Verkauf am Mittwoch und Donnerstag, den 15. und 16. Juli,
aus dem Staatswald Weiler, Abth. Ger- berhäule:
V« Klafter eichene Prügel,
2'/- „ buchene Scheiter,
IV» „ buchene Prügel,
28V- „ Nadelbolzscheiter,
65'/« „ Nadelholzprügel,
96 „ weißtannene Rinden
73"/« „ tannene Reisprügel,
565 buchene Wellen,
100 tannene Wellen und zu 150 Wellen geschätzter Schlagraum. Zusammenkunft je Morgens 9 Uhr beim Haselstaller Hof.
Wildberg, den 3. Juli 1863.
Kön Forstamt Niethammer.
Revier Liebenzell.
Der auf Freitag, den 10. d. M., ausgeschriebene Lang- und Klotzholzverkaus von den Schlägen Rollmiß und Moos findet erst am
Freitag, den 17. d. MtS.,
statt.
Neuenbürg, den 4. Juli 1863.
K. Forstamt.
2)2. Ostelsheim.
Gläubiger-Aufruf.
Wilhelm Gußmann, Maurer dahier, ist kürzlich gestorben. Forderungen an denselben sind binnen 8 Tagen beim Schultheißenamt Ostelsheim anzumelten und gehörig zu erweisen. Den 2. Juli 1863.
K. Gericktsnvtariat Calw.
Geh ring.
Revier Liebenzell.
Wiederholter Holz-Verkauf.
Am Freitag, den 10. d. M., Vormittags 10 Uhr, kommen auf dem Rathhaus in Unterreichenbach wiederholt zum Verkauf:
aus dem Staatswald Thannberg:
76 Klafter tannenes Stockholz; aus dem Staatswald Löhneck:
992 tannene Stangen, 1—4" u. D., über 35^ lang,
571 tannene Stangen, 4—7" u. D., 41—50^ lang.
Den 4. Juli 1863.
K. Reviersvrsterei.
Diejenigen Handwerksleute,
welche sür die Stadt Arbeiten gefertigt haben, werden hiermit aufgesordert, ihre Rechnungen binnen 8 Tagen dem Herrn Stadtwerkmeister Kümmerte oder dem Unter-