Da? Cklwer Wochen- dlalt erscheint wöchenl- 8» ,wei»ial> nämlick Mittwoch u. Kamst«-.
Äbomiementevreiskalli- löhrl.S-tkr^urchdiePost bezvqeninWürttemberg 1 st. 2 > kr. — Einzelne Nummern kosten 2 kr.
In Ealw abonnirt man bei der Redaktion, »u«- wärts bei den Boten oder dem nächstgelese- ^ nen Postamt. — Die Einrückungsgebüchr beträgt 2 kr. für die drei-
AmLs- und InteUigenzblatt für den Pezrrk.
Calwer Wochenblatt
Nro. 49.
Samstag, den 27. Juni.
1863
Einladung zum Abonnement.
Mit dem 1. Juli 1863 beginnt ein neues Abonnement aus das „EntUM Amts- und Intelligent
dlatt für den Bezirk, welches wie seither wöchentlich zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag» erscheint.
Der Abonnementspreis beträgt für hier ohne Trägerlohn halbjährlich 34 kr., im Bezirk durch die Post, resp. die Postboten, bezogen sammt Lieferungsgebühr 1 fl. 8kr., sonst in ganz Württemberg Ifl. 2tkr., welcher Betrag vorauszub ezahlen ist.
Zu zahlreichem Abonnement hiermit freundlichst einladend, bemerke ich noch, daß nur die Bestellungen für hiesige Stadt bei mir selbst, für die Bezirksorte jedoch entweder bei Len Postboten oder dem K. Postamt, resp. den Postexpeditionen, zu machen sind, und hiebei der Betrag zugleich zu entrichten ist, indem die Weiterlieserung nur gegen Vorausbezahlung bewerkstelligt wird.
Zugleich ergeht an die auswärtigen verehelichen Abonnenten die freundliche Aufforderung, ihre Bestellungen sofort zu erneuern, damit im Bezug keine Unterbrechung eintritt.
Der Jnsertiouspreis beträgt 2 kr. für die gewöhnliche Zeile oder deren Raum; für anonyme Anzeigen ist eine Extra- Vergüiung von 3 kr. zu leisten. — Bei mehrmaligem Einrücken wird entsprechender Rabatt gewährt.
A. Oelschläger.
Amtliche Dekanntmachungcn.
Das König!. Medieinal-Collegmm an das K. Oberamt und Obcramts-Physikat Calw.
Aus Grund einer dankenswerthen Mittheilung des Herrn Pfarrer A. Ste'.inheil in Münchingen über die Pockensterhlichkeit in seiner Gemeinde in den letzten Jahrzehnten des vorigen und im Anfang dieses Jahrhunderts, als Auszug aus den dortigen Äir- ckcnregistern, sieht sich das Medicinal-Colle- gium veranlaßt, im Interesse einer näheren Kenntniß der Ausbreitung der Pockensterblichkeit vor Einführung der Laccination in unserem Lande, durch Vermittlung der K. Oberämter an sämmtliche Pfarrämter die Aufforderung zu einer ähnlichen Zusammenstellung ergehen zu lassen, in der Art, daß aus den Kirchenregistern jeder Gemeinde ein summarischer Auszug gefertigt werde über die Zahl der jedes Jahr an den Blattern gestorbenen Einwohner, und zwar aus dem Zeitraum von 1780 bis 1810 (mel.). Das K. Oberamt erhält deßhalb den Auftrag, die Pfarrämter seines Bezirks in genannter Weise zu instruiren und die Ausfertigungen derselben seiner Zeit, und zwar spätestens bis zum Schluffe dieses Jahres an das Medicinal- Collegium einzusenden.
Stuttgart, 17. Juni 1863.
Geßler.
Die K. Pfarrämter werden ersucht, die verlangten Notizen anher einzusenden.
Calw, 24. Juni 1863. vät. Oberamtsarzt Kön. Oberamt.
vr. Müller. Schippert.
An sämmtliche Gemeinde- «nd Stift» ngsräthe.
Dieselben werden 'aufgefordert, die Wahlen für diejenigen Rechner, deren Dienstzeit mit dem 1 Juli d. I. abgelausen ist, soweit es noch nicht geschehen, unverweilt vor- zuehmen und das Ergebniß dem Oberamt
binnen 15 Tagen anzuzeigen, beziehungsweise zur Bestätigung vvrzulegen.
Calw, 23. Juni 1863.
Kön. Oberamt.
Schippert.
Revier Hirschau.
Akkord über die Lieferung und das Kleinschlagen von
350 Roßlasten Kalksteinen
am Dienstag, den 30. Juni,
Morgens 7 Uhr, im Forsthause.
Hirschau, 25. Juni 1863.
K. Revierjörsterei.
Reuß.
Calw.
Steuersatz.
In kommender Woche wird der Gewerbe- stcuersatz vorgenommen. Wer eine Aende- rung zu beantragen beabsichtigt, hat solches unverweilt bei dem StadtschuUheißenamt anzuzeigen.
Bei diejem Anlaß werden die hiesigen Einwohner wiederholt daraus ausmerlfam gemacht, daß vor dem Beginn jeden gewerblichen Geschäftsbetriebs hievon dem Ortsvorsteher Anzeige zu machen ist, bei Vermeidung der in der neuen Gewerbe-Ordnung ange- gedrohttn Strafen.
Len 22. Juni 1863.
Stadlschultheißenamt.
Schuldt.
Calw.
Erinnerung an die Vorschriften der Waldfeuer-Ordnung.
Man sieht sich veranlaßt, die genaue Beobachtung der Bestimmungen der Waldfeuer- Ordnung in Erinnerung zu bringen, und namentlich darauf aufmerksam zu machen, daß das Ausmachen eines Feuers, das Fackeln, Tabakrauchen aus offenen Pfeifen und Cigarren, das Ausleeren der brennenden
Pfeifen re. in den Waldungen bei einer Strafe von 14 fl. »'erboten ist. Wird ein Schaven angerichtet, so erfolgt neben Zuerkennung des Schade»- und Kostenersatzes gerichtliche Strafe.
Am 2«. Juni 1863.
StadtschuUheißenamt.
Schuldt.
Calw.
Verlorenes.
Gestern Nachmittag ging auf der Straße von Oberreichenbach bis Calw ein Packet mit 50 fl. Geld — an Bierbrauer Havdt in Calw überschrieben — verloren.
Der Finder wird aufgefordert, das Packet bei Unterzeichneter Stelle gegen Belohnung abzugeben.
Den 26. Juni 1863.
StadtschuUheißenamt.
Schuldt.
Wildbad.
Berichtigung der Markt-Anzeige.
Der im Kalender aus den 25. Juli angezeigte hiesige Jahrmarkt findet erst am
Montag, den 24 August,
statt.
Den 23. Juni 1863.
Stadtschultheißen amt.
Mittler.
Außeramtliche Gegenstände.
Vitt e.
-Für die am 19. Mai d. I. durch Ueber- schwemmung und Hagelschlag schwer heimgesuchten Gemeinden Diebach, Criesbach,Cris- penhosen, Ebersthal, Niedernhall. Sindel- derf und Weisbach im Oberamtsbezirk Kün- zelsau nehmen milde Gaben dankbar inEmpfang den 24. Juni 1863.
Dekan Heberle in Calw und Stadtpf. Hermann in Liebenzell.