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Nro. 52.

Mittwoch, den 8. Juli.

1883

Amtliche Dekanrrtmachungen.

Das Ministerium des Innern

an das K. Oberamt Calw.

Bei dem vielfachen Bedürfniß nach Be­schaffung guten und zureichenden Trinkwassers muß es für die Gemeinden von hohem Werth sein, daß ihnen der Rath eines tüch­tigen Sachverständigen zur Seite stehe, damit sie nicht Kosten für Versuche aufwenden, deren Fruchtlosigkeit ein erfahrener Techniker zum Voraus ankündigen kann, anderseits aber aus diejenige Gewinnungsweise hingeleitet werden, sür welche die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in Aussicht steht und damit überdieß auch die Ausführung in einer sachgemäßen Weise erfolge. Als ein solcher Sachverständiger hat sich der Geolog und Hydrograph vr. Bruchmann in Stuttgart nicht nur durch seine im Jahr 1836 in der Geognosie und in der Lehre von der Entstehung und Bil­dung der Quellen mit günstigem Erfolg erstandene Prüfung, in Folge welcher er zu Vornahme aller in eiese Fächer einschlagenden Arbeiten, insbesondere zur gesetzmäßigen Re­vision der auf die Ausführung der sog. ar­tesischen Brunnen sich beziehenden Entwürfe der Amtskörperschasten, Gemeinden und Stif­tungen ermächtigt worden ist (Reg.-Bl. von 1836, S. 108), sondern auch durch sein bis­heriges Wirken in diesem Fache so erprobt, daß demselben vermöge höchster Entschließung Sr. König!. Maj. vom 14. d. M. der Titel und Rang eines Wasserbau-Inspektors gnä­digst verliehen worden ist und daß das Mi­nisterium keinen Anstand nimmt, veranlaßt durch die im Eingang dieses Erlasses erwähn­ten Rücksichten, die Amtskörperschasten, Ge­meinden und Stiftungen aus die Dienste dieses in der Quellenkunde sehr erfahrenen Techni kers hiemit besonders aufmerksam machen zu lassen.

Indem das Oberamt hiezu beauftragt wird, wird bemerkt, daß ein bestimmtes Re­gulativ für die Belohnung des Wasserbau- Inspektors Bruckmann bis jetzt nicht ausge­stellt ist und daß daher die Größe derselben der freien Verständigung desselben mit den ihn zu Rathe ziehenden Corporationen und Ge­meinden überlassen bleibt, wobei immerhin zur Berücksichtigung kommen wird, daß re Bruck­mann ein Wartgeld aus der Staatskasse nicht bezieht.

Stuttgart, 19. Dez. 1862.

Linden.

-Vorstehender Erlaß wird mit dem Anfü­gen zur Kenntniß der Gemeindebehörden gebracht, daß d« Amtsversammlung zur För­derung der für einen großen Theil des Bezirks so wichtigen Angelegenheit die Reisekosten des

zu berufenden Technikers auf die Amtspfleg­kasse übernommen hat

Die Gemeindebehörden, welche sich des Rathes des Wasserbau-Inspektors Bruck­mann .bedienen wollen, haben sich binnen 3 Wochen bei dem Obcramt zu melden.

Calw, 3. Juli 1863.

Kön. Oberamt.

Schippert.

An die Gemeinderäthe.

In Folge der Anordnung des K. Ver­waltungsraths der Gebäudebrand-Versiche- rungs-Anstalt werden die Gemeinderäthe aufgesordert, nach geeignetem Ausruf an die Betheiligten, die Durchsicht des Feuer-Ver- sicherungsbuchs hinsichtlich der bei der Landesanstalt versicherten Fabri­ken in Gemäßheit des Art. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 vorzunehmen, und das Ergebniß unter beiläufiger Bezeichnung der zu schätzenden Gegenstände und ihres muth- maßlichen Werthes im Laufe dieses Monats an das Oberamt einzusenden.

Calw, 6. Juli 1863.

Kön. Oberamt.

Schi pp erst.

Forstamt Wildberg.

Revier Naislach.

Holz-Verkauf

am Dienstag, den 14. Juli, aus den Staatswaldungen Hirschteich, He­selberg, Teuselsberg, Ludwigsthann, Rehgrund, Haldenberg:

1'/« Klafter eichene Prügel,

42V« tannene Prügel,

34'/« tannene Reisprügel,

17V- weißtannene Rinde.

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr an des Gottschick's Gärtle.

Am Mittwoch, den 15. Juli, aus den Staatswaldungen Bruckmiß. Koch garten, Föhrberg und Blendberg:

1'/« Klafter buchene und birkene Prügel, '/, tannenes Spaltholz,

17V» tannene Prügel,

17'/« ' tannene Reisprügel,

6 weißtannene Rinde.

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr am Kuchcnbrückle.

Wildberg, 30. Juni 1863.

K. Forstamt.

Niethammer.

Forstamt Wildberg.

Revier Stammheim.

Holz-Verkauf am Mittwoch und Donnerstag, den 15. und 16. Juli,

aus dem Staatswald Weiler, Abth. Ger- berhäule:

V« Klafter eichene Prügel,

2'/- buchene Scheiter,

IV» buchene Prügel,

28V- Nadelbolzscheiter,

65'/« Nadelholzprügel,

96 weißtannene Rinden

73"/« tannene Reisprügel,

565 buchene Wellen,

100 tannene Wellen und zu 150 Wellen geschätzter Schlagraum. Zusammenkunft je Morgens 9 Uhr beim Haselstaller Hof.

Wildberg, den 3. Juli 1863.

Kön Forstamt Niethammer.

Revier Liebenzell.

Der auf Freitag, den 10. d. M., aus­geschriebene Lang- und Klotzholzverkaus von den Schlägen Rollmiß und Moos findet erst am

Freitag, den 17. d. MtS.,

statt.

Neuenbürg, den 4. Juli 1863.

K. Forstamt.

2)2. Ostelsheim.

Gläubiger-Aufruf.

Wilhelm Gußmann, Maurer dahier, ist kürzlich gestorben. Forderungen an denselben sind binnen 8 Tagen beim Schultheißenamt Ostelsheim anzumelten und gehörig zu erweisen. Den 2. Juli 1863.

K. Gericktsnvtariat Calw.

Geh ring.

Revier Liebenzell.

Wiederholter Holz-Verkauf.

Am Freitag, den 10. d. M., Vormittags 10 Uhr, kommen auf dem Rathhaus in Unterreichen­bach wiederholt zum Verkauf:

aus dem Staatswald Thannberg:

76 Klafter tannenes Stockholz; aus dem Staatswald Löhneck:

992 tannene Stangen, 14" u. D., über 35^ lang,

571 tannene Stangen, 47" u. D., 4150^ lang.

Den 4. Juli 1863.

K. Reviersvrsterei.

Diejenigen Handwerksleute,

welche sür die Stadt Arbeiten gefertigt ha­ben, werden hiermit aufgesordert, ihre Rech­nungen binnen 8 Tagen dem Herrn Stadt­werkmeister Kümmerte oder dem Unter-